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Charter: Urkunden J 075
Signature: J 075
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17.09.1441
Martin (Martein) Hinderkircher aus Schonleuten [Schönleiten, Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Margarethe (Margret) bekunden, dass sie ihren Weiler (weilar), der in der Nähe von Straß [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegt und der das Moß [Moos, Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] genannt wird, einst von Wilhelm (Wilhalm) dem Greuter (Grewtter) und dessen Erben zu den folgenden Rechts- und Abgabeverhältnissen gekauft hatten: eine Hofstatt (hofstat), die ein gewisser [N] Ratzer innehat und die jährlich ein Mäder (mader) oder 15 Pfennige, 3 Weisat [Naturalabgabe] oder 24 Pfennige für ein Weisat, ein Fastnachtshuhn sowie 80 Pfennige Weisgült zu Michaelis [September 29] abzuführen hat; ferner gibt ein gewisser [N] Abbtessmair [Abtsmeier] jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, stellt 4 Scharwerker oder gibt für einen Scharwerker 6 Pfennige, ferner ein Mader oder 15 Pfennige sowie ein Fastnachtshuhn; Ullrich (Ull) Müllner (Mullner) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, sowie 60 Pfennige Weisgült zu Michaelis; Michael (Michel) Westermair gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 21 Pfennige Hofstattgeld (hofstet gelt) zu Georgi [April 23], 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Reinhart gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 20 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Jakob (Jacob) Adler gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, 13 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Schemß gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ein Mäder oder 15 Pfennige, stellt 4 Scharwerker oder gibt für einen Scharwerker 6 Pfennige, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Heiligmair gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 4 Schilling Pfennige an Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; eine gewisse [N] Maetzin (dy Maetz) gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, 12 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Schillein gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 12 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Johann (Hanns) Bauer (Pawr) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder 15 Pfennige für ein Mäder, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Paul Acker gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; eine gewisse [N] Samerin gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, einen rheinischen Gulden zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn. Für jedes Fastnachtshuhn können auch 6 Pfennige gegeben werden. Die Abgaben des Weisat [Naturalabgabe] sind zu 3 Terminen über das Jahr verteilt zu leisten, nämlich zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Dabei bleibt es der Herrschaft vorbehalten, den Geldwert des Weisat [Naturalabgabe] oder das Weisat selbst zu nehmen. Desweiteren gibt Lutz Fischer (Vischer) jährlich zu Lichtmess [Februar 2] einen rheinischen Gulden. Die Aussteller bekunden, dass sie darüberhinaus von Johann Schwab (Hanns Swab), Bürger zu Nürnberg (Nuremberg), den Hof zu Vorrach [wohl Vorra, Lkr. Nürnberger Land] gekauft hatten, welcher mit einer jährlichen Abgabe von 2 Pfund Pfennigen verbunden ist. Die Aussteller bekunden, dass sie dies alles mit allem Zubehör rechtmäßig besessen hatten und nun gegen eine [nicht genannte] Geldsumme an Johann Halbritter, Pfarrer zur Kirche Unserer Lieben Frau zu Neuburg (Newnburg) [an der Donau], und an den Rat der Stadt Neuburg als Testamentsvollstrecker (geschafftherrn) einer Jahrtagsstiftung (ainer ewigen meß), welche von dem verstorbenen Freiberg [wohl Wieland von Freyberg] zu Ehren der heiligen Dreifaltigkeit und der Gottesmutter gestiftet wurde (die lonet von Freiberg saliger gedachtnuß), verkauft haben. Die Aussteller bekunden, dass sie für den Weiler zu Moos (Moß) und den Hof zu Vorra (Vorrach) auf alle Ansprüche verzichten und für diese die entsprechenden Rechte des Landes und der dortigen Grafschaft gelten sollen. Sollten sich die Aussteller daran nicht halten und die Käufer dadurch Schaden nehmen, so verpflichten sich die Aussteller für den dann entstandenen Schaden aufzukommen. Alle bisherigen Urkunden über obengenannte Güter wollen die Aussteller aushändigen. Sollten hierbei Urkunden nicht mehr gefunden werden, so sollen diese ungültig (all tod und kraftloß) sein. Aussteller: Martin und Margarethe Hinderkircher Empfänger: Johann Halbritter, Pfarrer der Kirche Unserer Lieben Frau zu Neuburg an der Donau, und der Rat der Stadt Neuburg  

Original [Ausfertigung]

3 an Pergamentpressel angehängte runde Wappensiegel (beschädigt)
Sigillant: Martin Hinderkircher; Thomas der Hinderkircher, Jägermeister (jagermaister) und Verwandter des Martin (unsern lieben pruder und swager); Wilhelm (Wilhalm) der Kirchamer


Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 38,0-38,2 cm; Breite: 35,7-35,8 cm; Plica: 3,2 cm
  • notes extra sigillum
    • als der hinderkircher den veyler genannt moß dem Rate zu Newnburg zu der laneten meß zu kauffen geben hat
Graphics: 
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Original dating clausebeschehen an Suntag vor Sant Matheus tag des heiligen tzwelfpotn als man zelt von Cristi gepurd vierizehen hundert iar und darnach in dem ain und vierczigisten iare

Comment

Der Nachname des Jakob Adler möglicherweise später nachgetragen.
Persons
  • (der sach sein kawflewt gewesen und zewigen der pet umb die obgenannt insigel) Albrecht Kamrer, Landvogt zu Neuburg (Newnburg); Heinrich (Hainrich) Gentzinger
    • Type: Zeuge
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