useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Urkunden (1352-1789) 121
Signature: 121
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1614 November 21. [neuer Stil, alter Stil: November 11], Wachenheim
Hans Jacob Pabst, Bürger zu Wachenheim, und seine Ehefrau Anna verkaufen dem Almosen zu Wachenheim eine Rente von 3 Gulden 19 Albus 4 Pfennigen, jährlich zu zahlen am Martinstag oder bis zu acht Tage danach, für 75 Gulden zu je 26 Albus neuer Währung, die ihnen die Almosenpfleger Hans Hückel [Hüekhel] und Lorentz Stahel, beide Bürger zu Wachenheim, ausgezahlt haben. Als Sicherheit erlegen sie einen halben Morgen Wingert, gelegen im Mauerscheid an der südlichen Gemarkungsgrenze von Wachenheim, oben grenzend an das Gut von Philipp Roth, unten grenzend an das Gut von Hans Buch, in Richtung Wald grenzend an die Alte Straße, in Richtung Rhein grenzend an das Gut von Adolph Heylmann, dem Matthias Gleiß [Mattheiß Gleißen] zinspflichtig; 9 Ar [Anderthalb vierthel] Wingert, gelegen im Tal, oben grenzend an das Gut von Christmann Langkopf, unten grenzend an das Gut von Andreas Weiß, in Richtung Wald grenzend an das Gut von Hans Eberhardt, in Richtung Rhein grenzend an das Gut von Melchior Fauth. Die Rückzahlung der Kaufsumme ist ein Vierteljahr vor dem Zinstermin anzuzeigen. Siegler: Stadt Wachenheim  

orig.ano
Current repository
Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)

    Graphics: 
    x
    [Seite 1]||
    01 Jch, Hansz Jacob Pabst, Bürger zu wachenh[eim],||
    02 vnndt mit ihme ich, Anna, sein eheliche haußfr[awe], Bekennen||
    03 hiemit dießem Brief ofendtlich für vnß, vnndt vnßere erben,||
    04 Daß vf vnßer beschehenes vleißiges piten in Vnßern anligenden||
    05 nöthen, zuuorkomung vnßeres schadens vnndt beßerung||
    06 Vnßeres nutzens vnß die Ersammen Hanß Hüekhel, vnndt||
    07 Lorentz Stahel, beede Allmußen pfleger alhie zu ermeltem||
    08 Wachenheim, güetlichen vorgestreekt vnndt geliehen haben||
    09 Siebentzig Fünff gülden, Jeden zu 26 alb[us] Neüwer||
    10 Wehrung gerechnet, So wir also par von ihnen empfangen||
    11 vnndt in vnßern Vnndt vnßerer erben nutzen Verwenth||
    12 Vnndt angelegt haben, Sie deßwegen hiemit quitirende.||
    13 Gereden Vnndt versprechen demnach hieruf für vnß vnndt||
    14 Vnßere erben bei vnßern Wahren worten, treüwen||
    15 Vnndt glauben, obgemelte Siebenzig Fünf gülden Capital,||
    16 solang Wir, Schuldtleüth, die in handen haben Vnndt nutzen||
    17 Werden, Jehrlichen vnndt eines Jeden Jahrß besonder Vf||
    18 Martinj oder Achttag darnach mit drey gülden Neünt-||
    19 zehen albus Vier Pfenning obgemelter Wehrung zuuer-||
    20 zinßen Vnndt den Jederzeit Verordtneten Allmußen pflegern||
    21 ohne allen costen vnndt schaden zureichen Vnndt zuliefern.||
    22 Damit aber besagtes Allmußen solcher außgeliehenen Sieben-||
    23 zig Fünf gülden hauptgeldt Vnndt Jehrlich dauon fallenden||
    24 zinßes desto beßer Versichert sein sollen Vnndt mögen,||
    25 So haben Wir, obgemelte ehe- Vnndt Schuldtleüth, demselben||
    26 zu rechten, Wahren Vnderpfendern eingesetzt Vnndt Verschriben,||
    27 Vnßer eigenthümblich: ein halben morgen weingert Jm||
    28 Mauerscheidt, Geforcht oben nacher Landt Philips Roth, Vnden||
    29 nacher Landt Hanß Buch, oben nacher Waldt die Alte Straß,||
    30 Vnden nacher Rheyn Adolph Heylman, zinst ein Vierntzel Korn||
    31 Matheiß Gleißen; Jt[em] Anderthalb vierthel weingert||
    ||
    [Seite 2]||
    32 Jm dahl, oben nacher Landt Christman Langkopf, vnden||
    33 nacher Landt Andreaß Weiß, oben nacher Waldt Hanß||
    34 Eberhardt, Vnden nacher Rhein Melchior Fauth, zinst zwen||
    35 albus gen Seebach. Welche vnderpfender sonsten nit||
    36 Weiter Versetzt oder Verpfendt, sollen auch vor Ablößung haupt-||
    37 gelts nit Weiter Versetzt oder Verpfendt Werden. Deß-||
    38 Wegen Wir, Schuldtnere, mit handtreüw an Eydeßstatt||
    39 angelobt Vnndt versprochen dergestalt Vnndt also: Da||
    40 Vber Kurtz oder Langezeit wir, Schuldtnere, oder Vnßere||
    41 erben an reichung der Jehrlichen gülten, auch ablößung haupt-||
    42 gelts, Welches ie eintheil dem andern ein Vierthel Jahr||
    43 Vor der Gülttzeit vf zukünden hat, seümig sein solten,||
    44 Daß doch Verhofendtlich nit beschehen soll, Alß dan haben viel-||
    45 gedachte Allmußen pfleger, ihre nachkommen oder recht-||
    46 meßige Jnhaber dießes Briefs gut fug vnndt macht, sich an||
    47 obuerschriebenen Vnderpfendern Zuerhohlen, Damit ihres ge-||
    48 fallenß zuschalten Vnndt Zuwalten Alß mit andern deß||
    49 Allmußens eignen oder erlangten güttern ohne Jntrag||
    50 Vnßer, Vnßerer erben oder meniglichs von Vnßert wegen,||
    51 Getreüwlich vnndt ohnegeuehrte. Obbeschriebenes||
    52 alles noch desto mehr vnndt Vester zubecrefftigen, So geben ||
    53 Wir, ehe- Vnndt Schuldtleüth, dieße Bekandtnuß vber Vnß,||
    54 Welche vmb Vnßrer Vleißigen pit Willen die Ehrnuesten,||
    55 Vorsichtigen, Ersammen Vnndt Weißen herrn, Schultheiß,||
    56 Bürgermeister Vnndt Rath, der Statt wachenheim Jnsigel - ||
    57 doch Jhnen, Jhren nachkommen Vnndt secret in andere||
    58 Weg ohne schaden - besigelt haben. So geschehen vff Martiny||
    59 Anno [et cetera] Eintaußendt Sechßhundert Vnndt Vierzeh[en].
    Source Fulltext: Dr. Paul Richter Friedelsheim, Doris und Dieter Pucher Wachenheim, ehrenamtliche Tätigkeit Geprüft, überarbeitet und kommentiert von Andreas Kuhn M. A., Neustadt


