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FondBest. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 264
Date: 1379 Oktober 2
AbstractDer Knappe Walrabe Winkelin ("Vinckelin") kauf von seinen Bruder, dem Laacher Mönch Dietrich, zwei Wiesen zu Wassenach mit Ausnahme der Weiden ("Wytstammen"), die hinten in Richtung "Kruden" stehen. Er verspricht die Zahlung von zehn Mark, Andernacher Währung, am 11. November 1379, von weiteren zehn Mark am 11. November 1380 und danach jährlich am 25. Dezember, solange Dietrich lebt, von 20 Mark, widrigenfalls die Wiesen wieder an Dietrich fallen. Siegelankündigung: Der Aussteller und auf dessen Bitte der Pfarrer [von Nickenich], Jakob von Mayen ("Meyn") und der Knappe Richard von Nickenich. "Datum .. 1379 in crastino b. Remigii ep".

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Charter: 265
Date: 1380 April 2
AbstractGerlach ("Girlach"), genannt "Frevil" und seine Frau Aleid ("Ailheit") bekunden, gemäß der ihnen seitens der Abtei überreichten, besiegelten Urkunde über ihre Aufnahme in das Kloster Laach als Mitbruder [und Mitschwester] und über die Ausstattung, sich eidlich zu Treue und Gehorsam gegen Abt Wilhelm und gegen seinen Konvent verpflichtet zu haben und zur Wahrung der Interessen des Klosters nach ihren Kräften. Sie versprechen, dass bei ihrem Tod ihr ganzes Vermögen an die Abtei fallen soll. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Ritter Richard Meinfelder und der zu Nickenich wohnende Junker Richard Weiher ("uff dem Wyer"). "Datum in crastino dominice Quasimodo geniti ... 1380".

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Charter: 266
Date: 1380 September 20
AbstractAbt Joffried ("Jofriid") und der Konvent des Klosters St. Matthias ("Mathise") [bei Trier] geben dem Abt und dem Konvent von Laach ihren abgabenfreien Driesch ("Treischz") zu Kattenes ("Kackenes") und in der Gemarkung Kattenes unter dem "Karne", beim Weinberg der Abtei Laach. Dafür erhalten sie einen ebenfalls abgabefreien, das kleine "Kuemelmengin" genannten Weinberg neben ihrem eigenen Weinberg. Siegelankündigung: Die Aussteller mit ihrem Siegel. "Datum in vigilia b. Mathei ap. Et ev. ... 1380".

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Charter: 268
Date: 1381 Januar 25
AbstractLisa ("Lysa"), Frau von Bürresheim und von Schöneck ("Schommunecke"), Witwe des Ritters Johann von Schöneck und ihre Söhne, die Knappen Friedrich und Philipp, Herren von Bürresheim und von Schöneck, schenken der Caritas der Mönche in der Abtei Laach ("den geistlichen Herren des Goitzhuys zou deme Laiche yn ir Ampt der Karitaten") für das Heil ihrer Seelen und der ihrer Vorfahren und Nachkommen eine jährliche, zwischen dem 15. August und dem 2. September ("tuschen den zweyn Frauwen Missen") fällige Rente von einem Malter Korn, die sie auf den ihnen von dem Knappen Dietrich von Rennenberg verpfändeten Hof zu Rieden ("Redin") legen. Diese Rente können sie oder ihre Nachkommen mit 60 Mark Pfennigen, Andernacher Währung, jeweils am 2. September ablösen, worauf die Mönche oder der Karitater ("yr Amptmanis der Karitaten") diese Summe in Gütern anlegen sollen, damit das Kloster die Jahrzeiten von ihnen, ihren Vorfahren und Nachkommen mit Vigilien und Messen, wie zu Laach üblich, halten können. Bei diesen Vigilien und Messen soll der Karitater die Kornrente mit der Rente von zwei Mark Pfennigen verrechnen, die ihre Vorfahren der Abtei vor langer Zeit geschenkt haben. Siegelankündigung der Aussteller. "Datum ... 1380 ipso die conversionis s. Pauli ap."

