Fond: Stift St. Maria im Kapitol
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Charter: A Ib 1
Date: 1193 o.T.
Abstract: Elisabeth, Äbtissin von St. Maria im Kapitol und von Essen, beurkunden dass der Kölner Bürger Heinrich und seine Ehefrau Methildis 3 Kölner Denare jährlich stiften für die Beleuchtung des Allerheiligsten, zahlbar von dem von ihnen erbauten Haus zum Drachen in der Brückenstraße in der Pfarrei St. Kolumba jeweils zum Fest des hl. Martin (11.11.) an St. Maria im Kapitol. Ankündigung des Siegels von St. Maria im Kapitol. Zeugen Ludof Grin, Ingeram von St. Kolumba, Wilhelm super Pontem, Bertram, Henrich Latro und Hermannus Pulchra Aura.
Charter: A I 8
Date: 1240 o.T.
Abstract: Die Äbtissin Agnes und das Konvent von St. Maria im Kapitol überlassen dem Kölner Bürger Apollonius Monetarius und seiner Gattin Juniflor ein Grundstück von 57 Morgen, auf dem ehemals ein Wald stand, gelegen zwischen der Mühle „Livenmůlen“ und der Grube („fossa“) des Werners an der Straße von Köln nach Hermühlheim, für einen jährlichen Zins von einem ½ Malter Roggen je Morgen in Erbpacht; einschließlich des Zehnten. Die Hälfte der Pacht fällt der Äbtissin zu, die andere Hälfte dem Konvent. Apollonius Monetarius gibt dafür Güter, die er bei Efferen zum Lehen hat, als Pfand. Dem Pächter stehen die Einnahmen aus dem Zehnten von dem Grundstück zu und er verpflichtet sich, Abgaben an den Fronhof des Stiftes in Efferen zwecks der Einzäunung der frisch eingesäten Felder zu entrichten. Außerdem macht der Pächter eine jährliche Spende für die Beleuchtung der Schatzkammer des Stiftes.
Charter: A Ib 14
Date: 1272 Mai 21
Abstract: Der Schenk Hermann des Stiftes St. Maria im Kapitol verkauft der Äbtissin Hadewig [von Wickrath] eine jährliche Rente von einem Fuder Wein, drei Malter Roggen und sechs Schilling aus den Einkünften seines Schenkenamtes aufgrund zwingender Not. Als Pfand setzt er seine restlichen Einkünfte aus dem Schenkenamt ein. Siegelankündigung des Stiftes sowie der Vasallen der Äbtissin Ritter Hermann Scherfgin, Tilmann Raze und Johannes, Sohn des verstorbenen Hermann Comes als Zeugen.
Charter: A I 15
Date: 1274 Mai 8
Abstract: Die Äbtissin Hadwig von Wickrath trifft für ihre Memorie in St. Maria im Kapitol folgende letztwillige Verfügung: Nachdem nach Beratung des Konventes von St. Maria im Kapitol und mit Zustimmung des verstorbenen Erzbischofs Konrad [von Hochstaden] das Allod des Stiftes in Gondorf für 100 Mark Kölner Denare verkauft und dieser Betrag für den Erwerb von 10 Morgen Weinberge und Wälder sowie ein Kelterhaus bei Rolandwerth verwendet worden war, hat sie zu diesem Kauf von eigenem Geld 40 Mark Kölner Denare hinzugefügt. Nachdem in ähnlicher Weise mit Zustimmung des Erzbischofs Konrad [von Hochstaden] das Allod des Stiftes in Barl [bei Solingen] für 100 Mark Sterling (zu 10 Schilling je Mark) ver-kauft und dieser Betrag nach Beratung mit dem Konvent und den Gläubigen der Kirche für andere Güter in Dötzdorf, Pfarrei Rommerskirchen, verwendet worden war, hat sie zu die-sem Kauf aus eigenem Vermögen mehr als 125 Mark hinzugefügt. Dafür wird in St. Maria im Kapitol ihre Memorie ausgerichtet. Dabei soll die jeweilige Äbtissin anstatt der jährlich an die Kanoniker zu liefernden 26 Ohm Wein von den Gütern in Gondorf und anstatt der jährlich an die Kanoniker und Kanonissen zu verteilenden 7 Mark von den Gütern in Barl