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FondSammlung Winter

  1. Einleitung
  2. Die Urkunden der Sammlung Winter wurden im März/April 2023 im Erzbischöflichen Archiv Freiburg (EAF) digitalisiert. Zur Einordnung dieses für das EAF ungewöhnlichen Bestandes folgt an dieser Stelle die Wiedergabe der Einleitung aus dem gedruckten Repertorium das 2003 von Thomas H. T. Wieners verfasst wurde:

    Der vorliegende vierte Band „Urkunden verschiedener Provenienzen (UV)“ verzeichnet die Archivalien der Urkundensammlung Winter. Er fällt im Vergleich zu den vorangehenden Bänden (Bd. 1: Dekanatsarchiv Breisach; Bd. 2: Dekanatsarchiv Reichenau; Bd. 3: Pfarrarchiv Weiler (Bodensee) Dekanatsarchiv Linzgau Breisacher Reliquienschrein Pfarrarchiv Empfingen) insofern aus dem Rahmen als hier Schriftstücke erfasst sind die zum einen nicht rein kirchlicher Herkunft sind und zum anderen nicht aus dem Gebiete des heutigen Erzbistums Freiburg stammen. Die Numerierung der einzelnen Schriftstücke schließt sich nahtlos an die vorausgehenden Repertorien an und beginnt mit der Nummer UV 189.

    Der regestierte Bestand umfasst 62 Dokumente aus dem 14. bis 19. Jahrhundert. Bei den Nummern UV 220a-220e handelt es sich um Urkundenabschriften innerhalb der historischen Erläuterungen zu den Stammtafeln der Herren von Dieskau (UV 220 datiert auf 1705 Oktober 19). Desgleichen liegt UV 218a nur als Abschrift auf der Rückseite des notariellen Protokolls über die Inaugenscheinnahme des Siegels an der Schlossverschreibung von Ampfurth von 1552 November 15 vor. Die älteste Urkunde (Abschrift des 18. Jahrhunderts) datiert auf 1358 November 14 (UV 220b: Stiftung der Katherinenkapelle zu Reideburg als Sühne für den erschlagenen Ritter Albert von Dieskau). Das älteste Originaldiplom ist auf 1470 Juni 2 datiert (UV 193: Kaufbrief über Lehensgüter des Stiftes Merseburg zu Boßdorf). Das jüngste Schriftstück stammt aus dem Jahre 1814 (UV 242) wobei es sich allerdings nur um einen Werbezettel für Kölnisch Wasser 4711 handelt. Die jüngsten Archivalien im eigentlichen Sinne datieren auf 1797 Januar 14 (UV 208: König Friedrich Wilhelm II. von Preußen teilt dem Altmärkischen Obergericht den Tod seiner Tante Königin Elisabeth Christine von Preußen mit; UV 208a: Reglement über die aus diesem Anlass anzulegende Trauerkleidung). Der zeitliche Schwerpunkt der Urkundensammlung liegt mit jeweils 23 Stücken im 17. und 18. Jahrhundert.

    Bis auf zwei lateinische Urkunden sind alle übrigen 60 Dokumente auf Deutsch verfasst. Als Beschreibstoff diente für 16 Archivalien Pergament für die anderen 40 wurde Papier verwendet. Für einen großen Teil der Urkunden fungieren die Kurfürsten von Brandenburg und die Könige von Preußen als Aussteller. Nach diesen sind als Urkundenaussteller hier noch die Erzbischöfe von Magdeburg Mitglieder des dortigen Domkapitels sowie Bürgermeister und Ratsleute von Magdeburg zu nennen. Räumlich lassen sich die Schriftstücke im wesentlichen den ehemaligen preußischen Herrschaften Herzogtum Magdeburg und Fürstentum Halberstadt zuordnen.

    Inhaltlich ist der Urkundenbestand höchst disparat. Er enthält u. a. Dokumente über Bestallungen Lehensvergaben Verkäufe Rechtsstreitigkeiten Sequestration Steuererhebung Zeugenvernehmung eine Pfarrvisitation sowie Entnahme von Geldern für die Rekrutenkasse. Besonders hervorgehoben seien an dieser Stelle nur vier Archivalien:

    • eine kolorierte Federzeichnung der Elbe bei Rogätz vom Ende des 16. Jahrhunderts (UV 232)
    • ein Libell mit einer angeblich aus Reval stammenden Version des bekannten Literaturmotivs des seit der Kreuzigung Christi ewig umherwandernden Juden Ahasver von 1634 März 11 (UV 233)
    • zwei Dokumente von 1744 Juli 23 welche die von König Friedrich II. von Preußen veranlasste Untersuchung der Missstände des Magdeburger Justizwesens betreffen (UV 214 und UV 215)

