Collection: Übung Urkunde WS19 20
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Charter: 1165
Date: 1165
Abstract: Abt Adam von Langheim erklärt, dass der Ministeriale Gundeloh aus Bamberg und seine Frau Bertha das Kloster von allen Abgaben von ihren Gütern befreit und diesem darüber hinaus für ihr Andenken einige Zinsen und Abgaben übertragen hätten.
Charter: 1362-08-28_Nuernberg
Date: 1362-08-28
Abstract: Äbtissin Margarete und der Konvent des Klarissenklosters in Nürnberg (sant Claren ordens ze Nuerenberg)
stellen für Konrad Waldstromer (Waltstromeyr), dem obersten Reichsforstmeister im Reichsforst bei
Nürnberg (obristen vorstmeister des Romischen reychswaldes gelegen bey
Nuernberg), einen Revers über dessen Jahrstagstiftung aus und halten fest,
dass sie diesen Jahrtag immer am ersten Mittwoch nach Allerseelen (nehsten mitwochen nach Allerseltag) begehen werden, und zwar
zunächst am ersten Dienstag nach Allerseelen (nehsten eritag
nach Allerseltag) mit einer Vigil mit neun Lesungen (letzen), vier brennenden Kerzen und einem dabei
ausgebreiteten Teppich. Am nächsten Tag soll dann eine Seelenmesse gefeiert werden.
Weiters soll die Äbtissin der Küsterin eine Kerze von einem Vierdung Wachs und dazu
einen Pfennig für die Messe geben. Falls sie aus einem bestimtmen Grund den Jahrtag
nicht einhalten können, so sollen sie ihn so bald wie möglich nachholen. Sollte das
alles nicht eingehalten werden, so verpflichten sich die Äbtissin und der Konvent, dem,
der die Urkunde besitzt (dem der disen brief inne
hat), 12 Pfund Heller zu geben; derjenige gibt ihnen ihm Gegenzug die von
ihnen ausgestellte Urkunde zurück, womit sie von der Verpflichtung der Jahrtagsbegehung
entbunden sind. Falls sie die festgelegte Summe nicht an den Urkundenbesitzer zahlen,
hat dieser das Recht, sie um das dem Kloster zugehörige Vieh, sofern es auf Reichsboden
ist, zu pfänden und das Pfand zu behalten. Sollten die Nonnen weiters den Jahrtag an
anderen Tagen begehen als an denen, die festgelegt wurden, dann müssen sie ebenfalls die
obengenannte Entschädigung bezahlen. Markus Gneiss
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