künftig jedem Kanoniker und jeder Kanonisse 6 Denare verteilen, jeweils am Samstag vor Advent bei der Messe von der Gottesmutter, in der Oktav von Mariä Verkündigung sowie in der Oktav von Mariä Himmelfahrt. Ebenso sollen an diesen drei Terminen jeweils die The-sauraria 4 Denare für je 4 Kerzen und einen Denar jeweils erhalten die drei Inhaber der Ma-rienpfründe, die an diesen Tagen an einem Altar in St. Maria in Kapitol zelebrierenden Priester, die vier Kampanare und der Hospitalmeister. Bei Abwesenheit ohne Erlaubnis der Äbtissin fallen die Präsenzgelder ans Hospital. Nach dem Tod der Ausstellerin soll von den für die Oktav von Mariä Himmelfahrt bestimmten Geldern am Tag des Anniversars eine Memorie mit Vigil, Messe und Kommendation begangen werden; die Präsenszahlungen an den beiden anderen Terminen bleiben unverändert. Ferner hat die Ausstellerin von ihrem Geld für 15 Mark 10 Morgen Ackerland in Vanikum vom Stiftsbäcker Lambert gekauft, wo-von die jeweilige Äbtissin jeder Kanonisse jeweils an dem Tag, an dem das Schuhgeld ver-teilt wird, zusätzlich 4 Denare gibt, wofür an diesem Tag ihre Memorie begangen werden soll.
Charter: A I 17
Date: 1275 Januar 30
Abstract: Die Äbtissin Hadwig [von Wickrath] und der Konvent von St. Maria im Kapitol überlassen der Kellnerin Kunigunde [von Wickrath] und ihren Nachfolgerinnen ein Grundstück zwischen dem Porticus von St. Notburgis und dem Keller des Stiftes unter der Bedingung ausreichender Lüftung des Kellers, einer jährlichen Abgabe von einem Talent Wachs sowie Zusagen hinsichtlich einer von St. Notburgis zu einem Immunitätstor verlaufenden Mauer (u. a. Unterhalt, keine Einfügung von Fenstern).
Charter: A I 19
Date: 1281 Juli 4
Abstract: Der Ritter und Kölner Schöffe Daniel Jude, dem die Äbtissin Hadwig [von Wickrath] mit Zustimmung des Kölner Erzbischofs Siegfried [von Westerburg] und des Konventes von Sankt Maria im Kapitol in der Kirche vor der Tür des Chores und gegenüber dem Kreuzaltar einen vererbbaren Grabplatz eingeräumt hat, wo kürzlich eine Tochter von Daniel Jude beigesetzt worden ist, hat eine Rente von 2 Mark jährlich für eine Memorie für seine Ehefrau, seine Tochter und seine Eltern bestimmt. Für diese Rente hat Daniel Jude 25 Mark Kölner Pfennige gezahlt, die zum Rückkauf des Hofes Efferen und dazugehöriger Güter von Johann von Are verwendet wurden, der diese als Lehen innehatte, so dass die Rente künftig von diesem Hof gezahlt wird.
Charter: A I 22A
Date: 1283 Februar 15
Abstract: Ritter Daniel Jude, Kölner Schöffe hat in der Kirche St. Maria im Kapitol einen Altar zu Ehren der heiligen Maria Magdalena, zu seinem und seiner Anverwandten Seelenheil errichten lassen am Kopf des Grabes von Plektrudis, der Gründerin der Kirche. Zur Dotation des Altars schenkt Jude jährliche Erbrenten in Höhe von 10 Mark, 5 Mark vom Haus Kleve am Malzbüchel und 5 Mark vom Haus des Rudengerus, auf dem Eisenmarkt neben dem Haus des Sifridus von Neuss und gegenüber der Münze in Richtung Rhein in der Pfarrei Sankt Martin gelegen, was Jude im Schöffenschrein hat verzeichnen lassen. Davon soll ein Priester bestellt werde, der den Altardienst unter näher beschriebenen Regeln versieht. Weitere beschriebene Regelungen betreffen die Kollation des Altares, die der Äbtissin von St. Maria im Kapitol zusteht, wenn sie sich nicht an die Regeln hält, dem Dekan des Kölner Doms, sonst dem Kölner Erzbischof.
