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Charter: Illuminierte Urkunden 1324-12-27_Bonn
Signature: 1324-12-27_Bonn
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1324-12-27 (Weihedatum nicht Ausstellungsdatum), wohl Marienstatt
Bericht über die wunderbare Verlegung und die Weihe des Klosters Marienstatt und Summarium der zu gewinnenden Ablässe.
Die göttliche Weisheit hat zum besonderen Haus der Himmelskönigin, das vielen, die zum ewigen Leben bestimmt sind, Schutz bietet, den Zisterzienserorden gemacht, der, anfangs arm und gering, danach aber vielfältig mit weltlichen Gütern gesegnet wurde (Fons sapientie verbum Dei in excelsis exemplo Salomonis regis Jherusalem domum regine matris sue specialem fe(cit) in terris ordinem Cistertiensem multos ad vitam sternam predestinatos a caumatibus et frigoribus pluviisque mundane iniquitatis protegentem, in prinvipio quidem sue fundacionis pauperem et modicum, sed processu temporis locorum varietate ac multitudine personarum per generaciones abbatiarum (a)liarum ab aliis benedictione copiosa bonorum temporalium Dei donante gracia multipliciter augmentatum). So berief sie auch durch den Dienst und die Frömmigkeit des Burggrafen Eberhard von Aremberg (Arberch), edler Abstammung (ingenu(e) condicionis), und seiner Frau Aleydis im Jahre Mo CCo XVo, am 20. August (in die sancti Bernar(d)i) aus dem Verbande (de gremio) von St. Petersthal in Heisterbach einen Konvent von zwölf Mönchen unter dem Abt Hermann als dem dreizehnten an den Ort Altenklosterhof (in loco, qui nunc Vetus claustrum dicitur) zur Gründung einer Abtei. Sie hielten sich dort eine Zeitlang (pro tempore aliquo) auf, wurden aber von äusserem Glück nicht begünstigt und durch die Ärmlichkeit und Ungeeignetheit des Platzes niedergedrückt. Die Mönche schlugen daher vor, sich an die Mutterkirche in Heisterbach zu wenden und dorthin zurückzukehren. Der damals kranke Abt ermahnte sie jedoch, vertrauensvoll in dreitägigem Gebet Hilfe und Trost von der göttlichen Barmherzigkeit zu erflehen. So geschah es auch. In der dritten Nacht, während von den Brüdern in der Kirche (oratorio) die Matutin angestimmt wurde, erschien dem Abt, der noch auf seinem Lager ruhte, im Schlaf als Vision ein sehr schönes Mädchen, das in ein weisses Gewand gekleidet war und den Zweig mit Blüten des Weißdorns (albe spine que theutonice hadorn dicitur) in der Hand hielt. Als der Abt voller Staunen es fragte, wer es sei, antwortete es: „Ich bin die Gründerin Eures Ordens, zu deren Dienst und Ehre Ihr, von meinem Sohn berufen, hierher gekommen seid. Tröste die Brüder. Ich verlasse Euch nicht, sondern verleihe Euch Hilfe und Trost.“ Es fügte hinzu: „Mit Anbruch des Tages begib Dich über den Berg zu einem anderen Fluss, genannt Grosse Nister (maior Nystria). Wo Du einen Zweig gleich dem siehst, den ich in der Hand halte, dort sollt Ihr Wohnung nehmen. Ich werde dort helfend bei Euch bleiben und denen, die mir fromm dienen, stets geneigt sein.“ Darauf verschwand es. Zweifellos war diese Trösterin der Armen die Himmelskönigin, Jungfrau Maria, wie aus ihren Worten und aus ihrem weißen Gewand, das ihre Jungfräulichkeit bezeichnet, zu ersehen war. Am Morgen rief der Abt die Mönche zusammen und eröffnete ihnen seine Vision. Nachdem ihm ein Gefährt hergerichtet war, liess er sich an den Ort (Meynbrechzauwe) bringen. Da er dort den ihm gezeigten Zweig nicht fand, wandte er sich weiter auf eine Wiese bei Arfelden (Aruel-), wo er aber auch den Zweig nicht antraf. Von dort kam er im Monat Februar, als stärkster Winter herrschte, an den Platz des gegenwärtigen Klosters, wo damals eine Wiese und Einöde (locus desertus) war. Voller Freude erblickte er dort den Zweig und sagte, indem er Gott pries: „Hier ist der Ort, den die Mutter der Gnade uns zum Wohnen ausersah. Hier wollen wir zu deren Ehre ruhen und wohnen.