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Charter: Urkunden I A 60d
Signature: I A 60d
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1504 März 9
Hans Dolle, Bürger zu Lohr, bekennt, dass er zuvor zu Karlstadt wegen eigenem Frevel, Mutwillen und Verachtung der Gebote der dortigen Herren im Gefängnis lag, aus dem er auf Bitten guter Freunde entlassen wurde. Jetzt hat sein gnädiger Herr von Rieneck durch seinen Amtmann zu Lohr, Dietrich (Diether) [Voit von Rieneck] [genannt] von Gemünden, diese Frevel auf Bitten gegen die Herren von Karlstadt uff ein gerings abgetragen und die Sache verrichtet. Dies hat Dolle jedoch abermals verachtet und nicht angenommen, wodurch er wieder ins Gefängnis des Grafen Reinhard kam. Auf Bitten guter Freunde kam er wieder frei, muss aber nun an den Grafen innerhalb zwei bis drei Wochen 10 fl. zahlen, welche dieser nicht für sich verwenden, sondern an den Bau der Kirche (an santt mertins Bauwe) geben will. Das Gefängnis will er am Stift Würzburg und an Karlstadt nicht rächen, auch nicht an Rieneck und allen anderen Beteiligten, und auch niemandem Macht dazu geben. Als Bürgen setzt er seinen Bruder Klaus Dolle (Doln), Endres Fuchs, Keller (kelnere), Heinz Schleen und Hans Kobers(t)en, alle Bürger zu Lohr, seine guten Freunde und Schwäger. Wenn er einen oder mehrere der Artikel bricht, was so Gott will nicht sein soll, sollen sie ihn innerhalb eines Monats wieder ins Gefängnis bringen. Wenn sie ihn nicht stellen können oder mögen, soll er nichts desto minder ehrlos, meineidig und treulos sein. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Verpflichtungen. Dolle gelobt handgebende Treue und schwört persönlich einen gelehrten Eid vor dem Zentgrafen Hans Behem, den er und die Zeugen auch um Besieglung bitten, was dieser tut. Datum auf Samstag nach Reminiscere (1504).
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
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SALI A 60 d

Papiersiegel schwach ausgeprägt aufgedrückt.
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