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Charter: Urkunden (1352-1789) 106
Signature: 106
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1610 November 21. [neuer Stil; alter Stil: November 11], Wachenheim
Stephan Zimmermann, Bürger zu Wachenheim, und seine Ehefrau Susanna verkaufen dem Almosen zu Wachenheim eine Rente von elf Albus, jährlich zu zahlen am Martinstag oder eine Woche danach, für 8 ¾ Gulden [Acht gülden drey ort, jeden gülden zu fünffzehen bazen gangbarer Münzen], die ihnen die Almosenpfleger Hans Schifferer und Hans Georg Becker, beide Bürger zu Wachenheim, ausgezahlt haben. Als Sicherheit erlegen sie den Ertrag eines Viertel Wingert, gelegen im Neuberg, an der östlichen Gemarkungsgrenze von Wachenheim, unten grenzend an das Pfarrgut, unten grenzend an das Gut von Simon Weintz; ihr Haus vor der Burg, begrenzt in Richtung Wald von dem Gut des Adam Mäckhel, begrenzt in Richtung Rhein von dem Gut des Wendel Schmidt. Siegler: Stadt Wachenheim  

orig.ano
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Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)

    Graphics: 
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    [Seite 1]||
    01 Jch, Stephan Zimmerman, Burger alhie zue||
    02 wachenheim, vnd ich, Susanna, sein eheliche haußfraw, Be-||
    03 khennen offentlich hiemit dießem brieffe für vnns vnd||
    04 Vnsere Erben, Daß vf Vnser ansuchen vnd beschehen vlei-||
    05 sigs pitten in Vnsern anligenden nöthen vnns die Ersamen||
    06 Hannß Schifferer vnd Hannß Jeorg Becker, beede Burger||
    07 vnd Verordnete Allmußenpfleger zu Wachenheim, ge-||
    08 treülichen vorgestreckht vnd gelühen haben*||
    09 **Acht gülden drey ort**, Jeden gülden zu fünffzehen bazen gangbarer||
    10 Münzen gerechnet, welche wir, obgemelte Schuldtleüth,||
    11 also baar von ihnen, Allmußenpflegern, empfangen vndt||
    12 in Vnsern nutzen verwendt, Sie deßwegen in Crafft dießes||
    13 brieffs ledig zehlende. Gereden vnd versprechen||
    14 demnach hieruff für vnns vnd vnsere erben bei vnsern||
    15 wahren trewen vnd glauben, Obgemelte*** ****Acht gülden drey ort**** gülden||
    16 hauptgeltt, So lang wir, Schuldtleuth, die inhanden haben||
    17 vnd nutzen werden, Jahrlichen vnd eines Jeden Jahrs besonder||
    18 vff Martini oder Achttag darnach Vngeuehrlichen mit||
    19 *****Eylff alb[us]***** obgemelter wehrung zuuer-||
    20 zinnßen Vnd den Jederzeit verordneten Allmußenpflegern||
    21 zu reichen vnd zu lüffern. Damit aber Sie,||
    22 Allmußenpfleger, oder ihre Nachkom[m]en ihres außgelühenen||
    23 geltts vnd Jährlich dauon fallenden zinnßes desto beßser||
    24 versichert sein sollen vnd mögen, So haben wir Jhnen zu||
    25 einem rechten Vnderpfandt eingesezt vnd verschreiben||
    26 Die beßerung vff einem Viertell weingart im Neuen-||
    ||
    [Seite 2]||
    27 berg gelegen, geforcht vnden****** ein Pfarrgut*******, oben||
    28 Simon Weintz;********Jtem Weiter sein heußlin vor der Burg, nacher waldt Adam Mäckhel, nacher Rhein Wendel Schmidt, zinnst zuuor 6½ alb[us] Allmenendt zinns********. Dergestalt vnd also,||
    29 Da wir, Schuldnerr oder vnsere erben an reichung d[er]||
    30 Jährlichen gültten, auch ablößung hauptgeltts||
    31 säumig sein würden, welches doch verhoffentlich||
    32 nicht beschehen soll, so sollen alßdann die Jederzeit||
    33 verordnete Allmußenpfleger gut fug vnd macht||
    34 haben, sich an obuerschriebener Beßserung zu erholen.||
    35 Obgeschriebenes hiemit wahr vnd desto vester zu be-||
    36 krefftigen, geben wir, obgemelte Ehe- vnd Schuldt-||
    37 leüth, dießen brieff vber********* vnns, welchen durch vnser||
    38 vleißiger pitt wegen Die Ernhafften, Fürsichtigen, Er-||
    39 samen vnd weißen Schulttheiß, Burgermeister vndt||
    40 Rhatt alhie mit Gemeiner Statt Jnsiegell, doch||
    41 ihnen, ihren Nachkom[m]en vnd GemeinerStatt in And[er]e||
    42 weg ohne schaden, besiegelt haben. So geschehen||
    43 vff Martinj Anno [et cetera] Sechtzehenhundert vndt||
    44 zehen**********.