    Zu den beiden letztgenannten Archivalien ist ausdrücklich anzumerken dass sie in dem 1901 erschienenen sehr solide gearbeiteten 6. Band der Acta Borussica1 keine Erwähnung finden. Und dies obwohl die Bearbeiter sonst alle wichtigen Dokumente welche die Untersuchung und Behebung der bei der Magdeburgischen Regierung eingeschlichenen Missbräuche betreffen herangezogen haben.2 Hieraus muss geschlossen werden dass die Schriftstücke bereits zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Acta Borussica-Bandes nicht mehr oder zumindest nicht in geordnetem und verzeichnetem Zustand im (entsprechenden) Archiv vorlagen; woran sich natürlich gleich die Frage anschließt woher die Archivalien der Urkundensammlung Winter stammen und wie sie ins Erzb. Archiv Freiburg (EAF) kamen.

    Die letzte Teilfrage scheint noch relativ leicht zu beantworten zu sein. Laut einer beiliegenden Bleistiftnotiz des damaligen Archivleiters Johann Adam Kraus soll die Urkundensammlung 1954 ins EAF gelangt sein und angeblich aus dem Privateigentum des Freiburger Domorganisten Monsignore Prof. Dr. Carl Josef Winter3 stammen. Die Urkunden UV 189 – UV 204 lagen in einer Pappmappe mit folgender Bleistiftaufschrift4:

    Preussische-Magdeburger Urkunden

    Eigentum H. H. Domorganist

    Prof. Winter

    Freiburg i. B.

    Interessanter erscheint aber das Behältnis in welchem die restlichen Archivalien verwahrt wurden. Es handelt sich um einen rötlich gefärbten Pergamentumschlag welcher zu Verschlußzwecken mit Lederbändchen versehen ist und folgende Aufschrift in schwarzer Tinte von einer Hand des 18. Jahrhunderts trägt:

    No 2.

    Hattmerßleben

    Hahmersleben

    UGA

    Hier ist festzuhalten daß von den inliegenden Urkunden ursprünglich nur UV 228 in einen Bestand wie ihn die Aufschrift nennt gehört haben kann da alle anderen inhaltlich nicht den geringsten Bezug zu den Aufschriftsorten haben.

    Geht man davon aus daß die Archivalien geschlossen aus einem Archiv herrühren und nicht aus einer Anzahl verschiedener Archive stammen kommt eigentlich nur das Landeshauptarchiv Magdeburg in Betracht wofür auch ein Vergleich mit der gedruckten Gesamtübersicht der Bestände des Landeshauptarchivs5 spricht. Es bestätigt sich ebenfalls daß im Magdeburger Landeshauptarchiv ursprünglich ein eigenständiger Fonds Hadmersleben und Hamersleben wie die Aufschrift des Pergamentumschlages der Urkundensammlung Winter ihn erwähnt vorhanden war der früher die Signatur U 8 b trug und später in den Bestand U 8 a eingefügt wurde.6

    Wie aber konnten nun die Urkunden aus dem Landeshauptarchiv Magdeburg in die Hände des Freiburger Domorganisten Winter und von dort 1954 ins EAF gelangen? Bei der Durchsicht der gedruckten Beständeübersicht springt ein mit der Neuordnung der dortigen Bestände verbundener Name ins Auge nämlich derjenige des früheren Archivdirektors (1906-1912) Carl Georg Ludwig Winter7. Auffällig ist dies nicht allein wegen der Gleichheit des ja nicht gerade seltenen Familiennamens sondern auch weil Georg Winter überwiegend an der Verzeichnung gerade der Bestände beteiligt war die inhaltlich für die in diesem Band regestierten Urkunden relevant sein könnten. Es sind dies die folgenden: Rep. A 3 g: Domkapitel Magdeburg – Domvogtei8, Rep. A 9 a VI c: Varia vom Saal- und Mansfeldischen Kreise9, Rep. A 9 c: Ämter-Archiv der Magdeburger Kriegs- und Domänenkammer10, Rep. A 11 d: Gouvernement Magdeburg11 sowie Rep. A 13: Bistum und Fürstentum Halberstadt12. Dass es sich bei den eben aufgeführten Repertorien um Aktenbestände handelt mag nicht viel heißen da sich unter diesen gerade da sie vor der Tätigkeit Winters noch nicht verzeichnet waren durchaus die regestierten Urkunden befunden haben können; sei es dass sie dann erst von Winter bewusst aussortiert wurden oder schon vorher sich nur zwischen den Akten befanden.

