- Klostergeschichte
- Quellen und Literatur
Der Bestand der Urkunden des Klosters St. Salvator in der Diözese Passau erlaubt ein detailliertes, nicht ganz lückenloses Bild der Geschichte dieser monastischen Gemeinschaft von den Anfängen als Propstei von Osterhofen am Ende des 13. Jahrhunderts bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts.
Der Konvent konnte an diesem Ort entstehen, da sich hier ein geschlossener Landschaftsraum anbot, zunächst als Rodungsraum und Wirtschaftseinheit, dann zunehmend eigenständig auch als kirchlich-spirituelles Zentrum. Noch heute kann dies vor Ort gut nachvollzogen werden, denn die Pfarr- und Klosterkirche im Talbecken des Reisbaches wird von der kargen Erhebung der Forstlandschaft des Steinkart umgeben, der die Kirche als Mittelpunkt halbkreisförmig umschließt. Der natürliche Schutz des Höhenzuges ermöglichte die lokale Abgeschiedenheit, welche für die Entstehung eines Konvents der hochmittelalterlichen Ordensgemeinschaften Bedingung war. Die Quellen des Pfarrarchivs St. Salvator im Archiv des Bistums Passau lassen bereits für das 12. Jahrhundert eine Rodungsinsel im Talbecken des Reisbaches vermuten und bringen mit dem Edlen Wergand II. von Rainding eine Person ins Spiel, die das Gut St. Salvator an das Kloster Osterhofen geschenkt haben soll. Dies lässt eine frühe Kirchengründung unter Leitung des Klosters Osterhofen annehmen, welche in den Urkunden jedoch nicht überliefert ist.
Der Urkundenbestand setzt erst zu Beginn des Jahres 1289 ein mit der ersten Ortsnennung, allerdings auch mit einer Schenkung des Ortes an Osterhofen. Die Brüder Wernhard und Fridericus übergaben nämlich im Beisein des Grafen Albert von Hals, der das Rechtsgeschäft beurkundete, ihr praediolum dicti ad Salvatorem dem Konvent von Osterhofen und erhielten es zur Bewirtschaftung gegen Jahreszins zurück. Wenige Jahre später, 1303, bestand hier bereits ein kleiner Doppelkonvent von Schwestern und Brüdern - cella Sancti Salvatoris…in solitudine heremitica -, die nach der Augustinerregel im Schutz des Passauer Bischofs Werner lebten – was dem Zeitgeist entsprach.
Die Klosterkirche war wirtschaftlich offenbar autark; sie verfügte seit dem Jahr 1295 über einen Ablassbrief aus Rom, der das Prestige steigerte und die Besucherzahlen der Kirche an den Hochfesten erhöhte. Dessen Wirkung zeigt sich wenige Jahre später durch Seelgerätstiftungen und die Umwandlung in ein Kloster der Prämonstratenser, das durch den Grafen Heinrich von Ortenburg, die bayerischen Herzöge Heinrich XIV. und Otto IV. (Nr. 8, 14, 16, 17) sowie einen Ablassbrief der Kurienkardinäle aus Lyon begünstigt wurde. Am 3. Mai 1321 erfolgte die Einweihung des neuen Hochaltars durch den Passauer Bischof Albert II. von Sachsen-Wittenberg (Nr. 13), von dem aus an Hochfesten ein vierzigtägiger Ablass den Gläubigen gespendet werden sollte. Der Konvent blieb dem Kloster Osterhofen, Passau und dem Erzbistum Salzburg unterstellt, durch welches der Klosterneubau mit einem Ablass für alle Helfer am Bau gefördert wurde (Nr. 21).
In den Jahren 1340 und 1341 nahm Kaiser Ludwig der Bayer das Kloster im Steinkart mit mehreren Urkunden in seinen besonderen Schutz, wodurch sich das Prestige des Klosters erheblich erhöhte: Es folgen Zuwendungen durch die Grafen von Hals - Gräfin Udalhut sichert sich bereits zu ihren Lebzeiten ein Geläut zu ihrem Gedenken am Leonhardstag (Nr. 30) – die Rottauer Edelfreien sowie durch das Passauer Paar Seibot und Margarete Weninger, welche Mitte des 14. Jahrhunderts die neu gebaute Kapelle des Klosters als Familienstiftung ausstatteten (Nr. 36). Ein Kaufgeschäft aus dem Jahr 1358 mit dem Grafen Heinrich von Ortenburg, welchem neben dem Sohn Alram auch seine Frau Agnes und deren Mutter Königin Agnes von Ungarn zustimmten, beleuchtet das zwei Generationen nach der Gründung erreichte überregionale Ansehen der Klosterpropstei sowie deren Finanzkraft (Nr. 47). Aus dem gleichen Jahr ist eine Gebetsverbrüderung mit dem Benediktinerkloster Asbach überliefert (Nr. 48).
