Fond: Urkunden
Search inDE-UAM > Urkunden >>
Charter: A-IV-7
Date: 11.02.1437
Abstract: Jorg und Agatha von Layming zu Ettling (Otling) verkaufen mit Hanns Pfergner aus Ernsing, Ulrich Pairstorffer aus Oberdolling und Melchyor Palderstain, Bürger zu Ingolstadt, als Bürgen für 915 rheinische Gulden an Hanns Pliml (Plüml) und Ludwig Muschelein (Müschel), beide Ingolstädter Bürger, zwei Teile des großen und kleinen Zehnts von Zuchering, Seehof, Winden und Hagau – das Erbe von Ritter Hanns Layminger –, den Zehnthofstatt mit dem Zehntstadel, der zwischen der Widemhofstatt und Ruttenmauls Hofstatt liegt, die Ochsenäcker sowie jährlich 40 Roggengarben und 40 Hafergarben aus dem Widem. Aussteller: Layning, Jorg und Agatha von, zu Otling Empfänger: Pliml (Plüml), Hanns, Bürger zu Ingolstadt; Muschelein (Müschel), Ludwig, Bürger zu Ingolstadt
Charter: A-IV-8
Date: 16.02.1437
Abstract: Perchtold Engelshofer verkauft für 145 rheinische Gulden (1 Gulden zu 22 Groschen) und mit seinem ganzen Besitz als Bürgschaft an Johannsen Halpritter, Deutschordenspfarrer in Aichach, Gabriel Glesein, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, Chunrad Glätzl und Hainrich Widenman, beide Kirchenpröpste zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, einerseits sein „Gütl“ in Sinning („Sunningen“), das momentan von Peter Mayr bewirtschaftet wird, der als Gilt 36 Metzen Roggen, 4 Metzen Weizen, 4 Metzen Gerste, 36 Metzen Hafer (alles nach Rainer Maß), 1 Pfund Pfennig Wiesgeld, 5 Hühner, 10 Käse, 3 Gänse, 100 Eier und 2 Metzen Hafer (Neuburger Maß) zahlt und für die Wismat der sogenannten 2 „Kornmeder“ mit 10 Tagwerk noch zusätzlich jeweils einen Metzen Roggen (Rainer Maß) „on ainen zwaintziggpfenning meiner frawen von freygelt“ aufbringt, und worauf Ull Smid seine Hofstatt mit eigenem Haus hat, der wiederum zu Weihnachten 1 Weisat (Geschenk) oder 12 Pfennige sowie ein Fasnachthuhn zu entrichten hat, andererseits drei Hofstätten zum Hof in Wittenhausen, den die Käufer zuvor von Burkhart Berwanger erworben haben, wovon jeweils an Ostern eine Gilt von 60 Eiern, zu Weihnachten 1 Weisat (Geschenk) oder 12 Pfennig sowie ein Fasnachtshuhn eingezogen wird, jedoch auch jeweils ein Metzen Öl an die Heiligen von Sinning geht. Aussteller: Engelshofer, Perchtold Empfänger: Halpritter, Johannsen; Glesein, Gabriel; Clätzl, Chunrad; Widenman, Hainrich
Charter: A-IV-9
Date: 25.02.1437
Abstract: Gorg und Kathrey Meilinger verkaufen ihren Hof in Ebenhausen, der momentan von Ull Jorg gegen eine Gilt von 3 Schaff Roggen, 1 Schaff Weizen, 1 Schaff Gerste, 3 Schaff Hafer auf Beschau und 15 Schilling Pfennig Wiesgeld bewirtschaftet wird, das Erbe des Schwiegervaters bzw. Vaters Peter Schaltdorfer, mit ihrem gesamten Besitz als Sicherheit für 144 Pfund Pfennig (Ingolstädter Währung) an das Stift zu Unserer Lieben Frau bzw. an das von Herzog Ludwig VII. den Bärtigen von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein und Graf von Mortain, errichtete Pfründhaus in Ingolstadt (Johannsen Halpritter, Deutschordenspfarrer in Aichach, Gabriel Glesein, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Chunrat Glätzl und Hainrich Widenman, beide Kirchenpröpste und Pfleger zu Unserer Lieben Frau bzw. des Pfründhauses in Ingolstadt), wobei das Geld vom Herzog bereitgestellt wird. Aussteller: Meilinger, Gorg, aus Kösching; Meilinger, Kathrey, Frau des Gorg Meilinger, aus Kösching Empfänger: Halpritter, Johannsen; Glesein, Gabriel; Glätzl, Chunrat; Widenman, Hainrich
Charter: A-VI-10
Date: 18.03.1437
Abstract: Steffan Straucher bestätigt Steffan Satler eine jährliche ewige Gilt von 2 Rheinischen Gulden, deren einer an St. Michael und deren anderer an St. Georg jeden Jahres zu entrichten ist, und setzt sein Anwesen mit aller Zugehör, gelegen neben Göcz Erchers Anwesen an der Schuetter, als Sicherheit ein und behält sich ein Rückkaufsrecht der Gilt für 16 Rheinische Gulden je Gulden vor. Aussteller: Straucher, Steffan, Bürger zu Ingolstadt Empfänger: Satler, Steffan, Zöllner zu Regensburg
Charter: A-IV-10
Date: 08.06.1437
Abstract: Conrat und Hemrich zu Pappenheim verkaufen mit ihrem ganzen Besitz als Sicherheit die Urfar Hirnbrunn an der Donau, die von ihrem verstorbenen Vater von Hertzelaüt von Gerewt und ihrem Sohn Sigmund gekauft worden war, mit einer Gilt von 4 Pfund (Münchener) Pfennig, die jährlich an St. Georg zu zahlen sind, 10 Schwaigkäse zu Pfingsten, 3 Weisat (Geschenke) von je 2 Schwaigkäsen (entspricht pro Schwaigkäse 18 Pfennig), 16 Dienst Fisch (1 Dienst zu Weihnachten, 1 Dienst zu Ostern, 1 Dienst zu Pfingsten, 1 Dienst zu St. Martin, 1 Dienst zu Allerheiligen, 1 Dienst pro Quatember, 1 Dienst zu den vier Tagen, je 1 Dienst pro Fastenzeitwoche, wobei 1 Dienst 30 Pfennigen entspricht), 4 Erung (Geschenk) pro Jahr mit Fischen (1 Erung zu Weihnachten, 1 Erung zu Ostern, 1 Erung zu Pfingsten, 1 Erung zu St. Martin, wobei 1 Erung 60 Pfennigen entspricht, die Fische sollen jedoch um den dritten Teil besser sein), 1 Schäfflein Speisefisch für 3 Pfennig im Herbst und einem Fastnachthuhn an das Stift zu Unserer Lieben Frau bzw. an das von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen von Bayern, Pfalzgrafen bei Rhein, Grafen von Mortain, eingerichtete Pfründhaus in Ingolstadt (Johannsen Halbritter, Deutschordenspfarrer in Aichach, Gabriel Glesein, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Conrat Glätzel und Hemrich Wideman, beide Kirchenpröpste zu Unserer Lieben Frau bzw. des Pfründhauses in Ingolstadt) gegen 300 rheinische Gulden, die von Ludwig dem Bärtigen gestellt wurden. Aussteller: Pappenheim, Conrat zu, Ritter; Pappenheim, Hemrich von, Reichserbmarschall Empfänger: Halbritter, Johannsen; Glesein, Gabriel; Glätzel, Conrat; Wideman, Hemrich
Charter: J 072
Date: 30.11.1437
Abstract: Die Brüder Mathes, Leonhard und Wolfgang von Kamer verkaufen den Pflegern des Neuen Pfründhauses in Ingolstadt, Johannes Halpriter, Gabriel Glesein Conrad Glätzl und Heinrich Widenman, für 315 Pfund Münchner Pfennige, die sie bereits erhalten haben, ihre Vogtei auf folgende Güter der Kirche zu Altomünster, die sie von Herzog Ludwig zu Lehen hatten, mit allen Rechten, Zinsen und Diensten: die untere Mühle in Sylenpach, die derzeit der Erhart bewirtschaftet; eine Hube in Sylenpach, die Hanns Weynmair bebaut; eine Hube in Sylenpach, die Hanns Hanczeller bebaut; den Zehnt-Hof in Sylenpach, den Hanns Eysenhofer bewirtschaftet; das Taufer-Gut, das Kunz Prockh bewirtschaftet; ein Lehen, welches Heinz Zottl bewirtschaftet; ein kleines Anwesen (Selde) von Hanns Mader; ein kleines Anwesen von Leonhard Schuster; ein kleines Anwesen von Ull Weber; ein Hof in Humersberg; eine Hube in Humersberg, die der Gerollt bewirtschaftet; zwei einzelne Huben in Humersberg, die der Sohn des alten Müllers (mullners) bewirtschaftet; eine Hube in Humersberg, die Thoman Sneyder innehat; eine Hube in Oberndorf, die Heinz Holczkircher bewirtschaftet; einen Hof in Radenzhofen, den Werndl Mayr bewirtschaftet; eine Hube in Radenzhofen, die derzeit Martem bewirtschaftet; eine weitere Hube in Radenzhofen; eine Hube in Schröttenloh, die Kunz Andree bebaut; ein Lehen in Schröttenloh, welches Andre bewirtschaftet; ein Hof in Halmsried, den Hanns Neumair bewirtschaftet; drei Huben in Halmsried, die ebenfalls Hanns Neumair bebaut; eine Hube in Hohenzell, die Oswallt bewirtschaftet; ein Lehen in Schmelchen, welches der Rosenpusch bewirtschaftet; ein Lehen in Teuflach; ein Gut in Ebechenhofen, ein Gut in Haslach; ein Gut in Odenwisanger; zwei Huben in Übelmanna; ein Gut in Zeitlbach, welches der Hofl bewirtschaftet und in Deutenhofen das von dem Hohenauer bewirtschaftete Gebiet und übergeben den Käufern den vorliegenden Kaufbrief sowie alle Briefe, die die genannten Güter betreffen. Aussteller: Mathes von Kamer zu Etzendorff, Bruder von Mathes und Wolfgang von Kamer; Leonhard von Kamer, Bruder von Mathes und Wolfgang von Kamer; Wolfgang von Kamer, Bruder von Mathes und Leonhard von Kamer Empfänger: Johannes Halpriter, Pfarrer des Deutschen Ordens zu St. Moritz; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Conrad Glätzl und Heinrich Widenman, Ingolstädter Kirchenpröbste
Charter: J 073
Date: 21.04.1438
Abstract: Herzog Ludwig verbietet, daß an dem Gestühl in der Liebfrauenkirche, welches er hat anfertigen lassen, damit dort 18 arme Menschen, wie in seiner Stiftung bestimmt, stehen können und für sein Seelenheil beten, auch andere Personen stehen und legt für Zuwiderhandlungen eine Strafe von 2 böhmischen Groschen für jede Person über 10 Jahre fest, die an die Kirchenpröbste der Liebfrauenkirche zu zahlen sind. Aussteller: Herzog Ludwig VII. von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Mortain etc.
