Charter: Urkunden I C 63
Signature: I C 63
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1505 Mai 12
Johann(es) Straub, Pastor zu Lohr, bekennt für sich und seine Erben und Treuhänder, dass er zum Lob Gottes des Vaters, Sohnes und des Heiligen Geistes, unzertrennlicher Dreifaltigkeit, der Jungfrau Maria, aller himmlischen Heere und besonders der Heiligen Dreikönige Kaspar, Balthasar und Melchior, von seinem ihm von Gott verliehenen Gut und von seinem väterlichen Erbe, angesichts des vergänglichen Lebens dieser Welt und in Vorsorge des zukünftigen Todes, und damit sein zeitliches Gut in das ewige verwandelt wird, auch seinen Vorfahren, Vater, Mutter, Bruder, Schwester und auch allen gläubigen Seelen zu Hilfe und Trost, ein Gotslehen in Ehren der genannten Heiligen Dreikönige auf ihrem neuen Altar in der Pfarrkirche Lohr gestiftet hat, in folgender Weise. Zum Ersten: Jeder Besitzer des Altars soll Priester sein, wenn ihm der Altar verliehen wird, oder im folgenden Jahr zum Priester geweiht werden. Er soll in eigener Person auf diesem Altar sitzen und durch sich selbst belesen, dem Pastor wie die anderen Priester helfen und sich nicht dagegen sperren. Er soll auch jede Woche am Sonntag auf dem Altar Messe lesen, und am Montag ein Requiem für alle gläubigen Seelen, Stifter und Wohltäter des Altars. Falls der Montag ein Feiertag ist, soll er das Requiem an einem anderen Wochentag lesen. Auch soll er am Donnerstag eine Messe von den drei heiligen Königen lesen. Damit er das auch alles tut, gibt Straub zu Messe und Gottslehen auf ewig und unwiderruflich 20 fl. jährlicher Gült auf den ehrbaren Rat und die Stadt Schweinfurt, landläufiger rheinischer Währung, laut derer Verschreibung, wiewohl diese 30 Gulden Gült etc. hält. Die anderen 10 fl. sind vor vielen Jahren von Andreas Straub, seinem verstorbenen lieben Vater, an das Lehen Corporis Christi zu Lohr gegeben worden, laut der selben Verschreibung. Item: 4 fl. jährlichen Zinses von Anna Korb(in) Haus zu Lohr, stößt an Heinz Holleben und Hänschen (Henslin) Feler. Item 2 ½ fl. von Hans Presthers Haus, das jetzt Hans Neubach (Neubich) der Bäcker besitzt, stößt an Hans Koch(en) und Martin Müller. Item 12 Turnosen von Klaus Pfisters Wiesen inwendig der hege, die haben jetzt Hans Weißbeck und seine Schwester Katharina, stoßen oben ans Spital und unten an Hänschen (Hanslin) Feler. Item 1 fl. jährlich von Kunz Gutpratten zu Erlabrunn von seinem Weingarten zu Erlabrunn am Rode gelegen, auf der einen Seite an den Grafen von Rieneck und auf der anderen Seite an Klaus Herbartt zu Erlabrunn stoßend. Item 5 Pfund Würzburger Währung von Els Kursner(in) Haus zu Lohr, an Linhart Kursner und Hans von Ortenberg (Orttenburgk) stoßend. – Er gibt auch dazu einen Wiesenflecken mit einem Baumgarten oben daran, hinter dem Garten Henslin Felers den Weg hinaus zu der Kupfermühle, an das Spital zu Lohr, Hans Schimel und Bernhart Steicks Frau stoßend. Item einen Garten in der Kaibach, an das Lehen Corporis Christi stoßend, daran auch Einbaum gartt stoßen, an Hans Doln und Frick [P….]1. Nun sollen Wilhelm Feler, als der erste Besitzer des neuen Altars, und seine Nachfolger alles gebrauchen, ohne Eintrag irgendeiner Seite. Da aber die Pastorei zu Lohr auch andere Gottslehen hat und er de jure patronatus von der Herrschaft Rieneck die Pastorei erhalten hat, will er nicht undankbar sein oder eine „Besonderung“ aus diesem Lehen machen, sondern er gibt die Verleihung an den Grafen Reinhard von Rieneck und seine Erben und Grafschaft. Graf Reinhard und seine Nachfolger haben also jetzt zuerst und künftig das Verleihungsrecht, das ius patronatus seculare genannt werden soll, damit sich weder der Papst, noch Kardinäle, Legaten, Erzbischöfe oder andere geistliche Personen oder Gewalten dorin mogen ader sollen schlagen. Die Herrschaft soll das Lehen nicht an jemanden vergeben, der in Dienstbarkeit des Papstes etc. oder anderer päpstlicher Diener steht, damit desto weniger Eintrag und Irrtum bei der Verleihung geschieht. Zu Urkund hat Johann Straub den Grafen von Rieneck gebeten, sein Siegel anzuhängen, was dieser tut. Zudem bitten Johann Heße, Pfarrer zu Frammersbach, Michael Kilgenstein, Pfarrer zu Thüngersheim, und Eberhart Beyer, Altarist zu Lohr, als Testamentarier Straubs, Asmus von Wiesenfeld, Diener des Grafen von Rieneck, um weitere Besieglung anstelle des Pastors, was dieser tut. Datum auf Montag den anderen heiligen Pfingsttag (1505).Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Current repository:
SALI C 63
SALI C 63
S 1 fehlt; S 2 anhängend, sehr gut erhalten.


PfA Lohr, 01.1 Fasz. Benefizium Trium Regum, Abschrift von G. Höfling
Editions:
- Höfling S. 78
abstracts:
- Reg. Rieneck S. 314.
Notes:
1Name durch doppelten Bruch im Pergament nicht lesbar; bei Höfling Lücke. Aufbau des Satzes tw. unklar.
Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I C 63, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_C_63/charter>, accessed 2025-04-06+02:00
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