Die folgenden Jahrzehnte bis in die Zeit um 1440 stehen im Zeichen des wirtschaftlichen Ausbaus, der Besitzakkumulation und der Auseinandersetzungen um Besitzrechte im Umland bis in den Passauer Bereich und am Inn. Zum Streubesitz von St. Salvator gehören die Fischwasser zu Lengham (Nr. 138) und zu Hötzendorf, ferner Wirtschaftseinheiten und Abgaben im Bereich der Gemeinde Griesbach an den Orten Viertelsbach, Endham, Matzenöd, im Bereich der Gemeinde Haarbach in Haarbach selbst und in Sachsenham, bei Ortenburg in Dorfbach und Steinkirchen, in Feiln und Gänshall, Gemeinde Ruhstorf an der Rott, und mehrfach in den nicht immer sicher identifizierbaren Orten namens Aicha südlich Passau. Hinzu kommt dann die wichtige Inkorportation der Pfarrkirche des hl. Andreas in Uttlau im Jahr 1437 durch den Passauer Bischof Leonhard (Nr. 147), welche Papst Paul II. am 15. Oktober 1470 bestätigte (Nr. 201). Hierdurch kündigt sich bereits die angestrebte und zwischenzeitlich erreichte Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Konvents von Osterhofen an. Denn am 13. September 1441 wurden die Propstei und der Konvent von St. Salvator vom Generalabt der Prämonstratenser in den Rang einer Abtei erhoben.
Der erste Abt war Peter Zystlär (Zistler), der das Kloster durch einen Kreuzgang mit einer Kapelle erweiterte und den fertigen Bautrakt im Januar 1452 mit einem Seelengedenken für sich und seine Eltern bestiftete (Nr. 163).
Der zweite Abt, Georg von Schönhering (1453-1479), konnte den Besitz des Klosters erheblich vergrößern, insbesondere durch Erwerb in der Uttlauer Pfarrei und die Ausstattung der Filialkirche St. Gregor zum Stein (Steinhöringbach=Höring), ferner durch Verzicht der Gegenseite auf Rechtsansprüche in Streitfällen, so insbesondere beim Erwerb des Fischwassers zu Lengham. Neben der Bestätigung der Inkorporation der Pfarre Uttlau erhielt Abt Georg im Herbst 1470 zusätzlich die Bestätigung der Immunität seines Klosters von Papst Paul II., welche im März 1471 durch den Abt des Benediktinerklosters Asbach vidimiert wurde (Nr. 202 und 203). Im Folgenden war die Zugehörigkeit des Filialkirchleins St. Gregor dann immerhin soweit gediehen, dass dies durch Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut bestätigt wurde: Künftig sollten dort fünf Mönche die Messe lesen (Nr. 207); dies scheint dennoch eine kostspielige Angelegenheit gewesen zu sein, da Abt Georg im folgenden Jahr Geld zum Unterhalt der Filialkirche „ankaufen“ musste. Die spirituelle Verbundenheit mit dem „Mutterkonvent“ in Osterhofen blieb erhalten.
Der dritte Abt des Klosters St. Salvator, Erasmus Pöchinger (Nr. 219) ab 13. Februar 1480, war zugleich Profess in Osterhofen wie viele seiner Nachfolger (vgl. Krick, Klöster 1, 59) und vor seiner Wahl Prior in Osterhofen (Nr. 220). Diese Nähe verwundert nicht, da die Wahl der Äbte von St. Salvator immer durch den Abt von Osterhofen geleitet wurde. Die gleichermaßen bestehende Nähe zum Herzogshaus spiegelt besonders das Privileg Herzog Georgs des Reichen von Bayern-Landshut wider, der im Juni 1483 seinen Rentmeistern etc. gebot, bey vermeidung unserr ungnade und straffe die Freiheiten des Abtes und Konvents von St. Salvator nicht anzutasten (Nr. 229). Das Zusammenwirken von Abt und Konvent, vertreten durch den Prior, zeigt sich bei der Einrichtung von Jahrtagen für einen dem Kloster nahe stehenden Personenkreis. Dazu gehörten insbesondere die verstorbenen Äbte (Nr. 239) sowie der Kaplan zu Vilshofen und Pfarrer in Teuffenbach Sigmund Durchaimer, der auf dem Sterbebett seine Büchersammlung dem Konvent vermacht hatte (Nr. 235, vom 30. Mai 1487).
