Der neu gebildete Fonds umfasst jetzt 220 Urkunden aus dem Zeitraum von 1251 bis 1784. Weitere 16 Exemplare sind 1945 verbrannt. 11 Urkunden, die vom Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert an das Würzburger Archiv abgegeben worden waren, stammen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht aus dem ehemaligen Klosterarchiv. Sie wurden daher auch nicht in den Fonds eingegliedert. Von diesen 11 Stücken sind 4 Exemplare 1945 vernichtet worden. Mit der Aufhebung des Klosters Seligenstadt durch Hessen – Darmstadt gelangte auch das Klosterarchiv in den Besitz des Rechtsnachfolgers. Der Großteil der Seligenstädter Archivalien wird daher heute im Hessischen Staatsarchiv in Darmstadt verwahrt. Bereits 1817 wurden aber Seligenstädter Urkunden an das Würzburger Archiv abgegeben. Die extradierten Exemplare betrafen ausschließlich die an das Königreich Bayern gefallenen rechtsmainischen Besitzungen der Abtei.
Diese Seligenstädter Urkunden wurden von dem Würzburger Archivar Seidner in den Bestand „Würzburger Urkunden“ eingegliedert und erhielten die Nummern 118/66 – 118/174 (eingetragen im Rep. 1, Bd. VII, S. 560 – 581). Die Urkunden blieben also zunächst als Gruppe beieinander. Weitere Abgaben aus Darmstadt lassen sich für 1839 und 1841 nachweisen (vgl. StAWü, Altregistratur 38). Dabei gelangten dann auch Stücke, die vermutlich nicht aus dem Klosterarchiv stammten, nach Würzburg. Der Würzburger Archivar Huschberg hat diese Darmstädter Abgaben nach dem Ortspertinenzprinzip in die entsprechenden Laden des Weltlichen und Geistlichen Schranks der Mainzer Urkunden eingereiht und in den entsprechenden Repertorien (Rep. 35 und 36) nachgetragen. Von den in das Würzburger Archiv gelangten Seligenstädter Urkunden mussten dann die vor 1401 ausgestellten Exemplare an das Münchner Reichsarchiv abgegeben werden. Dort wurden alle Stücke, auch die aus dem Geistlichen bzw. Weltlichen Schrank der Mainzer Urkunden, dem Bestand „Würzburger Urkunden“ angegliedert (WU 6565 – 6630). Erst Hermann Hoffmann hat diese Stücke dann nach dem zweiten Weltkrieg zu den „Mainzer Urkunden“ (MU 6051 – 6105) umgelegt. Unter dieser Signatur sind die Seligenstädter Urkunden im Sommer 1993 an das Staatsarchiv Würzburg zurückgegeben worden. In den sogenannten „Eheberg – Regesten“, die den Bestand der „Mainzer Urkunden“ vor 1401 verzeichnen, sind die Seligenstädter Exemplare nicht erfasst, da sie sich zum Zeitpunkt der Anlage dieser Regesten noch bei den „Würzburger Urkunden“ befanden.
Der Fonds „Kloster Seligenstadt Urkunden“ setzt sich zusammen aus 56 Urkunden vor 1401, die bisher unter der Signatur „Mainzer Urkunden“ verzeichnet waren. Dann 136 Exemplare nach 1401, die bisher bei den „Würzburger Urkunden“ (WU 118/95 – 118/174) eingereiht waren. 27 Stücke stammen aus den „Mainzer Urkunden, Geistlicher bzw. Weltlicher Schrank“, eine Urkunde aus den „Mainzer neuregestierten Urkunden“.
Das vorliegende Repertorium basiert auf Vorarbeiten von Herrn Dr. Werner Wagenhöfer. Er hat anhand der vorhandenen Extraditionslisten (StAWü, Altregistratur 38) die vorhandenen Seligenstädter Urkunden verifiziert, auf Vollständigkeit überprüft und in eine chronologische Reihenfolge gebracht. Die von ihm und Herrn Jens Martin begonnene Verzeichnung der Urkunden wurde nun von Herrn Dr. Ekhard Schöffler abgeschlossen, wobei die ursprünglichen Regesten sowie Orts- und Personenregister auf das von ihm verwendete einfachere Muster umgestellt wurden. Auch wurden die ursprünglich vorgesehenen Bestellnummern durch eine im wesentlichen am Ausstellungsdatum orientierte Bestellsignatur ersetzt.