Charter: A I 23
Date: 1283 Februar 19
Abstract: Bestätigung der inserierten Urkunden A I 22 und A I 22A durch Erzbischof Sigfrid von Westerburg. Rechtsinhalt: siehe A I 22 und 22a.
Charter: A I 25
Date: 1285 April 24
Abstract: Henrich von Walhusen verkauft mit Zustimmung seiner Gattin Christine und seiner Kinder an Äbtissin Hadwig [von Wickrath] und den Konvent von St. Maria im Kapitol die Vogtei von Ramrath, die er bisher vom Stift zu Lehen hatte, unter der Bedingung, dass aus seinen Gütern und deren seiner Verwandten Gerhard und Heinrich die nach Vogteirecht jeweils zu zahlenden 6 Denare nicht mehr gezahlt werden. Zeugen: Ritter Bertolf, Schultheis von Gohr, Daniel von Ukenhoven und sein Bruder Gabbart, Heinrich von Volmerincheym, Johannes von Gorbreterode, die Kanonissen Kunigunde von Wickrath, Kellnerin, Guda von Wachtendunk, Thesauraria, sowie die Kanoniker Gerhard [Schiderich], Chorbischof von St. Georg, Heinrich, Kanoniker von St. Aposteln, Johann, Kaplan, und Heinrich, Kaplan. Siegelankündigung des Grafen Heinrich von Kessel und des Abtes Gottschalk von Knechtsteden.
Charter: A Ib 20
Date: 1286 Mai 6
Abstract: Äbtissin Hadwig [von Wickrath] von St. Maria im Kapitol bekundet die Übertragung eines Lehen (eine Manse Ackerland in der Pfarrei Fischenich, durch welches die Straße nach Köln verläuft) durch Ritter Adam von Fischenich, dessen Mutter Methildis und seiner Gattin Greta. Dieses Ackerland wird an Bliza, die Tochter des verstorbenen Ritters Hermann Scherfgin übertragen. Adam und seine Erben müssen der Bliza zu deren Lebzeiten eine jährliche Leibrente von 4 Mark Kölner Pfennigen am Martinstag (11.11.) entrichten, bebauen das Ackerland aber weiterhin; weitere Regelungen u. a. bei Zahlungsverzug. Siegelankündigung der Äbtissin, des Offizials der Kölner Kurie, des Magisters Theodericus, Scholaster von St. Georg, der Ritter Gerhard und Johannes Scherfgin, des Theodericus Raze, des Kölner Schöffen Johannes, Sohn des verstorbenen Vizecomes Hermann. Zeugen: Johann, Kaplan der Äbtissin, Gerhard und Jo¬han¬nes Scherfgin, Theodericus Raze, Johannes, Sohn des verstorbenen Vasalls des Äbtissin Vizecomes Hermann, Tilmann von der Drankgasse, Arnold von Oppendorf und andere.
