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FondUrkunden
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Charter: J 207
Date: 17.09.1530
AbstractDer Rektor der Universität Ingolstadt [wohl Georg Hauer] und die Bürgermeister und Räte der Stadt Ingolstadt bekunden, dass nach dem Tod des Johann von Wolffstein (Johansen vom wolfstain), einst Dompropst zu Eichstätt und Pfarrer der Moritzkirche in Ingolstadt, durch Vermittlung (underhandlung) des bayerischen Herzogs (landsfürstlicher durchleuchtigkhait) die Pfarrei von Sankt Moritz mit der Universität uniert wurde und der Universität zum Unterhalt der Dozenten (lesenden doctorn) übereignet (zuegeaignet) wurde. Es wird bekundet, dass demgemäß die Pfarrei Sankt Moritz mit allen geistlichen Pfründen (golzgaben), die vormals von einem Pfarrer von Sankt Moritz allein, oder von diesem zusammen mit einem Rat der Stadt, verliehen werden konnten, künftig dem Rektor und dem Rat der Universität gehören soll, so dass die Universität entweder allein oder zusammen mit einem Rat der Stadt diese geistlichen Pfründen verleihen kann. Ebenso gehen alle damit verbundenen Rechte eines Pfarrers von Sankt Moritz an die Universität über. Die Aussteller bekunden, dass sie überein gekommen sind, dass man sich im Falle eines Heimfalls einer solchen Pfründe durch einen Todesfall (durch ain freyen todfall variern und erledigt), nicht hinsichtlich der Befreiung (Resignaciones) vergleichen will, sondern das Lehen abwechselnd wieder ausgeben will. Auch die Partei, der das Lehen nicht gehört, soll die Neubelehnung durch die andere Partei unterstützen. Gemäß dieser Vereinbarung hat nun der Rektor und Rat der Universität als erste erledigte geistliche Pfründe (die erst varierenden golzgab) die Messe der heiligen zwölf Apostel (die mes der heiligen zwelffpoten) in der Pfarrkirche Sankt Moritz an ihren Universitätsratsfreund (unnserm ratsfrundt), den Lizentiaten Johann Schrötinger verliehen. Bei der nächsten heimfallenden geistlichen Pfründe sollen wieder Bürgermeister und Rat der Stadt die Wahl (vorwal) eines Empfängers treffen dürfen, und danach wieder die Universität. So sollen in Zukunft die Lehen wechselweise von Universität und Stadt ausgegeben werden. Die Aussteller erklären, dass sie über diese Vereinbarung zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt haben. Aussteller: Rektor der Universität Ingolstadt; Bürgermeister und Räte der Stadt Ingolstadt Empfänger: Johann Schrötinger, Ratsfreund und Lizentiat der Universität Ingolstadt

