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Charter: Illuminierte Urkunden 1486-1508_Innsbruck-2
Signature: 1486-1508_Innsbruck-2
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1486-1508, Ausstellungsort unbekannt
Supplik:
Peter Staud, Bürger zu [Schwäbisch] Gmünd (Petter Staud, burger zu Gmund) an König [Maximilian I.] (allerdurchluchtigster, großmächtigster könig): Staud beabsichtigt, Sensen herstellen und vertreiben zu lassen. Da er diese nicht selbst schmieden kann, will er sie durch vier Meister im Verlagssystem herstellen lassen (zu verlegen unnd gut arbait machen zu lassen). Jedem dieser Meister soll ein bestimmtes, in der Supplik selbst abgebildetes Zeichen als Schmiedemarke (zaichen wie hieby bezaichent ist, uff die segessen zu schlahen) zugeordnet werden. - Staud bittet (bit) König [Maximilian] deshalb untertänigst, ihm die Erlaubnis zu erteilen, diese Schmiedemarken zur Sicherung seines Gewerbes und seines Einkommens ungestört schlagen zu lassen. Im Gegenzug verspricht Staud, auf die Qualität der Arbeit zu achten.
Markus Gneiss
Source Regest: Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS), Projekt IllUrk-Ö (2023/24)
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Original
Current repository
Innsbruck, Tiroler Landesarchiv, Autogramme, I 4

Material: Papier


    Graphics: 






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      • Materielle Beschreibung: 
        Die vier Zeichen, die Peter Staud in seiner Supplik an den nicht namentlichen genannten römisch-deutschen König (Maximilian I.) erbittet, um sie von den vier von ihm beschäftigten Schmiedemeistern in die von ihm vertriebenen Sensen schlagen zu lassen, sind unterhalb des Textes in leicht kolorierter Federzeichnung dargestellt: links ein Rechen, dann eine Hand, dann eine Lilie und rechts ein Halbmond mit einem Herzen.
      • Stil und Einordnung: 
        Das Verleihen von Warenzeichen ist durchaus ein üblicher Vorgang, entsprechende Originalquellen sind jedoch rar. So gestattet 1471 Juli 24 Kaiser Friedrich III. den Messeren zu Wendelstein ein Zeichen zur Kennzeichnung ihrer Waren zu verwenden, das, wie bei Wappenbriefen üblich, in der Mitte des Textes dargestellt ist. Im Kommentar zu dieser Beschreibung weitere Angaben zu Zeichen und Marken.
      • Dort wird eine Verleihung von Handelsmarken durch Herzog Amadeus IX. von Piemont erwähnt, bei der die Zeichen, so wie in der hier vorliegenden Supplik, links unterhalb des Textes dargestellt sind (1468 September 1). Das Stück wird von Luisa Gentile, Concessiones, 2017, S. 335, 345f. (mit Transkription), ausführlich besprochen.
      • Im Tiroler Landesarchiv hat sich eine weitere - wie üblich auch undatierte - Supplik erhalten, die die Bestätigung eines seit Langem durch einen Kölner Messerer geführten Zeichens und dessen Schutz betrifft: https://www.monasterium.net/mom/IlluminierteUrkunden/1486-1508_Innsbruck/charter. In kolorierter Federzeichnung ist unter dem Textblock ein Messer dargestellt, auf dessen Klinge das Zeichen erkennbar ist.
      • Sensen wurden vor allem auch in französischsprachige Gebierte exportiert. Es ist daher durchaus verständlich, dass die Lilie, die in dem hier behandelten Beispiel auch Peter Staud für sich beanspruchte, ein beliebtes Motiv war. In den Jahren 1503-1522 wurde ein Prozess um dieses Zeichen geführt (Klaus Graf, Gmünd im Spätmittelalter, in: Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, Stuttgart 1984, S. 86-184, bes. S. 147f. [mit weiteren Angaben auch zur Bezeichnung mit der Marke der Stadt (Einhorn) und des jeweiligen Erzeugers]).
      • Martin Roland
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      Comment

      Die vorliegende Urkunde ist, wie bei Suppliken üblich, undatiert. Dass Maximilian als König adressiert wird, schränkt das Zeitfenster auf 1486-1508 ein.
      Dass der genannte Ort (Gmund) tatsächlich Schwäbisch Gmünd meint, muss unsicher bleiben. Die Identifikation beruht auf der dort gut belegten Erzeugung von Sensen, die offenbar auch exportiert wurden.
      1498 Mai 20 widerruft König Maximilian etwa auf Bitten der Stadt drei Privilegien, die er Bürgern der Stadt erteilt hat, zwei davon betreffen Sensensch,iede, eines sogar die Erlaubnis, dass ein Thomas Warbeck ein von ihm beliebig zu wählendes Zeichen auf alle Sensen schlagen darf, die er schmiedet (http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2402899).
      Zudem ist ein Peter Staud auch als Bürger der Stadt nachweisbar: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2423852 (1500 Juli 27 - im Archiv irrig zu 1633 - zum korrekten Datum vgl. https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/nitsch1967bd2/0209/image [Nr. 2318]).
      Ob auf den hier behandelten Sensen auch das Zeichen der Stadt Schwäbisch Gmünd, ein Einhorn (wie auf dem Stadtwappen), aufgeschlagen war, wird nicht behandelt, scheint aber üblich gewesen zu sein. 1507 August 7 stellte jedenfalls König Maximilian I. das Einhorn-Zeichen der Stadt unter seinen Schutz. Ein erhaltenes Vidimus der Urkunde von 1507 August 13 bildet das Zeichen nicht ab: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2402902.
      Vgl. auch eine weitere Supplik an Maximilian I., die ebenso in dessen Königszeit fällt: Hier bittet der Kölner Messerer Heinrich den König um Bestätigung eines bereits durch ihn geführtes Zeichen, das sich auf seinen Produkten findet (https://www.monasterium.net/mom/IlluminierteUrkunden/1486-1508_Innsbruck/charter). Zur Verwendung von Marken vgl. Ralph Röber, Schlagmarkierungen auf mittelalterlichen Schmiedeobjekten - Ein Beitrag zum Aussagepotential gewerblicher Zeichen, in: Walter Melzer (Hg.), Schmiedehandwerk in Mittelalter und Neuzeit. Beiträge des 6. Kolloquiums des Arbeitskreises zur archäologischen Erforschung des mittelalterlichen Handwerks, Soest 2004, S. 159-161.
      Martin Roland


      LanguageDeutsch
      Places
      • Ausstellungsort unbekannt
        • HRR
          • Type: Region
         
        Keywords
        • Illuminated Charters: Niveaus:
          • N1: drawn
          • N1: historiated
          • N1: Panels
          • N1: with Additional Colours
        • IllUrk-Urkundenart:
          • Supplik
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