Fond: Lambrecht, Kloster
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Date: 1504 April 29
Abstract: Der Schultheiß Hans Katz und die Gerichtsschöffen zu Kandel beurkunden, dass Henrich Brunck und seine Ehefrau Margret dem Kloster Lambrecht eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden verkauft haben. Sie setzen einen Garten als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben uff montag nach sant iorgen tag in dem iar da man zalt nach cristus gebort funfczehenhundert vnd vier Iar.
Date: 1505 Februar 5
Abstract: Der Richter des bischöflichen Gerichts zu Speyer bestätigt unter Einrückung des originalen Wortlauts das Urteil eines vom Papst in Straßburg eingesetzten Gerichts von 1196, wonach die Kapelle in Freckenfeld dem Kloster Selz zugesprochen wird, was Conradus Syeß aus Heppenheim, Kleriker der Mainzer Diözese als öffentlicher Notar bestätigt. Datum et actum Spire in loco Consistorialis consueto in quo Iura reddi solent nobis Inibi mane hora primarum vel quasi ad Iura reddendum et causas audiendum pro tribunali sedens, Sub anno a Natiuitate domini Millesimo quingentesimoseptimo, Indictione decima die vero veneris Quinta mensis Februarii.
Date: 1505 Mai 25
Abstract: Der Schultheiß Peter Michel und die Gerichtsschöffen zu Lachen beurkunden, dass Iost Becker und seine Ehefrau Ottilia der Priorin Margarete von Eck und dem ganzen Konvent des Klosters Lambrecht eine jährliche Geldgülte von 2 Gulden zu reichen haben. Sie setzen Haus und Hof sowie 2 Morgen Acker als Unterpfänder ein. Mit einer Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte um 1/2 Gulden reduziert und mit Rückzahlung der gesamten Hauptsumme von 40 Gulden gänzlich ausgelöst werden. Der geben wardt in dem iar fuonffzehenhundert vnd v iarr vff sant vrbanus.
Date: 1508 April 3
Abstract: Der Schultheiß Hans Katz und die Gerichtsschöffen zu Kandel beurkunden, dass Hans von Achern und seine Ehefrau Appellonia dem Kloster Lambrecht über die mittlerweile verstorbene Nonne Barbel Zolt eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen Haus, Hof und Garten als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum vff montag nach letare in dem iar da man zalt nach cristus vnsers lieben hern gebort funfzehenhundert vnd acht iar.
Date: 1508 April 4
Abstract: Der Schultheiß Martin Hawensteyn und die Schöffen des Gerichts zu Rhodt unter Rietburg beurkunden, dass Caspar Bloeß und seine Ehefrau Margret der Katherina Weiss, Laienschwester des Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen insgesamt 1 Morgen und 5 Viertel Acker sowie 1/2 Zweitel Wiese als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Rückkaufsrecht. Geben vff Dinstag noch dem heilligen Sondag letare Iherusalem anno domini Dussentfunffhundert vnd acht Iar etc.
Date: 1508 April 9
Abstract: Conrad Schmit, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dannstadt beurkunden, dass Bernhart und seine Ehefrau Verena sowie seine Mutter Margreta dem Pfarrer und der Bruderschaft Unserer lieben Frau zu Dannstadt eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder, welche die Bruderschaft bei Zahlungssäumigkeit belasten kann. Ferner steht ihnen das Rückkaufsrecht zu. Der geben ist nach der geburt Cristi vnsers herren da man zalt Tausent funffhundert vnd acht Iare vff suntag Iudica.
Date: 1519 Februar 7
Abstract: Der Schultheiß Conradt Schmid und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Clesell Busch und seine Ehefrau Appalonia dem Pfarrer und den Kirchengeschworenen zu Dannstadt je eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden, insgesamt also 1 Gulden um 20 Gulden, verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte auf 1/2 Gulden reduziert und durch Entrichtung weiterer 10 Gulden gänzlich ausgelöst werden. Welcher geben yst vff montag nach purificacionis marie Anno domini xvc vnd xviiii iar.
