Charter: Urkunden I A 60e
Signature: I A 60e
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1504 April 3
Klaus Haber, Bürger zu Lohr, bekennt, dass er vormals in Haft und Gefängnis des Grafen Reinhard von Rieneck war und die Urfehde nicht gehalten hat. Da er jetzt abermals „durch großen und hohen Vergesse freventliche Hand und dazu geschickt an seinen Vater Haber Heinz, auch Bürger zu Lohr, wollen legen“, kam er abermals ins Gefängnis und erwartete Strafe an Leib und Leben, wenn das nicht durch die Bitten seiner Freunde abgetragen und nicht besonders durch Dietrich (Diether) [Voit von Rieneck] [genannt] von Gemünden, Amtmann zu Lohr, gemildert und freundlich abgelegt worden wäre. Er hat sich auch gegen (mit) seine eheliche Hausfrau Margarethe untzymlich benommen und sie als mit Degen unehrlich bestraft. Dies will er künftig nicht mehr üben noch treiben. Das Gefängnis wird er an seinem Herrn und allen Beteiligten nicht rächen. Seinen Vater wird er in seinem Haus unbedrängt bleiben lassen. Wenn er aber etwas mit ihm zu besprechen hat, ist ihm dieses Recht vorbehalten. Als Bürgen setzt er seinen Bruder Hans Haber, seinen Schwager Hans Kredebach, Michel Herbartt und Kraft Scheffer, alle Bürger zu Lohr. Bei Verstoß gegen die Artikel sollen sie ihn wieder innerhalb eines Monats nach Aufforderung ins Gefängnis liefern. Wenn sie ihn nicht erobern, so ist er der Strafe des Meineids verfallen, treulos und ehrlos, und seine Bürgen haben die Strafe des Gefängnisses zu erwarten. Alles zu halten hat er dem Zentgraf Hans Behem mit handgebenden Treuen gelobt und danach einen gehabten [!] Eid persönlich geschworen. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Verpflichtungen und geloben dies dem Zentgrafen an Eides Statt. Aussteller und Bürgen bitten den Zentgrafen um Besieglung, was dieser tut. Datum auf Mittwoch nach dem Sonntag Domine [ne longe facius = Palmsonntag] (1504). Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
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SALI A 60 e
SALI A 60 e
Aufgedrücktes Siegel abgefallen.

Comment
Vgl. 1501 April 29. – Für die Datierung kommen auch andere Sonntage mit Beinamen in Betracht; der gewählte scheint am eingängigsten.Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I A 60e, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_A_60e/charter>, accessed 2025-04-10+02:00
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