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Charter: Kloster Hoeglwoerth Urkunden (Augustiner-Chorherren 1219-1797) 74
Signature: 74
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1465 I 4
Philipp Luchs, gesessen zu Nydernarnnstorf, und seine Hausfrau Agnes, Tochter des Anndree Remagen zu Oberennarnnsdorf, reversieren sich gegenüber Kloster Hegelberd (Propst Benedictt, Dechant Andree und Konvent) für sich und ihre Kinder (die sie bereits besitzen und die sie noch bekommen werden) für das Leibrecht an dem Haus zu Oberennarnstorf, das man ein Lehen nennt, das Gärtleiun gegenüber dem Haus, das an die Donau stößt, mit einem Baumgarten ohne jeglichen Dienst; die Früchte des Gärtleins sollen sie dem Kloster um eine bestimmte Summe anbieten. Weiter umfaßt das Leibrecht die zu dem Haus gehörenden beiden Weingärten am Alltenweg und die kleine Hofstatt, die hinten an den Weingarten des Thomas Vndermperig stößt, und den Weingarten Morner gegen die Hälfte des Mosts, dazu drei Weingärten genannt der Puechhaimer, der Weber und der Newsess unterhalb der Hochstainwandt gegen 1/3 des Mosts. Das Kloster gibt ihnen dafür als Besserung 3 Pfd. Pfg. an Gorigentag (24.4.). Ihren Mostanteil sollen sie dem Kloster um 80 österreichische Pfg. für den Eimer geben. Jeder gibt von seinem Anteil den Zehnten. Zur Bauhilfe leiht das Kloster ihnen an St. Jacob im snydt (25.7.), die bei der Ernte mit Most zurückzuzahlen sind. Bei Veräußerung des Leibrechts sollen sie dieses zuerst dem Kloster und dann den untertanen des Erzbischofs von Salzburg in der Herrschaft Arennstorf anbieten. Burgrechte und Pfg.-Dienste sollen sie einnehmen und diese auch für das haus leisten, dazu Robalt, Wacht und jährliche Steuer, mit Ausnahme der gemeinen Landsteuer, die das Kloster zahlt. Sie haben Vollmacht, für den Besitz des Klosters in Arennsdorf die Grundleihe auszuüben. Herbergspflicht gegenüber dem Kloster. Nach dem Tod der Beständer erlischt das Leibrecht erst nach der Ernte, wenn bereits die Frühjahrsbestellung erfolgt war (vastennhawnn)  

orig.

S1 fehlt, S2 abgefallen.
Sigillant: S1: Conrat der Schiermer, Hofmeister zu Arennsdorf; S2: Philipp Newssidler


Material: Perg.
Condition: mit Wasserflecken
    Graphics: 
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    Original dating clauseGebenn des freytags vor dem obristenn ...

    Editions
    • vergl. E. Geiss, S. 268f.
     
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