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Charter: 267
Date: 1381 Januar 25
AbstractLisa ("Lyse"), Frau von Bürresheim und von Schöneck ("Schomunecke"), Witwe des Ritters Johann von Schöneck und ihre Söhne, die Knappen Friedrich und Philipp, Herren von Bürresheim und von Schöneck, schenken dem Kloster Laach für das Heil ihrer Seelen und der ihrer Vorfahren und Nachkommen eine jährliche zwischen dem 15. August und dem 2. September ("tuschen den zweyn Frauwen Missen") fällige Rente von zwei Malter Korn, die sie auf den ihnen von dem Knappen Dietrich von Rennenberg verpfändeten Hof zu Rieden ("Redin") legen. Für diese Rente soll der Laacher Kustos an den Festtagen und, soweit diese Rente reicht, auch zu anderen Zeiten eine ständige Ampel am St. Bartholomäusaltar im Laacher Münster unterhalten, wo die Vorfahren der Aussteller bestattet sind. Die Aussteller behalten sich auch für ihre Erben die Ablösung der Rente mit 100 Mark Pfennigen, Andernacher Währung, an jedem 2. September vor, in welchem Fall der Laacher Kustos die Ablösesumme im Einvernehmen mit dem Konvent und mit den Stiftern in Gütern anlegen soll, damit die Ampel auch weiterhin unterhalten wird. Siegelankündigung: die Aussteller. "Datum ... 1380 ipso die conversionis s. Pauli ap".

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Charter: 269
Date: 1381 Januar 28
AbstractDer Knappe Sivart, Sohn des verstorbenen Wilhelm von Dadenberg ("Dadinberg") und seine Frau Stina, wohnhaft zu Nickenich, verkaufen, um Schaden von sich zu wenden, dem Abt, Prior und Konvent von Laach und der Caritas dieser Abtei ("in yr Karitaten Ampt") um bereits bezahlte 337 ("viertehalffhundert und seven und drissich") Mark Pfennige, Andernacher Währung, alle ihre Güter im Dorf, Bann und Gericht von Wassenach, ausgenommen jedoch die Hofstätte, Acker, Büsche und Zinse in der Gemarkung Nickenich. Diese Güter, für die Laach an Abgaben künftig lediglich eineinhalb Achtel Pfalzgrafenkorn ("zou Palentzgreuenkorne") entrichten muss, haben die Aussteller der Abtei vor dem Wassenacher Gericht mit Halm und Mund übergeben und die Leistung von Währschaft versprochen. Anwesend: Der frühere Heimbürge zu Wassenach, Rodinger sowie die Nachbarn und Urkundsleute von Wassenach, Johann Hentzer, Johann Meisgin und Heymann von dem Bourne. Siegelankündigung: Sivart für sich selbst und für seine Frau, die kein eigenes Siegel hat, sowie auf die Bitte beider der Pfarrer Jakob von Nickenich und die Knappen Dietrich Meinfelder und Richard Weiher ("uff dem Wyer") [zu Nickenich]. "Datum feria secunda post conversionem b. Pauli .. 1380".

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Charter: 270
Date: 1381 April 22
AbstractGise von Ochtendung und seine Frau Aleid ("Alheit") pachten erblich von Abt Wigand und dem Konvent von Laach Güter der Abtei in Niederhammerstein, nämlich: Weinbergländereien ("zwene Strenge Wingartz") oben in der "Kirpach", neben der "Streichlerssen", einen Weinberg an der "Kirpach", das "Houttenstucke" genannt, von dem jährlich vier Quart Wein an den St. Simeonshof zu Hönningen ("Hoyngen") gegeben werden, einen Weinberg an der "Werff", einen Weinberg in der "Kirpach an deme Alkiis an der Werff", einen Weinberg, genannt "dat Loch", an der "Werff", in Richtung auf Oberhammerstein, drei Weinberge in der "Durferbach"; beim Haus des Henkin Diederich, genannt das St. Georgengut, von dem der Kirche von Oberhammerstein ein Zins von jährlich zehn und St. Georg zu Hönningen von neun Quart Wein gegeben werden, zwei Weinberge in der "Dourfferbach", zu "Nassen" gelegen, ein Gehölz ("Bouszgin") an der Wyesen gelegen, von dem jährlich dem St. Georgshof zu Hönningen 18 Weinbergpfähle ("Rame") gegeben werden, ein Gehölz an der "Koilgrouen", einen Driesch "(in deme Berendale") und einen Weinberg, genannt "dat cleyne Brouechelgin". Hierfür müssen die Aussteller und ihre Erben jährlich zwei Ohm Wein dieses Gewächses an den Hof der Abtei zu Leutesdorf liefern und die Zinse hieraus, sowie alle Abgaben aus den übrigen Gütern der Abtei zu Hammerstein an die anderen Institutionen und Personen leisten, mit Ausnahme von zwei Mark Pfennigen, Andernacher Währung, die Laach wegen dieser Güter jährlich dem Regularkanoniker zu Mayen, Hermann von Hammerstein, schuldet. Ferner verpflichten sich die Aussteller, diese Güter höchstens unter zwei Erben zu teilen, sie in gutem baulichen Zustand zu halten und zu düngen, wofür sie Laach zwei eigene Weinberge, einer "zou Steyle" und der andere im "Metzindale", zur Sicherheit setzen. Anwesend: Die Nachbarn ("Nakeboren") und Urkundsleute Johann Routung, Johann, Sohn des Monen und Manegold ("Manegult") Korwin. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Pfarrer von Brohl, Gottfried ("Godefriit"). "Datum et actum in crastino dominice qua cantatur Quasi modo geniti .. 1381".