Charter: A I 30
Date: 1291 Oktober 31
Abstract: Petrus de Heuberg vermacht nach seinem und seines Bruders Theoderich Tod zu ihrem Seelenheil der Kirche St. Maria im Kapitol sein Haus am Buttermarkt, das früher dem Hermann Bart gehörte. Die Äbtissin und der Konvent sollen daraus den Kranken des Hospitals jährlich 2 Mark, dem Priester der Kapelle St. Benedikt 12 Denare sowie den 4 Priestern der vier Altäre St. Stephan, Allerheiligen und St. Egidius, St. Peter und Elftausend Jungfrauen sowie St. Jakob, allesamt in St. Maria im Kapitol, je 12 Denare auszahlen, ebenso bekommt der Priester am Kreuzaltar 12 Denare. Dafür sollen alle Priester für Petrus und seinen Bruder Theoderich ein Anniversar mit Vigil, Messe und Kommendation halten. Auch soll die Küsterin jährlich 6 Schilling erhalten, damit sie auf den Marienaltar 2 Kerzen von 2 Talenten an den 4 Marienfesten aufstellt. Das restliche von dem Haus einkommende Geld soll die Äbtissin als Präsenzgeld im Chor bei der Memorie der beiden Brüder verteilen. Im Falle der Nichterfüllung oben genannter Bedingungen durch Äbtissin und Konvent soll sein Haus nach seinem Tod komplett an das Hospital übertragen werden.
Charter: A I 41
Date: 1298 März 12
Abstract: Ritter Weschelo von Boetzelaer und seine Söhne Godefried und Weschelo nehmen von der Äbtissin und dem Konvent von St. Maria im Kapitol den Hof in Hanselaer für jährlich 12 Mark Kölner Pfennig in Pacht, zahlbar je zur Hälfte an Kathedra Petri (22.2.) und in der Oktav des Viktortages (17.10.). Bei Zahlungsverzug von mehr als sechs Wochen wird die Pacht verdoppelt. Nach diesen sechs Wochen können die Äbtissin und der Konvent für alle diese Zahlungen Zinsen wie die Kawertschen und Juden erheben.
Charter: A I 43
Date: 1300 März 30
Abstract: Hadwig von Wickrath, Äbtissin von St. Maria im Kapitol, ihr Kaplan Heinrich von Mailstorp, der Kämmerer der Kirche Heinrich, die Kanoniker Gerard von der Drankgassen und Heinrich von Battenberg, der Priester Johannes in der Krypta, Heinrich Scultetus von Aquis, die Nonnen von St. Mariengarten Petrissa und Tula sowie die Bäckerin Hilla von Grunenberg kaufen einen Hof in Otzenrath zusammen mit 4 Mansen Ackerland, der nach dem Tod der Käufer in den Besitz von St. Maria im Kapitol übergeht. Dafür bestimmen die Käufer, dass der 4. Priesterkanoniker von St. Maria im Kapitol, dem bisher Einkünfte fehlten, jährlich 6 Malter Weizen und 26 Schilling erhält und die Thesauraria jährlich 2 Mark zur Beleuchtung des Marienaltars. Außerdem erhalten die Käufer zu Lebzeiten näher beschriebene jährliche Einkünfte aus dem Hof. Nach deren Tod fallen alle Einkünfte an St. Maria im Kapitol für eine Memorie der Käufer. Zum Prokurator wird Heinrich von Mailstrop bestimmt.
Charter: A I 44
Date: 1301 Januar 20
Abstract: Alveradis, Witwe des Ritters Godefrid von Müddersheim, und ihr Sohn Gobelin empfangen von der Äbtissin Hadewig und dem Konvent von St. Maria im Kapitol einen Hof in Jakobwüllesheim für 15 Jahre, beginnend in der Vigil des Margarethentages (12. Juli). Dafür leisten sie der Äbtissin und dem Konvent jährlich fünf Servitien zu 31 Schilling, zahlen am Martinstag (11.11.) 3 Mark, 6 Schilling und einen Eber sowie innerhalb der vier Weihnachtstagen (25.–28.12.) 10 Mark wie sie üblicher Weise von verpachteten Höfen gezahlt werden. Als Bürgen stellen die Pächter den Ritter Gerard von Hove und den Kölner Bürger Reinard von Aquis. Bei Zahlungsverzug fällt der Hof an die Äbtissin und den Konvent zurück und die Bürgen begeben sich in Schuldhaft. Bis zur vollständigen Zahlung von Rückständen sind die Pächter exkommuniziert. Siegelankündigung der Bürgen und des Ritters Tilmann genannt Blidenstein als Zeuge.
