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Charter: Urkunden I B 27
Signature: I B 27
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1508 August 16
Graf Reinhard von Rieneck bekennt, dass er den vier Altaristen der Pfarrkirche Lohr, nämlich denen Unser Lieben Frauen, Sankt Leonhard, Sankt Michael und des Heiligen Kreuzes, 15 fl. Frankfurter Währung verschrieben hat, und zwar genommen von den 50 fl., die ihm von den Bürgermeistern und dem Rat zu Lohr jährlich fallen, für 300 fl. Diese Summe hat er empfangen und spricht die Herren Johann Nottingk, Heinrich Voytt, Philipp Schmyd und Konrad Beyer los. Die Bürgermeister versprechen, dass sie die 15 fl. von den 50 fl. den Altaristen jährlich auf Assumptionis Mariae geben werden, beginnend mit dem [15]09ten Jahr. Bei Säumnis haben die Altaristen die Macht, die Bürgermeister und vier aus dem Rat mit Botenbriefen oder mündlich vor Zeugen in eines offenen Wirtes und gastgebens Haus zu ermahnen, wohin sie sich nach der ersten Mahnung begeben sollen, bis der Zins bezahlt ist. Und so auch, wenn durch die Säumnis ein Schaden entstanden ist. Der Graf behält sich den Rückkauf mit vierteljähriger Kündigung vor, doch muss die Stadt vorher die Zinsen bezahlt haben. Die Altaristen sollen mit Wissen und Willen des Grafen und des Rates die 300 fl. wieder anlegen. Zu Urkund siegelt der Graf. [Die nicht genannten] Bürgermeister und Rat versprechen Einhaltung und hängen das städtische Siegel an. Datum auf Mittwoch nach Assumptionis (1508).
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
Current repository
SALI B 27

Gräfliches Siegel sehr gut erhalten; vom Stadtsiegel nur ein Bruchstück.
    Graphics: 

    cop.
    StAW, HV Ms. f. 227, fol. 146, Abschrift von G. Höfling


      cop.
      PfA Rieneck, Sammlung IV, o. fol. (letztes Stück), Abschrift des 19. Jahrhunderts

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        abstracts
        • Reg. Rieneck S. 316.

        Comment

        Archivvermerke: Erster Rv (neben Kurzfassungen und Archivsignaturen): Von diesen 15 Gulden werden jährlich entrichtet 3 ¾ fl. in das Lehen Frühmess, 3 ¾ fl. in das Lehen St. Leonhardi, 3 ¾ fl. in das Lehen St. Michaelis und 3 ¾ fl. in das Spital. Zweiter
        Archivvermerke: Zu wissen sei hiermit, dass auf heute Assumptionis Mariae Anno 1661 auf diese Verschreibung abgelegt worden 225 Gulden Kapital, so in das Lehen Michaelis, Frühmess und Leonhardi gehörig, dass also die geistlichen Lehen oder dero Verwalter an diesem Brief nichts mehr zu fordern, jedoch vorbehaltlich, dass das Lehen Crucis, so dem Spital einverleibt, noch 75 Gulden Kapital schuldig, dass also dieser Gültbrief mehr nicht als der vermeldeten Summe gültig. In Urkund des jetzigen Lehensverwalters eigenhändige Unterschrift: Jost Weydenweber.
         
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