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Charter: 272
Date: 1381 Mai 24
AbstractDer Knappe Heinrich Schade und seine Frau Nese übergeben mit Halm und Mund Abt Wigand und dem Konvent von Laach ihren Weinberg mit dem Graben und Zubehör in der Gemarkung Kell, der "zou Herde" liegt. Dafür erhalten sie als erbliches, auch auf Frauen übertragbares Lehen eine jährliche Rente von fünf Mark, Andernacher Währung, sowie einen Weinberg, der bei dem Haus Krey, an dem Berg neben dem Busch liegt. Siegelankündigung: Heinrich Schade und auf Bitten des Ehepaars die Andernacher Schöffen Dietrich Hunoldi und Nikolaus von Bürresheim. "Datum in crastino ascensionis domini .. 1381".

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Charter: 271
Date: 1381 Mai 24
AbstractSimon von Kempenich erklärt, dass er und seine Erben dem Prior von Laach, Sibert von Scheven ("Sybrechte van Schevene"), oder dem Inhaber dieser Verschreibung acht Malter Korn und zwei Fuder ("Stucke") Wein schulden, die er sich von Sibert unter Stellung von Bürgen, wie im Schuldbrief näher angegeben, geliehen hat. Er verspricht, das Korn zwischen dem 15. August und dem 8. September und den Wein im Herbst auf Weisung Siberts nach Laach oder nach Andernach zu liefern. Zur Weinernte soll Sibert nach Saffig reiten ("sal riiden zou Saifghe") und dort den Wein kosten, an dessen Stelle er, falls dieser ihm nicht gefällt, je Fuder 56 Mark erhalten soll. Der Aussteller und sein Bürge, sein Bruder Johann von Kempenich, verpflichten sich, bei Nichteinhaltung der Frist ihre Weine und ihr Korn in Saffig zu belassen. Ferner bekundet Simon eine Schuld an Sibert von 32 Mark infolge einer Bürgschaft für Dietrich von Polch, die er bis zum 11. November (Martin) in der in der Verschreibung vorgesehenen Form zu tilgen verspricht. Siegelankündigung: Der Aussteller und sein Bruder Johann von Kempenich. "Datum .. 1381 in crastino ascensionis domini".

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Charter: 273
Date: 1381 August 25
AbstractDer Knappe Johann Bove und seine Frau Guta ("Gutgin") bekunden, in ihrer Auseinandersetzung mit Abt Wigand und mit dem Konvent von Laach wegen Zinse, Pachten und Ackerland sowie wegen ihres Eigenguts und über alle anderen Streitpunkte einen Vergleich geschlossen zu haben ("gesait, geslissen vnd gemoitsonet siin"). Sie geloben für sich und für ihre Erben, diesen Vertrag unverbindlich zu halten und die Abtei nicht mehr zu belangen. Siegelankündigung: Johann für sich und Guta, sowie auf beider Bitten die Ritter Johann von Geisbusch ("Geispousze") und Jakob, Friheit von Scheven. "Datum .. in crastino b. Bartholomei ap. .. 1381".

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Charter: 274
Date: (1382 Februar 21) 18. Jh.
AbstractDer Kustos des Trierer Domstifts Walter de Amance ("de Amancia"), der Kellerar Wilhelm von Lussey ("de Lusseyo") und die Stiftskanoniker bekunden, dass ihnen Abt Wigand und der Konvent von Laach einen jährlichen Zins, bzw. Einkünfte von 50 Gulden, Mainzer Gewichts, von denen 60 eine Mark lötigen Goldes ausmachen, verkauft und von ihnen dafür 1200 Gulden ("florenis auri") erhalten haben. Sie räumen um diese Summe Laach ein Rückkaufsrecht des gesamten Zinses von ihnen oder den Besitzern der Verschreibung ein, schließen jedoch eine Teilablösung aus.

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Charter: 276
Date: 1382 August 30
AbstractWigand, Pfarrer, und Johann, Vikar des St. Katharinenaltars [zu Leutesdorf] sowie Gerhard Clockener, Einwohner zu Leutesdorf, bekunden, dass die Klausnerin zu Leutesdorf, Styne von Limbach ("Lympach"), ihren Weinberg in dem "Nakeboz" testamentarisch vor ihrem Tod zur Hälfte ihrem Neffen, dem Laacher Mönch Werner von Eich ("Eygh") und zur Hälfte dessen Schwester Katharina, Nonne im Kloster bei ("enbouyssen") Andernach, vermacht habe. Nach dem Tod Werners sollen daher die eine Hälfte auf immer an die Laacher Caritas und die andere Hälfte an das Almosen des Nonnenklosters fallen. Siegelankündigung: Der Pfarrer Wigand auch namens der übrigen Aussteller und der Junker Hermann von Eich. "Datum .. 1382 in crastino decollationis b. Johannis bapt."