Charter: A I 47
Date: 1303 Februar 1
Abstract: Der Kölner Bürger Hermann von Ederne gibt an das Stift St. Maria im Kapitol eine im Schöffenschrein eingetragene Rente von 6 Mark Kölner Denare vom Haus ad Scatabulum gegenüber dem Hause Kleingedank in der Pfarrei S. Alban. Nach seinem Tode sollen 4 Mark davon für eine Memorie am ersten Tag jeden Monats mit Vigilien, Messe und Kommendation an seinem Grabe vor dem Altar der Elftausend Jungfrauen in St. Maria im Kapitol verwendet und unter den Anwesenden ausgeteilt werden. Die übrigen 2 Mark gehen an den Priester dieses Altares für eine Memorie an den genannten Tagen. Hermann von Ederne wird in die Gemeinschaft und Bruderschaft der Wohltäter des Stiftes aufgenommen.
Charter: A I 71
Date: 1334 Juni 3
Abstract: Äbtissin Ponzetta [von Hammerstein], Dekanin Elisabeth [von Katzenelnbogen?] und der Konvent verkaufen an Edmund von Tüschenbroich eine Leibrente von jährlich 8 Malter Weizen, zahlbar am Remigiustag (1.10.) oder innerhalb 14 Tage danach. Nach seinem Tode wird diese Rente für Memorien verwendet, jeweils am Tag nach Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15.8.), dem Michaelstag (29.9.) und Allerseelen (2.11.) und jeweils mit Totenmesse und Kommendation sowie Verteilung von 1 Malter Weizen, vom Stiftsbäcker zu Semmeln verbacken, wobei die anwesenden Kanonissen, Kanoniker und Vikare je 1 und die Glöcker je 2 Semmeln erhalten. Die übrigen 4 Malter Weizen werden verkauft, das Geld wird beim Anniversar Edmunds an die Stiftsangehörigen verteilt.
Charter: A I 130
Date: 1378 April 24
Abstract: Äbtissin Irmgard van Schöneck und das Kapitel von St. Maria im Kapitol bekunden, dass Franco vom Horne und seine Ehefrau Ida von ihnen eine Rente von zwei Malter Weizen gekauft haben, wovon eine Memorie mit Messe, Vigil und Kommendation für Heidenrich von Lintlar, dem Onkel des Franco, zwei mal jährlich am Tag nach dem Remigiustag (3.10.) und am 6. April abgehalten werden soll, wobei jeweils ein Malter Weizen verbacken und an jede anwesende Kanonisse, Kanoniker und Vikar eine Semmel verteilt werden sollen sowie eine Semmel an Franco zu dessen Lebzeiten und nach dem Tod an den jeweils nächsten Erben geschickt werden soll. Bei Versäumnis der Memorie geht der jeweilige Malter Weizen an das Stiftshospital, worauf der Hospitalmeister achten soll.
Charter: A I 135
Date: 1384 Februar 21
Abstract: Die Äbtissin Irmgard von Schoeneck verpachtet den Eheleuten Konrad von Hergarten und Katharina zur Halbscheid ihren Hof zu Wollersheim auf drei Jahre unter detaillierten Bedingungen: Die Pächter sollen vier gute Pferde auf dem Hof halten für benötigte Fuhren. Drei Fuhren jährlich, zwei mit Heu und eine mit Holzkohle aus dem Wald, sollen nach Köln gebracht werden. Außerdem tätigen die Pächter alle Holzfuhren aus dem Wald der Äbtissin, wobei das Holz am Ladeplatz bereitgelegt wird und die Pächter jeweils für die Pferde 1 Sümmer Hafer und die Knechte eine Suppe erhalten. Die Pächter sollen das notwendige Holz erhalten, um den Hof auf ihre Kosten baulich instandzuhalten ohne neue Gebäude zu errichten. Ferner sollen sie jährlich 2 Fuhren mit Rahmen (Holzpflöcken) aus dem Wald übernehmen, so wie der Halfe zu Embken zu einer Fuhre verpflichtet ist. Die in Wollersheim anfallenden Rahmen