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Charter: J 208
Date: 27.02.1531
AbstractHans Pitzl (Hanns Pitzls) aus Handzell (hantzell) [Gde. Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg] bekundet, dass er an Johann Schröttinger, Lizentiat der Theologie (der hayligen geschrifft) und Kämmerer der Universität Ingolstadt, sowie dessen Nachfolger im Kämmereramt, seine Holzmark zu Handzell, die das Peckenholz (peckhen holtz) genannt wird, mit allem Zubehör für insgesamt 84 rheinische Gulden verkauft hat. Das verkaufte Peckenholz liegt bei einem Anwesen des Amtmanns Engerle, das auch Steinweiher (Staynweyher) genannt wird und den Erben des Alexander von Gumppenberg gehört; ferner liegt das Peckenholz neben mehreren Äckern und Gärten (egkhern unnd egarten), die den Handzellern Hans Enderle, Thomas Wüst (Thoma Wuest) und Hans Bitzel gehören; ferner grenzt das Peckenholz an einen Waldbereich an, den die Universität vor nicht langer Zeit (newlicher weyll) von Hans Enderle gekauft hat und zu welchem das Peckenholz davor gehörte und damals von diesem abgetrennt wurde; ferner reicht die Holzmark neben dem genannten Waldbereich des Hans Enderle einen Berg hinauf bis zu einem Waldbereich, der der Pfaffenberg genannt wird und der den Herzögen von Bayern gehört; An dieser Stelle verläuft eine Grenze in Form eines Weges über den Bergrücken (hochruck) [?] bis zu einer großen Eiche, von dieser Eiche durch den Wald bis zu einer anderen Eiche, beide Eichen sind mit Grenzzeichen gekennzeichnet (mit lachen bezaychnet), an der Gemeinde von Handzell; Danach verläuft eine Grenze wieder in Form eines Weges zwischen der Gemeinde Handzell (wider ain wege zwischen gedachter gemayn scheyb umb) [?] bis zu einem Waldstück, das das Gemsenholz (gemsen holtz) genannt wird und dem Hof der Kapelle von Sankt Leonhard [in Inchenhofen, Lkr. Aichach-Friedberg] gehört; Schließlich trennt der Weg die Gemeinde von Handzell von drei kleinen Äckern (dreu eckerle), wovon zwei den Erben des Gumppenberger (gumpergers) gehören, der dritte, der in der Mitte liegt, dem Kapellenhof von Sankt Leonhard (Cappelhoff zu Sant lenhart) und der letzte [vierte] dem Engerle, genannt Steinweiher (Staynweyher), gehört. Der Aussteller erklärt, dass künftig nur mehr die Kammer der Universität über das Kaufobjekt verfügen soll und er verzichtet auf alle Ansprüche daran. Sollte die verkaufte Holzmark rechtlich angegriffen werden, will der Aussteller den Käufern hierin beistehen und diese schadlos halten. Aussteller: Hans Pitzl Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: J 209
Date: 27.02.1531
AbstractHans Pitzl (Hanns Pitzle) aus Handzell (hantzll) [Gde. Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg] bekundet, dass er an Johann (Johan) Schröttinger, Lizentiat der Theologie (der hayligen geschrifft) und Kämmerer der Universität Ingolstadt, einen jährlichen Zins (järlichs und ewigs zins und gelts) über einen rheinischen Gulden verkauft hat, der aus den folgenden Gütern des Ausstellers zu geben ist: erstens aus der Hofstatt und Behausung samt Garten (gaertle) zu Handzell, welche an den Hof des Rauchmayr, welcher seine Gült an den Kapellenhof von Sankt Leonhard [in Inchenhofen, Lkr. Aichach-Friedberg] abführt, sowie an Gemeindegebiet angrenzen; Ferner aus einem drei Juchart großen Ackeranwesen in mehreren (allen) Feldern, wobei in jedem Feld ungefähr ein Juchart liegt: Im ersten Feld fünf kleine Äcker, von denen der erste Acker acht Bifang (piffing) groß ist und bei einem kleinen Baum (baumle) zwischen einem Anwesen des Hans Enderle und einem Anwesen des Leonhard Kappler (Capplers) liegt, und der im oberen und unteren Bereich an Wege angrenzt; Der zweite kleine Acker ist elf (anlff) Bifang groß und liegt zwischen einem Anwesen des Georg Held (Jorg Heelt) und einem Anwesen des Leonhard (lenhart) Rauchmair, und grenzt in seinem oberen Bereich an ein Anwesen des Wolff Enderle und im unteren Bereich an einen Weiher des Pfarrers; Der dritte kleine Acker, ein kurzes puentle [?], liegt zwischen einem Anwesen des Hans Kugele und einem Anwesen des Thomas (Thoma) Wiest (Wiestn) und stößt in seinem oberen Bereich an Gemeindegut und im unteren Bereich an einen Acker des Wirts; Der vierte kleine Acker, der sechs Bifang und mehrere geern [?] groß ist und in Richtung Mandlach (Mantlach) sowie zwischen Anwesen des Martin Rettenberger und des Leonhard (lenhart) Jeirt [?] liegt, und in seinem oberen und unteren Bereich an zwei in unterschiedlichen Feldern liegende Anwesen der von Gumppenberg angrenzt; Der fünfte kleine Acker ist 14 Bifang groß und liegt bei (auf dem) Khonlach [?] und liegt zwischen zwei Anwesen der von Gumppenberg und grenzt in seinem oberen Bereich an ein Anwesen des Michael (Michll) Schuster, in seinem unteren Bereich auf den Khonlach [?]. Im zweiten Feld vier kleine Äcker, von denen der erste Acker 28 Bifang groß ist und zwischen einem Anwesen des Thomas Wiest und einem Anwesen des Hans Pitzl (Pitzll) [Aussteller?] liegt, und in seinem oberen Bereich an ein Waldstück angrenzt, welches die Universität von dem Aussteller gekauft hat, und in seinem unteren Bereich an ein Waldstück angrenzt, welches die Universität von Hans Enderle gekauft hat; Der zweite kleine Acker, der elf Bifang groß ist, liegt zu Hinterberg [?] zwischen einem Anwesen des Hans Kiwele [?] und einem Anwesen der von Gumppenberg, und grenzt in seinem oberen Bereich an Gemeindegut und in seinem unteren Bereich an einen Weideacker (widenackher); Der dritte kleine Acker, der 3 1/2 Bifang groß ist, liegt bei (in der) Hellenpartt [?] zwischen einem Anwesen des Hans Khugele [?] und einem Anwesen der von Gumppenberg, und grenzt in seinem oberen Bereich an ein Anwesen des Hans Rauchmair, genannt Lobenwein [?], in seinem unteren Bereich an einen Weg in der Hellenpartt [?]; Der vierte kleine Acker, der 2 1/2 Bifang groß ist, liegt in der Hellenpartt [?] und zwischen einem Anwesen des Hans Kugle und einem heiligen Acker (haylgen ackher), und grenzt in seinem oberen Bereich an den Weg nach Mantlnperg [?], in seinem unteren Bereich auf eine Praytt [?] der von Gumppenberg. Im dritten Feld drei kleine Äcker, von denen der erste Acker 11 1/2 Bifang groß ist und auf dem Ammselgn [?] und zwischen einem Anwesen des Leonhard Cappler, der sein Anwesen für die Kirche Sankt Leonhard [Inchenhofen] bewirtschaftet, und einem Anwesen des Thomas Wuest liegt, und der in seinem oberen Bereich an ein Anwesen der von Gumppenberg, in seinem unteren Bereich an ein Anwesen des Amersloch [?] angrenzt; Der zweite kleine Acker ist drei Bifang groß und liegt zwischen einem Anwesen des Hans Khugele und einem Anwesen des Leonhard Kappler, und grenzt in seinem oberen Bereich an einen Weideacker (widenackher) und in seinem unteren Bereich an den Sam [?]; Der dritte kleine Acker ist ein kleines Juchart groß und misst 30 Bifang, und liegt zwischen einem Anwesen des Thomas Wuest und einem vorgenannten [!] Acker (und aim vorgemelten ackher), und grenzt an zwei Orten an ein Waldstück, das die Universität vom Aussteller gekauft hat. Aus diesen genannten Stücken will der Aussteller jährlich am Festtag des heiligen Michael [September 29] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, an den Kasten der Universität in Aichach die genannte Gült leisten, wofür er von seinen Käufern den Kaufpreis von 20 rheinischen Gulden erhalten hat. Der Aussteller will seinen Käufern in allen eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die das Kaufgut betreffen, beistehen. Der Aussteller erklärt, dass er ohne Wissen und Willen der Universität nichts von den genannten Gütern veräußern will. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen an der Zahlung der Gült säumig werden, so haben die Gläubiger ein außergerichtliches Pfändungsrecht an den entsprechenden Gütern. Es besteht ein Wiederkaufsrecht des Zinses von einem rheinischen Gulden zum Kaufpreis von 20 rheinischen Gulden. Ein Wiederkauf wäre ein Vierteljahr vorher anzukündigen und fände dann am Festtag des heiligen Michael [September 29] statt. Aussteller: Hans Pitzl Empfänger: Der Kasten der Universität Ingolstadt in Aichach

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Charter: A-II-54
Date: 13.01.1532
AbstractLeonhart und Barbara Amler aus Kaldorf bestätigen, dass ihnen die Universität Ingolstadt bzw. deren Kastner Georg Frankman die dort deponierte Hinterlassenschaft ihres verstorbenen Sohnes Hanns, der aus Barbara Amlers erster Ehe mit Hanns Schmid aus Salach stammt, über 60 rheinischen Gulden und weitere Erbgegenstände ausgehändigt hat. Aussteller: Amler, Leonhart, aus Kaldorf; Amler, Barbara, Frau des Leonhart Amler aus Kaldorf Empfänger: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat)