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Charter: 277
Date: 1382 Dezember 1
AbstractDer Andernacher Schöffe Dietrich Hunoldi ("Honolt") bekundet, dass ihm einst Walrave von Nickenich, die Enkelin des verstorbenen Heinrich Vinkelin und ihr Bruder, der Laacher Mönch Dietrich, auf neun Jahre ihre Wiese zu Wassenach, in Richtung des "Sounnen Bourne", mit den Weiden darauf verpachtet haben. Da diese Zeit nun verstrichen ist, soll die Wiese mit den Weiden wieder an ihre Besitzer zurückfallen, weshalb er an ihr künftig keine Rechte geltend machen wird. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum in crastino b. Andree ap. .. 1382".

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Charter: 278
Date: 1384 Dezember 31
AbstractJohann von Schwarzenberg ("Swartzenbergh"), Sohn des verstorbenen Knappen Johann von Schwarzenberg, bekundet: Nachdem ihn sein Vater und seine Mutter Demud von Gondorf ("Demoyd von Guntreue") in großen Schulden bei Christen und Juden zurückgelassen haben, die er ohne Verkauf seines Erbes nicht regulieren kann, habe er nun, nachdem er mündig geworden sei, auf den Rat seiner Mutter sowie seiner Verwandten und Freunde, seine von der Abtei Laach rührenden Mannlehen zu Kruft und im Krufter Gericht, nämlich seinen Hof mit dem Taubenhaus ("Duyffhuyse"), Äcker, Wiesen, Weiden, Weinberge, Zinse und die Marken, sowie die Lehensgüter zu Kruft selbst, eine Hofstätte in der "nuwer Gassen" und einen Weinberg unter dem "Kolgenberg", dem Abt Wigand und dem Konvent von Laach für bereits bezahlte 320 Mainzer Gulden verkauft. Deshalb übergibt er der Abtei mit Halm und Mund diese Güter mit all ihren Rechten vor den Schöffen von Kruft und gelobt für sie Währschaft auf ewige Tage. Anwesend: Die Lehensleute der Abtei, der Ritter Wilhelm Rupach, Arnold Schilling, Friedrich Hensgin und Claman von Kruft, ferner Johann, genannt "Mousschate". Siegelankündigung: Der Aussteller, seine Mutter Demud und auf beider Bitten ihr Verwandter Friedrich Hesgin, ferner Arnold Schilling von Lahnstein und Johann von Kettig ("Ketghe"). "Datum .. 1384 ipso die b. Silvestri pp."

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Charter: 279
Date: 1384 Dezember 31
AbstractJohann von Schwarzenberg ("Swartzenbergh"), Sohn des verstorbenen Knappen Johann von Schwarzenberg, bekundet: Nachdem ihn sein Vater und seine Mutter Demud von Gondorf ("Demoyd von Guntreue") in großen Schulden bei Christen und Juden zurückgelassen haben, die er ohne Verkauf seines Erbes nicht regulieren kann, habe er nun, nachdem er mündig geworden sei, auf den Rat seiner Mutter sowie seiner Verwandten und Freunde, seine von der Abtei Laach rührenden Mannlehen zu Kruft und im Krufter Gericht, nämlich seinen Hof mit dem Taubenhaus ("Duyffhuyse"), Äcker, Wiesen, Weiden, Weinberge, Zinse und die Marken, sowie die Lehensgüter zu Kruft selbst, eine Hofstätte in der "nuwer Gassen" und einen Weinberg unter dem "Kolgenberg", dem Abt Wigand und dem Konvent von Laach für bereits bezahlte 320 Mainzer Gulden verkauft. Deshalb übergibt er der Abtei mit Halm und Mund diese Güter mit all ihren Rechten vor den Schöffen von Kruft und gelobt für sie Währschaft auf ewige Tage. Anwesend: Die Lehensleute der Abtei, der Ritter Wilhelm Rupach, Arnold Schilling, Friedrich Hensgin und Claman von Kruft, ferner Johann, genannt "Mousschate". Siegelankündigung: Der Aussteller, seine Mutter Demud und auf beider Bitten ihre Verwandten Werner von der Leyen, Amtmann zu Mayen, die Brüder Friedrich und Eberhard Hesgin von Dieblich und Kuno ("Cono") von Dieblich. "Datum .. 1384 ipso die b. Silvestri pp."