müssen die Pächter auf ihre Kosten nach Embken bringen. Ferner sollen sie zwei Fuhren mit leeren Fäßern für den Wein unternehmen, so wie der Halfe zu Embken zu einer Fuhre verpflichtet ist, wobei die Kosten für eine etwaige Übernachtung erstattet werden. So oft die Äbtissin [von oder nach Wollersheim] gefahren werden muss, übernehmen dies die Pächter, wobei sie am Abend jeweils wieder zu Hause ankommen sollen, wofür sie jährlich 2 Malter Hafer erhalten. Weiterhin halten die Pächter den Hof in rechter Saat. Ihr Brennholz sollen sie vom Bleserpfad (?) holen, und so viel Vieh der Äbtissin und von sich selbst zusammen halten wie man auf dem Hof füttern kann. Jährlich erhalten die Äbtissin einen Ochsen und einen Eber sowie die Pächter zwei Röcke wie die anderen Halfen. Jährlich sollen die Pächter 2 Morgen Wicken aussäen für die Pferde, für die ferner 5 Morgen Wiese bestimmt sind wie 2 Morgen für die Schaafe. Das Vieh kann gefüttert werden mit sämtlichem Heu und Stroh, außer dem Haferstroh in der Zehntscheune, mit dem die Pferde der Äbtissin gefüttert werden. Die Äbtissin gibt jährlich 5 Malter Roggen für den Schäfer und seinen Hund sowie ½ [Malter] Hafer für die Schafe und den halben Lohn für den Viehhüter. Die Pächter erhalten jährlich für die Mahd 30 Kölner Mark sowie 6 Malter Kleie für die Ferkel, die die Pächter in Köln abholen sollen. Sie sollen ferner jährlich 1 Sümmer Erbsen aussäen, wovon die Ernte allein die Äbtissin erhält. Schließlich hat die Äbtissin den Pächtern 150 Kölner Mark und 50 Malter Hafer geliehen, die die Pächter zurückzahlen. Siegelankündigung der Äbtissin.
Charter: A I 137
Date: 1386 Mai 2
Abstract: Hermann von Turne und seine Ehefrau Paytze pachten von der Äbtissin und dem Kapitel von St. Maria im Kapitol zur Halbscheid den Hof zu Fischenich auf drei Jahre, beginnend an Mariä Lichtmess (2.2.) unter detaillierten Bedingungen: Das Land des Hofes bebauen die Pächter auf eigene Kosten, ausgenommen 30 Morgen, gelegen bei Kalscheuren, Richtung Efferen, die jährlich abwechselnd mit Roggen bebaut werden und brachliegen sollen. Das der Äbtissin, dem Kapitel und denjenigen, die ihre Pfründeneinkünfte von dem Hof beziehen, zustehende Getreide sollen die Pächter dreschen auf deren Kosten nach Köln in deren Getreidespeicher liefern oder wohin es sonst gewünscht wird. Anfallendes Stroh soll auf dem Hof verfüttert und verwendet werden. Wenn man die Stoppeln umpflügt („sturtzen“) oder den Boden mergelt, bezahlen Pächter und Verpächter je die Hälfte, weshalb die Pächter 6 Schilling je Morgen erhalten. Die Pächer übernehmen das Amt des Schultheißen und verköstigen die Amtleute des Landesherren, wenn diese mit 2 oder 3 Pferden einkehren, wofür sie die Strafgelder („wedde“) und die Hälfte der dem Hof zustehenden Kurmut erhalten. Wenn die Amtleute mit mehr als 3 Pferden einkehren, übernehmen die Verpächter die Verköstigung. Die gesamte Pacht beläuft sich auf 162 Malter Roggen, wovon die Pächter jährlich ein Drittel zahlen, erstmals nach der Ernte des laufenden Jahres. Wenn die gesamte Pacht gleich im ersten Jahr gezahlt wird, sind die Pächter von der Halbwinnerschaft befreit und können in dem Jahr hartes Korn (Weizen, Roggen, Gerste) einsäen. Die Pächter zahlen Zehnt von dem Land des Hofes an die Äbtissin