Charter: A-IV-11
Date: 22.02.1439
Abstract: Oswalt Otlinger verkauft seinen – hier nicht nach dem Original inserierten – Pfandbrief, wonach er 1437 von Jorg und Agatha von Leiningen zu Otling (Ettling?) das Dorf Niederhaunstadt – ein Lehen des Eichstätter Fürstbischofs – für 1400 rheinische Gulden mit allem Zubehör und allen Gilten (vom Hof des Kirchmairs 7 Schaff Korn, 7 Schaff Hafer, 1 Schaff Weizen, 1 Schaff Gerste, 13 Schilling Pfennig Wiesgeld, 5 Gänse, 10 Hühner, 2 Metzen Öl oder 6 Metzen Hanf, 3 Weisat (Geschenke, à 4 Groschen), 301 Eier, vom Hof „da der Tagen aufgesessen ist“ 6 Schaff Roggen, 6 Schaff Hafer, 1 Schaff Weizen, 1 Schaff Gerste, 10 Schilling …[i.M. nicht auflösbar], 10 Pfennig Wiesgeld, 18 Hennen, 9 Gänse, 3 Weisat (Geschenke, à 4 Groschen), vom Hof des Spitalmairs 6 Schaff Korn, 8 Schaff Hafer, 1 Schaff Weizen, 1 Schaff Gerste, 1 Pfund …[i.M. nicht auflösbar] 10 Pfennig Wiesgeld, 2 Metzen Öl oder 4 Metzen Hanf, 10 Hühner, 5 Gänse, 3 Weisat (Geschenke, à 4 Groschen), 100 Eier, vom Flur 17 Hennen, 100 Eier, vom Hirten 100 Eier, 15 Hennen, von der Hofstatt vom Hutter 12 Hennen, 3 Weisat (Geschenke à 6 Pfennig), von der Hofstatt von der Frau des Herman Mayr 4 Hennen, 3 Weisat (Geschenke, à 6 Pfennig), vom Bach 1 Pfund Pfennig, die Tafern brachte vor Jahren 40 Pfennig ein, von 5 Höfen und dem Widem 6 Metzen Hafer, von einer anderen Hofstatt 3 Metzen Hafer, drei Höfe stehen leer) für 10 Jahre gekauft hat, wobei die Verkäufer das Dorf in den letzten vier Jahren entweder für dieselbe Summe nach Vorankündigung im Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach St. Michael an Mariae Lichtmess darauf zurückkaufen können oder es schließlich ganz Otlinger überlassen müssen, für 1400 rheinische Gulden an Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Graf von Mortain, der diesen wiederum dem Pfarrer und Kirchenpropst von Unserer Lieben Frauen in Ingolstadt und damit auch dem Pfründhaus zuschlägt, wobei Oswalt Otlinger Pfarrer und Kirchenpropst von Unserer Lieben Frau bis zur Übergabe des Pfandbriefs, die er dem Herzog innerhalb von einem Jahr zusichert, einen weiteren Pfandbrief von Johannsen Herrn zu Heideck über 2200 rheinische Gulden als Pfand überlässt. Aussteller: Otlinger, Oswalt Empfänger: Pfarrer von Unserer Lieben Frau und St. Moritz zu Ingolstadt; Kirchenpropst zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt
Charter: J 074
Date: 11.07.1439
Abstract: Die Pfleger des Neuen Pfründhauses Ingolstadt, Johannes Halpritter, Gabriel Glesein, Conrad Glaczl und Heinrich Widenman, bestätigen, daß sie von Jörg und Agatha von Läyningen aus Otling eine jährliche Gilt von 18 Pfund und 6 Schilling Pfennigen aus ihren Gütern in Otlingen, zu verwenden für die tägliche Spende der Herzoglichen Stiftung, des Pfründhauses, an 15 arme Menschen, für 300 Pfund Pfennige gekauft haben und darüber von den Verkäufern eine Urkunde mit Datum vom 7.2.1437 erhalten haben und daß die Verkäufer von ihrem eingeräumten Rückkaufsrecht Gebrauch gemacht haben und an Lichtmeß des Jahres 1439 die Gilt zurückgekauft haben, außerdem geben die Pfleger an, daß sie die betreffende Urkunde derzeit nicht auffinden können, sie aber für ungültig erklären und sie, falls sie sie finden an Jörg und Agatha von Läyningen zurückgeben wollen. Aussteller: Johannes Halpritter, Pfarrer von St. Moritz; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Conrad Glaczl, Kirchenprobst der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Heinrich Widenman, Kirchenprobst der Liebfrauenkirche Ingolstadt Empfänger: Jörg von Läyningen aus Otling und von Agatha Läyningen, Ehefrau des Jörg von Läyningen
Charter: A-VI-11
Date: 25.02.1441
Abstract: Meister Hanns Stethaimer, Steinmetz, Maler und Werkmeister der Gotteshäuser und der Stadt in Landshut, und seine Frau Anna verkaufen dem Kloster der Minderen Brüder in Landshut gegen eine ungenannte Summe und mit ihrem Vermögen als Sicherhiet ihre Schwaige bei der mittleren Mühle zwischen Bruckberg und Edlkofen („Öteltchoven“) mit einer Gilt von jährlich 2 Pfund Landshuter Pfennigen, 100 Eiern und 2 Gänsen, wobei zusätzlich festgelegt wird, dass Katharina Schüler („der Schülerin“) aus der Schwaige außerdem jährlich 15 Käse zustehen. Aussteller: Stethaimer, Meister Hanns, Steinmetz, Maler und Werkmeister der Gotteshäuser und der Stadt in Landshut; Stethaimer, Anna, Frau des Hanns Stethaimer Empfänger: Kloster der Minderen Brüder zu Landshut (Gardian, Lesmeister und Konvent)
Charter: J 075
Date: 17.09.1441
Abstract: Martin (Martein) Hinderkircher aus Schonleuten [Schönleiten, Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Margarethe (Margret) bekunden, dass sie ihren Weiler (weilar), der in der Nähe von Straß [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegt und der das Moß [Moos, Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] genannt wird, einst von Wilhelm (Wilhalm) dem Greuter (Grewtter) und dessen Erben zu den folgenden Rechts- und Abgabeverhältnissen gekauft hatten: eine Hofstatt (hofstat), die ein gewisser [N] Ratzer innehat und die jährlich ein Mäder (mader) oder 15 Pfennige, 3 Weisat [Naturalabgabe] oder 24 Pfennige für ein Weisat, ein Fastnachtshuhn sowie 80 Pfennige Weisgült zu Michaelis [September 29] abzuführen hat; ferner gibt ein gewisser [N] Abbtessmair [Abtsmeier] jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, stellt 4 Scharwerker oder gibt für einen Scharwerker 6 Pfennige, ferner ein Mader oder 15 Pfennige sowie ein Fastnachtshuhn; Ullrich (Ull) Müllner (Mullner) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, sowie 60 Pfennige Weisgült zu Michaelis; Michael (Michel) Westermair gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 21 Pfennige Hofstattgeld (hofstet gelt) zu Georgi [April 23], 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Reinhart gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 20 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Jakob (Jacob) Adler gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, 13 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Schemß gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ein Mäder oder 15 Pfennige, stellt 4 Scharwerker oder gibt für einen Scharwerker 6 Pfennige, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Heiligmair gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 4 Schilling Pfennige an Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; eine gewisse [N] Maetzin (dy Maetz) gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, 12 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Schillein gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 12 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Johann (Hanns) Bauer (Pawr) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder 15 Pfennige für ein Mäder, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Paul Acker gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; eine gewisse [N] Samerin gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, einen rheinischen Gulden zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn. Für jedes Fastnachtshuhn können auch 6 Pfennige gegeben werden. Die Abgaben des Weisat [Naturalabgabe] sind zu 3 Terminen über das Jahr verteilt zu leisten, nämlich zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Dabei bleibt es der Herrschaft vorbehalten, den Geldwert des Weisat [Naturalabgabe] oder das Weisat selbst zu nehmen. Desweiteren gibt Lutz Fischer (Vischer) jährlich zu Lichtmess [Februar 2] einen rheinischen Gulden. Die Aussteller bekunden, dass sie darüberhinaus von Johann Schwab (Hanns Swab), Bürger zu Nürnberg (Nuremberg), den Hof zu Vorrach [wohl Vorra, Lkr. Nürnberger Land] gekauft hatten, welcher mit einer jährlichen Abgabe von 2 Pfund Pfennigen verbunden ist. Die Aussteller bekunden, dass sie dies alles mit allem Zubehör rechtmäßig besessen hatten und nun gegen eine [nicht genannte] Geldsumme an Johann Halbritter, Pfarrer zur Kirche Unserer Lieben Frau zu Neuburg (Newnburg) [an der Donau], und an den Rat der Stadt Neuburg als Testamentsvollstrecker (geschafftherrn) einer Jahrtagsstiftung (ainer ewigen meß), welche von dem verstorbenen Freiberg [wohl Wieland von Freyberg] zu Ehren der heiligen Dreifaltigkeit und der Gottesmutter gestiftet wurde (die lonet von Freiberg saliger gedachtnuß), verkauft haben. Die Aussteller bekunden, dass sie für den Weiler zu Moos (Moß) und den Hof zu Vorra (Vorrach) auf alle Ansprüche verzichten und für diese die entsprechenden Rechte des Landes und der dortigen Grafschaft gelten sollen. Sollten sich die Aussteller daran nicht halten und die Käufer dadurch Schaden nehmen, so verpflichten sich die Aussteller für den dann entstandenen Schaden aufzukommen. Alle bisherigen Urkunden über obengenannte Güter wollen die Aussteller aushändigen. Sollten hierbei Urkunden nicht mehr gefunden werden, so sollen diese ungültig (all tod und kraftloß) sein. Aussteller: Martin und Margarethe Hinderkircher Empfänger: Johann Halbritter, Pfarrer der Kirche Unserer Lieben Frau zu Neuburg an der Donau, und der Rat der Stadt Neuburg
Charter: J 076
Date: 26.02.1442
