useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Collection: Übung Urkunde WS19 20
A preface will be available soon.
Charter1165
Date: 1165
AbstractAbt Adam von Langheim erklärt, dass der Ministeriale Gundeloh aus Bamberg und seine Frau Bertha das Kloster von allen Abgaben von ihren Gütern befreit und diesem darüber hinaus für ihr Andenken einige Zinsen und Abgaben übertragen hätten.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Date: 1362-08-28
AbstractÄbtissin Margarete und der Konvent des Klarissenklosters in Nürnberg (sant Claren ordens ze Nuerenberg) stellen für Konrad Waldstromer (Waltstromeyr), dem obersten Reichsforstmeister im Reichsforst bei Nürnberg (obristen vorstmeister des Romischen reychswaldes gelegen bey Nuernberg), einen Revers über dessen Jahrstagstiftung aus und halten fest, dass sie diesen Jahrtag immer am ersten Mittwoch nach Allerseelen (nehsten mitwochen nach Allerseltag) begehen werden, und zwar zunächst am ersten Dienstag nach Allerseelen (nehsten eritag nach Allerseltag) mit einer Vigil mit neun Lesungen (letzen), vier brennenden Kerzen und einem dabei ausgebreiteten Teppich. Am nächsten Tag soll dann eine Seelenmesse gefeiert werden. Weiters soll die Äbtissin der Küsterin eine Kerze von einem Vierdung Wachs und dazu einen Pfennig für die Messe geben. Falls sie aus einem bestimtmen Grund den Jahrtag nicht einhalten können, so sollen sie ihn so bald wie möglich nachholen. Sollte das alles nicht eingehalten werden, so verpflichten sich die Äbtissin und der Konvent, dem, der die Urkunde besitzt (dem der disen brief inne hat), 12 Pfund Heller zu geben; derjenige gibt ihnen ihm Gegenzug die von ihnen ausgestellte Urkunde zurück, womit sie von der Verpflichtung der Jahrtagsbegehung entbunden sind. Falls sie die festgelegte Summe nicht an den Urkundenbesitzer zahlen, hat dieser das Recht, sie um das dem Kloster zugehörige Vieh, sofern es auf Reichsboden ist, zu pfänden und das Pfand zu behalten. Sollten die Nonnen weiters den Jahrtag an anderen Tagen begehen als an denen, die festgelegt wurden, dann müssen sie ebenfalls die obengenannte Entschädigung bezahlen. Markus Gneiss

Images14
Full textno
 
Add bookmark
Date: 1380-04-14
AbstractPapst Urban VI.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
CharterNeue Urkunde
Date:
Abstract

Images0
Full textno
 
Add bookmark