“ Als dies bekannt wurde, liess Guda, die alte Vögtin (advocata), Schwester des Herrn Rudolf von Greifenstein, dort, wo der Zweig gesehen wurde, eine Kapelle und einen Altar erbauen. Es ist dies die Kapelle, die jetzt dem Hospital (infirmarie) benachbart ist. Als dies der Landesherr, Graf Heinrich von Sayn, bemerkte, bemühte er sich mit andern Edlen und Mächtigen, die vom Geist Gottes entflammt waren, 15 Jahre und länger bei Erzbischof Dietrich von Trier um die Zustimmung zur Verlegung, weil der Ort der ersten Gründung in dessen Diözese lag. Inzwischen starb Abt Hermann. Ihm folgte Ulrich, der kaum ein Jahr regierte. Als er starb, folgte ihm Konrad, unter dem der vorgenannte Graf Heinrich nach Erlangung der Zustimmung unter dem ermordeten Erzbischof Engelbert von Köln dort das Fundament zur Erbauung des Klosters legte, in das der Konvent unter Abt Konrad im Jahre (Mo CCo XXVIIo) herabstieg, nachdem die Burg auf dem Felsen daselbst 16 Jahre zuvor durch jenen Grafen Heinrich von Sayn zerstört wurde. Von dessen Gütern, die zu dessen Lebzeiten dem Hause geschenkt wurden, und von den frommen Almosen anderer gläubiger Christen gedieh das Kloster unter der Sorgfalt (curarum sollicitudine) der Äbte und Mönche nach und nach so, dass es durch Erzbischof Heinrich von Köln, den 55. auf dem Erzstuhl aus dem Hause Virneburg, im Jahre (Mo CCCo XXIIIIo) am 27. Dezember (in die beati Johannis ewangeliste) im 17. Jahr seines Episkopats unter Abt Wigand von Greifenstein, dem 11. Abt des Ortes, im 27. Jahre von dessen Regierung, in Gegenwart von vielen angesehenen Klerikern und Laien, Freiherren (baronibus) und Rittern, zu Ehren der Himmelskönigin als Patronin des ganzen Cistercienserordens geweiht wurde. Der Jahrestag der Weihe des Klosters und aller Kapellen und Altäre innerhalb und ausserhalb desselben wurde mit allen ihren Ablässen (indulgentiis), die an jenem Weihetag durch den Erzbischof in öffentlicher Bekanntgabe bestätigt wurden, auf den ersten Sonntag nach dem 1. Mai (post festum beate Walburgis) gelegt. Alle gläubigen Christen, die dann andächtig zu dem Kloster, zu der Kapelle im Hospital (infirmatorio), zu der Kapelle vor dem Tor und den 17 geweihten Altären kommen, die sich darin (in eis) befinden, erlangen Ablässe von drei Jahren der ihnen auferlegten Bussssen, ferner 31 Karenen und 1520 Tage, die aus der Gnade des allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus durch verschiedene Kardinäle, Legaten, Erzbischöfe und Bischöfe zu verschiedenen Zeiten verliehen wurden, worüber sich beim Kloster ein offenkundiges Zeugnis befindet (de quibus habetur apud nos evidens testimonium veritatis). Ferner erlangen alle, die den Bau des Klosters mit Fuhren unterstützen und ein Seelgedächtnis (orationem) für die dort Begrabenen stiften, 40 Tage Ablass (nach Struck bzw. der Archivdatenbank).
Source Regest: 
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Original
Current repository
Bonn, Rheinisches Landesmuseum, Inv.-Nr. 790 und 791





    Graphics: 
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    • Materielle Beschreibung: 
      Zwei grosse Pergamentblätter mit Bild- (das obere Drittel) und Textelementen:
    • Das erste Blatt zeigt zentral eine gekrönte Maria thronend mit dem Jesusknaben.
    • Das Christuskind hält mit der Linken einen Vogel an den Schwanz- und Flugfedern. Maria hält mit der rechten das Kirchenmodell (mit hohem Dachreiter, drei runden Fenstern im Obergaden und vier spitzbogigen Fenstern im Seitenschiff) und mit der Linken den wunderbaren Dornstrauch (heute bis auf den Stumpf in der Hand zerstört).
    • Rechts von Maria sitzt Erzbischof Heinrich von Köln im roten Gewand mit segnend erhobener Rechten und Bischofsstab, bezeichnet durch die Bischofsmütze und die Inschrift: (D(omi)n(u)s Henricus, archiep(iscopus) Colonie(n)sis).