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Charter: A-VI-38
Date: 19.10.1533
AbstractMargretha Spitelmair verkauft Dorothee und Hans Scheibll für 40 Rheinische Gulden eine jährliche ewige Herrngilt von 2 Gulden, zu zahlen jeweils an St. Georg, und setzt ihren Hof nebst aller Zugehör als Sicherheit ein und bekommt ein Rückkaufsrecht mit vorheriger Ankündigung, jährlich an St. Georg, eingeräumt. Aussteller: Spitelmair, Margretha, zu Kösching Empfänger: Scheibll, Dorothee und Hans, Bürger zu Ingolstadt

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Charter: A-II-55
Date: 24.03.1534
AbstractElisabeth Peur verzichtet angesichts ihres heruntergekommenen Hofs und ihrer Giltschulden von 3 Vietel Korn und 1 Schaff Hafer, was etwa 13 ½ („vierzehenthalben“) rheinischen Gulden entspricht, auf ihr und ihrer Nachkommen Erbrecht am Hof, übergibt ihn ihrem Grundherren, dem Propst Erhardt und dem Konvent von Schamhaupten, der aufgrund der Interventionen des Hofmarksherren und anderer Personen von Strafmaßnahmen absieht, und verzichtet zusammen mit den Vormündern ihrer Kinder, Wolfgang Paur aus Bettbrunn und Leonhardt Schneider aus Steinsdorf, sowie mit ihrem Bruder Hanns Weber aus Pondorf auf alle diesbezüglichen Rechtsansprüche. Aussteller: Paur, Elisabett; Paur, Wolfgang; Schneider, Leonhardt; Weber, Hanns Empfänger: Kloster Schamhaupten (Propst Erhardt)

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Charter: A-II-56
Date: 31.03.1534
AbstractHanns Straus bestätigt unter Inserierung der entsprechenden Universitätsurkunde aus dem Jahr 1529, dass ihm auf eigenes Bitten die Universität Ingolstadt das Erbrecht auf drei Lehen, wovon er zwei, die bis auf eine Hofstatt kein Haus besitzen, von der Universität gepachtet und eines von Hanns Wild erworben hat, und auf einen Forstanger (neben seinem und Jerg Ebetles Haus gelegen) in ihrer Hofmark Zum Bach verliehen hat, nachdem die Universität ihm einen anderen, auf Zins verpachteten Anger, „auf der Butz“ genannt, genommen und dem Zeitrenthof in Neukirchen zugeschlagen hat, wobei er jährlich neben Scharwerk zur Giltzeit für die beiden ersten Lehen 2 Pfund Pfennige 44 Pfennig, für das dritte 1 Pfund 4 Schillinge 1 Pfennig, für die Hofstatt Wiesgeld ungenannter Höhe und Kleindienst und von jedem Lehen 2 Schaff ¼ Roggen, 2 Schaff ¼ Hafer (Aichacher Maß) an den Universitätskastner in Aichach abführen muss, die 15 Pfennig Gilt für den Forstanger aber ausgesetzt bleiben, solange er und seine Nachkommen das Forstamt der Hofmark Zum Bach versehen und wobei er das Recht erhält, mit Zustimmung der Universität das Erbrecht zu verkaufen, zu verleihen oder abzugeben. Aussteller: Straus, Hanns, Zum Bach (Gericht Aichach) Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-57
Date: 06.05.1534
AbstractUrteil der bayerischen Herzöge Wilhelm IV. sowie Ludwig X. und anderer, wonach der beklagte Mang Emerßhofer, Kastner der Universität Ingolstadt in Aichach, dem klagenden Hanns Kobold aus Buch nach einem Unwetter im Jahr 1533 dieselbe nachsichtige Behandlung bei der Giltzahlung zukommen lassen muss, wie den anderen betroffenen Flurgenossen Kobolds – allerdings mit dem Hinweis, dass Flurschäden grundsätzlich vom Betroffenen und dem Kastner gemeinsam zu errechnen und zu tragen seien – , die Gilt nach dem im Aichacher Universitätskasten üblichen Maß abgemessen werden soll und kleine, vom Schuldner zu leistende Dienste entsprechend der im Salbuch genannten Entgelte zu entrichten sind. Aussteller: Wilhelm und Ludwig, Pfalzgrafen bei Rhein, Herzöge von Ober- und Niederbayern; Johann von der Laitter, Herr zu Bern und Umrentz (?); Pfleger und andere Rathe zu Ingolstadt Empfänger: Emerßhofer, Mang, Kastner der Universität Ingolstadt in Aichach

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Charter: J 211
Date: 25.07.1534
AbstractWilhelm (Wilhalm) Steflinger aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie an Johannes (Johann) Eck, Doktor beider Rechte und Ordinarius der Universität Ingolstadt, eine jährliche Gült über einen rheinischen Gulden, der aus Erbstücken der Aussteller zu reichen ist, verkauft haben. Die Gült wird aus folgenden Gütern geleistet: aus einem zehn Bifang großen Acker, der jenseits (ihenhall) der Schutter und neben einem Anwesen des Michael Schirmer liegt und an eine Straße angrenzt; Ferner aus einem zwei Tagwerk großen Anwesen von Mähwiesen, die gegenüber eines Anwesen eines gewissen Schiderlein zu [aus oder in] Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] und neben einem Anwesen des Pfarrers liegen, und wovon eine Gült von 20 Pfennigen an den Kasten des bayerischen Herzogs in Ingolstadt abzuführen ist. Der Aussteller erklärt, dass er dafür den Kaufpreis von 20 rheinischen Gulden bezahlt bekommen hat. Der Aussteller erklärt, dass er die Gült jedes Jahr am Festtag des heiligen Jakob [Juli 25] bezahlen will. Sollte der Aussteller die Gült nicht bezahlen, so sollen die Gläubiger ihn nach den Rechten des Gerichts Gerolfing angreifen können. Sollte die Käuferpartei an den betreffenden Gütern rechtlich angegriffen werden, will der Aussteller ihnen diesbezüglich beistehen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht zum Kaufpreis von 20 Gulden zum Festtag des heiligen Jakob. Aussteller: Wilhelm und Anna Steflinger Empfänger: Johannes Eck, Ordinarius der Universität Ingolstadt