Date: 1520 Dezember 5
Abstract: Der Offizial des Dompropsts zu Speyer vergleicht die Gemeinden Dannstadt und Schauernheim dahingehend, dass die Gemeinde von Dannstadt einen Kirchengeschworenen der Kapelle zu Schauernheim auswählen soll, der zu den Dannstadter Kirchengeschworenen hinzugegezogen wird, um bei der Rechnungsprüfung der Dannstadter Mutterkirche anwesend zu sein sowie die Baulichkeiten hinsichtlich deren Unterhaltung mit zu beaufsichtigen. Die Unterhaltung des Kirchenbaus soll mit den in der Kirche gesammelten Almosen bestritten werden und wenn diese nicht ausreichen, soll die Gemeinde Dannstadt für 2/3 und die Gemeinde Schauernheim für 1/3 der Kosten aufkommen. Der geben ist vff Mitwoch nach sant Andres des heiligen zwolff botten tag den funfften tag des monats decembris zu latein genant als man zalt nach der geburt christi vnsers hern Tusent funffhundert vnd zwentzig Iar.
Charter: XII,2 Nr. 609 - 1524 Februar 2, o.O.
Date: 1524 Februar 2
Abstract: Margarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie über ihren Schaffner Wilhelm von Weinheim 1 Zweitel Acker an Bernhartt Renner, wohnhaft zu Dannstadt, auf 50 Jahre um einen jährlichen Zins von 3 Simmer Korn pro Morgen Acker in Erbpacht gegeben haben. Die Äcker sollen vom Pächter als Weingärten bewirtschaftet werden, von denen nicht nur der festgelegte Zins, sondern auch jährlich der Zehnt zu entrichten ist. Der Pächter setzt 1 Viertel Acker als Unterpfand ein, das bei Zuwiderhandlung vom Kloster zusätzlich zu den verpachteten Gütern belastet und eingezogen werden kann. Nach Ablauf der Frist von 50 Jahren kann der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden. Gebenn vf dinstag vnser liebenn frawen tag lichtmeß Ime Iar nach der geburt Cristi duysentt funffhondertt zwentzig vier. [vgl. XII,2 Nr. 607, 608, 610, 611, 612, 613]
Charter: XII,2 Nr. 612 - 1524 Februar 2, o.O.
Date: 1524 Februar 2
Abstract: Margarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie über ihren Schaffner Wilhelm von Weinheim einige Äcker in Dannstadter Gemarkung an Lorentz Fautt, wohnhaft zu Dannstadt, auf 50 Jahre um einen jährlichen Zins von 3 Simmer Korn pro Morgen Acker in Erbpacht gegeben haben. Die Äcker sollen vom Pächter als Weingärten bewirtschaftet werden, von denen nicht nur der festgelegte Zins, sondern auch jährlich der Zehnt zu entrichten ist. Der Pächter setzt 1 Manse Wiese als Unterpfand ein, die bei Zuwiderhandlung vom Kloster zusätzlich zu den verpachteten Gütern belastet und eingezogen werden kann. Nach Ablauf der Frist von 50 Jahren kann der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden. Geben vf dinstag vnser liebenn frawenn tag lichtmess Ime Iar nach der gepurtt cristi duysent funffhondertt zwentzig vnd vier Iar. [vgl. XII,2 Nr. 607, 608, 609, 610, 611, 613]
Charter: XII,2 Nr. 611 - 1524 Februar 2, o.O.
Date: 1524 Februar 2
Abstract: Margarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie über ihren Schaffner Wilhelm von Weinheim 2 Morgen Acker an Bernhart Tremmell, wohnhaft zu Dannstadt, auf 50 Jahre um einen jährlichen Zins von 3 Simmer Korn pro Morgen Acker in Erbpacht gegeben haben. Die Äcker sollen vom Pächter als Weingärten bewirtschaftet werden, von denen nicht nur der festgelegte Zins, sondern auch jährlich der Zehnt zu entrichten ist. Der Pächter setzt 1 Zweitel Acker als Unterpfand ein, das bei Zuwiderhandlung vom Kloster zusätzlich zu den verpachteten Gütern belastet und eingezogen werden kann. Nach Ablauf der Frist von 50 Jahren kann der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden. Geben vff dinstag vnser liebenn frawen tat lychtmeß Ime Iar nach der gebuert Cristi duysent fonffhondert zwentzig vier. [vgl. XII,2 Nr. 607, 608, 609, 610, 612, 613]
Charter: XII,2 Nr. 608 - 1524 Februar 2, o.O.
