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Charter: Urkundensammlung zur Geschichte Deutschlands während der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, ed. Lisch, 1853 (Google data)  113.
Signature:  113.

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Rom. Konigl. Maytt. Original-Patent an die Herren Fürsten und Stände. PP. Euch allen ist vnuerhalten, waszmassen Wir durch vnsere liäth, gevollmächtigte Gewalttrager, Fiscal vnd Cammer procuratores den wolgebohrnen 3)03Cf)iUt üftält$an zu vorschienem Rechtstag Michaelis auf vn ser m Königl. Hoff zu Breslau wegen etliches seines Verbrechens vnd bewiszenen vngehorsambs vor Eur mit Recht färgenomben beklagen lassen, darauf denn vnser Oberster Königl. Hauptman, sambt Euch 6 den zugeordneten ReclUssitzern angezeigts vnsers Königl. Ober Rechts daselbst rechtmässige Vrthl gesprochen vnd gefeit, vnder anderm klärlich auszgedruckt, wo er dem selben nicht gehorsamblich nachkumbt, dasz vermüg vnnd hinhalt des gemeinen Land privilegion vnd Landfrids vom Dinstag nach Franciszci antzurechnen in zweyen Monathen die würckliche Execution wieder ihne billich vnd von Rechts wegen ergehen sol. Dieweil dem solche Zeit nummer lengst verschie- nen, aber in derselben dem ergangenen Vrtel von dem üHaltjait in dem wenigsten nit nachgesetzt, Haben wir dem Hochwürdigen ic. Bischoffen zu Preszlau erstlichen aufferlegt, die würckliche vnd endliche Execution der gesprochenen Vrteln für die Hand zu nehmben, So ir dann den innhalt vnd auszweisung des Landfridens, auch des Fürstenthumbs Schlesien Freyheitcn zue ge nüge wissen thuet. Demnach an Euch alle vnd Jede insonderheit vnser ernstlicher befeich, dasz Ihr auf er suchen vnd anlangen vnsers Fürstens, des Bischoffs zu Breszlau alsz Obristen Haubtmans beyder Ober- vnd Nider Schlesien, zu sterekung vnd handhabung des Lands Freyheiten, Privilegien vnd Landfridens in solcher Ex- etjuirung Eurs selbst gesprochenen Verthels ihme Bi- schaff" räthlich, hülfflich vnd beyständig erscheinet, die Straff" vnd Peen in solchem Landfried vnd Freyheiten begriffen, du einige Weigerung, mangl oder wiedersez- lichkeit an einem oder mehren in solcher Execution ge spürt, auf Euch selbst nit ladet, sonder euch des gehor- sambs verhaltet. Daran verbringt ihr jc. Augsptiry, 1551, den 20. Januarii.
Source Regest: Joachim Maltzan - Urkundensammlung zur Geschichte Deutschlands während der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, Nr. 113. , S. 243
 

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Joachim Maltzan - Urkundensammlung zur Geschichte Deutschlands während der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, Nr. 113. , S. 243

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    113.

    D. d. Augsburg. 1551. Jan. 20.

    230

    schaff" räthlich, hülfflich vnd beyständig erscheinet, die Straff" vnd Peen in solchem Landfried vnd Freyheiten begriffen, du einige Weigerung, mangl oder wiedersez- lichkeit an einem oder mehren in solcher Execution ge spürt, auf Euch selbst nit ladet, sonder euch des gehor- sambs verhaltet. Daran verbringt ihr jc. Augsptiry, 1551, den 20. Januarii.

    Aus einem alten Inhaltsverzeichnisse k. k. Rescripte im schle- siseben Provinzial-Archive zu Breslau.

     
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