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Charter: Urkunden I B 4
Signature: I B 4
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1378 November 11
Bertholt von Grumbach (Grunbach), Edelknecht, bekennt: Sein Vetter Albert von Heßberg (Apil von Hesburg)1, Pastor zu Wiesenfeld, auf der einen Seite und der ehrbare Knecht Götz Streckfuß (Gotze Streckefuz) auf der anderen Seite streiten (zweien) sich um ein Gut gelegen zu Wiesenfeld, das einst Konrad genannt Schmalbrot (Smalbrot) bebaute. Nun haben Otto von Heßberg, Vetter des Ausstellers und Bruder Alberts auf der einen Seite, und Götz Streckfuß auf der anderen Seite, ihn als einen Fünften und Ungeraden ausgesucht, damit er entscheide auf St. Martins Tag. Jede Partei soll auf diesen Tag zwei Freunde zu ihm senden, die sollen Kundschaft tun, und danach soll er noch am selben Tag zu Wiesenfeld Recht sprechen. Auf der Seite seines Vetters Otto kamen Andreas (Endres) von Thüngen und Johann Brun (Brune)2 von Würzburg; auf der Seite von Götz Streckfuß kamen Heinz von (Burg-)Sinn (Synne) und Hans Berner, Edelknechte. Götz Streckfuß legt zuerst eine Pergamenturkunde mit zwei anhängenden Siegeln vor, welche besagt, dass sein verstorbener Vater Bertholt Streckfuß das Gut gekauft hat; es zinset [früher] 14 Schillinge Heller minus 4 Schillinge und 2 Fastnachtshühner an die Pfarrei Wiesenfeld. Danach trat Dietrich Steinphel von Wiesenfeld vor und schwor mit aufgereckten Fingern zu den Heiligen, dass er dies wisse und bei dem Kauf als Erbschaftsgut dabei gewesen sei und die Zinsleistung wie genannt betrage, und wenn der Zins gevyle, so hätte die Pfarrei mit dem Gut nichts mehr zu schaffen, on geverde, umb Herrn Goldstein von Gattenhofen, Ritter, und dessen Frau Anna.3 Er sei damals geweltyger knecht Herrn Konrad von Balbachs4 gewesen, Pastor zu Wiesenfeld, und Streckfuß habe von diesem das Gut erhalten. Danach sprachen Otto und Kunz von Wiesenfeld und Hans Blümlein (Blůmelin)5, Edelknechte, auf ihre Eide, die sie allen ihren Herren getan hatten, sie wüssten, dass dem Engelhart von (Tauber-)Bischofsheim, Stiefvater des Götz Streckfuß, die Gült gelanget wer worden von den Gütern und sie mit ihm darauf gelegen weren und gezzen und gedruncken hätten. Es schworen danach des Konrad Schmalbrot zwei Söhne zu den Heiligen, sie wüssten, dass ihr Vater die Gült niemand anderem gegeben habe als Bertholt Streckfuß und danach dem verstorbenen Engelhart von Bischofsheim, und ihr Bruder Claus habe sie gereicht Götz Streckfuß seit der Zeit, als das Gut bei der Teilung an ihn gefallen sei, und bis zu der Zeit, daz [d]er geanget wart von Herrn Wiprecht Wolfskeel6, Domherrn zu Würzburg, der damals Pastor zu Wiesenfeld war. Nach dieser Kundschaft trat als Kundschaft Ottos von Heßberg vor Herr Eckehart, ein Pfarrer von Wiesenfeld, und sprach auf sein Amt, dass er den Zins alle Jahre erhalten habe, so lange er auf der Pfarrei gewesen sei, und das seien wohl fünfzehn oder sechzehn Jahre gewesen, bis zu der Zeit, als Herr Wiprecht die Güter ane viel und den Götz Streckfuß an der gült uf den gütern irret. So sprachen seine Landsiedel7 und schworen mit aufgereckten Fingern zu den Heiligen, dass sie nicht anders wüssten, wie es um das Gut gelegen wäre, anders denn, dass niemand ingesessen sei mehr als dass sie sitzen sollten seit der Zeit, da der selige Konrad Schmalbrot von Todes wegen abgegangen sei. Nachdem der Aussteller diese Kundschaft gehört hatte, sprachen Heinz von Sinn und Hans Berner zu ihren Rechten, dass sie keine Kundschaft gehört oder gesehen hätten, die Götz Streckfuß an den vorgeschriebenen Gütern schaden würde. Darum solle er zwei ehrbare Männer bei sich haben und mocht gewisen, dass er die Güter gefordert hätte, dass man sie ihm verleihe, als man ihm die leihen sollt, sonst wäre er an seinen Gütern verlustig. So er die Männer aber nicht habe, soll er zu Heiligen schwören, dass er die Güter gefordert habe von Herrn Wiprecht Wolfskeel und von Herrn Apel Heßberg, dass sie ihm diese verleihen, und er solle sie empfangen, sonst wäre er an seinen Gütern verlustig. Besser verstünden sie es nicht. Dann sprachen Johann Brun und Andreas von Thüngen, und Johann Brun sagte auf seinen Eid, dass er sich des Rechts nicht verstünde. Andreas von Thüngen sprach einfach (slechtlichen) und nicht auf seinen Eid, dass er sich des Rechts nicht verstünde. Der Aussteller sagt jetzt aber, dass er ihnen den Tag gesetzt habe, damit man Kundschaft höre und nach der Kundschaft Recht gesprochen werde, das sie jetzt nicht für Otto von Heßberg zu sprechen wüssten. Da trat Götz Streckfuß vor und wiset mit dem edlen Herrn Graf Ludwig (VI.) Graf zu Rieneck. Der sprach, dass er die Sache Herrn Wiprecht Wolfskeel geschrieben und ihn wieder munt gebeten habe, Streckfuß die Güter zu verleihen, was der aber nicht tun wollte. Da sprach Streckfuß auf seinen Eid, den er allen seinen Herren zu den Heiligen geschworen hatte, dass er das gefordert habe von Herrn Wiprecht Wolfskeel und von Herrn Apel von Heßberg, und er die Güter zu empfangen habe, wie er sie gehabt haben soll; sie wollten sie ihm aber nicht verleihen. Das Recht ging nun an den Aussteller (daz recht also an mich gegangen was), und er nimmt es auf ihrer beider Bitte an. Darauf hat Götz Streckfuß den Zehnten, den er zu Steinbach mit Beschlag belegt hatte (bekuͤmert hatte) und welcher der Pfarrei Wiesenfeld gehört, ledig und los gesagt. Der Aussteller spricht auf seinen Eid, dass das alles so ist und auf den Tag kein Gebrechen war (kein brust ist gewest) an Götz Streckfuß und den Seinen. Zu wahrem Zeugnis und stetiger Urkunde aller vorgeschriebener Rede und Artikel von Wort zu Wort hängt er sein Siegel an. Heinz von Sinn und Hans Berner als Schiedsleute bestätigen alles, was von ihnen oben geschrieben steht, und dass sie dabei waren und gehört und gesehen und all so gesprochen haben und hängen darum jeder sein Siegel zu des vorgenannten Ungeraden und Fünften Siegel an. Gegeben da man zählt nach Christi Geburt tausend Jahre dreihundert Jahre und danach in dem acht und siebzigsten Jahre auf den Tag Sankt Martins des heiligen Bischofs.
Source Regest: Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
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SALI B 4

