Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 53, S. 75
Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 53, S. 75
§ 14.
Die Minister für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Monarchie bilden in Vereinigung mit den Ministern für die ge sonderten Angelegenheiten der einzelnen Landestheile, unter dem Vorsitze des Königs, den Geheimen-Staatsrath, in welchem gleich falls der Thronfolger, wenn er mündig ist, und der oder die übrigen Königlichen Prinzen, welche der König hierzu berufen sollte, Sitz nehmen.
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Ueber alle Gesetze und wichtigere Regierungsmassregeln wird im Geheimen-Staatsrathe verhandelt. Ist der König in ein zelnen Fällen verhindert, im Geheimen-Staatsrathe zu präsidiren, so kann er die Sachen in Ministerkonferenzen verhandeln lassen. Den Vorsitz führt der vom Könige ernannte Conseils-Präsident. Dieser legt dem Könige das von dem Staatssekretär über diese Verhandlungen geführte Protokoll vor, worauf der König bestimmt, ob er dem Beschlusse der Konferenz unmittelbar beistimmen, oder ob er die Sache im Geheimen-Staatsrathe des Weiteren sich vortragen lassen will.
Urkundenbuch Holstein- Lauenburg im Deutschen Bund, 1858 (Google data) 53, in: Monasterium.net, URL </mom/HolsteinLauenburg/b52d77d1-4c26-4cfa-bebd-11ad462244a7/charter>, accessed at 2024-12-27+01:00
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