    • Links von Maria der Abt Wigand in braunem Gewand und hellerem, innen rot ausgeschlagenen Mantel, blossen Hauptes, ebenfalls mit segnender Rechten und Abtsstab, kenntlich durch die Inschrift: (D(o)m(inu)s Wyga(n)dus abba(s)). Neben diesem kniet (deutlich kleiner dargestellt, eine bärtige männliche Gestalt in rotem Gewande, wohl der Graf Heinrich von Sayn.
    • Über dem mit Krabben besetzten Bogen in den Zwickeln je ein anbetender Engel.
    • Unterhalb der Mariendarstellung ein friesartiger Streifen mit 26 betenden Klosterbrüdern in braunen Gewändern, die in zwei Gruppen von je 13 Personen einander zugewandt sind; jede Gruppe besteht aus sieben Mönchen, die durch ihre Tonsur gekennzeichnet sind, und sechs bärtigen Konversen.
    • Zum Rahmen siehe unten.
    • Das zweite Blatt zeigt Christus am Kreuz und die Arma Christi.
    • Dargestellt sind: Leiter, Säule, Speer, Dornenkrone, drei Geisselwerkzeuge (zwei Peitschen und eine Rute), Hammer, den auf einem Stab befestigten Schwamm, Schwert und Zange, Messer und drei Nägel, drei Würfel, 30 Silberlinge, und rechts davon eine offene Hand (vgl. Joh. 19,22), zwei Köpfe (davon einer mit dem Judenhut, wohl die zwei falschen Zeugen nach Math. 26,60 f.), eine weiße Binde (die um das Haupt Christi bei der Verspottung gewunden wurde), zwei Gewänder von Christus, den Bottich, der Essig und Galle zur Tränkung des Schwamms enthielt (Joh. 19,29), und darüber die Seitenwunde Christi, ferner sein Grab und das Schweisstuch (Sudarium) der Veronika (mit Vera Ikon).
    • Die beiden Tafeln sind in schwarzer Textualis beschriftet. Satzanfänge rot gestrichelt, Eigennamen mit roter Tinte.
    • Bild und Text der beiden Blätter sind von einem Rahmen mit Brustbildern der Äbte und (an den Ecken) Evangelistensymbolen bzw. Propheten (in Medaillons) umgeben.
    • Die Abtsliste beginnt oben in roter Tinte mit: In hac presenti pictura videbis (e)t invenies omnes (a)bbates, qui rexerunt in (Ve)teri claustro et i(n lo)co isto. Bei den einzelnen Brustbildern befinden sich folgende (in der Wiedergabe bezifferten) Inschriften, von denen die ersten elf (bis Wigandus) von einer Hand, die folgenden sieben (bis Henricus) von einer zweiten grösseren Hand und die übrigen von wechselnden Schreibern herrühren, deren verblasste Eintragungen auch mit Quarzlampe nur noch teilweise lesbar waren. Jedenfalls wird die Liste bis ins 17. Jahrhundert fortgeführt; die 78 Abtbilder wurden schon in der Originalanlage um die beiden Tafeln geführt: 1. (H)ermannus 8 annis). - 2. (Ulricus 1 anno). - 3. (Conradus 19 annis). - 4. (Henricus 7 annis). - 5. (Cuno 10 annis). - 6. (Petrus 1 1/2 annis). - 7. (Wilhelmus 8 1/2 annis). - 8. (Johannes 3 annis). - 9. (Theodericus 31 a(nnis). - 10. (Nycolaus (9) annis). - 11. (Wygandus 40 annis). - 12. (Theodericus 14 annis). - 13. (Albertus 15 annis). - 14. (Enolphus (1) anno). - 15. (Theodericus 8 annis). - 16. (Johannes 6 1/2 annis). - 17. (Bernardus 10 1/2 annis). - 18. (Henricus 13 annis). - 19. (Theodericus 7 annis). - 20. (Roricus 15 1/2. - 21. (Wilhelmus 4 annis). - 22. (Bruno 30). - 23. (G(o)tfridus 3). - 24. (Fri(dericus) 28). - 25. (Johannes 24). - 26. (Thilmannus 5). - 27. (Henricus Cleberg 23). - 28. (Petrus 17). - 29. (Theodericus a Birenbach praefuit (6) mensibus anno (...). - 30. (Petrus Coloniensis (... 