Date: 1524 Februar 2
Abstract: Margarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie über ihren Schaffner Wilhelm von Weinheim 1 1/2 und 2 Morgen Acker an Hanns Bawer, wohnhaft zu Dannstadt, auf 50 Jahre um einen jährlichen Zins von 3 Simmer Korn pro Morgen Acker in Erbpacht gegeben haben. Die Äcker sollen vom Pächter als Weingärten bewirtschaftet werden, von denen nicht nur der festgelegte Zins, sondern auch jährlich der Zehnt zu entrichten ist. Der Pächter setzt 5 Viertel Acker als Unterpfand ein, die bei Zuwiderhandlung vom Kloster zusätzlich zu den verpachteten Gütern belastet und eingezogen werden können. Nach Ablauf der Frist von 50 Jahren kann der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden. Gebenn vff dinstag vnser lieben frawen tag lichtmeß im Iar nach der geburt Cristi dusent funffhondert zwentzig vier. [vgl. XII,2 Nr. 607, 609, 610, 611, 612, 613]
Charter: XII,2 Nr. 610 - 1524 Februar 2, o.O.
Date: 1524 Februar 2
Abstract: Margarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie über ihren Schaffner Wilhelm von Weinheim 1 Zweitel und 3 Morgen Acker in Dannstadter Gemarkung an Hensell Renner, wohnhaft zu Dannstadt, auf 50 Jahre um einen jährlichen Zins von 3 Simmer Korn pro Morgen Acker in Erbpacht gegeben haben. Die Äcker sollen vom Pächter als Weingärten bewirtschaftet werden, von denen nicht nur der festgelegte Zins, sondern auch jährlich der Zehnt zu entrichten ist. Der Pächter setzt 1 1/2 Morgen Acker als Unterpfand ein, die bei Zuwiderhandlung vom Kloster zusätzlich zu den verpachteten Gütern belastet und eingezogen werden können. Nach Ablauf der Frist von 50 Jahren kann der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden. Gebenn vff dinstag vnser lieben frawen tag lychtmeß Ime Iar noch der geburt Cristi dusent funffhondert zwentzig vnnd vier Iar. [vgl. XII,2 Nr. 607, 608, 609, 611, 612, 613]
Charter: XII,2 Nr. 613 - 1524 Februar 2, o.O.
Date: 1524 Februar 2
Abstract: Margarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie über ihren Schaffner Wilhelm von Weinheim 1 Morgen Acker an Adam Scherrer, wohnhaft zu Dannstadt, auf 50 Jahre um einen jährlichen Zins von 3 Simmer Korn pro Morgen Acker in Erbpacht gegeben haben. Die Äcker sollen vom Pächter als Weingärten bewirtschaftet werden, von denen nicht nur der festgelegte Zins, sondern auch jährlich der Zehnt zu entrichten ist. Der Pächter setzt 1/2 Morgen Acker als Unterpfand ein, der bei Zuwiderhandlung vom Kloster zusätzlich zu den verpachteten Gütern belastet und eingezogen werden kann. Nach Ablauf der Frist von 50 Jahren kann der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden. Gebenn vf dinstag vnser liebenn frawen tag lichtmesz Ime Iar nach der geburtt Cristi duysentt funffhondertt zwentzig vier. [vgl. XII,2 Nr. 607, 608, 609, 610, 611, 612]
Charter: XII,2 Nr. 607 - 1524 Februar 2, o.O.