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Charter: 281
Date: 1385 Januar 7
AbstractDie Bewohnerin der Klause zu Gondorf, die Jungfrau Guytgkin von Gondorf ("Guntreue"), verzichtet vor den Schöffen von Kruft auf alle Ansprüche an dem Besitz, den ihr Neffe Johann von Schwarzenberg dem Abt Wigand und dem Kloster Laach zu Kruft und im Krufter Bann und Gericht verkauft hat. Siegelankündigung: Auf Bitten der Ausstellerin, die kein eigenes Siegel hat, der Ritter und Schöffe zu Andernach, Wilhelm Rupach und ihr Verwandter Friedrich Hesgin von Dieblich ("Dyvelich"). "Datum in crastino Epiphanie domini .. 1384".

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Charter: 280
Date: 1385 Januar 17
AbstractJohann von Schwarzenberg, Sohn des verstorbenen Knappen Johann von Schwarzenberg, verspricht, dass er die Einverständniserklärung seiner Frau Katharina zum Verkauf seiner Güter zu Kruft und im Krufter Gericht an die Abtei Laach beibringen wird, sobald sie volljährig geworden ist. Falls er dies unterlässt, soll er, nach Mahnung durch das Kloster, mit einem Knecht und zwei Pferden nach Koblenz ("Kouelentze") reiten, sich dort in eine ehrbare Herberge begeben und dort bleiben, bis die Verzichtserklärung Katharinas eintrifft. Siegelankündigung: Der Aussteller und auf dessen Bitte Friedrich Hesgin von Dieblich. "Datum ipso die Anthonii b. monachi .. 1384 st. Tr."

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Charter: 282
Date: 1385 Februar 26
AbstractDer Prior Winand ("Wynand") und der Konvent der Kartause St. Alban bei Trier bekunden: Nachdem lange Zeit zwischen ihrem Kloster und der Abtei Laach Streit geherrscht habe wegen der Zehntpflichtigkeit der Felder der Abtei zu Laach ("zume Loiche"), die zum Zehntbereich der Pfarrei gehören, oder wenigstens lange Zeit gehört haben, hätten sie mit Laach einen Vertrag folgenden Inhalts geschlossen: Die Abtei soll den Zehnten auf ihren Feldern, die beim Laacher Busch beginnen und bis zum "Wyltzenstein" gehen, selbst einziehen, nicht aber von den daran stoßenden eineinhalb Morgen des Gobel Friheit von Andernach. Für diese Eigenländereien sollen Abt und Konvent von Laach jährlich am 24. August (Bartholomäus) dem Hof der Kartäuser zu Nickenich 14 Achtel getrocknetes und gutes Korn, Andernacher Maßes, liefern. Anwesend: Der Ritter Richard Meinfelder von Nickenich, Heime Ingebrant, Gerhard von Kell und der Laacher Kellerar Heynzo von Maischeid. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Konventssiegel. "Gegeuen .. 1384 des Soundages in der Vasten, dat man synget Reminiscere".

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Charter: 283
Date: 1385 Mai 15
AbstractDer Schöffe zu Leutesdorf, Johann Snyder und seine Frau Agnes, Bürger zu Andernach, verkaufen Abt Wigand von Panau ("Paynauwe"), dem Prior und Konvent zu Laach um bereits bezahlte zwölf gute kleine Mainzer Gulden einen jährlichen Zins von acht Hühnern, den die Abtei bisher den Ausstellern schuldete und den die Aussteller von Getzelen, früher Ehefrau des Ritters Johann von Mehren ("Meren") und von ihrem jetzigen Ehemann, Rorich von Mudersbach ("Moderspach"), erworben haben. Vor dem Schultheißen Gerhard Clockener und den Schöffen Heinz Beyer und Philipp, genannt "Man", des Leutesdorfer Gerichts haben die Aussteller daher auf diesen Hühnerzins verzichtet und versprochen, für den Verkauf Währschaft zu leisten. Siegelankündigung: Da sowohl die Aussteller, wie der Schultheiß und die Schöffen kein Siegel haben, auf ihre Bitten der Junker Hermann von Eich und der Pfarrer von Leutesdorf, Wigand. "Datum in crastino dominice Exaudi .. 1385".

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Charter: 284
Date: 1385 Juli 26
AbstractDer Knappe Wigand von Bell und seine Frau Katharina verkaufen dem Laacher Mönche Heinrich Snitz ("Sniitz") von Kempenich, der hierzu die Erlaubnis seines Abtes erhalten hat, für bereits bezahlte vier gute Mainzer Gulden einen jährlichen Zins von zwei Hühnern und zwei Schillingen Pfennige, der auf einem Ackerstück "in der Lochen", im Gericht von [Nieder-]Zissen, Nikolaus Sluffel und Jakob ("Jekel"), der Sohn des Wynrich. Siegelankündigung: Wigand für sich und seine Frau, die kein Siegel hat. "Datum in crastino b. Iacobi ap. .. 1385".

