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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 140
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Signature: 140
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1333 August 30
Der Knappe Johann, genannt "Meynwart" von Kruft, bekundet, nachdem ihn der Koblenzer Schultheiß, der Knappe Werner, genannt "Souze", einige Zeit hindurch kraft seines Amtes, wegen des Abtes und des Konvents von Laach infolge eines gerechtfertigten Grundes gefangen gehalten hat, hätten er und die Gefährten seiner Gefangenschaft unter Leistung eines Eides versprochen, diese Gefangennahme niemals an dem Abt und dem Konvent von Laach zu rächen, oder an den Gütern der Abtei, des Koblenzer Schultheißen, des Trierer Erzbischof oder deren Untergebenen zu entgelten, widrigenfalls er als meineidig , infam und ehrlos gelten soll und seine Güter sowie sein Leib dem Trierer Erzbischof verfallen sind. Für die Einhaltung dieses Versprechens setzt er vor dem Koblenzer Offizial und dem Schultheißen sein ganzes Vermögen zum Unterpfand und gelobt, bestehende und künftige schriftliche Vereinbarungen mit den Laacher Mönchen genau zu beachten. Siegelankündigung: Der Aussteller und auf dessen Bitten der Ritter Heinrich von Bachem ("de Bacheym"), der Schultheiß Werner und das weltliche Gericht von Koblenz. "Datum in crastino docollationis s. Iohannis baptiste .. 1333".  

Ausfertigung, Pergament

von den vier Siegeln Siegel 1 und 3 abgegangen; Siegel 2 rund, stark beschädigt (im Siegelfeld Schild mit Raute; Umschrift: ...DE BA ..EM MI ...); Siegel 4 stark beschädigt: Koblenzer Gerichtssiegel
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    Abschrift 17. Jahrhundert in Nr. 1177
     
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