Date: 1524 Februar 2
Abstract: Margarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie über ihren Schaffner Wilhelm von Weinheim 8 Morgen Acker in Dannstadter Gemarkung an Cleisell Becker, Hans Schnider und Iacob Renner, alle wohnhaft zu Dannstadt, auf 50 Jahre um einen jährlichen Zins von 3 Simmer Korn pro Morgen Acker in Erbpacht gegeben haben. Die Äcker sollen von den Pächtern als Weingärten bewirtschaftet werden, von denen nicht nur der festgelegte Zins, sondern auch jährlich der Zehnt zu entrichten ist. Die Pächter setzen 1 1/2 Mansen und 2 Mansen Wiesen als Unterpfänder ein, die bei Zuwiderhandlung vom Kloster zusätzlich zu den verpachteten Gütern belastet und eingezogen werden können. Nach Ablauf der Frist von 50 Jahren kann der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden. Gebenn vf dinstag vnser lieben frawen tag lichtmesz Ime Iar nach der gepurtt Cristi duysentt funffhondertt zwentzig vnnd vier Iar. [vgl. XII,2 Nr. 608, 609, 610, 611, 612, 613]
Charter: XII,2 Nr. 620 - 1527, [Dannstadt]
Date: 1527
Abstract: Der Schultheiß Conradt Schmidt und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Niclaus Ercker und seine Ehefrau Barbara eine jährliche Gülte von 1/4 Gulden an die Bruderschaft Unser lieben Frau und den Brudermeister Iacob Renner um 5 Gulden verkauft haben. Das Ehepaar setzt Haus, Hof und einen Garten als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 5 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der geben ist als man zalt daussent fünffhundert zwentzig vnnd Sieben Iar.
Date: 1531 Juni 6
Abstract: Marthen Hauenstein, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Rhodt unter Rietburg beurkunden, dass Hans Schutering und seine Ehefrau Barbara der Priorin und dem Konvent des Klosters Lambrecht eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute Haus und Hof samt weiterer Güter als Unterpfänder, welche das Kloster bei Zahlungssäumigkeit belasten kann. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Datum dinstags nechst nach Trinitatis Am Anno domini Funfzehenhundert drissig vnd ein Iaer et cetera.
Date: 1532 Februar 7
Abstract: Der Schultheiß Hans Rost und die Gerichtsschöffen zu Gimmeldingen beurkunden, dass Hans Iung und seine Ehefrau Otilia sowie Valentin Schnider und seine Ehefrau Anna, beide Ehepaare wohnhaft zu Gimmeldingen, dem Kloster Lambrecht eine jährliche Gülte von 2 Gulden zu reichen haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 40 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Gebenn vf mittwoch nach Santt Blasius des helgen Bischoffs tag Ime Iar nach der geburtt Cristi vnsers seligmachers funffzeenhondertt dryssig zwey Iar.
Date: 1536 April 26
Abstract: Der Schultheiß Hans Rost und die Gerichtsschöffen zu Gimmeldingen beurkunden, dass Iost Dackenheymer und seine Ehefrau Anna dem Kloster Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 Gulden zu reichen haben. Sie setzen 2 Morgen Acker und 1 1/2 Morgen Weingarten als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum vff Mitwoch noch Sanct georgen des heyligen Ritters vnd mertlers tag Anno domini funffzehen hundert vnd In dem Sechs vnnd dreyssigstenn.
Date: 1536 Mai 22
Abstract: Steffan Eychenlawb, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Kandel beurkunden den zwischen Hanß Marquart, Schaffner des Klosters Lambrecht, und Nicolaus Johe, wohnhaft zu Kandel, geschlossenen Vergleich, wonach Nicolaus Johe dem Kloster 125 Gulden zurückzuzahlen hat und den Zehnten sowie die das Kloster betreffenden Archivalien, die er in seiner Gewalt hatte, wieder zurückgeben muss. Gebenn vnd geschenne mondags nach vocis iocunditattis Im Iar Alß man Zalt nach Cristi vnsers liben hernn geburt funff zehen hundert dreysig vnd sechs Iar.
Charter: XII,2 Nr. 660 - 1537 Juni 4, o.O.
