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Charter: Urkundenbuch Holstein- Lauenburg im Deutschen Bund, 1858 (Google data)  100
Signature: 100

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Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 100, S. 118
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 100, S. 118

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    Wo. 21.

    Erlass des K. Dänischen Ministers der auswärtigen Angelegen heiten, Michelsen, an btr % C&efanbttn in Wen unb $*rlin, (grafie n ». $ille- üäralje unb ßxttytnn ». ^rorkborff, d. d. ^openljagen, 13. ^ai 1857.

    Nachdem die Reconstruirung des Ministeriums nunmehr er folgt ist, beeile ich mich, in Gemässheit Befehls meines Aller-

    gnädigsten Königs und Herrn, Ew zur weiteren gefälligen

    Mittheilung an Se. Excellenz den Herrn Grafen Buol (Freiherrn v. Manteuffel) davon zu benachrichtigen, dass es in der Aller höchsten Absicht Sr. Maj. des Königs liegt, sofort nach Beendi gung der erforderlichen Vorbereitungen, die Holsteinischen Pro- vinzialstände zu einer ausserordentlichen Versammlung einzube rufen, um denselben einen revidirten Entwurf der Verfassung für die besonderen Angelegenheiten des Herzogthums Holstein zur verfassungsmässigen Verhandlung vorzulegen.

    Unter dem Bemerken, dass der Zusammentritt der gedachten ausserordentlichen Ständeversammlung spätestens im Laufe des Monats August d. J. stattfinden wird, erlaube ich mir hinsicht lich des Gegenstandes der beabsichtigten Vorlage ausdrücklich hervorzuheben, dass letztere namentlich auch diejenigen Bestim mungen befassen wird, welche den Umfang der besonderen Angelegenheiten des Herzogthums Holstein näher regeln, und dass somit der Provinzialständeversammlung vollständig Gelegen heit gegeben werden wird, sich über die Abgrenzung der stän dischen Competenz frei und ungehindert auszusprechen, während die hierauf bezüglichen Bestimmungen bei der früheren Vorlage der ständischen Berathung entzogen und der Versammlung der zeit nur nachrichtlich mitgetheilt waren.

    Nachdem die Königliche Regierung mit Beziehung auf Vor stehendes sich der vertrauensvollen Hoffnung hingibt, dass die Höfe von Wien und Berlin (Berlin und Wien) darin einen un verkennbaren Beweis finden werden, in welchem Grade die dies seitige Regierung es sich hat angelegen sein lassen, den jenseits ausgesprochenen Wünschen zu entsprechen, hegt sie nicht weni ger die Erwartung, dass auch die Stände des Herzogthums Hol stein diesem Schritte in solcher Weise entgegenkommen werden, dass dadurch die in jeder Beziehung so wünschenswerthe Ver ständigung werde erreicht werden. Genehmigen Ew. u. s. w.

    — 105 —

     
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