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Charter: Urkunden (1144-1943) 1469 VI 24
Signature: 1469 VI 24
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24. Juni 1469
Albrecht von Rör, Wilhelm von Pebraren, und Bernhard Mullfelder sprechen auf Befehl der kaiserlichen Räthe und auf Bitten der beiden streitigen Theile das Urtheil in der Streitsache des Abtes Stephan und des Convents zu Altenburg einer, und der edlen Frau Margaretha, Witwe des Johann von Winden, Namens ihrer Kinder und des edlen Herrn Wenzel von Winden andererseits, betreffs des Wasserlaufs oder Mühlschusses, der bei der Pawngart-Mühle des Stiftes Altenburg beginnt, und zur Tüernleins-Mühle derer von Winden fliesst, und zweier Wehren in diesem Wasserlaufe, wie folgt: 1. Das Stift Altenburg und dessen Müller haben freie Gewalt den Mühlschuss bei der Pawngart-Mühle, sowohl auf den Altenburgischen, als den Windenschen Gründen zu benützen, nach dem Rechte der anderen Müller an dem Kampp, wofür das Stift jährlich zu freiem Burgrecht 4 Pfenninge der Landeswährung in Österreich in das Schloss Rosenberg dienen soll. 2. Wenn das Stift den Beweis führt, dass der "Linsfeld" genannte Acker zum Mühlgraben gehört, so kann es denselben benützen. 3. Die Wehre (der würslag mit sambt dem wuerortt) auf den Windenschen Gründen steht zur freien Verfügung des Stiftes, welches dafür jährlich 12 Pfenninge etc. (wie oben) zu dienen hat. 4. Betreffs eines Gehölzes an dieser Wehre, welches beide Theile beanspruchen, wird ein neuer Termin auf 2 Monate nach Datum dieses Urtheils angesetzt. 8. Eine Wehre (polster) an der unteren Mühle, welche für die obere Mühle zu hoch gelegt ist, soll von 2 Müllermeistern beiden Mühlen angemessen hergerichtet werden. — Wer dieses Urtheil übertritt, hat dem andern Theile den vollen Schadenersatz zu leisten, und dem Landesfürsten von Österreich 200 gute ungarische Gulden Strafe zu zahlen.Siegler: sie drei selbst.
Source Regest: 
BURGER, Urkunden Altenburg (=FRA II/21, 1865) S. 351-352, Nr. 439.
 

orig.zwei gleichlautende Origg.
Current repository
Stiftsarchiv Altenburg (http://www.stift-altenburg.at)

An dem einen fehlt das zweite, am andern das dritte Siegel; die übrigen sind mehr minder beschädigt.
Material: Pergament
    Graphics: 
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    Original dating clausesannd Johanns tag gottestawffer



    LanguageDeutsch
     
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