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Charter: Illuminierte Urkunden 1366-01-20_Paris
Signature: 1366-01-20_Paris
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1366-01-20, Palais de Westminster ("Donné en nostre palays de Westmoustier")
Acte d’Édouard III, roi d’Angleterre ("Edward, par la Grace de Dieu, roi d’Engleterre") à propos de l’acquisition de la seigneurie de Belleville ("la terre de Belleville") en exécution du traité de Brétigny (8 mai 1360).
Jonathan Dumont.
Source Regest: 
FWF Projekt P 33577-G „Macht und Diplomatie“
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Original

Current repository
Paris, Archives nationales, J 642, no 9bis

Grand sceau royal de cire brune sur simple langue de parchemin
Material: Parchemin


    Graphics: 







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      • Materielle Beschreibung: 
        Ed(ward) sehr stark vergrössert, vier Zeilen in den Text gesetzt, in einem von Trifolien in den Ecken besetzten Initialfeld. Das „E“ mit Aussparungen aus Löwen, die eine Fleur-de-lys in ihren Pfoten halten, in den Binnenfeldern das Wappen des Königs ausgespart aus hellerer Tinte, rechts mit einem Flechtband geschlossen; das „d“ mit Aussparungen aus Blattranken, im Bogen mit einem Löwenkopf mittig, im Binnenfeld ein Muster aus Löwenköpfen en face. Ebenfalls in der ersten Zeile S(eign) vergrössert, als Dracheninitiale, in den Binnenfeldern aus der Tintenfarbe ausgespart oben ein Hase, unten ein Hund; A (tous) vergrössert als Dracheninitiale, mit einem Muster aus Hermelinschwänzen in den Binnenfeldern. In unterschiedlichen Farben einer Schreibertinte.
      • Stil und Einordnung: 
        Die Urkunde ist in England geschrieben und in Frankreich illuminiert worden, das hatte Elizabeth Danbury bereits 1989 beschrieben (Artistic Propaganda, S. 86, mit Anm. 32). Wie in England üblich, wurde die Urkunde in der englischen Kanzlei geschrieben, die Illuminierung aber dem Empfänger überlassen. Während in England vollfarbige Dekoration die Regel war, ist in Frankreich die Tintenfarbe überwiegend. Der französische Zeichner nutzt die Hilfslinie, die für die Oberlängen der ersten Zeile gezogen wurde, um die Höhe seiner Initialen zu bestimmen, unterschneidet aber dabei das "w" des Restwortes.
        Die heraldischen Aussparungen mit eindeutigem Bezug zu England sind – selbstverständlich - im französischen Bestand nicht nachweisbar, eine annähernd vergleichbare Dekoration aus Fleurs-de-lys sieht man im Oktober 1374; das Flechtband aber findet sich erstmals im Dezember 1366 oder auch im Januar 1367. Die Drachen-Initialen sind ebenfalls in der französischen Kanzlei geläufig: eine S-Initiale findet sich im März 1359, die löcherige Struktur der Drachenhälse dort ist hier ebenfalls vorhanden, die Natur der Löcher erweist sich hier als runde Platten. Hund und Hase sind als figurative Bestandteile einer Jagdszene seit den Urkunden von Philippe VI bekannt; beide zusammen tauchen bei Charles V im Dornblatt im Februar 1366 auf, der Hase allein im August 1374 auf der Zweitausfertigung über die Volljährigkeit der Könige von Frankreich. Eine A-Initiale aus Drachen erscheint in der zweiten Zeile in der ersten Ausfertigung der Urkunde vom August 1374.
        Vorderhand würde man keinen Vergleich als stilistisch gleich ansehen, doch ist die besonders sorgfältige und grossformige Ausführung zu berücksichtigen. Interessant ist die Aneignung der englischen Oberlängen, um auch dort Begleitlinien und Dornblatt anbringen zu können. Auffällig sind die Knoten und Schlingen, solches findet sich erstmals am 4. März 1369. Bei dem Zeichner, der hier erstmals durch einen von Löwenmasken gebildeten Mustergrund auffällt, wird es sich um den Zeichner mit dem Mustergrund handeln.
        Es ist keineswegs selbstverständlich, dass unilluminierte englische Urkunden in Frankreich noch eine Dekoration erfuhren; der Herzog der Bretagne beispielsweise hat das bei der Urkunde vom 6. April 1378 - immerhin ein Allianzvertrag mit Richard II - nicht für nötig erachtet. Für Charles V aber war dieser Vertrag, der in seinem Archiv verblieb, so wichtig, dass er seine Kanzlei mit der Dekoration beauftragte. Im Sinn von politischer Propaganda ist sie also für die Gegenpartei tätig. Der Aussteller wird durch seine heraldischen Zeichen besonders gewürdigt; das Wappen im Binnenfeld ist im französischen Material einzigartig (vergleiche höchstens das ausgesparte Wappenschild im Schaft vom Juli 1364). Gleichwohl wird man keine Anspielungen auf die Begehrlichkeiten auf Besitzungen in Frankreich nachweisen können. Letztlich handelt es sich um eine sorgfältige Ausführung, die ohne Bildpropaganda auskommt. Weiterhin ist es mit dieser Urkunde fraglich, ob der Drache als Zeichen der Valois oder auch nur von Charles V angesprochen werden kann, vielmehr wird es sich um ein Spezifikum der Zeichner der französischen Kanzlei handeln, wo diese Urkunde zweifellos entstanden ist.
      • Gabriele Bartz
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      Original dating clause20 janvier 1366 ("le xxe jour de janvier l’an de la Nativité monseigneur mil ccc. soixante et six selon le stille de coupt de Rome")



      LanguageFrançais
      Places
      • Palais de Westminster ("Donné en nostre palays de Westmoustier")
         
        Keywords
        • Illuminated Charters: Niveaus:
          • N1: Coat of arms
          • N1: historiated
          • N2: zoomorophic
        • Glossary of illuminated charters (in German):
          • Zeichner mit dem Mustergrund
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