Durch die Inkorporation der Pfarre Uttlau war St. Salvator in Konkurrenz zu Osterhofen und Fürstenzell geraten hinsichtlich der Besitz-rechte in Oberndorf, was zu einem Rechtsstreit führte, der im Mai 1486 vom Landrichter in Griesbach entschieden wurde (Nr. 234). Diese wirtschaftlichen Auseinandersetzungen hatten Auswirkungen auf die Pfarre Uttlau, so dass das Geld zur Ausbesserung der offenbar herunter gekommenen Pfarrkirche fehlte. Hierdurch erklärt sich der von Kardinalpriestern aus Rom erlassene Ablassbrief für alle Gläubigen, die sich an Ausbesserungsarbeiten an der Pfarrkirche des hl. Andreas in Uttlau beteiligten oder sie durch liturgische Geräte bestifteten (Nr. 240); auf ähnliche Weise ging der Passauer Bischof Christoph von Schachner bei der Instandhaltung der Uttlauer Filialkirche in Wolfakirchen vor (vgl. Nr. 242).
Von sozialen Unruhen und wirtschaftlicher Not zeugen die Urkunden des zweiten Jahrzehnts des 16. Jahrhunderts; im dritten sind es Gebetsverbrüderungen mit den Augustiner-Chorherren im oberbayerischen Polling (Nr. 263) und in Steingaden (Nr. 269) sowie im März 1522 mit dem Zisterzienserkloster Fürstenzell. Die Beurkundungen scheinen stark rückläufig gewesen zu sein und vielleicht wie die Abtserhebung vom September 1520 vom bayerischen Herzog kontrolliert. Es kam zu Verkäufen und zu großen Schwierigkeiten, etwa um die neue Landessteuer im Frühjahr 1564 aufbringen zu können (Nr. 289). Bei den wenigen Dokumenten gegen Ende des 16. und des 17. Jahrhunderts finden sich zunehmend Schuldbriefe und Quittungen sowie Schriftstücke, die Auseinandersetzungen mit den weltlichen Fürsten (etwa der Vergleich zwischen Graf Friedrich Kasimir von Ortenburg und Abt Wolfgang Pichler vom Juni 1654) und das Eingreifen der bayerischen Herzöge in das Wirtschaftsleben des Klosters belegen.
In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges sind keine Zusatzbelastungen erkennbar, da der Schutz der für Österreich wichtigen Innlinie dem Kloster zugute kam. Aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sind überwiegend Leibgedingsbriefe erhalten, daneben ein Steuerbrief der Landschaft Loiben in der Wachau, der die österreichischen Güter und Residenzen des Abtes Christian Freisleben (aus Böhmen) von St. Salvator betraf und 1742 wiederholt wurde (Nr. 344 mit 351).
Die wenigen Urkunden des 18. Jahrhunderts zeugen von der barocken Blüte des Klosters und dem berühmten Abt Joseph von Silbermann, nach dessen Tod mit der Neuwahl seines Nachfolgers Marianus Sackerer (Nr. 358) der Bestand endet. Es sind hier die Verfügung der Aufzeichnung des Bücherbestandes des Klosters erhalten, ein päpstliches Exemtionsprivileg und ein Schriftstück von Joseph Silbermann in seiner Funktion als Generalvikar der Prämonstratenser in Bayern hinsichtlich des neuen Schweigegebots in Kirchen (Nr. 353).
Der Bestand verteilt sich nach Dokumenten auf die einzelnen Jahrhunderte wie folgt:13. Jh.: 2; 14. Jh.: 90; 15. Jh.: 161; 16. Jh.: 48; 17. Jh.: 44; 18. Jh.: 13.
(In Zusammenarbeit mit Herbert Wurster erstellt)
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