Charter: Illuminierte Urkunden 1433-05-26_Marburg
Signature: 1433-05-26_Marburg
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1433-05-26, Rom
Papst Eugen IV. erlässt im Anschluss an seine Vorgänger Urban IV. und Martin V. Bestimmungen über das Fest Corpus Christi [Fronleichnam]. Gemäß Urban IV. soll zur Stärkung des Glaubens jährlich am Donnerstag nach der Woche nach Ostern ein besonderer Gedenkgottesdienst (memoria solennior et specialior) gefeiert werden. Denjenigen, die bussfertig und andächtig an der Matutin, an der Messfeier und an der ersten oder zweiten Vesper der feiernden Kirche teilnehmen, werden je 100 Tage erlassen. Diejenigen, die an Prim, Terz, Sext, Non und Komplet teilnehmen, erhalten 40 Tage Ablass. Ebensoviel erhalten die, die in der Oktav des Festes die genannten Feiern besuchen. Gemäß Martin V. erhält jeder Gläubige, der gebeichtet hat und am Vorabend des Festes fastet oder nach Massgabe seines Beichtvaters ein frommes Werk tut, 100 Tage Ablass. Bischöfe und höhere Prälaten (prelatis superioribus) erhalten jeweils 200 Tage Ablass für den freiwilligen Besuch der Matutin, der Messe und der Vespern. Für die Tagzeiten erhalten sie 80 Tage Ablass. Innerhalb der Oktav erhalten sie für Matutin, Messe und Vespern 100 Tage Ablass, für die Tagzeiten jeweils 40 Tage. In der Zeit des Festes bis zu seiner Oktav erhalten Teilnehmer an Prozessionen und Messen und die die Eucharistie empfangen, jeweils 100 Tage Ablass. Die aufgrund Krankheit Verhinderten können sich den Leib Christi mit entzündeten Kerzen bringen lassen und erhalten so 100 Tage Ablass. Die diesem Zug folgen (de iniunctis eis penitentiis), erhalten 40 Tage Ablass. In den, aus welchem Grund auch immer, unter dem Interdikt stehenden Gegenden soll die Messe mit Glockenläuten bei geöffneten Türen laut gesungen werden; Exkommunizierte sind ausgeschlossen, Interdizierte sind jedoch zugelassen. Letztere sollen damit zur Rekonziliation aufgerufen werden. Zur Vermehrung der Verehrung des Sakraments bestätigt Eugen die Bestimmungen Martins V. Darüber hinaus ermahnt Eugen alle Patriarchen, Erzbischöfe, Bischöfe und andere Prälaten, in ihren Kirchen persönlich oder durch Beauftragte am Sonntag vor dem Fest des Sakraments Lektionen zu halten mit demselben Ablass wie Matutin und die Feiern des Fests und der Oktav. Dies sollen sie den Gläubigen hinreichend bekannt machen. Zur besseren Verbreitung dieser Urkunde sollen Notariatsinstrumente oder von den Bischöfen besiegelte Abschriften erstellt werden, die die gleiche Gültigkeit haben wie die Originale. (Archivdatenbank)Source Regest:
Bearbeitungsstand: MITTEL
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Current repository:
Marburg, Hessisches Staatsarchiv, Reichsabtei Fulda (Urk. 75), Nr. 855
Marburg, Hessisches Staatsarchiv, Reichsabtei Fulda (Urk. 75), Nr. 855
Bleibulle
Material: Pergament
- Materielle Beschreibung:
Aufwendig ausgestattete Littera cum filo serico (Bulle im engeren Sinn) mit Initiale E(ugenius) mit einfachen kopfstempelförmigen Aussparungen und Ansätzen von Besatzfleuronnée, mit dem Papstnamen in Zierschrift, die Lombarden-Formen verändert, und mit Elongata-artiger Zierschrift für den Rest der ersten Zeile, mit cadellenartig ausgeführten Oberlängen der langen "s" von s(ervus) und s(ervorum) in der ersten Zeile und mit der Lombarde A(d perpetuam) mit Fleuronnée. Aufwendige Fadenranken oberhalb des Papstrnamens und der Lombarde. Graphisch ausgestalteter Skriptorenvermerk auf der Plica. - Stil und Einordnung:
Der Skriptor Johannes de Nursia (zu ihm siehe unten) ist auch für den Dekor verantwortlich (dazu bei 1429 Mai 26). Die charakteristischen Merkmale der graphischen Handschrift des Skriptors sind auch bei den unser Papst Eugen IV. ausgestallten Urkunden unverkennbar. Zu nennen sind etwa die grossen Blüten, die die Fadenfortsätze, die schon wie Rankenspiralen aussehen, abschliessen. Aber auch der mit Dekorelementen verzierte Fadenfortsatz über der A-Lombarde ist für den Skriptor typisch. Dasselbe gilt für die cadellenartigen Oberlängen der langen "s". Zu den einzelnen Motiven siehe jeweils bei der genannten Urkunde von 1429. Die Ausspartungen der Initiale treten identisch bei 1433 September 7 auf. - Martin Roland
Bibliography:
- https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5348066 (mit Digitalisaten)
- Manzari, Scribes, 2018, S. 167. (Volltitel auf Zotero): https://www.vr-elibrary.de/doi/pdf/10.7788/9783412512385.153
Comment
Scriptor: Jo. de NursiaJohannes de Nursia wird von Frenz, Conspectus (http://www.phil.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/lehrstuehle/frenz/RORC/littera_I.pdf) erwähnt. Er ist von 1410 bis 1435 als Skriptor nachweisbar und zudem als Ausculator und Abbreviator. Zu weiteren von ihm mundierten Urkunden in der Sammlung "Illuminierte Urkunden" siehe bei 1418 Jänner 25.
Places
- Italien (Kurie)
- Type: Region
- Rom
Persons
- Papst Eugen IV.
Keywords
- Illuminated Charters: Niveaus:
- N2: Initials
- N2: Display script (with decorative character)
- N2: Penwork(Fleuronnée)
- N2: Borders
Illuminierte Urkunden 1433-05-26_Marburg, in: Monasterium.net, URL </mom/IlluminierteUrkunden/1433-05-26_Marburg/charter>, accessed at 2024-12-23+01:00
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