Abstract: Ulrich Oetlinger bekundet, dass er der Liebfrauenkirche des neuen Stifts zu Ingolstadt (unser lieben frawen der newen stifft zu Ingolstat) das Gut (guetlein) zu Pleiling (plewblingen) [Stadt Vohburg an der Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm], das derzeit von einem gewissen Leser bewirtschaftet (daz der leser yetzung pairt) wird, übereignet hat. Der Aussteller bekundet, dass ihm vom Liebfrauenstift durch Konrad Glaeczl [Glätzl] und Heinrich Widenman [Widenmann], Kirchenpröpste (kirchprobst) der Liebfrauenkirche von Ingolstadt, für die überlassene Lehenschaft Genüge getan wurde. Dementsprechend verzichtet der Aussteller auf alle Ansprüche an dieser Lehenschaft. Aussteller: Ulrich Oetlinger Empfänger: Konrad Glaeczl und Heinrich Widenman, Kirchenpröpste der Liebfrauenkirche von Ingolstadt
Charter: J 077
Date: 24.11.1442
Abstract: Johannes (Johanns) Halbritter, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Neuburg (Newnburg) [an der Donau], und Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, sowie Pfleger des Liebfrauenstifts und des neuen Pfründnerhauses zu Ingolstadt, bekunden für sich und ihre Nachfolger im Pflegeramt, dass sie sich, nachdem die Schenke (Tafern) in Schonleinsperg [wohl Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] in der Woche vor dem vergangenen Festtag des heiligen Matthäus [September 21] zusammen mit anderen Holzgebäuden (zymmern) in demselben Dorf, vermutlich (als die sag geet) durch Brandstiftung (legfewr), abgebrannt ist, mit Ullrich (ullein) Weber, der diese Schenke derzeit besitzt, geeinigt haben, dass dieser das Haus und den Stadel wieder aufbauen soll. Sollte er nicht mehr auf dieser Schenke bleiben und die Gebäude verkaufen wollen, so soll er diese zuerst den Pflegern anbieten. Die Aussteller sollen das Recht behalten, dort einzusetzen, wen sie wollen, sei es zu Lebzeiten Ullrichs oder nach dessen Tod. Im Fall einer Einsetzung sollen die Aussteller oder der neu eingesetzte Schenkwirt dem Ullrich Weber oder seinen Erben soviel bezahlen, wie durch 4 Ehrenmänner (biderbermann) bestimmt wird, wovon die Aussteller 2 von des Stiftes Hintersassen und die andere Partei (sy) [ebenfalls] 2 Hintersassen des Stiftes bestimmen sollen. Sollten sich die 4 Ehrenmänner nicht einig werden, so soll durch einen fünften Hintersassen des Stiftes eine Mehrheit hergestellt werden, die entscheiden soll, wie viel für die Gebäude (zymmer) zu bezahlen ist. Dabei sollen jedoch jene 1500 Dachziegel berücksichtigt werden, die die Aussteller dem Ullrich [Weber] bereits geliehen haben. Anderweitig soll Ullrich Weber keine Ansprüche geltend machen können. Aussteller: Johann Halbritter und Gabriel Glesein Empfänger: Ullrich Weber, Wirt der Schenke zu Schönesberg
Charter: J 078
Date: 08.05.1444
Abstract: Konrad (Chunrad) Sanspeck, Bürger zu Ingolstadt, und seine Ehefrau Barbara, bekunden, dass sie gegenüber Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche von Ingolstadt, sowie gegenüber Konrad (Chunrad) Glaeczl [Glätzl] und Heinrich Widenman [Widenmann], Kirchpröpste der Liebfrauenkirche, den Betrag von 27 rheinische Gulden an aufgelaufenen Zinsen schuldig sind, zusammen mit (sambt) 3 rheinischen Gulden, die am vergangenen Festtag des heiligen Georg [April 23] fällig waren. Die Schulden rühren von einem Haus und einer Hofstatt der Aussteller zu Ingolstadt her, welche zwischen den Häusern des jungen Herzogs [Ludwig VIII.] (unsers iungen gnedigen herrn) [?] und den Häusern eines gewissen [N] Groll (des Grollen hewsern) liegen, und worüber ein Brief von Stephan Satler existiert, der ausweist wieviel von den Gütern abzuführen ist. Die Aussteller bekunden, dass sie die 27 Gulden und den fälligen Zins am nächsten Festtag des heiligen Michael [September 29] ihren Gläubigern bezahlen wollen. Sollten die Aussteller sich nicht an diese Zusage halten und sollten die Gläubiger dadurch Schaden nehmen, sei es durch Forderungen von Christen oder Juden (kristen oder juden), sei es durch Botenlohn (potenlon), Zehrgeld (zerung), Nachfolgekosten (nachraisen) oder Gerichtskosten, so sollen die Gläubiger sie an ihrem gesamten Hab und Gut entsprechend pfänden dürfen. Aussteller: Konrad und Barbara Sanspeck [Sauspeck?] Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt; Chunrad Glaeczl und Heinrich Widenman, Kirchenpröpste der Liebfrauenkirche Ingolstadt
Charter: J 079
Date: 03.12.1445
Abstract: Sertz [Servatius] Hulderbach (hulderpach) aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er gegenüber den Geistlichen Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, sowie Konrad Glaeczl [Glätzl] und Heinrich Widenman [Widenmann], Kirchpröpste des Liebfrauenstifts, 40 Pfund Pfennige Ingolstädter Währung für eine aufgelaufene Gült schuldig ist, die an einem Hof zu Gerolfing hängt, welchen er vom Liebfrauenstift überlassen bekommen hat. Der Aussteller bekundet, dass er die geschuldete Summe innerhalb von 5 Jahren zurückzahlen will, zu jeweils 8 Pfund Pfennigen zum Festtag des heiligen Martin [November 11] der Jahre 1445, 1446, 1447, 1448 und 1449. Zusätzlich will er die jährlich Gült für den genannten Hof zum Festtag des heiligen Michael [September 29], oder 8 Tage davor oder danach, bezahlen. Sollte sich der Aussteller nicht an diese Fristen für Schuld und Gült halten, so sollen die Gläubiger das Recht haben, sein Vorrecht (gunst) anderweitig zu verkaufen, wobei das Vorrecht (gunst) nicht so teuer (hoch) verkauft werden soll, wie Schuld und Gült zusammen wert sind. Die Gläubiger sollen dann Anspruch auf alle immobile und mobile Habe des Ausstellers haben. Der Aussteller bekennt ferner, dass er kein geraubtes Gut (Rawb) auf dem Land verkaufen will. Aussteller: Sertz [Servatius] Hulderpach Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Glaeczl und Heinrich Widenman, Kirchenpröpste des Liebfrauenstifts Ingolstadt
Charter: A-VI-12
Date: 24.10.1446
Abstract: Ulrich Hausner beurkundet in seiner Funktion als Vogt von Rain den Verkauf einer Wiese und eines Gehölzes in Haselbach („genhalb der kal und streicht auf dem pach her ab“) von Enderlin Hürster an Klaus Walther für 25 Rheinische Gulden. Aussteller: Hausner, Ulrich, Vogt zu Rain Empfänger: Klaus Walther aus Ötting
Charter: J 080
Date: 28.11.1446
Abstract: Gabriel Glesein, Pfarrer, Konrad (Chunrad) Glaeczl [Glätzl] und Heinrich Widenman [Widenmann], beide Kirchenpröpste der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, bekunden für sich und ihre Amtsnachfolger des Liebfrauenstiftes sowie für die Verweser des neuen Pfründnerhauses, dass Ullrich (ull) Weber, Wirt zu Schonleinsperg [wohl Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], die Baurechte an dem dortigen Wirtshaus (Tafern) an Konrad Vicker aus Berg im Gau (perg in dem gew) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] verkauft hat. Die Aussteller bekunden ferner, dass zu diesem Zweck Verkäufer und Käufer zu ihnen gekommen sind und sie daraufhin dem Konrad Vicker die entsprechenden Rechte verliehen haben, nachdem dieser den vereinbarten Handlohn (hantlanng) gezahlt hatte. Der Käufer soll sich um sein Lehen kümmern und, falls ihm verborgene Lehen in Zukunft zu Teil werden (verswigne lehn erfuern) sollten, die dem Liebfrauenstift gehören, soll er dies den Ausstellern mitteilen und sich auch in allen anderen Belangen so verhalten, wie es treue Lehensleute und Zinsleute ihrer Herrschaft schuldig sind. Die Gült aus dem Wirtshaus soll jährlich gemäß den Angaben des Salbuchs (Salpuchs) im Pfründnerhaus abgegeben werden. Sollte Vicker die Rechte eines Tages veräußern wollen, so soll er sich an die Bestimmungen halten, wie sie die Urkunde des Ullrich Weber ausweist. Aussteller: Gabriel Glesein, Konrad Glaeczl [Glätzl], Heinrich Widenman [Widenmann] Empfänger: Konrad Vicker, Wirt der Taverne zu Schönesberg
Charter: J 081
Date: 06.01.1447
Abstract: Ullrich (Ull) Weber aus Schonleitten [wohl Schönleiten, Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg], Amtmann in Aindling (Ainlingen) [Lkr. Aichach-Friedberg], bekundet für sich, seine Ehefrau und seine zwei Erben, dass er einst durch Gabriel Glesein (Gabrihels Glesen), Pfarrer der Liebfrauenkirche zur Neuen Pfarrei (zur Newyen Pfarr) in Ingolstadt, sowie durch die Kirchpröpste, den Amtmann und Steuererheber (einbringer) bei der Zahlung der Gült in Bach (Pachh) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] und in Aindling, die in die Gerichte des Liebfrauenstifts gehören, in den vergangenen Jahren unberücksichtigt (unverechnet) geblieben ist. Weber bekundet, dass ihn nun sein Herr, Gabriel Glesein, nach Aichach (Archach) bestellt hat, um ihm für eine Berechnung (im ain rechnunge zue sein und ein benugen ze thuen) zur Verfügung zu stehen. Der Aussteller bekundet ferner, dass Glesein seinen Anwalt, Andreas Eysenlen, Bürger zu Aichach, und seinen Diener Hermann (Herman) den Zeidler (Zeidlar), Bürger zu Ingolstadt, zu dem Treffen entsandt hat und beide Seiten hinsichtlich der Berechnung übereingekommen sind. Demgemäß ist Ullrich Weber für die ausstehende Gült dem Liebfrauenstift 27 Pfund Pfennige, 7 lange Schillinge sowie 27 Pfennige schuldig. Desweiteren weist Ullrich Weber auf eine noch ausstehende Schuld (noch awsligender Gult und schulde) in Höhe von 7 Pfund [Pfennigen], 6 Schillingen und 9 1/2 Pfennigen hin und bittet um Ermäßigung, etwa durch Geldabzug an seinem Lohn und Sold. Weber bekundet, dass daraufhin ein fünfköpfiges Schiedsgericht aus Ulrich Eisenreich, Konrad Saniczeller [Sandizeller], beide