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Charter: J 212
Date: 11.08.1535
AbstractEs wird bekundet, dass sich Rektor und Rat der Universität Ingolstadt mit Bürgermeistern und Rat der Stadt Ingolstadt wegen einer Hofstatt, die zu einer Seelmesse (Selmes) der Pfarrkirche von Sankt Moritz gehört, die derzeit Hans Bauer (Paur) besitzt, geeinigt haben. Es wird bekundet, dass die Hofstatt freigegeben wurde und da die Pfarrei Sankt Moritz der Universität inkorporiert (uniert) ist, haben die Aussteller die Hofstatt an den Pfarrhof von Sankt Moritz übergehen lassen (khomen lassen). Ein jeder Pfarrer von Sankt Moritz soll einen Schulmeister halten, wie es bereits seit langer Zeit üblich ist. Außerdem soll jeder Schulmeister von Sankt Moritz von den Ausstellern und dem Pfarrer von Sankt Moritz mit einer Unterkunft versehen werden (mit ainer gelegnen behausung fursechen), deren Kosten zu Lasten eines Rats und der Stadt gehen sollen. Es wird bekundet, dass diese Verfügung durch zwei gleichlautenden Urkunden festgeschrieben wurde. Aussteller: Universität und Stadt Ingolstadt Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-58
Date: 09.02.1538
AbstractBalthasar und Ursula Vogl verkaufen der Universität Ingolstadt für 40 rheinische Gulden eine auf drei Äckern (der erste mit 33,5 („vierdthalben unddreissig“) Bifang neben den Äckern des Hans Angermulner und Osvald Stainer aus Mailing, der zweite mit 11 Bifang „zu winkel am Espann zu Untterhaunstat“ und auf jeder Seite an einen Acker von Balthsar Vogl angrenzend, der dritte mit 22 Bifang bei Lenting neben den Äckern von Augustin Helemair und Martin Labrer aus Lenting) und, für den Fall, dass diese nicht ausreichend sind, auf dem Erbrecht seines universitätseigenen, bereits mit mehreren Gilten ( 3 Gulden Erbgerechtigkeit, 2 Gulden Wisgilt, 2 Schilling 17 Pfennig Zugehn) belasteten Hofes in Unterhaunstadt liegende Gattergilt, die jährlich 14 Tage vor oder nach Mariae Lichtmess zu zahlen ist und die sie mit einer Vorankündigung von drei Monaten am Zahltag entweder für 40 rheinische Gulden ganz oder für 10 rheinische Gulden pro ½ Gulden Gilt ablösen können. Aussteller: Vogl, Balthasar und Ursula, zu Niederhaunstadt Empfänger: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat)

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Charter: J 213
Date: 09.02.1538
AbstractBalthasar Vogl aus Nidernhaunstat [Unterhaunstadt, Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Ursula bekunden, dass sie an den Rektor, den Kämmerer und den Rat der Universität Ingolstadt einen jährlichen Zins und eine Gattergült über zwei rheinische Gulden verkauft haben, die aus ihrer großen Wiese zu reichen ist, die die Aussteller von Jakob Regler, Metzger und Bürger zu Ingolstadt, gekauft haben. Die Wiese liegt in der Hofmark der Universität in Unterhaunstadt (underhaunstat) unterhalb der kleinen steinernen Brücke (stainen Brugkleins) gegenüber des Dorfes Nidernhaunstat [Unterhaunstadt] am Augraben (aw graben) und grenzt an ihrem oberen Ende an ein Anwesen des Hermann Koch, Wirt zu Ingolstadt, und an ihrem unteren Ende an eine Mähwiese des Michael Hemme aus Feldkirchen [Stadt Ingolstadt]. Den Kaufpreis von 40 rheinischen Gulden haben die Aussteller zur Gänze bezahlt bekommen. Die Aussteller erklären, dass sie die jährliche Gattergült von zwei rheinischen Gulden pünktlich zum Festtag Mariä Lichtmess [Februar 2], beziehungsweise im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, an die Kammer der Universität bezahlen wollen. Ferner bekunden die Aussteller, dass sie die entsprechende Wiese nicht weiter belasten oder berühren wollen. Sollten die Aussteller die Gattergült einmal nicht bezahlen, so dürfen die Gläubiger die Wiese pfänden und mit dieser nach ihrem Gutdünken verfahren. Sollten die Käufer an der Wiese rechtlich angegriffen werden, dann wollen die Aussteller ihnen hierbei beistehen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht für die Aussteller, mit 40 rheinischen Gulden den ganzen Zins von zwei rheinischen Gulden zurückzukaufen oder mit 20 rheinischen Gulden den halben Zins von dann einem rheinischen Gulden zurückzukaufen. Ein Wiederkauf ist ein Vierteljahr zuvor anzukündigen. Mit der Leistung der Abgabe soll am kommenden Tag Mariä Lichtmess begonnen werden. Aussteller: Balthasar und Ursula Vogl Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-39
Date: 22.11.1538
AbstractUtz und Helena Gaunkhofer verkaufen gegen 20 Pfund Pfennig eine auf ihrem Anwesen, das zwischen den Anwesen von Veit Vogler und der Witwe von Wolfganng Liebnauer am Rennweg im Landshuter Burgfried zu finden ist und mit einer nicht näher erläuterten Gilt über jährlich 6 Schilling Pfennigen belastet ist, liegende und mit ihrem gesamten Vermögen abgesicherte Gilt über jährlich im Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach St. Michael zu zahlenden 1 Pfund Pfennigen an Wolfgang Pollner d.J., Metzger und Bürger zu Landshut, und seine Frau Ursula, wobei Utz und Helena Gaunkhofer die Gilt mit der Rückzahlung der 20 Pfund Pfennige wieder auslösen können. Aussteller: Gaunkhofer, Utz, Bürger zu Landshut, wohnhaft am Rennweg; Gaunkhofer, Helena, Frau des Utz Gaunkhofer, aus Landshut, wohnhaft am Rennweg Empfänger: Pollner d.J., Wolfganng, Metzger und Bürger in Landshut; Pollner, Ursula, Frau des Wolfganng Polnner d.J., aus Landshut