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Charter: 287
Date: 1387 Juli 30
AbstractAbt Wigand und der Konvent von Laach verpachten Heinz ("Heintzen") Honde von Seel und seiner Frau Else erblich den Weinberg zu Ebernach "im groszen Dal", gegen jährlich drei Mark Pfennige, Cochemer Währung, am 11. November für die Caritas zu Laach, wofür die Pächter ihren Obstgarten ("Bongarten") bei diesem Weinberg als Pfand setzen. Siegelankündigung: Die Aussteller mit ihrem "gemeyne Ingesigile, das man nennet ad causas...". "Gegeben .. 1387 des Sonddages na sente Peters und Paulus Dage ap".

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Charter: 288
Date: 1387 August 16
AbstractKonrad, Vogt von Panau ("Painauwe") und seine Frau Gertrud ("Girtrout") bekunden, dass sie für die Schulden von Konrads Vater und für ihre eigenen Schulden an die Abtei Laach dem Abt Wigand von Laach, Konrads Bruder, und dessen Konvent ihre Güter zu Ohlenberg im Linzer Gericht, zu Güls und im Gülser Gericht als Lehen aufgetragen haben. Diese Lehen können unter ihren Söhnen und Töchter vererbt werden, jedoch soll immer nur ein Mann deren Inhaber sein. Siegelankündigung: Die Aussteller sowie der Onkel ("Oemen") Konrads, der Knappe Mant von Limbach ("Lympach"). "Datum in crastino assumptionis b. Marie v. gloriose .. 1387".

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Charter: 298
Date: 1388 Februar 1
AbstractDer Knappe Johann von Rübenach und seine Frau Grete verkaufen um einen nicht genannten, bereits bezahlten Geldbetrag den "bescheiden Luden" Gotthard ("Godart") von Steynzenberg und seiner Frau Grete, die Bruder und Schwester der Abtei Laach sind, ihren Weinberg zu Leutesdorf, "hinter den Housen" gelegen, längs des Weges, neben dem Weinberg des Johann von Kramberg. Sie übergeben ihn mit Halm und Mund vor dem Schultheißen, Heimbürgen und den Schöffen [von Leutesdorf] und versprechen Währschaft binnen Jahr und Tag, wie zu Leutesdorf üblich ist. Anwesend: Der Heimbürge Johann Monichz sowie die Schöffen von Leutesdorf Emmerich Bruwers und Johann Wernkins. Siegelankündigung: Johann auch namens seiner Frau und auf beider Bitten der Leutesdorfer Pfarrer Wigand und der Schultheiß zu Leutesdorf, Gerhard. "Datum .. 1387 in vigilia purificationis Marie v. gloriose".

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Charter: 285
Date: 1388 März 2
AbstractAbt Wigand und der Konvent von Laach verpachten erblich den "bescheyden Luden" Johann, genannt "Gebouir" und seiner Frau Katharina, Bürger zu Mayen, gegen jährlich vier Mark, Mayener Währung, am 11. November (Martin) an das Amt der Caritas zu Laach mehrere bei Meyen und im Gericht von Mayen gelegene Güter, nämlich einen Weinberg von einem halben Morgen "an Hern Geraitz Berge", eine Wiese unterhalb dieses Weinbergs und einen Garten bei der Brücke neben "Hoirler", hinter dem neuen Kreuz. Siegelankündigung der Aussteller. "Datum in crastino oculi .. 1387 st. Tr."

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Charter: 286
Date: 1388 März 8
AbstractDas Ehepaar Johann, genannt "Gebur" und Katharina, Bürger zu Mayen, pachten erblich vom Abt und vom Konvent von Laach folgende, bei und im Gericht von Mayen gelegene Liegenschaften gegen eine jährlich am 11. November (Martin) an das Amt der Caritas ("dat Karitaten Ampt") zu Laach fällige Zahlung von vier Mark Mayener Währung: Einen, einen halben Morgen großen Weinberg an "Hern Gerhartz Berg", eine Wiese unterhalb dieses Weinbergs und einen Garten bei der Brücke neben "Horner", hinter dem neuen Kreuz. Bei Nichtbezahlung der Pacht kann sich die Abtei außer durch den Einzug dieser Güter auch an dem Garten des Ehepaars in der "Langes Gassen" zu Mayen und an Johanns Wiesen schadlos halten. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Mayen, Jakob van deme Boungart und Johann Kesseler. "Datum .. 1387 in dominica Letare st. Tr."