Date: 1537 Juni 4
Abstract: Valentin von Urb, Müller der Obermühle zu Lobloch, und seine Ehefrau Christina, beurkunden, dass der Pachtvertrag, den sie mit dem Kloster Lambrecht ausgehandelt hatten und ihnen einen jährlichen Zins von 2 Malter Korn vorschrieb, verlorengegangen ist. Es wird nun ein neuer Vertrag gleichen Inhalts aufgesetzt. Die Mühle wird zugleich als Unterpfand eingesetzt. Gescheenn vnnd geben vff Montag noch Corporis christi Anno domini funffzehenhundert dreyssig vnnd Siebenn.
Date: 1537 August 28
Abstract: Der Schultheiß Niclaus Serr und die Gerichtsschöffen zu Burrweiler beurkunden, dass Margreth, Witwe des Claus Matheys, dem Kloster Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft hat. Sie setzt zwei Äcker als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum vf dinstag noch Sanct Bartholomeus tag Noch der gepurt christi vnsers lieben herrn gezalt funffzehen hundertt dreyssig vnnd Sieben Iar.
Charter: XII,2 Nr. 672 - 1541 Juni 27,
Date: 1541 Juni 27
Abstract: Hanns Wernncher, Schaffner des Klosters Lambrecht, überlässt im Auftrag von Priorin und Konvent genannten Klosters den Fruchtzehnt zu Dannstadt des Jahres 1541 um einen Zins von 200 Malter Korn, 155 Malter Dinkel, 100 Malter Hafer, 24 Gänse und 3000 Bund Roggenstroh der Gemeinde Dannstadt. Das Kloster kann die von der Gemeinde aufgestellten Bürgen im Falle der verspäteten oder ausgebliebenen Zahlung belasten. Actum et datum Mentag post Iohannis baptiste Anno domini thausendt funffhundert fiertzig vnd Eins.
Charter: XII,2 Nr. 675 - 1542 April 25, o.O.
Date: 1542 April 25
Abstract: Margarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht verkaufen mit Wissen ihres Schirmherrn Kurfürst Ludwig V. der Anna Wolhe Merenn, Witwe des verstorbenen Hanns Güner, Bürgerin zu Speyer, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Die Summe soll vom Hof des Klosters Lambrecht zu Gönnheim entrichtet werden, der gleichzeitig als Unterpfand eingesetzt wird und den die Käuferin bei Zahlungssäumigkeit belasten kann. Ferner stehen Priorin und Konvent das Rückkaufsrecht zu. Geben vnnd geschechen vff dingstag nach Ieorii Martiris Alß Mann zalt Nach der geburt Cristi vnnserß Erleserß Tauseindt funffhundert fiertzig vnnd zwey Iare.
Date: 1542 Juli 17
Abstract: Die Priorin Margarete Reuss und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie sich von Peter Petschenn, Bürger und Ratsmitglied zu Neustadt an der Weinstraße, einen Betrag von 100 Gulden geliehen haben. Sie verpflichten sich daher zur Entrichtung einer jährlichen Gülte von 5 Gulden. Sie setzen Haus und Hof sowie einige Grundbesitzungen in Winzingen, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sollten diese Unterpfänder an Wert verlieren, so können auch andere Besitzungen des Klosters belastet werden. Priorin und Konvent behalten sich das Recht vor, die Gülte entweder mit der Rückzahlung von 50 Gulden zu halbieren oder mit der Rückzahlung der geliehenen Gesamtsumme gänzlich auszulösen. Geben vnnd gescheehen vff Montag Nach Margarete alß Man zalt Nach der geburt Cristi vnnsers Erlosers Thausendt funffhundert fiertzig vnnd zwey Iare.
Date: 1543 August 21
Abstract: Der Schultheiß Hanns von Hochspeyer, genannt Hanns uff dem Buihel, und die Gerichtsschöffen zu Lambrecht beurkunden, dass Niclauß Liberich und seine Ehefrau Katherina dem Pfleger der Kapelle, die dem heiligen Pankratius und der heiligen Barbara geweiht ist, eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Das Ehepaar setzt Haus und Hof sowie einige weitere Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung kann die Gülte ausgelöst werden. Datum dingstags Nach vnser liben frawen himelfardt Nach der gepurt Cristi vnnsers liben herrn Gezalt funffzeihen hundert fiertzig vnnd drey Iar.