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Charter: J 214
Date: 23.02.1539
AbstractGeorg (Jörg) Schmid aus Mühlried (Milriedt) [Stadt Schrobenhausen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie ihre zwei Mäder und zwei Tagwerk messende Mähwiese, die an der Paar (par) und neben einer Mähwiese der Anna Sigl aus Königslachen (Kunigslachen) [Stadt Schrobenhausen] sowie neben einer Mähwiese des Hans Gesell (gesellen) auf dem Ried liegt, verkauft haben. Die Fläche von einem Tagwerk der Wiese ist dem Cyriak (Ciriaco) von Preysing lehnspflichtig, woran nicht gerührt werden soll. Auch an Wolfgang Schatz, Kaplan von Heilig Kreuz (zum heiling Creitz) in Ingolstadt, ist eine jährliche Gült von 1 1/2 rheinischen Gulden sowie ein Ingolstädter Scheffel Weizen abzuführen, worüber Wolfgang Schatz auch eine Urkunde der Aussteller besitzt. In dieser Urkunde sind dem Wolfgang Schatz ferner zwei Zehnten zu Mühlried verschrieben, die ebensowenig von dem neuen Rechtsgeschäft berührt werden sollen. Die Aussteller bekunden, dass sie die Mähwiese an Matthias Eisenmann (Eysenman), Bürger zu Schrobenhausen, und dessen Ehefrau Anna verkauft haben, die künftig die genannten Abgaben reichen sollen. Die Aussteller erklären, dass sie die Summe von acht rheinischen Gulden von den Käufern bezahlt bekommen haben. Aussteller: Georg und Anna Schmid Empfänger: Wolfgang Schatz, Kaplan von Heilig Kreuz in Ingolstadt

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Charter: J 215
Date: 28.06.1540
AbstractMatthias (Mathes) Mair aus Bach (zum Pach) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass ihnen Doktor Johann (Johannes) Peuerle (Peurlle), derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, 20 Gulden geliehen hat, damit sie davon zwei Wiesenflecken (wisflecken) von Michael Strauss und Martin (Martan) Heuffel, beide Bürger (mitBurgers) zu Aindling (Ainlingen) [Lkr. Aichach-Friedberg], kaufen können. Die beiden Wiesenflecken liegen in Bach und grenzen an die Hofstätte des Hans Scheier an. Es wird bekundet, dass die genannten Michael Strauss und Martin Heuffel in Aindling Güter als Lehen übertragen hatten, wobei sie auch mehrere ihnen als Eigengut gehörende Äcker in ihre Lehen integrierten (ettliche aigne acker in ire lehen verschriben). Die Aussteller erklären, dass sie künftig jedes Jahr am Festtag der heiligen Simon und Judas [Oktober 28] eine Gült über einen Gulden an die Universität Ingolstadt abführen wollen. Sollte der Zins von einem Gulden eines Jahres nicht gereicht werden, so können die Herren der Universität Ingolstadt die zwei Wiesflecken einziehen und damit nach ihrem Gutdünken verfahren. Aussteller: Matthias und Anna Mair Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: J 216
Date: 28.06.1540
AbstractMichael (Michel) Straus und seine Ehefrau Elisabeth, sowie Martin (Martan) Heuffel und dessen Ehefrau Barbara, alle Bürger zu Aindling (Ailingen) [Lkr. Aichach-Friedberg] bekunden, dass sie mit Genehmigung von Doktor Johannes Peurlle, derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, an Matthias (Mathes) Mair und dessen Ehefrau Anna aus Bach (Zum Pach) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] zwei Wiesenflecken in Bach, die an die Hofstatt des Hans Scheier angrenzen, für 20 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie den Kaufpreis bezahlt bekommen haben und dass die beiden Wiesenflecken einst in ihre Lehen gehört haben und in ihrem Bestand unberührt bleiben sollen. Als Ausgleich haben die Aussteller ihren Lehen folgende eigene Äcker einverleibt (einverleibt unnd darein verschriben): Michael Straus einen 20 Pifang großen Acker, der als Anrainer Matthias (Mathes) Breumair (Preumair) und Hans Saherle hat und der mit der Awadt [?] an ein Anwesen des Leonhard Widman und ein Anwesen des Hans Heuffel angrenzt; Ferner einen kleinen Acker (ackerle) zu Hohenpuechen [?] über sieben Pifang, der als Anrainer Martin (Martan) Mair und Hans Saherle hat und an ein Anwesen des Martin (Martan) Peurle und an ein Anwesen des Georg (Jorigen) Strauss angrenzt. Daneben Martin Heuffel einen Acker auf dem Heubennspeng [?], der an der unteren Awadt [an der Hecke eines Ackers gelegener kleiner Grasgrund] vier Pifang und an der oberen Awadt [?] 14 Pifang misst, und der an ein Anwesen des Voit Saherle und ein Anwesen des Martin Mair angrenzt und im oberen Bereich an ein Anwesen des Leonhard Preumair angrenzt. Ferner ein kleiner Acker über zehn Pifang, der neben einem Anwesen des Wolff Wisner und einem Anwesen des Leonhard Heuffel liegt, und der an ein Anwesen des Wolff Martll und ein Anwesen des Wolff Wisner angrenzt. Die genannten Äcker sollen künftig als Ersatz für die verkauften beiden Wiesenflecken zu den Lehen der Aussteller gehören. Die Aussteller erklären, dass sie an den Äckern keine Eigentumsrechte mehr haben wollen. Aussteller: Michael und Elisabeth Straus, Martin und Barbara Heuffel Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-59
Date: 10.12.1541
AbstractBalthasar und Ursula Vogel verkaufen um 105 rheinische Gulden 5 Schilling Pfennige dem Inhaber der Pfründe des Hl. Geists in der Kapelle des alten Kollegs in Ingolstadt, Dr. Johann Eck, die zuvor von einem gewissen Hausser und danach von Kelner aus Haselbach ausgelöste, auf mehreren Grundstücken (6 Tagwerk Wismat (sogenannte Reglerwiese) am Augraben zwischen den Wismaten von Herman Koch aus Ingolstadt und Michael Hemmen von Feldkirchen; 5 Viertel Wismat am Augraben bei der steinernen Brücke und neben der Wismat von Leonhardt Schon aus Ingolstadt sowie neben dem Acker von Martin Laberer aus Lenting; 1 Krautgarten zwischen den Krautgärten von Walpurga Lindperk und Catharina Schreiber bei Unterhaunstadt) liegende Gattergilt von 5 rheinischen Gulden und 60 Pfennigen, die jährlich im Zeitraum von 14 Tagen vor und nach St. Fabian und Sebastian zahlbar ist und die sie mit dreimonatiger Vorankündigung ablösen können. Aussteller: Vogel, Balthasar und Ursula, zu Unterhaunstadt Empfänger: Eck, Johann, Doktor der Theologie, Ordinarius und Vizekanzler der Universität Ingolstadt, Protonotar des Hl. Stuhls, Domherr zu Eichstätt, Inhaber der Pfründe des Hl. Geists in der Kapelle des alten Kollegs (der sog. Katharinenkapelle) in Ingolstadt