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Charter: 289
Date: 1389 Januar 4
AbstractAbt Wigand und der Konvent von Laach bekunden, dass Richard Meinfelder von Nickenich Lehensmann der Abtei geworden ist für drei zu und im Gericht von Wassenach gelegene Ackerländereien im "Kunckzdale", nämlich für ein sechs Morgen großes Stück "uf Kolve", für ein Stück unterhalb des Herrn Haus ("Husten") mit zwei Morgen und für ein Stück "zu der Koulen" bei Herrn Georg ("Georien") mit drei Morgen. Für diese Lehensnahme haben Richard und seine Frau Aleid ("Ailheit") 50 gute alte französische ("Franckriiger") Schilde [Écus] erhalten, weshalb sie oder ihre Nachkommen das Lehensverhältnis nur mit dieser Geldsumme wieder ablösen können. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem "Sigillum commune ad causas". "Datum feria secunda proxima post Circumcisionem domini .. 1388 st. Tr."

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Charter: 290
Date: 1389 Februar 3
AbstractAbt Wigand und der Konvent von Laach verpachten erblich dem Heinz, genannt "Valken", von Niedermendig für sich und für Johann, genannt "Kurtman" und dessen Frau Metze, Bürger zu Andernach sowie deren Erben ein Landstück im Gericht von Niedermendig, bei dem Steinbruch des Vogts ("Vaitz"), um hier im nächsten Jahr auf ihre eigenen Kosten einen Steinbruch für Mühlensteine ("eyne Molensteyn Ley") anzulegen. Wenn der Steinbruch im Betrieb ist, soll die Abtei, wie dies gewöhnlich ist, den zehnten Stein erhalten, die jedoch im nächsten Jahr auf ihre Kosten den Pächtern an 24 Tagen drei Karren, danach zehn Jahre hindurch jährlich an zehn Tagen zwei Karren zur Verfügung stellt und ferner aus den Klosterwäldern das Holz für eine Winde ("Wynde") über dem Steinbruch, das die Pächter selbst schlagen und transportieren sollen. Falls die Pächter oder ihre Erben das benachbarte Landstück des Klosters, bei dem der verstorbene Else Diederich benötigen, um Abraum ("Kommer") zu lagern, soll ihnen dies zugestanden werden. Heinz und das Ehepaar sowie ihre jeweiligen Erben sollen diesen Steinbruch genossenschaftlich, nach dem Leyenrecht von Niedermendig, besitzen. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem "Sigillum commune ad causas". "Datum in crastino purificationis b. Marie v. gloriose .. 1388".

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Charter: 291
Date: 1389 Juni 25
AbstractDekan und Kapitel von St. Florin zu Koblenz sowie Abt und Konvent von Laach bekunden: Nachdem zwischen ihnen lange Zeit hindurch Streit geherrscht habe wegen der Häuser, Wiesen, Weinberge, Äcker und anderer Liegenschaften in besiedelten und nicht besiedelten Gebieten des verstorbenen Robert Bove und seiner in Andernach lebenden Witwe Christine, genannt "de Wiisze", im Gericht und in der Gemarkung von Obermendig, hätten sie einen Vertrag geschlossen, dass der Turm des Robert zu Mendig bei der Pfarrkirche mit den umliegenden Baulichkeiten und den Ein- und Ausgängen dem Stift und ein gleichwertiger Teil, nämlich der Hof, das Haus und weitere Wohnungen bei diesem Turm, der Abtei gehören sollten. Ebenso hätten sie alle übrigen Besitzungen des Ehepaares gleichmäßig aufgeteilt, was sie nochmals bekräftigen. Nun erklärt das Stift, dass es diese Güteraufteilung im Kapitel behandelt und dort einmütig den Tausch dieser Anteile gebilligt habe, so dass nun die Abtei den Turm mit seinem Zubehör besitzen soll, ihn aber nicht veräußern, oder als Lehen vergeben darf, widrigenfalls er an das Stift zurückfällt. Doch darf ihn die Abtei den Dorfbewohnern für eine gewisse Zeit als Behausung verpachten. Wegen dieses Tausches schuldet die Abtei nun allein dem Johann und dem Nikolaus, die die bösen Klause von Montreal genannt werden ("dictis den bosen Clesen de Montreal"), und deren Erben einen jährlichen Zins von vier Mark, Kölner Münze, von dem bisher das Stift und die Abtei je zwei Mark entrichtet haben. Auch erlässt die Abtei Laach dem Stift einen jährlichen Zins von einem Achtel Korn. Siegelankündigung: Das Stift St. Florin mit dem "maius [sigillum]" und die Abtei Laach mit dem "commune [sigillum] nostri conventus". "Datum et actum .. 1389 in crastino nativitatis b. Johannis Baptiste".