und das Kapitel oder an denjenigen, dem der Weingarten von St. Maria im Kapitol in Fischenich anvertraut ist, sofern der Zehnt niemand anderem zusteht. Ferner sollen die Pächter jedes Jahr 2 ½ Morgen mit Roggen für Futterkorn bekommen und 4 Morgen im Gemenge von Wicken und Hafer anbauen. Die Pächter können Vieh halten auf dem Hof, sollen der Äbtissin jährlich am Martinstag (11.11.) einen Eber geben und auf eigene Kosten Schnitt und Mahd vornehmen. Wenn die Pächter Schafe halten wollen, kann sich das Stiftskapitel ihnen anschließen, soll dann aber die halben Futterkosten tragen. Die Pächter halten die Zäune des Hofes und der Felder instand, erhalten dafür jährlich 16 Mark und entfernen die Disteln aus dem Getreide, wofür sie jährlich 6 Mark bekommen. Zur Ernte schicken Äbtissin und Kapitel jeweils einen Knappen als Gewährsmann („bewerer“), den die Pächter sechs Wochen verköstigen müssen. Jährlich erhalten die Pächter für die harte Saat 9 Malter Roggen, für die Hafersaat 12 Malter Hafer. Wenn der Landesherr oder dessen Amtleute einen Fuhrdienst verlangen, übernehmen dies die Pächter; werden diese dabei mehr als einen Tag und eine Nacht beansprucht, sollen die Pächter so entschädigt werden wie benachbarte Halfen. Nachdem das Getreide in der Scheune ist, stellen die Pächter so viele Drescher wie die Verpächter, beide Seiten bei schlechtem Fruchtstand jedoch umso mehr Drescher, damit das Getreide zweimal gedroschen wird. Die Pächter stellen Holz, Stöcke, „etze“ und Gerten für die Herstellung von Zäunen sowie Holz für die Zimmerarbeiten auf dem Hof. Als Unterpfand setzen die Pächter die gesamte Aussaat, ihren Viehbestand, Gerätschaften und mobile Habe.
Charter: A I 151
Date: 1399 Oktober 20
Abstract: Die Brüder Zelis und Heinrich von Siegenhoven, beide Knappen, erklären, dass das Pachtverhältnis, das ihre Mutter Druda von Siegenhoven mit der Äbtissin Irmgard von Schöneck und dem Kapitel von St. Maria im Kapitol über den Hof des Stiftes in Ramrath im Kirchspiel Hoeningen vereinbart hatte, von ihnen nicht weitergeführt wird. Die noch vorhandene Pachtschuld wird ausgeglichen durch die Erträge der kommenden Ernte von 50 Morgen, auf denen Weizen gesät, sowie die Hälfte von 40 Morgen, welche die Brüder verpachtet haben und auf denen Roggen gesät ist. Das sich in noch in der Scheune befindende Futter darf von den Brüdern über den Winter noch für deren Vieh genutzt werden. Enden soll der Pachtvertrag an Kathedra Petri (22.2.).
Charter: A I 175
Date: 1424 Februar 14
Abstract: Äbtissin Iburgh von Dadenberg und das Kapitel von St. Maria im Kapitol haben von Meister Heinrich von Bemel, Kanoniker von St. Cäcilien in Köln, Treuhänder des verstorbenen Kanonikers von St. Maria im Kapitol, mag. Johann Herinx von Goch, 50 rheinische Gulden zu je 3 Mark und 5 Schilling erhalten. Dafür verkaufen die Aussteller eine Rente von 2 Malter Weizen von ihrem Stiftshof in Widdersdorf, wofür sie jährlich am Laurentiusabend (9.8.) eine Memorie mit Vigil, Messe und Kommendation für Johann Herinx begehen, mit näher beschriebener Verteilung von Präsenzgeldern. Im Falle einer Versäumnis der Memorie soll je ein Malter Weizen an das Stiftshospital und das Heiliggeisthospital auf dem Domhof gehen.
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