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Charter: A-III-5
Date: 05.06.1542
AbstractEnndris Ernnst, Bürger zu Wemding, bestätigt der Universität Ingolstadt, dass er für den zur dortigen Pfarrei gehörigen Grasgarten, von dem ihm bisher von Pfarrer Jobst Wemgertner gegen jährlich 60 bis 70 Pfennigen und der Errichtung eines Zaunes etwa ein Viertel zu seinem damals oberhalb von St. Johann am Acker, nun an der oberen Mühle gelegenen Baumgarten bereits verliehen worden war, jährlich ohne Berücksichtigung der darauf angebauten Pflanzen 1 ½ rheinische Gulden an St. Michael zahlen wolle und dass bei Zahlungsunfähigkeit die Gärten von der Stadt Wemding gepfändet werden sollen. Aussteller: Ernnst, Enndris, Bürger zu Wemding Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: J 222
Date: 27.01.1543
AbstractHans (Hanns) Bartl, Bürger zu Neuburg [an der Donau], und seine Ehefrau Barbara, bekunden, dass sie an Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt, als den bevollmächtigten Anwälten (als volmechtigen anwelden und procuratorn) der Universität, einen jährlichen Zins über fünf rheinische Gulden verkauft haben. Der Zins wird aus dem Fischlehen und einer Mähwiese der Aussteller gegeben, die am Stepperg (Stöpperg) [Gde. Rennertshofen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegt und der Schwal (der schwal) genannt wird, und die ferner an einer Stelle an ein Anwesen des Greuter (Grewtter) zu Straß [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und an einer anderen Stelle an ein Anwesen des Emershover zu Stepperg angrenzen, so wie es die Aussteller einst von einer gewissen Sandizellerin zu Ingolstadt gekauft hatten. Da auf dem Fischlehen ein Pfandanspruch der Universität liegt (pfantlichen behafft), soll dies auch weiterhin als Pfand gelten. Die Aussteller wollen der Universität einen jährlichen Zins von acht Gulden reichen und zwar in Ingolstadt am Festtag der heiligen Apostel Simon und Judas (sand Symon und Judas der heyligen Zwolffpoten Tag) [Oktober 28]. Sollten die Aussteller ihren Zins nicht bezahlen, so hat die Universität ein entsprechendes Pfändungsrecht. Der Aussteller bekundet, dass ihm der Kaufpreis von 100 rheinischen Gulden bar bezahlt worden ist. Sollten die Käufer an dem Kaufgut rechtlich angegriffen werden, so wollen sie die Verkäufer hierbei vertreten. Die Aussteller erklären, dass sie sich einen Wiederkauf vorbehalten haben, wobei ein Wiederkauf ein Vierteljahr zuvor anzukündigen ist. Aussteller: Hans und Barbara Bartl Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-40
Date: 05.03.1543
AbstractGeorg und Margaretta Ruesch verkaufen Georg und Chatarina Scheurer für 80 Rheinische Gulden eine jährliche, ewige Gilt von 1 Schäffel Korn nach Geisenfelder Maß und 2 Rheinischen Gulden, zahlbar jeweils an St. Martin (+/– 14 Tage), aus ihren Gütern: im Osterfeld 12 Pifang Acker auf die Kirchgasse stossend, 24 Pifang „auf den Stunn“ stossend, 12 Pifang auf den Riedweg neben dem Müller Michel Pogner stossend; 2 Äcker „auf dem Hundsruckh sind sambt etlichn geern“ ca. 22 Pifang; 10 Pifang „in den Haufflenndern“; 6 Pifang, stossend auf einen Acker, der früher dem „perbers“ gehörte; 1 Acker oberhalb des Mühlweges, genannt der „Daweragkher“, von ca. 10 Pifang; im Mitterfeld 16 Pifang Acker, welche oben an das Land des Müllers Michel Pogner angrenzen; 20 Pifang auf den Mühlweg stossend; 8 Pifang „im Hackhn“ auf den Ilmendorfer Weg stossend; 18 Pifang Acker neben dem Ilmendorfer Weg; 14 Pifang im Holzanger an einen Acker angrenzend, welcher früher Vencz Vischer gehörte; 8 Pifang neben der Hecke „stossn auf sein Scheurers agkher“; 10 Pifang im Trappenfeld an Georg Prauns Acker angrenzend; 20 Pifang „auf vischers Auwannder“; „in den hundert pfenningen“ ca. 16 Pifang Acker, welche an „den Meysll“ angrenzen; 2 Tagwerk Wismat „im Mos“, genannt „die khotwisn“; 1 Tagwerk Wismat in der „wierwisn“ und „ain sam darvor auch“; ½; Tagwerk Wismat an das Osterfeld angrenzend, welche sie alle als Sicherheit einsetzen. Georg und Margaretta Ruesch haben ein Rückkaufsrecht der verkauften Gilt, entweder halb oder ganz für 40 bzw. 80 Rheinische Gulden, eingeräumt bekommen, wobei der beabsichtigte Rückkauf jeweils an St. Michael vor dem Zahltag anzukündigen ist. Aussteller: Ruesch, Georg, zu Rockolding; Ruesch, Margaretta, Ehefrau des Georg Ruesch Empfänger: Scheurer, Chatarina und Georg, zu Ilmendorf

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Charter: VL-150f
Date: 11.11.1543
Abstract Aussteller: Staringer zu Rhalhing, Jorg, derzeit fürstl. Rat und Kastner zu Landshut