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Charter: 292
Date: 1389 Juni 25
AbstractDer Koblenzer Bürger Johann Scholer von Zissen ("Cisse") verkauft Abt Wigand und dem Konvent von Laach um 13 kleine, vollgewichtige Gulden einen ihm bisher von der Küsterei der Abtei Laach jährlich am 11. November (Martin) zustehenden Zins von 27 Schillingen, Kölner Währung, und von zwei Hühnern, nämlich 14 Schillinge, vier Pfennige und ein Huhn von dem Haus und Hof zu Glees ("Glense") "bei der Bach", in der Hofstätte des Sohnes des Dietrich Konen, sowie eine Mark, acht Pfennige und ein Huhn von dem Haus, Hof und Baumgarten eines Einwohners zu Glees, genannt "Knaouwart" von Glees. Siegelankündigung: Die Koblenzer Schöffen Jakob Ludenger und Amelong mit dem Siegel des weltlichen Gerichts zu Koblenz. "Datum in crastino nativitatis s. Johannis Baptiste .. 1389".

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Charter: 293
Date: 1389 September 4
AbstractAbt Wigand und der Konvent von Laach bekunden, dass der Trierer Erzbischof Werner die 200 Gulden, die sein Vorgänger und Onkel, der Trierer Erzbischof Kuno für die Abtei bestimmt habe, Laach übergeben und das Kloster von verschiedenen Belästigungen und Beschwerden befreit habe. Deshalb betrachteten sie beide Erzbischöfe als ihre Wohltäter und wollten diese Wohltaten, weil sie nur schwach an weltlichen Mitteln ("temporalia") seien, mit geistlichen Zuwendungen ("spiritualia") entgelten, damit derjenige, der gute Werke mit weltlichen Mitteln sät, geistliche Gnaden und das ewige Leben erntet. Nach reiflichen Überlegungen und nach vielen Verhandlungen im Kapitel haben sie nun für immer festgesetzt, dass von jetzt an viermal jährlich, nämlich an den vier folgenden Samstagen für das Seelenheil des verstorbenen Erzbischofs Kuno und seiner Vorfahren eine öffentlich als Requiem und durch den Klang der Glocken ("per campanarum compulsationem") angekündigte Messe im Chor des Klosters gesungen und ehrfürchtig nach der im Kloster bei der Memoria von Verstorbenen üblichen Gewohnheiten gehalten werde. Ebenso soll für das Wohlergehen des Erzbischofs Werner zu dessen Lebenszeit und für seine Freunde und für die ihm anvertraute Herde an den Samstagen nach dem 21. Januar (Agnes) und nach dem 24. Juni (Geburt Joh. Bapt.) je eine Messe von der glorreichen Gottesmutter öffentlich durch den Klang der Glocken angekündet und im Chor gesungen, nach dem Tod Werners diese Messe an diesen beiden Tagen jedoch in ein Requiem für das Seelenheil dieses Erzbischofs und seiner Vorfahren umgewandelt werden. Damit dieser Beschluss nicht der Vergessenheit anheimfalle, soll er sogleich in das Anniversarbuch des Klosters ("in libro anniversariorum, in quo benefactorum nostrorum memoria solent inscribi et signari") in der gehörigen Form eingetragen werden. Auch soll Erzbischof Werner im Leben und nach dem Tod aller im Kloster vollbrachten verdienstlicher Werke teilhaftig und nach seinem Tod im Kapitel absolviert werden, wie ein Mitglied der Mönchsgemeinschaft. Siegelankündigung: Abt und Konvent mit ihren Siegeln. "Datum .. 1389 sabbato post diem decollationis b. Johannis Baptiste".

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Charter: 294
Date: 1390 Mai 1
AbstractDie Bürger von Andernach, der Bartscherer Craft und seine Frau Stine, verkaufen um eine nicht genannte Summe dem Schreiber des Laacher Abtes Eberhard von Gürzenich ("Evarharde van Gurtzeniche") einen erblichen Zins von drei Mark und drei Schillingen, Andernacher Währung, nämlich neun Schilling Pfennige von Hermann von Rodenbach und dessen Frau Nete von einem Weinberg jenseits der Nette im Krummen Acker ("Kromenackere") zwischen Crafts und Hermanns Grundstücken, zehn Schilling Pfennige von Johann von Engers und dessen Frau Koune von einem Viertel Weinberg im Krummen Acker bei Johann Moulghin und zwanzig Schilling Pfennige von Jakob von Rousbach und dessen Frau Else von einem halben Morgen Land im Krummen Acker bei Ludwig von Rousbach. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Ritter und Andernacher Schöffen Arnold Schilling von Lahnstein und Johann Waltelmi ("Waltelm"). "Datum .. 1390 prima die mensis Maii".

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