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Rom. Konigl. Maytt. Original-Patent an die Herren Fürsten und Stände. PP.
Euch allen ist vnuerhalten, waszmassen Wir durch vnsere liäth, gevollmächtigte
Gewalttrager, Fiscal vnd Cammer procuratores den wolgebohrnen 3)03Cf)iUt üftält$an zu
vorschienem Rechtstag Michaelis auf vn ser m Königl. Hoff zu Breslau wegen etliches seines
Verbrechens vnd bewiszenen vngehorsambs vor Eur mit Recht färgenomben beklagen lassen,
darauf denn vnser Oberster Königl. Hauptman, sambt Euch 6 den zugeordneten ReclUssitzern
angezeigts vnsers Königl. Ober Rechts daselbst rechtmässige Vrthl gesprochen vnd gefeit,
vnder anderm klärlich auszgedruckt, wo er dem selben nicht gehorsamblich nachkumbt, dasz
vermüg vnnd hinhalt des gemeinen Land privilegion vnd Landfrids vom Dinstag nach
Franciszci antzurechnen in zweyen Monathen die würckliche Execution wieder ihne billich
vnd von Rechts wegen ergehen sol. Dieweil dem solche Zeit nummer lengst verschie- nen,
aber in derselben dem ergangenen Vrtel von dem üHaltjait in dem wenigsten nit nachgesetzt,
Haben wir dem Hochwürdigen ic. Bischoffen zu Preszlau erstlichen aufferlegt, die
würckliche vnd endliche Execution der gesprochenen Vrteln für die Hand zu nehmben, So ir
dann den innhalt vnd auszweisung des Landfridens, auch des Fürstenthumbs Schlesien
Freyheitcn zue ge nüge wissen thuet. Demnach an Euch alle vnd Jede insonderheit vnser
ernstlicher befeich, dasz Ihr auf er suchen vnd anlangen vnsers Fürstens, des Bischoffs zu
Breszlau alsz Obristen Haubtmans beyder Ober- vnd Nider Schlesien, zu sterekung vnd
handhabung des Lands Freyheiten, Privilegien vnd Landfridens in solcher Ex- etjuirung Eurs
selbst gesprochenen Verthels ihme Bi- schaff" räthlich, hülfflich vnd beyständig
erscheinet, die Straff" vnd Peen in solchem Landfried vnd Freyheiten begriffen, du einige
Weigerung, mangl oder wiedersez- lichkeit an einem oder mehren in solcher Execution ge
spürt, auf Euch selbst nit ladet, sonder euch des gehor- sambs verhaltet. Daran verbringt
ihr jc. Augsptiry, 1551, den 20. Januarii.
Source Regest: Joachim Maltzan - Urkundensammlung zur Geschichte Deutschlands während der
ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, Nr. 113. , S. 243