    Comment

    Quelle Volltext: Gudrun Räch, Elke Meyer, Wiltrud Hutchison, Wachenheim, ehrenamtliche Tätigkeit. Geprüft, überarbeitet und kommentiert von Andreas Kuhn, M. A., Neustadt/Weinstraße. Patenschaft: K. und G. Panzer, Wachenheim


    LanguageDeutsch

    Notes
    * Folgt gestrichen: "Fünff" ** Marginalkorrektur; davor gelöscht: "F", danach gestrichen: "gülden" *** Folgt gestrichen: "Fünff". Darüber Einschaltungszeichen **** Marginalkorrrektur mit übergesetztem Einschaltungszeichen ***** Marginalkorrektur; dahinter gestrichen: "sechs alb[us] vier pfenning" ****** Darunter gestrichen: "oben" ******* Folgt gestrichen: "vnden" ******** Marginaleinschub mit übergesetztem Einschaltungszeichen ********* Doppelpunkt über dem "v" ********** Folgt Schlusszeichen Topographische Angaben "im Neuenberg" (Z. 26f.) = Neuberg, an der östlichen Gemarkungsgrenze von Wachenheim "vor der Burg" (Z. 28) = Vor der Burg, im Westen von Wachenheim Bemerkungen zu Sprache und Schrift "Acht gülden drey ort" (Z. 9) = 8 ¾ Gulden "Jeden gülden zu fünffzehen bazen" (Z. 9) = übliche Rechenrelation im süddeutschen Münzsystem "Sie deßwegen (…) ledig zehlende" (Z. 12f.) = sprechen sie von der Verpflichtung zur Zahlung der 8 ¾ Gulden frei, quittieren den Empfang der Summe "Eylff alb[us]" (Z. 19) = ein Gulden galt in der Pfalz um diese Zeit 26 Albus; bei der Hauptsumme von 8,75 fl. (= 227,5 alb.) entsprechen 11 Albus in etwa dem üblichen Zinssatz von 5 % (genau: 4,835 %) "beßerung" (Z. 26) = Ertrag "Allmenendt zinns" (Z. 28) = Geldabgabe für die Nutzung der Allmende "sich an obuerschriebener Beßserung zu erholen" (Z. 34) = sich schadlos zu halten am Ertrag Allgemein ist die Schrift charakterisiert durch eine relativ weiche Feder, in deren Zug die Konturen der Buchstaben verschwimmen. Das "d" trägt einen kurz gestauchten, schlingenlosen Schaft, der sich gerne 3-artig wellt. Vgl. "dießem" (Z. 3), "beede" (Z. 6), "den" (Z. 20), "oder" (Z. 22), "desto" (Z. 23). Am Wortende taucht der Endschaft des "n", gelegentlich auch der des "m", wellig und vertikal unter die Zeile, so dass das "n" insgesamt an eine /s/-Rune erinnert. Vgl. "khennen" (Z. 3), "ansuchen" (Z. 4), "nöthen" (Z. 5), "einem" (Z. 26). Bei Komposita findet sich das "Runen-n" auch am Ende des ersten Begriffs -ein Hinweise auf die fortwirkende Auffassung der Selbständigkeit der Einzelbegriffe (vgl. "Allmußenpfleger", Z. 7). Das "p" zeigt bereits, abgesehen von einer Unterschlinge, seine "deutsche" Form mit Winkelanstrich und Kopfringel. Am Schaftfuß sitzt ein Schlusshäkchen oder aber ein spitzigwinklig-eng am Schaft emporgeführter Ligaturstrich zum Folgebuchstaben. Vgl. "pitten" (Z. 5), "Allmußenpfleger" (Z. 7). In "sch" büßt das Lang-s seine obere Hälfte ein und verschmilzt mit dem "c" zu einem konkaven Auschwung zum "h" (vgl. "beschehen", Z. 4; "verschreiben", Z. 25). Das Lang-s besteht aus einem unverstärkten, sehr tief reichenden, diagonalgeneigten Langstrich, dessen Kopf mitunter einen Winkelanstrich oder auch ein Häkchen trägt. Vgl. "Susanna" (Z. 2), "Vnser" (Z. 4), "Ersamen" (Z. 5). In "ß" sind Lang-s und "z" zu einer Einheit verschmolzen. Die 3-artig geschwungene "z"-Hälfte des "ß" setzt spitz am s-Schaft an und verliert ihren oberen Bogen, indem sie sich dem s-Schaft anschmiegt (vgl. "deßwegen" und "dießes", Z. 12). Beide z-Bögen können sich auch zu einer leicht gekrümmten Linie mit Schlusshäkchen strecken (vgl. "haußfraw", Z. 2; "Daß", Z. 4). Das "v" beginnt mit einem hohen Anstrich, der vielgestaltig eingeleitet wird: Spitzwinkelig (vgl. "vnd", Z. 6), spazierstockrund (vgl. "vnd", Z. 3), geringelt (vgl. "vnd", Z. 2) oder mit ausgeprägter Schlinge (vgl. "vnns", Z. 3), wobei unter der "Last" einer großen Schlinge sich der Anstrich wieder neigen kann (vgl. "vnns", Z. 5). Steht "w" für /u/ trägt es konsequenterweise einen u-Haken oder einen Doppelstrich. Vgl. "fraw" (Z. 2), "trewen" (Z. 15).
    Places
    • Wachenheim
       
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