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Charter: A-VI-41
Date: 11.11.1543
AbstractDer fürstliche Rat und Kastner Georg Staringer zu Kalling beurkundet als Urbarsrichter, dass der Sekretär Georg Schönnleuer seine Erbrechte am Gut Yllo, eigene erkaufte Gründe in der Hofmark Berg bei Landshut, seinen Grund im Erdinger Gericht, den sogenannten „Huendlperg“, Haus und Weingarten am Trällnweg, zwei Fischgruben, den Vogelherd und zwei Weingärten in Yllo an Rueprecht und Barbara Eemann auf Lebenszeit verstiftet hat, wofür diese die dazugehörigen Urbarsgelder zu St. Georg und die Quattember-Gilten an den Kasten in Landshut abgeben, alles renovieren bzw. in gutem Zustand halten, an Schönnleuer jährlich an St. Michael eine Gilt (1 Schaff Weizen, 1 Schaff Gerste, 1 ½ Schaff Korn (Landshuter Maß), vom Huendlperg 15 Pfennig Stiftsgeld, sechs Hühner, 100 Eier, 2 Fuder Kraut, für Lastfahrten nach Berg und Achdorf und zurück 3 Kreuzer) und für den erlassenen dritten Teil des Zehnts im Sedl, für den Stiglmair-Hof in Berndorf (ausgenommen den Weinzehnt), für Hof und Gut Racksdorf sowie für den Hof zu Altenbach und für den erlassenen halben großen Zehnt auf die Gütern Höhenberg und Roßberg 5 Gulden 80 Pfennig zahlen, 60 Schütt und genügend Stroh für die Weinberge in Yllo und am Trallnweg abgeben und sich verpflichten müssen, jährlich eine bestimmte Anzahl Obstbäume zu pflanzen, deren Obst zur Hälfte genauso bei Schönnleuer abgeliefert werden muss wie die Nüsse vom Nussbaum im Schmidtgarten, vom Haxnacker in alten Garten von Leonhart Weinzierl und auch vom Schwarzkirschbaum auf Gut Yllo, wobei Katastrophen, Abgaben und Naturereignisse unberücksichtigt bleiben. Aussteller: Staringer zu Kalling, Georg, fürstlicher Rat und Kastner zu Landshut Empfänger: Schönnleuer, Georg, Sekretär

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Charter: A-II-60
Date: 04.02.1544
AbstractLienhart und Ursula Probst verkaufen Mathes Zilgast d.J. und seiner Frau Barbara für 10 rheinische Gulden eine auf ihrem Hof, der neben dem Stadel von Cunz Paur und gegenüber dem Trenckh-Tor lokalisiert wird, liegende Gilt von einem jährlich an Lichtmess zu zahlenden halben Gulden unter Wahrung des Rückkaufrechts, wobei aus diesem Hof bereits eine weitere Gilt über jährlich 1 Gulden an die Universität Ingolstadt entrichtet werden muss. Aussteller: Probst, Lienhart, Fischer und Bürger zu Ingolstadt; Probst, Ursula, Frau des Lienhart Probst Empfänger: Zilgast d.J., Mathes, Bürger zu Ingolstadt; Zilgast, Barbara, Frau des Mathes Zilgast d.J., aus Ingolstadt

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Charter: A-II-61
Date: 08.06.1544
AbstractBernhardt und Barbara Schrotenlocher verkaufen zu einer ungenannten Summe ihren Acker (sogenannter „Gkreitacker“) von ca. 2 Joch und ihre Wiese von 2 Tagwerk, beide im Kreit im Osterfeld neben dem Gut der Universität Ingolstadt und dem Widemholz in der Hofmark Oberlauterbach, an die Universität Ingolstadt. Aussteller: Schrotenlocher, Bernhardt, aus Oberlauterbach; Schrottenlocher, Barbara, Frau des Bernhardt Schrottenlocher, aus Oberlauterbach Empfänger: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmer und Rat)

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Charter: A-II-62
Date: 08.06.1544
AbstractSteffan und Eslpetht Schrotenlocher verkaufen zu einer ungenannten Summe das Heiratsgut von Elspethts Vater, Jorg Kamdel, ihren Acker (sogenannter „Gkreitacker“) von ca. 2 Joch und ihre Wiese von 2 Tagwerk, beide im Kreit im Osterfeld neben dem Gut der Universität Ingolstadt und dem Widemholz in der Hofmark Oberlauterbach, an Bernhardt und Barbara Schrotenlocher aus Oberlauterbach. Aussteller: Schrotenlocher, Steffan, aus Wolfersdorf; Schrotenlocher, Elspetht (!), aus Wolfersdorf Empfänger: Schrotenlocher, Bernhardt, aus Oberlauterbach; Schrotenlocher, Barbara, Frau des Bernhardt Schrotenlocher, aus Oberlauterbach

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Charter: A-II-63
Date: 14.10.1545
AbstractNotariatsinstrument, worin die Universität Ingolstadt die ihr inkorporierte Pfarrstelle in Landau, die bisher Johann Eckh innehatte, Caspar Haug, einem Chorherrn in Vilshofen, zu Mariae Lichtmess übergibt, was an mehrere Bedingungen geknüpft ist: 1. tadellose Erfüllung seiner seelsorgerischen Pflichten, 2. selbstständige Erledigung aller Pfarrangelegenheiten an den Fürstenhöfen in Landshut und München (wozu auch die Präsentation, Institution und Besitzverwaltung zu Passau gehören) auf eigene Kosten, 3. Verzicht auf die eigenständige Verstiftung des Widemguts in „Fromering uffen Perg“ und der anderen Pfarrgüter sowie auf die Verleihung des Leib- oder Erbrechts, was beides der Universität Ingolstadt vorbehalten bleibt, 4. Zahlung von jährlich 40 rheinischen Gulden – je zur Hälfte an St. Johann Baptist und St. Johann Evangelist – an die Universität Ingolstadt, wobei der Betrag bei Jahren mit schlechter Witterung gesenkt werden kann, 5. Einwilligung, dass drei Prokuratoren, Leonhardt Marstaller, Oswald Arnsperger (Doktor der Theologie) und Erasmus Wolff (Magister der freien Künste und Regens des neuen Kollegs) Zahlungen und Glaubenslehre überwachen. Aussteller: Eckh, Johann, Pfarrer in Landau; Universität Ingolstadt Empfänger: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat); Haug, Caspar, designierter Pfarrer zu Landau