S 1 (Grumbach) und S 2 anhängend, S 3 fehlt. S2: Das Siegel des Heinz von Sinn zeigt einen doppelköpfigen Kranich oder Storch, wie er bei den Familien v. Wasen, v. Bessenbach, v. Weiler, v. Heidebach, v. Wallstadt ebenfalls vorkommt (Wolfert, Wappengruppen S.  351).
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    Comment

    Archivvermerke: Ist nit uff gezeignet da man sich nit daran zu gerigten weiß; Kurzregest v. G. Höfling; Vermerke „Wiesenfeld“.
    Nach Amrhein, Archivinventare S. 421 Nr.  4 soll eine Kopie (von?) im PfA Lohr liegen; dort nicht auffindbar. Höfling, Wiesenfeld S. 100 nennt als Pfarrer 1378 „Apel von Heßburg“ und erwähnt in der Anmerkung eine weitere (!) Urkunde von 1378, die einen Wiprecht von Wolfskeel als Pfarrer in Wiesenfeld nenne. Die Urkunde habe in der Repositur des Oberamts Lohr gelegen und sei an das kgl. Archiv in Würzburg „mit vielen andern daselbst“ abgegeben worden (vgl. Kapitel Quellenlage, Anm. 16). Wahrscheinlich liegt eine Verwechslung Höflings vor und er meint eben die obige Urkunde.


    Notes
    1Albert von Heßberg als Würzburger Archidiakon sowie Aplo und sein Bruder Otto im Würzburger Lehenbuch II an div. Stellen.
    2Johann Brun, Bürger von Würzburg: Lehenbuch II, Nr.  1958 und 1981.
    3Zusammenhang unklar.
    4Ober-/Unterbalbach bei Lauda-Königshofen.
    5Das Würzburger Ministerialengeschlecht der Blümlein ist seit 1160 bekannt. Der genannte Hans Blümlein heiratete die standesmäßig über ihm stehende Benigna Gräfin von Castell, deren Ansprüche auf Erbe und Grafschaft 1376 abgegolten wurden, über Blümlein wurde ein räumliches Annäherungsverbot ausgesprochen (Mon. Castellana S. 179 Nr. 391; S. 190 Nr. 415; Reimann II S. 29 f.). Auch Abt Heinrich II. des Klosters Neustadt (ca. 1306 – 1312) gehörte diesem Geschlecht an (Wagner, Neustadt S. 42 f.).
    6Wiprecht von Wolfskeel, Propst von Stift Haug, geb. um 1325, gest. vor 1379 Juni 16, vgl. Bünz, Stift Haug S. 569 f. ; Studium in Bologna ab 1348, Eintritt in das Domkapitel 1353.
    7Pächter, Zinsbauern.
     
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