3) annis). - 31. (Anno 1563, 11 Martii r(everendus) d(ominus) Adamus Selbach electus et anno 65, 19. Januarii mortuus). - 32. (Anno 1576, 14. die Maii (...) quintam horam (..) obiit reverendus dominus Johannes a Wenden). - 33. (Anno 1586, 2. Augusti, nona hora ante meridianam obiit reverendus dominus Godefridus Drolshagen). - 34. (Anno 1623, die 26. Julii, obiit reverendus abbas dominus Philippus Monasteriensis). - 35. (Anno 1634 (...). - 36. (Anno 1637 (...). - 37. ((...). - 38. (...). Auf der zweiten Tafel sind 40 Brustbilder von Äbten enthalten, von denen jedoch nur noch die ersten vier mit Angaben versehen sind: 39. (Anno 1688 (...) primus mitratus, praefuit annis 36). - 40. (Dominus Benedictus Bach obiit (...), 2. mitratus). - 41. (Albertus Bergh, abbas (...), 3. mitratus). - 42. (Petrus Emons, 1735, 10. Maii electus). (teilweise nach Struck bzw. der Archivdatenbank)
    • Stil und Einordnung: 
      Zum Urkundencharakter:
    • Das vorliegende Stück ist, streng genommen, keine Urkunde. Es fehlen der dispositive Teil und die Beglaubigungsmittel. Es ist weder „Weiheurkunde“ noch Ablasssummarium, denn die Ablässe bilden nur einen von vielen Aspekten. Trotzdem wird das Stück, nicht zuletzt von Struck und, auf diesem basierend, der Archivdatenbank, mit den Urkunden behandelt.
    • Zur Datierung:
    • Da es sich streng genommen nicht um eine Urkunde handelt, fehlen auch Ausstellungsort und Ausstellungsdatum. Das hier verwendete Datum, das einzig genannte, bezeichnet die Weihe der neuen Kirche, hat aber im Grunde nichts mit dem hier vorliegenden Dokument zu schaffen.
    • Der Schreiberwechsel in der Abtsliste deutet darauf, dass die mit Malerei verzierte „Urkunde“ aus Anlass der Weihe von 1324 hergestellt wurde. Struck, S. 141, problematisiert die Angaben, die sich nicht auf ein Datum zusammenführen lassen.
    • Zum Stil:
    • Stilistisch kann das Diptichon gut mit dem bekannten Diptychon aus St. Georg in Köln verglichen werden (Berlin, Staatliche Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Gemäldegalerie, Inv. Nr. 1627; vgl. Vor Stefan Lochner, 1974, S. 69, bzw. http://www.smb-digital.de/eMuseumPlus?service=ExternalInterface&module=collection&objectId=870802&viewType=detailView [URL bitte in ein gesondertes Fenster einfügen]).
    • Bemerkenswert ist, dass die stilistische Anbindung nicht über die Buch- sondern über die Tafelmalerei läuft.
    • Der stilistische Vergleich sichert zudem die auf Grund des Dokuments nicht eindeutige Datierung der Herstellung ab.
    • Ikonographie:
    • Eine thronende Madonna ist für Ablasssumarien (siehe unten) ein bereits erprobtes Motiv. Warum als zweites Motiv gerade die Arma Christi gewählt wurde, bleibt unklar, die Schlussformel des Textes, die auf die Erlösung der Menschheit durch das Blut Christi hinweist, begründet diese Entscheidung sicherlich nicht ausreichend. Angesichts der prominenten Werbung für die finanzielle Abdeckung der baulichen Massnahmen durch die medial eindrückliche Präsentation der zu gewinnenden Ablässe kann die Marienstätter Tafel als Vorläufer ähnlicher Ablasstafeln des 15. Jahrhunderts gelten.
    • Ikonographisch bemerkenswert ist, dass die Vera Ikon auf dem Sudarium, das nebenbei durchaus nicht zu den Stadardelementen vergleichbarer Darstellungen gehört, nicht dem Dreizipfel-Typus (vgl. Roland, Zajic, S. 318–320) folgt, der zeitgleich für bischöfliche Sammelablässe verwendet wurde.
    • Ablasssummarien:
    • Das Stück wirft viele Fragen auf, nicht zuletzt jene der Verbindung von Ablass, Ablasssummarien und originalen Sammelablässen und der jeweilige Verwendung von Bildern (dazu Roland–Zajic, S. 314–316).
    • Als ältere Entsprechung ist die Messingtafel aus Halberstatt zu nennen (nach 1290; ebendort, S. 313f. und Abb. 5). Diese Tafel, die die zu gewinnenden Ablässe taxativ aufzählt, verbindet erstmals die Wortbotschaft mit einem Bildelement (ebenfalls eine thronende Madonna).