    Das Hauptproblem ruht nun auf der Frage wie und ob der in Breslau geborene Magdeburger Archivdirekter Winter (1856-1912) und der im badischen Gommersdorf geborene Freiburger Domorganist Winter (1898-1988) miteinander verwandtschaflich verbunden waren da sich bisher kein Bezug nachweisen ließ.13 Aber solange nicht schlag- und beweiskräftige Gegenargumente vorgebracht werden können scheint mir die Weitergabe der Archivalien auf familiärem Wege die einzig plausible und mögliche Erklärung für die Odyssee der Urkundensammlung Winter zu sein.

    Die Regesten des vorliegenden Repertoriums wurden so abgefasst dass sie möglichst kurz sind aber dennoch alle wesentlichen Informationen erfassen. Des Weiteren wurde jedem Regest die Datierungszeile im originalen Wortlaut der Urkunde beigegeben um dem Benutzer die Möglichkeit zu bieten die Auflösung der Datierung auch ohne Einsicht der entsprechenden Archivalien zu überprüfen. Dorsualnotizen wurden nur dann vermerkt wenn sie über eine bloße Inhaltsangabe hinausgehende Informationen enthalten. Die einzelnen Dokumente wurden nicht in chronologischer Reihenfolge sondern in der Anordnung wie sie dem Bearbeiter vorlagen verzeichnet. Aus diesem Grunde sind die Regesten ebenfalls nach der laufenden Nummer und nicht in ihrer zeitlichen Abfolge angeordnet. Zur Orientierung schließt sich eine chronologische Gesamtübersicht im Anhang an.

    Ortsnamen sowie Vornamen von Personen wurden soweit möglich rektifiziert. Familiennamen von Personen welche häufiger vorkommen wurden vereinheitlicht; auf eine Angabe der unterschiedlichen Schreibweisen wurde verzichtet.

    Der Band wird durch Orts- Personen- und Sachregister abgerundet. Orts- und Personenregister enthalten alle in den Schriftstücken vorkommende Namen auch wenn sie im jeweiligen Regest selbst nicht erwähnt sind. Alle Namen werden in den Registern nur in vereinheitlichter Schreibweise angeführt unterschiedliche Varianten wurden nicht gesondert aufgenommen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden Amtsträger im Personenregister sowohl unter ihrem Namen als auch unter ihrem jeweiligen Amtssitz aufgeführt.

    Verzeichnet wurde der Bestand mit Hilfe des EDV-Programmes LARS 5.60. Für die Umsetzung der Datenbank in ein gedrucktes Repertorium sowie das mühselige Lesen der Korrektur habe ich Herrn Erzb. Archivoberrat Dr. Christoph Schmider herzlich zu danken. Für Hinweise und Diskussion danke ich Herrn Stadtarchivdirektor a. D. Hans Schadek und meiner Kollegin Frau Erzb. Archivamtsrätin Ulrike Fruhtrunk-Dehn sowie Herrn PD Dr. Volkhard Huth und Herrn Wolfgang Dinger. Eventuell stehengebliebene Fehler und Ungenauigkeiten sind allein dem Bearbeiter anzulasten.

    Freiburg i. Br. im Januar 2003

    Thomas H. T. Wieners cand. phil.

  3. Fußnoten
  4. 1 Acta Borussica. Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert. Die Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert, Bd. 6, 2. Hälfte: Akten vom 31. Mai 1740 bis Ende 1745, bearb. v. Gustav SCHMOLLER u. Otto HINTZE, Berlin 1901.

    2 Vgl. Acta Borussica (wie Anm. 1), Nr. 43: Die Landesdesiderien des Herzogtums Magdeburg, 2. August 1740, S. 83-110, hier III. Justizsachen, S. 85-89; Nr. 142: 27. November 1741: Mißbräuche bei der Magdeburgischen Regierung, S. 270-271; Nr. 481: Immediat-Eingabe des Magdeburgischen Regierungspräsidenten von Plotho, 19. Juni 1744: Mißbräuche bei der Magdeburgischen Regierung, S. 776-778; Nr. 533: Berichte der Justizminister und königliche Befehle darauf, 11. April – 7. Juli 1745: Untersuchung der Justizverwaltung in Magdeburg, S. 860-865. Die hier unter Nr. 533 genannten Dokumente und Vorgänge können eigentlich erst unter Heranziehung der Nummern UV 214 und UV 215 des vorliegenden Regestenbandes richtig eingeordnet und bewertet werden! Eine Edition mit Untersuchung der von König Friedrich II. von Preußen geplanten Neuordnung des Magdeburger Justizwesens ist in Planung.