aus Aichach, Benedikt Wieland aus Sankt Leonhard [wohl Sankt Leonhard im Forst, Gde. Wessobrunn, Lkr. Weilheim-Schongau], Johann (Hannsen) Biethener, Gerichtsschreiber zu Aichach, und Peter Riedermair, Bürger zu Aichach, geurteilt hat, dass dem Ullrich Weber für seine geleisteten Dienste und entstandenen Kosten (fur mein dienste und solde vorgemelt und zerunge wegen) an der erstgenannten Summe 14 Pfund, 4 Schillinge und 6 Pfennige abgezogen werden sollen, so dass auf ihm eine Restschuld von 13 Pfund Pfennigen verbleibt. Was an dieser Restschuld nicht getilgt werden kann, soll dem Ullrich Weber von seinen 14 Pfund Pfennigen abgezogen werden. Sollten aber die ausstehenden 7 Pfund Pfennige zur Gänze eingebracht werden, so soll Weber nur die 6 Pfund Pfennige schuldig sein. Die Schiedsleute haben ferner geurteilt, dass gegenüber Weber, seiner Ehefrau und seinen Erben keine etwaigen Forderungen an der [Erlass-] Summe von 14 Pfund Pfennigen, 4 Schillingen und 6 Pfennigen erhoben werden können. Seine Ehefrau und Erben sind auch von späteren Anprüchen und Forderungen ausgeschlossen. Ullrich Weber soll die vereinbarten 6 Pfund Pfennige unverzüglich an seinen Herrn bezahlen, nämlich 3 Pfund Pfennige zum kommenden Festtag des heiligen Martin [November 11] und die zweiten 3 Pfund Pfennige zum Festtag des heiligen Martin des nächsten Jahres 1448. Sollte die noch ausstehende Schuld über 7 Pfund nicht restlos gezahlt werden, so soll Ullrich Weber den Differenzbetrag zu den genannten Fristen je zur Hälfte bezahlen. Die entsprechenden Zahlungen sind dem Ullrich Weber zu quittieren. Zur Sicherheit der Gläubiger setzt Ullrich Weber als Pfand sein Haus in Schönleiten mit allem Zubehör, auch mit seinen 2 Äckern, die an der Straße nach Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] und den Äckern von Martin Hinderkircher liegen, ein und erklärt, dass die Gläubiger gegebenenfalls daran ein Pfändungsrecht haben sollen. Aussteller: Ullrich Weber, Amtmann in Aindling Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt
Charter: A-IV-12
Date: 25.02.1447
Abstract: Gabriel Glesein, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt sowie Chunrad Glätzl und Hainrich Widenman, beide Kirchenpröpste zu unserer Lieben Frau in Ingolstadt, bestätigen als Vertreter für das Stift zu Unserer Lieben Frau bzw. für das Pfründhaus in Ingolstadt, dass Hanns Elgast, der sein Erbrecht am Hof in Kösching, das vormals Hainrich Häberger gehört hat und nun zum Besitz des Ingolstädter Pfründhauses zählt, mit Genehmingung des Stifts an Hanns den Slöt aus Tetting verkauft hat, die noch ausstehende Schuld, die sich aus unbezahlter Gilt, Ausständen bei der Stiftung („selgerät“) von Arnolt Barbir, einem ehemaligen Diener des bayerischen Herzogs, und aus Kosten für Getreide, das Elgast nach einem Ernteschaden durch heftigen Regen vom Stift bezogen hatte, zusammensetzt, mit 45 Pfund Pfennig beglichen hat. Aussteller: Glesein, Gabriel, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Glätzl, Chunrad, Kirchenpropst zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Widenman, Hainrich, Kirchenpropst zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt Empfänger: Elgast, Hanns, Bürger zu Kösching
Charter: J 083
Date: 04.04.1447
Abstract: Johann (Hanns) Oedmair aus Buch (Puoch) [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und seine Ehefrau Elisabeth bekunden, dass sie an Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche in Ingolstadt, an Konrad Glatzl [Glätzl] und an Heinrich Widenman [Widenmann], Kirchenpröpste der Frauenkirche in Ingolstadt, das Gut zu Buch, das sie von diesen innehaben, das zu der Stiftung (czw der Ordnung) der 16 Psalteristen in der Frauen-Pfarrkirche in Ingolstadt gehört und das aus der 6 Tagwerk großen Mähwiese (wismads) bei Haselbach [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] besteht, welche dort vor dem Friedhof (vor der heyligen doselbs acker) liegt und der Schafstall (Schaffstal) genannt wird, von einem Markstein zum anderen, mit allem Zubehör, so wie es von Johann (Hanns) Pechrer, Bürger und Rat der Stadt Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], und seiner Ehefrau Anna an die Aussteller gekommen ist, für 32 rheinische Gulden oberbayerischer Währung (an gold und gewicht nach lannds in Obern Bairn gemayner werung) verkauft haben. Die Aussteller bekunden, dass sie die genannte Mähwiese an die Kirchenpröpste und Pfleger zu freiem Recht übergeben haben, wie dies in Land und Grafschaft, in welchen die Mähwiese liegt, üblich ist. Sollten sich die Aussteller daran nicht halten, so erklären sie für allen den Käufern daraus entstehenden Schaden aufzukommen. Die Aussteller verzichten auf jeden Rechtsanspruch an dem genannten Kaufgut und erklären, dass die Käufer damit verfahren sollen, wie sie es auch mit anderen Eigengütern der Psalteristen-Stiftung (ordnung) halten. Aussteller: Johann und Elisabeth Oedmair aus Buch Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche Ingolstadt; Konrad Glatzl und Heinrich Widenmann, Kirchenpröpste der Frauenkirche Ingolstadt
Charter: A-IV-13
Date: 20.04.1447
Abstract: Hanns Hennprunner bestätigt, dass ihm von Gabriel Glesein, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, Conrat Glätzel und Hainrich Widenman, beide Kirchenpröpste zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, das zu deren Stift gehörige Hirnbrunner Gut verliehen worden ist, wofür gewöhnlich eine Herrengilt von 4 Pfund Pfennig, die jährlich an St. Georg zu zahlen sind, 10 Schwaigkäse zu Pfingsten, 3 Weisat (Geschenke) von je 2 Schwaigkäsen (entspricht pro Schwaigkäse 18 Pfennig), 16 Dienst Fisch (1 Dienst zu Weihnachten, 1 Dienst zu Ostern, 1 Dienst zu Pfingsten, 1 Dienst zu St. Martin, 1 Dienst zu Allerheiligen, 1 Dienst pro Quatember, 1 Dienst zu den vier Tagen, je 1 Dienst pro Fastenzeitwoche, wobei 1 Dienst 30 Pfennigen entspricht), 4 Erung (Geschenk) pro Jahr mit Fischen (1 Erung zu Weihnachten, 1 Erung zu Ostern, 1 Erung zu Pfingsten, 1 Erung zu St. Martin, wobei 1 Erung 60 Pfennigen entspricht, die Fische sollen jedoch „des tritten pfennigs pesser sein“), 1 Schäfflein Speisefisch für 3 Pfennig im Herbst und einem Fastnachthuhn zu entrichten ist, da aber das Gut derzeit dies nicht aufbringen kann, soll Hennprunner (mit Hanns Verg, Bürger zu Neuburg, und Mathes Vischer aus Bertoldsheim als Bürgen zur finanziellen Sicherheit) die folgenden sechs Jahre jährlich nur 4 ½ („funffthalb“) Pfund Pfennige, jeweils zur Hälfte an St. Georg und St. Michael, in Ingolstadt übergeben, wobei am nächsten Georgstag aufgrund der kurzen Zeit nur 9 Schillingpfennige zu begleichen sind, wozu noch die für seine vom Vater ererbte und aufgrund von dessen Schulden über 20 Gulden eigentlich dem Stift zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt zustehende Point jährlich zu denselben Zeiten, zuerst aber am nächsten Michaelstag zu entrichtende Gilt von 5 Schilling Pfennigen kommt, wobei alle Gilten bei Überziehung von 14 Tagen bei Hennprunner und den Bürgen gepfändet werden können. Aussteller: Hemprunner, Hanns Empfänger: Glesein, Gabriel, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Glätzel, Conrat, Kirchenpropst zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Widenman, Hainrich, Kirchenpropst zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt
Charter: J 082
Date: 25.09.1447
Abstract: Johann (Hanns) Pechrer, Bürger zu Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie an Johann (Hanns) Oedmair, der derzeit in Puch [Buch, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] wohnt, und an dessen Ehefrau Elisabeth, ihre 6 Tagwerk große Mähwiese (wismad), die bei Haselbach (Haszelpach) [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] vor dem Friedhof (vor der heyligen acker) liegt und die der Schafstall (Schaffstal) genannt wird, zusammen mit allem Grund und Boden, von einem Markstein zum anderen, sowie mit allem Zubehör, so wie es Nikolaus (Claus) Walther, der nun in Oting [wohl Otting, Lkr. Donau-Ries] wohnt, an die Aussteller zurückgegeben hat, für 30 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller bekunden, dass sie die Mähwiese den Käufern zu freiem Recht übertragen haben. Die Aussteller wollen das Kaufgut zu eigenem Recht übertragen und erklären für den Hinderungsfall, dass sie den Käufern eventuell dadurch entstandenen Schaden ersetzen wollen. Ferner soll die Mähwiese in der Familie Pechrer vererbbar sein, so dass die Familie damit wie mit eigenem Gut verfahren kann. Alle bisherigen Urkunden, die die Mähwiese betreffen, sollen künftig ungültig sein. Aussteller: Johann und Anna Pechrer, Bürger zu Rain am Lech Empfänger: Johann und Elisabeth Oedmair aus Buch
Charter: J 084
Date: 12.12.1447
