Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 37, S. 134
Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 37, S. 134
(Cap. 40.)
F. G. Erklärung darauff.
Wie solches I. F. G. vernehmen, dass der gantze Rath und männiglich dieser Stimme beyfallen, lassen I. F. G. dero zuvor gehabtes Vornehmen etlicher Massen fallen, und bewilligen auff gewisse Condition die Kays. Herren Commissarien einzu lassen vor sich allein; jedoch wolten I. F. G. den Rath und die gantze Stadt ermahnet haben, bey I. F. G. zu hafften, diess sie sich auch auff einen solchen Weg zu thun erboten. Da dies Hannss Schrame Cantzler vernimbt, dass die Kays. Herren Commissarien und Fürsten und Stände mit gebührender Masse solten eingelassen werden, und der Rath auch etlicher Massen taumelte und wanckte, machte er sich kranck (denn die Gewissen begunten zu nagen), und wil nicht mehr mit ausreiten. Befehlen I. F. G. also dem Hoffemeister und Paul Friedrichen Secretario, die Mittel wegen Einlassung mit den Herren Commissarien abzuhandeln. Begaben sich also zum 6. mal zu den Kays. Herren Commissarien, und meldten ihnen an, ob wol I. F. G., ihr Herr, endlich die Herren Commissarien, als I. F. G. angegebene Feinde in die Stadt nicht einzulassen geschlossen, und darauff beruhen wollen, ungeacht aber hätten sie I. F. G. durch allerhand ZuGemütführung dahin bewogen, dass I. F. G. bewilligten, auff gewisse Condition die Kays. Herren Commissarien neben andern Fürsten und Ständen mit einer gewissen Anzahl in die Stadt einzulassen. Dem gantzen Hauffen aber könten I. F. G. zu thun nicht bewilligen. Derowegen so wolten I. F. G. von den Kays. Herren Commissarien die Mittel der Condition vernehmen. Dies wolten die Herren Commissarien nicht eingehen, denn es wäre wider die Kays. Instruction, wolten frey sein, dass jedermann möchte nein ziehen, wüsten keine Condition vorzuschlagen, Hertzog Hennerich thäte ihnen den Spott nicht auff, sondern Ihro Kays. M. selbsten, und es würde I. F. G. bey I. Kays. M. zur höchsten Ungnade gereichen. Sie hätten es
Cap. 40. Hz. Heinr. Erktärung. Cap. 41. Vergteich. 121
nicht zu verantworten, dass sie I. K. M. Hoheit und Reputation so verächtlich solten 1581. halten lassen, darumb müsten sie ohn alle Condition in die Stadt eingelassen werden. 7'Jum'
Darauff zeigte Schweinichen der Hoffemeister wideruinb an, er befinde sich schuldig, dies seinem Herren wider zuzubringen, er wolte aber den Herren Kays. Commissarien gehorsamlich nicht verhalten, dass I. F. G. endlich geschlossen, kein anders zu tlmn. Wann dann die Zeit darunter vergienge, und es albereit umb 5. Uhr wäre, so stellete er in der Kays. Herren Commissarien Willen, ob sie neben den Fürsten, Herren und von Adel sonsten auff eine gewisse Anzahl Kriegsleute gehen wolten, so neben ihnen eingelassen werden solten, denn männiglich einzulassen, sey bey I. F. G. nicht zu erhalten.
Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data) 37, in: Monasterium.net, URL </mom/SaganLiegnitz/069aeb6a-7f05-4022-871a-2235090ff626/charter>, accessed at 2024-12-26+01:00
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