    3 Zu ihm s. Christoph SCHMIDER, in: Necrologium Friburgense: Winter Carl, Prof. Dr. phil., Monsignore, in: Freibur¬ger Diözesan-Archiv, Bd. 111, 3. F. 43 (1991), S. 339-343.

    4 Ebenfalls von der Hand Johann Adam Kraus‘.

    55: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 1, bearb. v. Berent SCHWINEKÖPER (= Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts, Bd. 1), Halle 1954, hier besonders I. Abteilung: Urkunden, S. 3-53; Gesamt¬übersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 2, bearb. v. Berent SCHWINEKÖPER (= Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts, Bd. 3), Halle 1955; Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Mag¬deburg, Bd. 4, bearb. v. Hanns GRINGMUTH-DALLMER, Berent SCHWINEKÖPER und Manfred KOBUCH (= Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts, Bd. 8), Halle 1960.

    6 Gesamtübersicht (wie Anm. 5), Bd. 1, S. 5 u. 22-24. Auch wenn das G der Signatur UGA des Pergamentumschlages sehr verschnörkelt ist, und mit viel Phantasie durchaus als 8 gelesen werden könnte, und man so eine Signatur U8A erhalten würde, ginge eine solche Lesart schon deshalb in die Irre, weil die Aufschrift von einer Hand des 18. Jahrhun¬derts stammt, und das Magdeburger Repertorium U 8 a erst 1879/80 von von Mülverstedt eingerichtet wurde, und der Bestand Hadmersleben und Hamersleben vorher die Signatur U 8 b trug.

    7 Zu ihm s. jetzt den Artikel von Norbert WEHNER, in Magdeburger Biographisches Lexikon: 19. und 20. Jahrhundert. Biographisches Lexikon für die Landeshauptstadt Magdeburg und die Landkreise Bördekreis, Jerichower Land, Oh¬rekreis und Schönebeck, hrsg. v. Guido HEINRICH u. Gunter SCHANDERA, Magdeburg 2002, S. 810; Herrn Dr. Wehner schulde ich Dank für die Zusendung einer Kopie seines Artikels aus dem in Freiburg sonst nicht zugreifbaren Lexikon. Vgl. auch Gesamtübersicht (wie Anm. 5), Bd. 1, S. XV-XVI, S. 65.

    8 S. Gesamtübersicht (wie Anm. 5), Bd. 1, S. 98-99.

    9 S. Gesamtübersicht (wie Anm. 5), Bd. 1, S. 157.

    10 S. Gesamtübersicht (wie Anm. 5), Bd. 1, S. 185-186.

    11 S. Gesamtübersicht (wie Anm. 5),Bd. 1, S. 236-237.

    12 S. Gesamtübersicht (wie Anm. 5), Bd. 2, S. 5-13.

    13 Aus Zeitgründen war es mir bisher lediglich möglich, ausgehend von Domorganist Carl Josef Winter anhand der hiesigen Kirchenbücher dessen Stammlinie bis 1800 nachzugehen, die aber schon bei der Generation des Großvaters bei einer bäuerlichen Familie in Oberöwisheim anlangt. Dies ist jedoch wenig aussagekräftig, da ja, um eine verwand¬schaftliche Beziehung zwischen dem Freiburger und dem Magdeburger Winter völlig auszuschließen, allen Filiationen und Verästelungen, die den Familiennamen Winter tragen, nachgegangen werden müßte. Auch der schon beim Gro߬vater einsetzende bäuerliche Hintergrund besagt wenig; brachte es doch schon Winters Vater zum Lehrer und Organi¬sten in Mannheim, so wurde Carl Josef selbst schließlich Professor an der Staatlichen Hochschule für Musik in Frei¬burg und erlangte den Ehrenrang eines Monsignore. Es sei noch angemerkt, daß Carl Josef Winter laut der Kopie seines handschriftlichen Testamentes in der Personalakte seine theologischen Bücher dem Priesterseminar der DDR ver¬machte.