Abstract: Jörg (Jorg) Planck von Joszhofen [Joshofen, Stadt Neuburg an der Donau, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und seine Ehefrau Barbara bekunden, dass ihnen Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche zu Ingolstadt, Konrad Glaetzl [Glätzl] und Heinrich Widenmann (Widenman), Kirchenpröpste daselbst, die dem Frauenstift gehörende Mühle zu Bach (gelegen zum pach) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] im Landgericht Aichach zu Erblehen verliehen haben, worüber sie einen Erbbrief von diesen erhalten haben. Die Aussteller bekunden, dass sie ihren Lehensherrn gegenüber treu und gehorsam sein wollen und ihnen von der Mühle ab dem nächsten Jahr eine jährliche Gült von 2 Pfund Pfennigen zu Michaelis [September 29] zahlen wollen, sowie für Kleindienst 10 Hühner, 10 Käse, 100 Eier, ein Fastnachtshuhn sowie ein Weisat [Abgabe] von 3 Schillingen und 7 Pfennigen. Von dem kleinen zur Mühle gehörenden Garten wollen sie 3 Hühner und 3 Käse, oder dafür 18 Pfennige geben. Zu dem Lehensgut gehört ferner jener Teil an Acker und Mähwiese (wismad), den von dem geteilten Hof zu Bach (zum pach) die Vorfahren der Aussteller, die Müller waren, innehatten. Die Abgaben entsprechen jenen Abgaben der anderen Hofstätten und Hintersassen der Lehensherrn in diesem Gebiet. Die Aussteller bekunden, dass sie ihren Lehensherrn für das Erbrecht die Zahlung von 20 rheinischen Gulden und 3 rheinischen Gulden als Handlohn (hantlang) versprochen haben. Sie wollen sich um den baulichen Erhalt des Lehensgutes (an zymmern und stain auch an dem abwerch) kümmern, damit die jährliche Abgabe gesichert ist. Sollten die Aussteller oder ihre Erben dieser Pflicht nicht nachkommen, so haben die Lehensherrn das Recht sie zu mahnen und danach das Lehensgut einzuziehen und anderweitig wieder auszugeben. Die Aussteller sollen das Erbrecht an der Mühle auch weiterverkaufen können, jedoch nur, wenn baulicher Erhalt und jährliche Abgabe daraus sichergestellt sind. Ein entsprechender Käufer soll dann dem Pfarrer und den Kirchenpröpsten einen rheinischen Gulden als Handlohn (zehanntlang) zahlen. Aussteller: Jörg und Barbara Planck aus Joshofen Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche Ingolstadt; Konrad Glaetzl und Heinrich Widenmann, Kirchenpröpste des Frauenstifts Ingolstadt
Charter: J 085
Date: 07.07.1448
Abstract: Ulrich Fragner, Bürger von Ingolstadt, und seine Ehefrau Margarethe (Margreth) bekunden, dass sie bisher Ansprüche und Forderungen gegenüber Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche und des neuen Frauenstifts eben dieser Pfarrkirche zu Ingolstadt, wegen einer jährlichen Gült über 4 rheinische Gulden erhoben haben, die vor einiger Zeit die Witwe Elisabeth Hirfurtter dem Jörg Starchell aus Hunttzell [Hundszell, Stadt Ingolstadt], Bürger von Ingolstadt, aus dessen Gut, das der Weyr Garten genannt wird, zusammen mit Zubehör über 80 Bifang für 47 rheinische Gulden abgekauft hatte und worüber die Aussteller einen Kaufbrief in ihrer Gewalt hielten. Die Aussteller bekunden, dass sie meinten, rechtmäßige Erben der 4 rheinischen Gulden und des Kaufbriefs zu sein, und bekennen, dass sie nun mit Pfarrer Gabriel Glesein geschieden wurden und für künftige Zeiten keinerlei Rechte und Ansprüche die 4 rheinischen Gulden betreffend geltend machen können. Die entsprechende Urkunde wollen sie abgeben, etwaige andere Urkunden die das Gut und die Gült betreffen, sollen ungültig sein. Die Aussteller bekunden, dass ihnen im Rahmen des Schieds eine Geldsumme zugestanden und bezahlt wurde. Aussteller: Ulrich und Margarethe Fragner aus Ingolstadt Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt
Charter: J 086
Date: 09.02.1449
Abstract: Die Bürgermeister und Räte der Stadt Neuburg [an der Donau] bekunden, dass sie als Testamentsvollstrecker (geschafftherrn) der Messe, die die verstorbene Laneta von Freyberg zu Ehren der heiligen Dreifaltigkeit und der Gottesmutter gestiftet hat, mit Rat des Johann Kausch (Kawsch), derzeit Vikar des Peter [von Schaumberg], Bischof von Augsburg, und wegen der Bitte des Jörg Wild, derzeit Kaplan der genannten Messe, ein ordnungsgemäßes Tauschgeschäft (wegssel) den Weiler, der Moos [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] genannt wird und bei Straß [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] gelegen ist, und die daraus anfallenden Zinsen und Gült, welche zu genannter Messe gehören, betreffend vollzogen haben, nachdem es zu Streitigkeiten (geprechen irrung hindernuß und beschwaerung) Weiler und Zinsen betreffend gekommen war. Es wurde mit German Walthor, Bürger zu Neuburg, und dessen Ehefrau Margarethe festgestellt, dass bisher laut einer Urkunde ein Drittel des Zehnts zu Burgheim (Burckhaim) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und andere Gült sowie der Weiler Moos der Messe und ihrem Kaplan zustand. Die Aussteller bekunden, dass sie nun, um den Streit zu schlichten, den Weiler Moos mit allem Zubehör an German Walthor und seine Ehefrau Margarethe zu freiem Eigen übergeben, so wie es eine in dem Besitz der Aussteller befindliche Urkunde des Martin Hinderkircher (Hintterkircher) ausweist. Um den Fortbestand der Messe zu sichern, wird hiervon der Hof ausgenommen, der Varrach [wohl Vorra, Lkr. Nürnberger Land] genannt wird und der auch weiterhin zur Messe gehören soll. Der Wert des Weilers Moos mit seinem Zubehör, ausgenommen Varrach, wird auf 19 rheinische Gulden veranschlagt, je 15 Schillinge für einen Gulden gerechnet. Die Aussteller bekunden, dass sie für sich als Testamentsvollstrecker und für den Kaplan zu Gunsten von German und Margarethe Walthor auf alle Rechte an dem Weiler Moos verzichten. Die Aussteller erklären alle betreffenden Urkunden, insbesondere jene des Martin Hinderkircher, auszuhändigen, ausgenommen jene, die den Hof Varrach berühren. Für den dem German Walthor eventuell entstandenen Schaden wollen die Aussteller aufkommen. Aussteller: Bürger und Rat der Stadt Neuburg an der Donau Empfänger: German und Margaretha Walthor aus Neuburg an der Donau
Charter: J 087
Date: 11.03.1449
Abstract: Georg (Jorg) Schik, Bürger zu Ingolstadt, bekundet, dass er an Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche zu Ingolstadt, und an die Kirchenpröpste des Stifts des neuen Pfründnerhauses, seinen 6 Bifang großen Moosgarten (Moszgarten), der im Moos von Ingolstadt an dem mittleren Weg liegt und der an seiner Rechten an die Schutter angrenzt (zu der rechten hant gen der schutter), verkauft hat. Von dem [Moos] gehören bereits 4 Bifang dem Pfarrer, 5 Bifang dem Kellner von Osterdorf [Gde. Pappenheim, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] und Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries]. Georg Schik bekundet, dass er den Moosgarten von seinen verstorbenen Verwandten, seinem Vetter Markward (Marquart) Schik und dessen Ehefrau Elisabeth geerbt hat und diesen als sein freies Gut nun für 4 Pfund Pfennige Ingolstädter Währung verkauft hat. Bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten will der Aussteller die Käufer gerichtlich vertreten und ihnen im Hinderungsfall entstandenen Schaden ersetzen. Der Aussteller bekundet, dass er zum Nutzen des Pfründnerhauses und dessen Pfleger auf alle Ansprüche an dem genannten Moosgarten verzichtet. Aussteller: Georg (Jorg) Schik, Bürger zu Ingolstadt Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche zu Ingolstadt; die Kirchenpröpste der neuen Pfründnerhausstiftung
Charter: J 088
Date: 29.06.1449
Abstract: Heinrich von Gumppenberg, Erbmarschall in Oberbayern, bekundet, dass er auf Befehl seines Herrn, des Fürsten Heinrich [XVI., des Reichen], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern [Bayern-Landshut], zusammen mit den herzoglichen Räten Wilhelm von Aichberg, Heinrich Nothaft, Georg (Jorg) Klosner, Georg (Jorg) von Kamer, Konrad Gumppenberger, Johann (Hanns) Seywoltstorffer [Seyboltstorffer] und Urban Mauttner zu Gericht gesessen hat und dass der vor ihm erschienene Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, vertreten durch Michael Riedrer, Kanzler Herzog Heinrichs, Pfarrer zu Taufkirchen [Lkr. Erding oder Lkr. München] und Redner des Gabriel Glesein, sowie durch Johann (Hanns) Schramm, Kämmerer zu Ingolstadt und Rechtsbeistand (Anweiser) des Gabriel Glesein, bekundet hat, dass ihm wegen ettlicher Vogteirechte, Gerichtsbarkeiten und Gültrechte zu Sielenbach [Lkr. Aichach-Friedberg] im Gericht Aichach, welche das genannte Stift der Liebfrauenkirche einst gekauft und länger als das Landrecht erlaubt innehatte bislang kein Streit erwachsen sei und er über die Stücke in Sielenbach Kaufbriefe besitzt. Seit 6 Jahren nun würde Peter Marschall in der Vogtei und im Gericht durch übertriebenes Scharwerk (scharrberich) und Schäferei (schaffrey) widerrechtlich die Leibeigenen belasten, weshalb Gabriel Glesein den Peter Marschall nun gerichtlich verfolgen (daran zuweisen) und entstandenen Schaden ersetzt haben will. Daraufhin ließ Peter Marschall zu Stumpfberg durch seinen Redner Georg (Jorg) Ahaimer vortragen, dass er nur auf die Klage antworten will, die die Leibeigenen in Aichach wegen Weideplätzen (gesuchs) und wegen der Schäferei (schaffrey) gegen ihn erhoben haben. Ein Gutteil der nun anwesenden Räte sei bereits damals anwesend gewesen. Die Räte bestätigen, dass sie damals dabei waren und dass deshalb die Streitparteien wegen beider Streitsachen zu dem heutigen Gerichtstag geladen wurden. Daraufhin brachte Gabriel Glesein als Vogtherr seiner Leibeigenen vor, dass Peter Marschall die Schäferei auf die Leibeigenen geschlagen hätte, diese dadurch in den vergangenen 6 Jahren Not gelitten (mu gehabt) hätten und an ihren Weideplätzen mit Gewalt und widerrechtlich belastet worden wären. Dadurch hätten die Leibeigenen Verluste bei Nahrung, Weideplätzen und Gült erlitten. Peter Marschall solle daher mit der Schäferei