    LanguageDeutsch

    Notes
    Anmerkungen zur Topographie "Jm Mauerscheidt" (Z. 28) = Mauerscheid, ehemals an der südlichen Gemarkungsgrenze von Wachenheim "die Alte Straß" (Z. 29) = Alte Straße, Nordsüdachse im Osten von Wachenheim "Jm dahl" (Z. 32) = Tal, nordwestlich von Wachenheim Bemerkungen zu Sprache und Schrift "zinst ein Vierntzel Korn" (Z. 30) = (< mhd. Akk. "(die) vierten zal" > unter Abschwächung des /a/ zu /e/ kontrahiert zu "viernzel") Hohlmaß für Getreide, Hülsenfrüchte und Kartoffeln, prinzipiell ein ¼ Malter, dieses jedoch regional sehr unterschiedlich gehandhabt; rechnet man 8 Fass = 1 Malter (Westpfalz) und 1 Fass = rund 20kg, erhielte man für das Viernzel etwa 40kg "Anderthalb vierthel weingert" (Z. 31) = 9 Ar Am Zeilenbeginn erfasst die Anschwünge ein entfesselter Dynamismus. Der Anschwung des "D" kann gar bis zu 9 Zeilen weit in die Tiefe stürzen (vgl. "Damit", Z. 22; "Daß", Z. 44), der des "J" folgt diesem Vorbild immerhin bis zur sechsten Zeile (vgl. "Jm", Z. 32). Monströs aufgeblähte Schlingen finden sich bei "S" (vgl. "Siebentzig", Z. 9; "So", Z. 25) und "M" (vgl. "Matheiß", Z. 31). Sensenartige Auswüchse erhalten "D" (vgl. "Daß", Z. 4) und "V" (vgl. "Vnndt", Z. 12). Der Doppelstrich über "ü" kann auch Wellenform annehmen und begegnet in dieser Gestalt auch über dem "y". Vgl. "treüwen" (Z. 14), "gülden" (Z. 15 und 23), "mögen" (Z. 24), "Heylman" (Z. 30). Beim "W" wehen Anschwung und erster Schaft bannerartig über der Zeile (vgl. "Wachenheim", Z. 8; "Wahren", Z. 14; "Werden", Z. 17; "Waldt", Z. 29). Dasselbe Phänomen zeigt sich in abgeschwächter Form beim "w" (vgl. "worten", Z. 14).
    Places
    • Wachenheim
       
      x
      There are no annotations available for this image!
      The annotation you selected is not linked to a markup element!
      Related to:
      Content:
      Additional Description:
      A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.