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Charter: J 219
Date: 17.10.1545
AbstractWillibald Franckmann (Wilibaldus Franckhman), Doktor beider Rechte, Kanoniker des Willibaldchores der Kirche in Eichstätt und Generalvikar des Moritz [von Hutten], Bischof von Eichstätt, schreibt an den Pleban der Pfarrkirche St. Moritz in Ingolstadt, dass er in die Kaplanei (ad Caplaniam) des Altars der heiligen Jungfrau Maria und der Heiligen Apostel Petrus und Johannes, die in der Pfarrkirche St. Moritz liegt und die durch den Tod des Nikolaus Appel, Doktor [der Theologie], vakant gefallen ist, nun den Magister Petrus Piperanus, Pleban des neuen Kollegs in Eichstätt und Vertreter (procurator) des Herrn Magister Erasmus Wolf (Wolff), Regens des neuen Kollegs der Universität Ingolstadt (novi collegii universitatis Ingolstadiensis Regentis), unter Berücksichtigung des Präsentationsrechts eingesetzt hat (instituimus et infestivimus) und ihn mit den entsprechenden Rechten ausgestattet hat. Aussteller: Willibald Franckmann Empfänger: Erasmus Wolf, Regens des neuen Kollegs der Universität Ingolstadt

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Charter: J 220
Date: 21.11.1547
AbstractBalthasar Vogel aus Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] (Nidernhaunstat), derzeit Witwer, bekundet, dass er an den Rektor, den Kämmerer und den Rat der Hohen Schule zu Ingolstadt eine ewige jährliche Gattergült über zwei rheinische Gulden verkauft hat, die aus seinen Erbrechten, die auf dem von ihm bewirtschafteten Hof in Unterhaunstadt liegen, gegeben werden. Der Aussteller erklärt, dass er den Kaufpreis von 40 rheinischen Gulden zur Gänze bar bezahlt bekommen hat und dass er dafür auf alle Ansprüche an dem Kaufgut verzichtet. Der Aussteller will die Gült künftig jedes Jahr am Festtag des heiligen Andreas [November 30] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach zu Ingolstadt bezahlen, und damit im kommenden Jahr 1548 beginnen. Sollte der Aussteller die Gült eines Jahres nicht bezahlen, so haben seine Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten die Käufer an ihrem Kaufgut gerichtlich angegriffen werden, so will ihnen der Aussteller hierbei beistehen. Es besteht für den Aussteller ein Wiederkaufsrecht, wobei ein Wiederkauf ein Vierteljahr vor dem Festtag des heiligen Andreas anzukündigen ist. Aussteller: Balthasar Vogel Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-42
Date: 23.04.1548
AbstractMargareta Federl verkauft Khatherina und Jörg Scheirer für 1045 Rheinische Gulden (von welchen ihre Schulden zu 330 Gulden abgezogen wurden) ihre Hofmark, den Sedlhof und ein kleines Gut zu Rockolding mit aller Zugehör, welche sie von ihrem Vater Caspar Posstnagkher geerbt hat. Ausgenommen hiervon sind die Sandizell’schen Lehen, über die und die darauf ruhenden Schulden zu 330 Gulden sie Jörg Scheirer einen gesonderten Brief ausgestellt hat. Aussteller: Federl, Margareta, Frau des Veit Federle zu Vohburg, Witwe des Jörg Ruesch zu Rockolding Empfänger: Scheirer, Khatherina und Jörg, Wirt zu Ilmendorf

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Charter: J 221
Date: 08.05.1549
AbstractHans (Hanns) Murr aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er an Albrecht Euring (Eüring), Bürger zu Ingolstadt, und dessen Ehefrau Barbara sein Erbrecht, das er bisher an seinem Hof in Gerolfing innehatte, der der Murrnhof (murrn hoff) genannt wird und der von seinen Eltern auf ihn übergegangen war, mit allem Zubehör (sambt schiff unnd geschirr), nämlich mit 17 Rindern Vieh (Rynndervichs), fünf Zugpferden (ziechrossen) und acht Schweinen, sowie mit Wägen und Pflügen, wobei der Hof der Universität Ingolstadt als Eigentum gehört und jährlich als Gült 4 1/2 Scheffel Weizen, sechs Scheffel Hafer abzüglich sechs Metzen, sowie als Geldabgabe sechs Gulden, drei Schilling und drei Pfennige an die Universität abzuführen hat, verkauft hat. Darüberhinaus sind von dem Hof folgende Abgaben an den fürstlichen Kasten in Ingolstadt abzuführen: zwei Metzen Weizen und ein Gulden, fünf Schillinge und acht Pfennige. Für das genannte Erbrecht und alles genannte Zubehör haben die Eheleute Euring dem Aussteller 1010 (ainthausennt unnd zehen) rheinische Gulden in Landeswährung bar bezahlt. Die Rechte der jeweiligen Obrigkeit (hohen unnd Nydern Obrigkhaiten) bleiben von dem Kaufvertrag unberührt. Der Aussteller erklärt, dass er den Käufern alle mit den verkauften Rechten zusammenhängenden Urkunden übergeben hat. Ferner erklärt der Aussteller, dass er auf alle Ansprüche, die das verkaufte Erbrecht und alles verkaufte Zubehör betreffen, verzichtet. Sollten die Käufer in Rechtsstreitigkeiten geraten, die das Kaufgut betreffen, so will der Verkäufer ihnen hierbei beistehen. Aussteller: Hans Murr Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-64
Date: 07.06.1549
AbstractLienhart und Ursula Probst aus Ingolstadt verkaufen ihr Eckhaus, das neben Hans Herl und beim Threnckh-Tor situiert ist und auf dem eine jährliche Gilt von 1 rheinischen Gulden an Dr. Peirl und eine weitere von jährlich ½ rheinischen Gulden an das „Reichenalmuesen“ liegen, für 23 rheinische Gulden an Heromimus und Margaretha Körer aus Ingolstadt. Aussteller: Probst, Lienhart, Fischer und Bürger zu Ingolstadt; Probst, Ursula, Frau des Lienhart Probst, aus Ingolstadt Empfänger: Körer, Heromimus, Bürger zu Ingolstadt; Körer, Margaretha, Frau des Heronimus Körer, aus Ingolstadt

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