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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 293
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Signature: 293
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1389 September 4
Abt Wigand und der Konvent von Laach bekunden, dass der Trierer Erzbischof Werner die 200 Gulden, die sein Vorgänger und Onkel, der Trierer Erzbischof Kuno für die Abtei bestimmt habe, Laach übergeben und das Kloster von verschiedenen Belästigungen und Beschwerden befreit habe. Deshalb betrachteten sie beide Erzbischöfe als ihre Wohltäter und wollten diese Wohltaten, weil sie nur schwach an weltlichen Mitteln ("temporalia") seien, mit geistlichen Zuwendungen ("spiritualia") entgelten, damit derjenige, der gute Werke mit weltlichen Mitteln sät, geistliche Gnaden und das ewige Leben erntet. Nach reiflichen Überlegungen und nach vielen Verhandlungen im Kapitel haben sie nun für immer festgesetzt, dass von jetzt an viermal jährlich, nämlich an den vier folgenden Samstagen für das Seelenheil des verstorbenen Erzbischofs Kuno und seiner Vorfahren eine öffentlich als Requiem und durch den Klang der Glocken ("per campanarum compulsationem") angekündigte Messe im Chor des Klosters gesungen und ehrfürchtig nach der im Kloster bei der Memoria von Verstorbenen üblichen Gewohnheiten gehalten werde. Ebenso soll für das Wohlergehen des Erzbischofs Werner zu dessen Lebenszeit und für seine Freunde und für die ihm anvertraute Herde an den Samstagen nach dem 21. Januar (Agnes) und nach dem 24. Juni (Geburt Joh. Bapt.) je eine Messe von der glorreichen Gottesmutter öffentlich durch den Klang der Glocken angekündet und im Chor gesungen, nach dem Tod Werners diese Messe an diesen beiden Tagen jedoch in ein Requiem für das Seelenheil dieses Erzbischofs und seiner Vorfahren umgewandelt werden. Damit dieser Beschluss nicht der Vergessenheit anheimfalle, soll er sogleich in das Anniversarbuch des Klosters ("in libro anniversariorum, in quo benefactorum nostrorum memoria solent inscribi et signari") in der gehörigen Form eingetragen werden. Auch soll Erzbischof Werner im Leben und nach dem Tod aller im Kloster vollbrachten verdienstlicher Werke teilhaftig und nach seinem Tod im Kapitel absolviert werden, wie ein Mitglied der Mönchsgemeinschaft. Siegelankündigung: Abt und Konvent mit ihren Siegeln. "Datum .. 1389 sabbato post diem decollationis b. Johannis Baptiste".  

Ausfertigung, Pergament

an Pergamentpressel zwei Siegel; Siegel 1 spitzoval, beschädigt: Abt Wigand (wie Tafel 2, Abbildung 4); Siegel 2 spitzoval, stark beschädigt: Konventssiegel (Konventssiegel, 3. Typar)
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    • Wegeler Nr. 226 S. 101-102


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