Date: 1545 Oktober 12
Abstract: Kierin, Schultheiß zu Roschbach, beurkundet gemeinsam mit dem Dorfmeister und Vikar des dortigen Wendelinaltars, dass sie mit dem Kloster Lambrecht einen Gültbrief über jährlich 1 Gulden, der zu Neustadt an der Weinstraße fällig ist, mit einem gleichwertigen Gültbrief, der auf Roschbach verschrieben ist, getauscht haben. Datum vff dem Zwölfftenn tag des weinmonats Im Iar dhausent funff hundert fertzig fünff.
Date: 1546 Juli 27
Abstract: Nr. 1: Die Priorin Margarete Reuss und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie aufgrund ihrer aktuellen Situation mit Zustimmung ihres Schutz- und Schirmherren, des Pfalzgrafen Friedrich II., Peter Poetsch, Ratsherrn zu Neustadt an der Weinstraße, und seiner Ehefrau Margarethe eine jährliche Gülte von 15 Gulden um 300 Gulden verkauft haben. Sie setzen den Klosterhof zu Gönnheim mit allen Zugehörungen als Unterpfand ein. Sie behalten sich das Recht auf Rückkauf vor. Geben vnd gescheen dinstag Nach Iacobi dess hayligen zwolffpotten tag Anno etc. funffzehenhundert viertzig sechs.
Nr. 2: Am 26. Juli 1547 verringert das Kloster mit einer Zahlung von 100 Gulden die jährlich zu reichende Gülte um 5 Gulden. Vff dinstag post Iacobi Anno etc. fiertzig sieben.
Nr. 3: Am 16. Juli 1548 verringert das Kloster mit einer Zahlung von 100 Gulden die jährlich zu reichende Gülte um weitere 5 Gulden. Vff Montag Nach Margrethe Anno etc. xlviii.
Nr. 4: Am 25. Juli 1566 löst Hans Wolffing, Keller zu Neustadt an der Weinstraße, dem Weiprecht Ziegler die restlichen 100 Gulden und damit die Gülte zur Gänze aus. Vff Iacobi apostoli Anno etc. 66.
Date: 1547 Februar 2
Abstract: Der Schultheiß Friderich Sywer und die Gerichtsschöffen zu Lobloch beurkunden, dass Hans Koch von Mußbach an der Weinstraße und seine Ehefrau Elisabet der Priorin Margarete Reuss und dem Konvent des Klosters Lambrecht eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Gebenn vvnd gescheenn vff vnsers frauen Liechtmes tag Im Iar als man zalt nach Cristi vnsers Liebenn hernn Geburt dausent funffhundert viertzigk vnnd Sybenn etc.
Date: 1550 September 30
Abstract: Der Schultheiß Wendell Klein und die Gerichtsschöffen zu Lachen beurkunden, dass Hans Doll und seine Ehefrau Appellonia, wohnhaft zu Lachen, dem Kloster Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 Gulden zu reichen haben. Sie setzen insgesamt 2 1/2 Morgen Äcker als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum dinstags noch Sant Michaels tag Anno domini daussentt funffhundertt vnd funfftzig.
Date: 1550 Oktober 11
Abstract: Adam Culman, kurpfälzischer Rechenmeister, Weiprecht Ziegler, kurpfälzischer Landschreiber zu Neustadt an der Weinstraße, und Jörg Zorn, Schultheiß zu Oggersheim, beurkunden im Auftrag des Pfalzgrafen und Kurfürsten Friedrich II. den mit den Nonnen des Klosters Lambrecht ausgehandelten Vertrag, nach welchem sie bis zu ihrem Lebensende im Kloster wohnhaft bleiben dürfen und durch die Universität, bzw. den Kurfürsten, versorgt werden. Actum Sambstag post dionisii Anno etc. l. [vgl. XII,1 Nr. 45/32]
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