aufhören und entstandenen Schaden ersetzen. Hierauf antwortete Peter Marschall, dass die Güter, auf welchen Gabriel [Glesein] meint Vogtei- und Gerichtsbarkeitsrechte zu haben, sein Sohn Georg (Jorg) Marschall von der Äbtissin von Altomünster (Alttenmunster) [Lkr. Dachau] gekauft hat und er somit Gabriel weder an Vogtei- noch an Gültrechten unrecht getan hat und dies auch nie tun will. Sollte Gabriel [Glesein] aber an Vogtei- und Gültrechten Abbruch geschehen sein, so will Peter Marschalk darauf antworten. Peter Maschalk bekundet, dass es ihn wundert, dass Gabriel Glesein ihm Schaf- und Treibrechte abspreche, da es offenkundig sei, dass er seine Schafe nicht nach Sielenbach sondern nach Schafhausen [Gde. Sielenbach, Lkr. Aichach-Friedberg] auf die Weide treibe, so wie auch seine Vorgänger die Schenken und die aus dem Geschlecht Stumpffberg verfahren sind. Peter Marschalk bekundet, dass er alle seine Schafe in einem Zwingerbau halte, in welchem seine Vorfahren einst bis zu 1500 Schafe gehalten haben, halte er nun nur 500 Schafe. Peter Marschalk bekennt, dass er länger als zulässig Nutznießer gewesen ist und wünscht, dass sein Kaufbrief auf Stumpffberg als Haussitz und Hofmark lauten soll. Peter Marschalk erwähnt, dass er vorher einige Zeit Pfleger in Friedberg gewesen ist und dass er sich bereit erklärt nach Landesrecht und nach Ausweis den [Sal-]Buches den Nutzen (nucz und gewer) auszutragen, dass aber Gabriel Glesein ihn ungerechtfertigt angegriffen hat. Darauf antwortete Gabriel Glesein, dass auf den bevogteten Gütern der Marschalk die Armleute [?] über viele Jahre hinweg über Gebühr und unrechtmäßig belastet hat, da weder Grund noch Boden ihm gehörten, sondern dem Stift zu Ingolstadt vogt- und gerichtsbar sind. Gabriel Glesein konnte ein Vidimus eines Kaufbriefs Stumpffberg betreffend vorzeigen, welches auswies, dass weder von Stumpffberg noch von Sielenbach die Rede gewesen ist, und dass laut Urkunde und Vidimus Peter Marschalk in Sielenbach nur einen Hof, 4 oder 5 Hofstätten mit seinen 800 oder 900 Schafen beweiden soll. Hinsichtlich seiner Vorfahren wurde Wilhelm Schenk befragt, welcher ettliche Schaft [?] hielt, der jedoch wegen der Schafweide 4 Höfe unbenutzt (od) liegen ließ. Daraufhin fragten die Räte den Peter Marschalk, ob er in Zukunft die Schäferei an den entsprechenden Orten einstellen, die Armleute [?] schadlos halten und ihnen entstandenen Schaden ersetzen will. Hierauf antwortete dieser, dass Sielenbach zum Sitz Stumpffberg gehöre und dass der Marschall dort 9 Höfe in der Umgebung von Sielenbach und 13 oder 17 Hofstätten habe und dass seine Vorfahren schon seit sehr langer Zeit ihre Schäferei dort innehaben. Er bekundet weiter, dass er das Gut Stumpffberg vor langer Zeit gekauft hat und will dies nach Landesrecht und Aussage des [Sal-]Buches austragen. Schließlich hat die Mehrheit der Räte hinsichtlich der Schäferei entschieden, dass Peter Marschalk rechtsgültige Dokumente vorbringen soll, die seine Aussagen beweisen. Sollte er dies nicht können so soll er bei Gott und den Heiligen seine Aussagen beeiden. Die Rechtmäßigkeit (daz sein ayd rain und nit mayn sey) soll dann von 2 Unparteiischen beeidet werden. Es wird eine Frist von 45 Tagen [drein vierczehen tagen und drein tagen), in etwa zum nächsten herzoglichen Hofgericht, oder zu einem frei gewählten Tag des Herzogs gesetzt. Sollte der Herzog in der nächsten Zeit keine Muße dafür haben, so wird der Gerichtstermin entsprechend verschoben. Der Aussteller bekundet, dass er diesen Gerichtsbrief beiden Parteien ausgehändigt und mit seinem Siegel besiegelt hat. Aussteller: Heinrich von Gumppenberg, Erbmarschall in Oberbayern Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt
Charter: J 090
Date: 07.07.1449
Abstract: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, bekundet, dass hinsichtlich des dritten Teils an dem Zehnt zu Burgheim, über welchen Urkunden existieren und der bisher in Zusammenhang mit Schonleinsperg [Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] von dem Liebfrauenstift und dem neuen Pfründnerhaus in Ingolstadt lehenrührig war, German Walthor, Bürger zu Neuburg [an der Donau], von ihm, Gabriel Glesein, bisher dieses Zehnt-Drittel zu Lehen empfangen hat. Der Aussteller bekundet, dass German Walthor nun dieses Zehnt-Drittel gegenüber dem Rat der Stadt Neuburg als dem Testamentsvollstrecker der verstorbenen Frau Laneta von Freyberg, sowie mit Georg Wild, Kaplan der Messe, welche durch Laneta von Freyberg am Liebfrauenmünster und der Pfarrkirche von Neuburg gestiftet wurde, gegen einen Weiler und weitere Güter bei Moos im Neuburger Gericht eingetauscht (abgewechsselt) hat. Gabriel Glesein bekundet, dass Weiler und Güter zu Moos, die bisher zu eigen (lawtter aigen) gewesen sind, künftig an Stelle des Zehnt-Drittels ein Lehen des German Walthor und seiner Erben sein sollen und dass er German Walthor in seine neuen Lehen eingesetzt hat. Sollte German Walthor von verschwiegenen Lehen erfahren, so soll er dies seinen Lehensherrn über die Pfleger mitteilen. Es folgt eine Aufzählung der Güter bei Moos: Das Gut, das der Ratzer innehat, gibt jährlich ein Mader oder 15 Pfennige sowie drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat und ferner 80 Pfennige Weisat an Michaelis [September 29]; Ferner gibt Abtasmair [Abtsmair?] gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner vier Scharwerker oder sechs Pfennige für einen Scharwerker, ferner ein Mader oder 15 Pfennige sowie ein Fastnachtshuhn; Ullrich Müllner gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner 60 Pfennige Weisgült an Michaelis; Michael Westermair gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner 21 Pfennige Hofstattgeld an Georgi [April 23], ferner zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, ferner fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Reinhart gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 20 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli und ein Fastnachtshuhn; Jakob Adler gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 13 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Schemß gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ein Mader oder 15 Pfennige, vier Scharwerker oder sechs Pfennige für einen Scharwerker sowie ein Fastnachtshuhn; Heiligmair gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, vier Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Matz (Macz) gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 12 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Schillein gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 12 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Johann (Hanns) Bauer (Pawr) gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Paul (Pauls) Acker (Ackers) gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Die Samerin gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, einen rheinischen Gulden an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Lutz Fischer gibt jährlich zu Lichtmess [Februar 2] einen rheinischen Gulden. Der Aussteller bekundet, dass er dem German Walthor diese Urkunde übergeben und mit seinem eigenen Siegel besiegelt hat. Aussteller: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt Empfänger: German Walthor, Bürger zu Neuburg an der Donau und Vasall der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt
Charter: J 089
Date: 07.07.1449
Abstract: German Walthor, Bürger von Neuburg [an der Donau], bekundet, dass er den Dritten Teil am Zehnt zu Burgheim, der in Zusammenhang mit Schonleinsperg [Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] vom Liebfrauenstift und dem Neuen Pfründnerhaus in Ingolstadt lehenrührig ist, und den er dementsprechend von Gabriel Glesein, derzeit Pfarrer des Liebfrauenstifts, als Lehen empfangen hat, gegenüber dem Rat der Stadt Neuburg, als Testamentsvollstrecker der verstorbenen Laneta von Freyberg, und gegenüber Georg Wild, Kaplan der Messe, welche von eben jener Laneta von Freyberg gestiftet wurde, an der Frauenkirche (in unser frawen munster und pfarrerkirchen) von Neuburg, mit dem Einveständnis des Pfarrers Gabriel Glesein, gegen den Weiler und andere unten aufgeführte Güter zu Moos [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Neuburger Gericht, eingetauscht hat. Die Stiftung in Ingolstadt soll an diesem Tausch keinen Schaden nehmen. Der Aussteller bekundet, dass er Weiler und Güter von Moos, die bisher als Ludeigen [freies Grundeigentum] bestanden (die vorher lawtter aigen gewesen sind), anstelle des Drittels des Burgheimer Zehnts des Ingolstädter Liebfrauenstifts, in ein Lehen umgewandelt hat, und dementsprechend als Lehen empfangen hat. Er will dem Ingolstädter Liebfrauenstift gegenüber treu und gehorsam sein. Sollte er von anderen, verschwiegenen Lehen erfahren, so will er dies seinem Lehensherrn über die Pfleger des Stifts mitteilen. Es folgen die dem Liebfrauenstift zu Lehen gemachten Güter bei Moos: Das Gut, das der Ratzer innehat, gibt jährlich ein Mader oder 15 Pfennige sowie 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat und ferner 80 Pfennige Weisat an Michaelis [September 29]; Ferner gibt Abtasmair [Abtsmeier] gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner 4 Scharwerker oder 6 Pfennige für einen Scharwerker, ferner ein Mader