    • Zeitnah zu Marienstatt gibt es noch ein weiteres Dokument, das wohl ähnliche mediale Absichten verfolgte: das nach April 1318 entstandene großformatige Pergamentblatt mit Kopien von acht Indulgenzen für das Kloster Frauenberg, auf dem ein unten aufgeklebter Zettel die Summe aller Ablässe mit zwölfmal 1000 Tagen und drei Jahren und 30 Tagen Ablass von Sündenstrafen und 2063 Jahren von zeitlichen Strafen angibt. Bemerkenswert sind die aufwendigen und qualitativ guten Fleuronnée-Initialen, die den dekorativen Wert des Objekts bestimmen, siehe J. J. Halbekann (Bearb.), Gräflich von Bodmansches Archiv. Urkundenregesten 1277–1902 (Inventare der nichtstaatlichen Archive Baden-Württemberg 30, 2001) S. 58–60 (Abb. 4f. und Nr. 19).
    • Diese Stücke sind für Ablasstafeln des 15. Jahrhunderts vorbildhaft. Zu späteren Stücken vgl. H. Boockmann, Über Schrifttafeln in spätmittelalterlichen deutschen Kirchen, in: Deutsches Archiv 40/1 (1984) S. 210–224, bes. S. 211 und 216–219. Vgl. zwei reich mit Miniaturen bzw. Tafelmalerei versehene Ablaßtafeln von 1466 (Diptychon) bzw. 1513 (Triptychon) in der Schatzkammer des Deutschen Ordens in Wien, die auf eine ältere Zusammenstellung der bis 1375 dem gesamten Deutschen Orden gewährten Ablässe zurückgehen; siehe ausführlich B. Dudík, Über Ablasstafeln, in: Sitzungsberichte der philosophisch-historischen Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften (zu Wien) 58 (1868) S. 155–180 und knapp [W. Krones], Die Schatzkammer des Deutschen Ordens. Führung durch die Ausstellungsräume des Museums. Sammlungs-Inventar ([2000]) S. 100f. (Inv.-Nr. B 202f.).
    • Gründungen:
    • Weiters ist der Aspekt der medialen Dokumentation von Gründungsvorgängen zu thematisieren. Unter diesem Gesichtspunkt hat die Marienstätter Tafel nämlich einen südfranzösischen Vorläufer: das Gründungsdipychon einer Bruderschaft in Rabastens (1286 Dezember 14; das Dipychon etwas später?).
    • Anbringungsort:
    • Über die Anbringung der Tafel wissen wir schon aus dem Ende des 16. Jahrhunderts Bescheid. Damals wird eine Abschrift angefertigt (Wiesbaden, Hessisches Hauptstaatsarchiv, Bestand W 74, Urk. 1369, foll. 2r–3v) und, wie bei Notarsinstrumenten durchaus üblich, über den Prozess des Transumierens berichtet: Transcripta est haec copia ex originali sua tabula, que in monasterio loci s(ancte) Marie in sinistro choro ad columnam lapideam est fixa clavis ferreis.
    • Zusammenfassung:
    • Das hier vorgestellte Objekt entzieht sich durch seine Vielschichtigkeit einer schnellen Einordnung. Es ist Teil dieser Datenbank nicht weil wir es für eine illuminierte Urkunde im strengen Sinn halten, sondern weil Ablässe ein zentrales Thema sind, weil Ablasssumarien oft vollständige Urkundentexte wiedergeben und weil die beiden Tafeln von der Forschung bisher immer in diesen Kontext gestellt wurden. Die Marienstätter Tafeln sind aber jedenfalls ein mediales Produkt, dass im unmittelbaren Dunstkreis des Ablasswesens anzusiedeln ist und das mit seiner Narratio des Gründungsvorgangs auch in dieser Beziehung Verbindungen zu anderen hier vorgestellten Objekten zeigt.
    • Martin Roland
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    Bibliography

    Comment

    Der Text mit Überschrift (in rot): In hac subscripta pagina invenies translacionem monasterii huius olim de Veteri claustro ad locum istum miraculose factam.
    Der Text ohne urkundenspezifische Beglaubigungsmittel.
    Grösse: 79,5 x 57,5 cm
    Martin Roland
    Places
    • Deutschland
      • Type: Region
    • HRR
      • Type: Region
    • Hessen
      • Type: Region
    • Marienstatt
      • Type: Empfängerort
    • wohl Marienstatt
      • Type: Ausstellungsort
     
    Keywords
    • Illuminated Charters: Niveaus:
      • N1: with Additional Colours
      • N1: Panels
      • N1: historiated
      • N1: painted
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