oder 15 Pfennige sowie ein Fastnachtshuhn; Ullrich Müllner gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner 60 Pfennige Weisgült an Michaelis; Michael Westermair gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner 21 Pfennige Hofstattgeld an Georgi [April 23], ferner 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, ferner 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Reinhart gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 20 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli und ein Fastnachtshuhn; Jakob Adler gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 13 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Schemß gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ein Mader oder 15 Pfennige, 4 Scharwerker oder 6 Pfennige für einen Scharwerker sowie ein Fastnachtshuhn; Heiligmair gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 4 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Matz (Macz) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 12 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Schillein gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 12 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Johann (Hanns) Bauer (Pawr) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Paul (Pauls) Acker (Ackers) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Die Samerin gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, einen rheinischen Gulden an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Lutz Fischer gibt jährlich zu Lichtmess [Februar 2] einen rheinischen Gulden. Der Aussteller bekundet, dass er der Stiftung zu Ingolstadt diese Urkunde übergeben und mit seinem eigenen Siegel besiegelt hat. Aussteller: German Walthor, Bürger von Neuburg an der Donau Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt; neues Pfründnerhaus zu Ingolstadt
Charter: J 091
Date: 08.09.1449
Abstract: Heinrich [XVI.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bekundet für sich, seinen Sohn Ludwig [IX.], seine beiden [noch lebenden] Erben und alle seine Nachkommen, dass einst sein verstorbener Vetter, Ludwig der Ältere [Ludwig VII. der Bärtige von Bayern-Ingolstadt], Fürst, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Graf von Mortani [Mortain], die Stiftung eines Neuen Pfründnerhauses mit 15 Pfründnern in Ingolstadt vorgenommen hat, jedoch zu seinen Lebzeiten nicht mehr vollenden konnte. Die angesprochene Stifftung ist Gott, dem heiligen Geist, der Jungfrau Maria, den zwölf Apsteln und der heiligen Jungfrau Katharina geweiht. Herzog Heinrich bekundet, dass er als nächster Erbe Ludwigs der Stiftung die nachfolgenden Güter, Stücke und Gülten, die von Herzog Ludwig gekauft wurden und davor nicht den bayerischen Herzögen gehörten oder Teil des Landes Bayern gewesen sind, so wie die entsprechenden Kaufbriefe dies ausweisen, übergeben hat: Erstens das neue Haus, das das Pfründnerhaus genannt wird, das an der Schutter zu Ingolstadt liegt und das Heinrichs verstorbener Vetter [Ludwig VII.] hat erbauen lassen, soweit es von Mauern und Grenzen (Marcken) umschlossen ist, samt der dazugehörigen Wege und Straßen und samt den den 15 Pfründnern zustehenden Wohnungen, die diese mit ihren Pflegern und Knechten benützen dürfen; Ferner einen Hof in Ebenhausen [Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] im Gericht Reichertshofen [Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm], den derzeit Andreas Rain bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst 15 Schilling Pfennige und als Getreideabgabe (an traid auf beschaw) drei Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen, ein Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer abgibt; Alles vorgenannte ist auf neun Pfund Pfennige veranschlagt (alles angeslagen bey newn pfund pfennig); Ferner die Behausung und die ganze Hofmark zu Schonlensperg [Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], wie sie in einem Kaufbrief Herzog Ludwigs [VIII.] des Jüngeren [von Bayern-Ingolstadt] beschrieben werden; Ferner einen Herrenhof (sedelhof) ebenda, den ein gewisser Kolb bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst elf (aindlef) Schilling Pfennige und als Getreideabgabe acht Säcke Roggen, zwei Säcke Weizen, zwei Säcke Gerste und acht Säcke Hafer abgibt; Ferner einen zweiten Herrenhof, den Andreas Baumann bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst ebenso elf Schilling Pfennige, acht Säcke Roggen, zwei Säcke Weizen, zwei Säcke Gerste und acht Säcke Hafer abgibt, alles Rainer [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Maßes; Ferner das Gasthaus (Tafern) ebenda, das sechs Rheinische Gulden abgibt; Die dortige Badstube gibt fünf Schilling und sieben Pfennige ab, ein dortiges Gärtchen gibt 32 Pfennige; Ferner werden sechs Hofstätten übergeben, wobei von je einer Hofstatt, Stefan Schuster und Erhard Schneider je 40 Pfennige, Leonhard Baumann von einer Hofstatt drei Schilling und zehn Pfennige, ein gewisser Rodel von einer Hofstatt 80 Pfennige, Gerhanser von einer Hofstatt 40 Pfennige und Traubmayr von einer Hofstatt 40 Pfennige geben; Übergeben werden auch mehrere Baumgärten (pawngartten) ebenda: Vom Baumgarten des Kolb werden zwei rheinische Gulden gegeben; vom Garten des Baumann zehn Schilling Pfennige; Vom Garten, der gegenüber der Taverne liegt und den derzeit Vel [Raphael? Valentin? Ulrich?] Weber bewirtschaftet, welcher darauf etwas bauen will, werden sechs Schilling und zehn Pfennige gegeben; Vom Garten, der hinter der Taverne liegt, zwölf Schilling Pfennige; Von dem Häuschen und der Hofstatt, die man auf letztgenannten Garten gebaut hat, 45 Pfennige; Ferner gibt Vel Weber von einem Hanfgarten vier Schilling Pfennige; Von der drei Tagwerk großen Mähwiese (wismad) am Anger, die derzeit Johann (Hanns) Odmayr aus Buch (Puch) [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] bewirtschaftet, werden zweieinhalb Pfund Pfennige gegeben; Von der Taverne zu Bonsal (Pansalgn) [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] drei Schilling Pfennige; Das Gericht zu Schönesberg und zu Bonsal sowie die Holzmark sind nicht veranschlagt, die anderen Geld- und Getreideabgaben jedoch zusammen auf 37 1/2 Pfund Pfennige; Ferner werden übergeben: Ein Hof, ein Gütl und ettliche Hofstätten zu Neukirchen [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] im Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], wobei der Hof, der von einem gewissen Tegerpeck bewirtschaftet wird, als Weisgült und Kleindienst sieben Schillinge und 22 Pfennige, sowie acht Säcke Roggen und acht Säcke Hafer Rainer [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Maßes abgibt; Das Gütl, das Ulrich Wiert bewirtschaftet, gibt einen Sack Roggen und einen Sack Hafer; Von den Hofstätten gibt Ulrich Wiert von zwei Hofstätten zusammen 30 Pfennige; Ein gewisser Mullich gibt ebenfalls von zwei Hofstätten 30 Pfennige; Ein gewisser Tauscher gibt von einer Hofstatt 15 Pfennige; Schmid gibt von einer Hofstatt ebenfalls 15 Pfennige; Ebenso geben Vaigel, Schiltknecht, Gebhart, Schweiger (Swaiger), Ullrich Ott und ein gewisser Brunner (Prunner) von je einer Hofstatt je 15 Pfennige; Von einem Gütl in Axtbrunn [Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] werden als Weisgült und Kleindienst 42 Pfennige, ein Sack Roggen und anderthalb Säcke Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] abgegeben; Eine Hufe zu Hetzlarn [Hölzlarn, Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] gibt als Weisgült und Kleindienst fünf Schilling und siebeneinhalb Pfennige, sowie drei Säcke Roggen, zwei Metzen Weizen (kern), zwei Metzen Gerste und drei Säcke Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries]; Die genannten Stücke zu Neukirchen, Axtbrunn und Hölzlarn sind auf elf Pfund und sechs Schilling Pfennige veranschlagt; Ferner wird ein Hof in Sunigen [Sinning, Gde. Oberhausen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Neuburger Gericht übergeben, den Peter Mair bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst zehn Schilling und 22 1/2 Pfennige, sowie 36 Metzen Roggen, vier Metzen Weizen, vier Metzen Gerste und 36 Metzen Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] abgibt; Ferner eine Hofstatt ebenda, die der Schmid innehat und die zwei Metzen Hanf, als Weisat zwölf Pfennige und für ein Fastnachtshuhn sieben Pfennige gibt; Die ebengenannten zwei Stücke zu Sinning werden auf fünf Pfund und vier Schilling Pfennige veranschlagt; Ferner wird das Ursar [Unterstall?] zu Hennprunn [?] im Neuburger Gericht übergeben, das acht Pfund und 55 Pfennige gilt; Weil die Donau (Tonaw) die Mähwiese, die Weide, den Wald und einen Fischgrund beschädigt hat (so vasst hinprochen), hat man den veranschlagten Wert jedoch für sechs Jahre um fünf Pfund und 30 Pfennige herabgesetzt; Ferner wird das Gut bei Purckain [Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] übergeben, das der Swal [Schwall] genannt wird und das Bernhard Solbeck innehat und das am Weißen Sonntag drei Dienste [?] und eine Erung [?] gibt, wovon jedes vier Schilling Pfennige wert sein soll; Ferner werden an Georgi [April 23] als Weisgült drei Pfund Pfennige und an Michaeli [September 29] als Weisgült 22 Schilling Pfennige abgegeben, sowie 150 Hühner zu [jeweils] vier Pfennigen und ettliche [Hühner] zu [jeweils] zwei Pfennigen; Ferner sollen 20 Schilling Pfennige für eine 80 Tagwerk große Mähwiese gegeben werden, da das Fischgewässer ausgetrocknet ist [?]; Von einer besonderen Mähwiese, die der Elsenwerd [?] genannt wird, gibt der Staber vier Schilling Pfennige und zwölf Pfennige für zwei Hühner; Das genannte Gut Swal [?] liegt derzeit verlassen und wird daher auf elf Pfund und zwölf Pfennige veranschlagt; Ferner wird die Vogtei über Güter im Aichacher Gericht übergeben, welche der Äbtissin von Altomünster (Alltenmunnster) gehörten, die von Mathes von Camer samt allen Zubehörs gekauft worden sind und welche auf 15 Pfund und fünf Schilling Pfennige veranschlagt sind; Ferner zwei Teile an dem Groß- und Kleinzehnt zu Zuchering, Hagau, Winden und Seehof [alle Stadt Ingolstadt], sowie die Zehnt-Hofstatt, aus der der Zehnt zu Stadel [?] gegeben wird, samt 40 Rugkein [Roggen-?] und 40 Habrein [Hafer-?] Garb [Garben?] aus dem Grundstück (Widem) zu Zuchering, und die Ochsenacker [?] Gült über 28 Pfund und 30 Pfennige; Ferner die Behausung in der Irrnaw [Irnau] zwischen den Wassern bei Ingolstadt mit allem Zubehör, wie es die Kaufurkunde des Johann (Hannsen) Liebenknecht ausweist; Ferner der Hof ebenda, den Ulrich Guldein bewirtschaftet und der 15 Pfund Pfennige abgibt; Der [Hof] von der Swaig [?] gibt zwei Pfund und sechs Schilling Pfennige; Der andere Hof ebenda gibt 14 Pfund Pfennige und das Fischgewässer 20 Schilling Pfennige; Die Holzmark ebenda ist nicht veranschlagt; Dies vorgenannte ist auf 34 Pfund und 60 Pfennige veranschlagt; Ferner werden ettliche Äcker in den Feldern zu Ingolstadt und anderes Gut übergeben, das Marquard Schick und seine Ehefrau Elisabeth an das Pfründnerhaus gegeben haben, nämlich in dem oberen Feld [?] vier Schilling und 14 Bifang, in dem mittleren Feld [?] sechs Schillinge und 26 Bifang, in dem niederen Feld [?] sechs Schillinge und elf Bifang; Die genannten Äcker, die zwei Scheffel Roggen, ein Viertel Weizen, ein Viertel Gerste und zwei Scheffel Hafer abgeben, sind derzeit verlassen; Ferner werden von einer Pewntt [Peunt] zu Hundszell [Stadt Ingolstadt], die der Osterhaintz innehat, 15 Schilling Pfennige als Bürgerzins an das [Pfründner-]Haus gegeben; Ferner von Potzel in der Ernaw [Irnau?], von dem Acker und Garten des Fragner, als Bürger-Zins vier Schilling Pfennige; Ferner gibt der Schermlein von Hain [?] von einer Hofstatt 60 Pfennige; Ferner wird aus dem Pflantzl-Haus, das hinter dem Haus des Schick in Ingolstadt liegt, als Bürger-Zins vier Schilling Pfennige gegeben; Ferner aus dem Haus des Bertold (Todel) Maurer, das gegenüber dem Haus des Schick liegt, als Bürger-Zins vier Schilling Pfennige; Ferner gibt der Garten beim Roten Turm (bey dem Roten Turn) [Fernere Irnau?], den die Donau beschädigt hat, nachdem er wieder instand gesetzt (besenlich) ist, als Bürger-Zins sechs Schilling Pfennige; Die genannten Stücke des Schick sind auf 6 1/2 Pfund Geld veranschlagt; Von den genannten Äckern werden den Bürgern als Zins ein Pfund Pfennige für jenes Haus gegeben, zu dem ein Häuschen gehört, das auf dem Graben hinter der alten Festung in Ingolstadt liegt; Ein Hof zu Kösching, den Johann (Hanns) Slutt zu Erbrecht innehat und der als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund, sieben Schilling und zwölf Pfennige, sowie vier Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen und fünf Scheffel Hafer gibt, ist ein Lehen von der Äbtissin von Niedermünster [Regensburg], das sie als Vertreterin des Niedermünster-Stiftes einem gewissen Trager [?] verliehen hat; Die obengenannte Gült des Hofes ist auf 15 Pfund Geld veranschlagt; Es folgen die Güter und Stücke in Niederhaunstadt [Unterhaunstadt, Stadt Ingolstadt]: Erstens ein Hof ebenda, den Konrad (Kuntz) Pantz bewirtschaftet, gibt als Weisgült und Kleindienst 14 Schilling und 25 Pfennige, sowie als Getreideabgabe sechs Scheffel Roggen, ein halbes Scheffel Weizen, ein halbes Scheffel Gerste und acht Scheffel Hafer; Ferner ein Hof den Konrad (Kuntzl) Mair bewirtschaftet, gibt als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund, fünf Schilling und elf Pfennige, sowie sieben Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen, ein Scheffel Gerste und sieben Scheffel Hafer; Ferner ein Hof ebenda, den der Remlein bewirtschaftet, gibt als Weisgült zwei Pfund und 17 Pfennige, sowie sechs Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen, ein Scheffel Gerste und sechs Scheffel Hafer; Ferner der Bach und das Fischgewässer ebenda, gibt ein Pfund Pfennige, von der Flur daselbst für Hühner und Eier 57 Pfennige; Ferner werden von dem dortigen Hirten für Hühner und Eier 57 Pfennige gegeben; Von der Hofstatt des Herman Mair 54 Pfennige; Stefan Tratz gibt von einer Hofstatt 60 Pfennige, Johann (Hanns) von Kamb von einer Hofstatt 54 Pfennige; Ein gewisser Rudel gibt von einer Hofstatt 54 Pfennige; Das Wirtshaus (Tafern) ebenda gäbe, wenn es besetzt wäre, 40 Pfennige; Das dortige Gericht ist nicht veranschlagt. Die Gült zu Unterhaunstadt ist in einem Kauf auf insgesamt 64 Pfund Pfennige veranschlagt; Wenn die Getreideabgaben in Form von Geld abgeführt werden, so kommen diese auf 38 oder 40 Pfund Geldes [Pfennige]; Die genannten Stücke und Güter zu Unterhaunstadt sind vom [Dom-]Stift Eichstätt lehnrührig, weshalb Herzog Heinrich erklärt, dass er die Übertragung dieser Güter noch mit Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, und dem Domkapitel von Eichstätt absprechen will. Insgesamt bringt alle obengenannte Gült laut Veranschlagung 219 Pfund, drei Schillinge und 12 Pfennige. Der Aussteller bekundet, dass er auf alle genannten Güter, Stücke und Gült verzichtet und dementsprechend die Pfleger des Pfründnerhauses diese Güter, Stücke und Gült zum besten Nutzen des Pfründnerhauses gebrauchen sollen, jedoch jährlich dem Herzog darüber Rechenschaft abzulegen haben. Der Herzog will die Pfleger mit seinen anderen Pflegern, Vögten und Amtleuten unterstützen. Die betroffenen Bauern und Hintersassen werden von allen anderen Steuern, vom Scharwerksdienst und der Nachtseld [unentgeltliche Beherbergung und Versorgung mit Lebensmitteln] befreit. Auf den betroffenen Gütern bleibt es jedoch bei der herzoglichen Obrigkeit (obrikeit gerechtigkait und vordrunng), falls es etwa zu einer allgemeinen Landsteuer kommen sollte oder man die Hintersassen zum Heeresdienst, zur Befestigung von Burgen (Gslosser) oder zum Scharwerksdienst benötigen sollte. Alle 15 Pfründner sollen täglich zur Glöckelmesse (Glockelmess) in die Pfarrkirche Zu Unserer Frau gehen und im Chorgestühl beim Grab ihre Gebete verrichten. Sie sollen sich vor Beginn des Hochamtes vor [dem Altar?] der heiligen Dreifaltigkeit einfinden und nicht eher gehen, bevor sie nicht ihre Tagesgebete (tagzeit) geleistet haben und das Hochamt zu Ende ist. Als Presenntz [Präsenzgeld] erhalten sie dafür pro Pfründner sieben Pfennige Ingolstädter Währung. Außerdem sollen die 15 Pfründner täglich zu den sieben Gebetszeiten die nachfolgenden Zahlen an Vater Unser und Ave Maria beten: Zur Mette 24, zu den Laudes sechs, zur Prim sieben und ein Glauben[-sbekenntnis], zur Terz sieben, zur Sext sieben, zur Non sieben, zur Vesper zwölf und zur Komplet sieben und ein Glauben[-sbekenntnis]; Zu den Antiffen [Antiphonen?] der Liebfrauenkirche sollen drei Vater Unser gebetet werden, dazu für die lebenden Stifter 15 und für die verstorbenen Stifter 15 Vater Unser und jeweils genauso viele Ave Maria. Sollte eine dieser 15 Personen an Kirchgang oder Gebeten nachlässig oder säumig werden, so soll dieser vom Pfarrer oder einem Pfleger daraufhin zur Rede gestellt werden und dafür gesorgt werden, dass dieser künftig ein ordentliches und friedliches Leben führt. Sollte dies nicht helfen, so sollen entsprechende Verfehlungen an den Herzog gemeldet werden. Sollte eine derartige Person jedoch durch eine Krankheit beeinträchtigt sein, so soll dies berücksichtigt werden und dieselbe Person soll ihre Gebete, soweit möglich, im Pfründnerhaus verrichten. Pfarrer und Probst sollen für einen mitfühlenden Umgang mit dem Kranken sorgen. Sollte einer der Pfründner sterben, so ist es an dem Herzog einen Neuen einzusetzen (leyhen). Es steht dem jeweiligen Herzog frei, auch Wappen führende Leute (ettlich geborn wappens gnoß lewt) in das Pfründnerhaus aufzunehmen, wobei dann einem jeden täglich zwölf Pfennige als Präsenzgeld gezahlt werden sollen, sofern die eingenommene Gült dies erlaubt. Die Anzahl der 15 Pfründner soll durch eine solche Politik jedoch nicht reduziert werden. Auch sollen solche Pfründner keine anderen Rechte und Pflichten haben als andere Pfründner. Der Aussteller bekundet, dass er für die Stiftung und Gottesdienstordnung, sowie für die Übergabe der von Eichstätt lehnrührigen Güter, Gülten und Stücke Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, um Genehmigung gebeten hat. Aussteller: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut
Charter: J 092
Date: 08.09.1449
Abstract: Heinrich [XVI.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bekundet für sich, seinen Sohn Ludwig [IX.], Fürst, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, seine beiden [noch lebenden] Erben und alle seine Nachkommen, dass er gleich seinen Altvorderen, den Fürsten aus dem Haus Bayern, zu Ehren Gottes und der Jungfrau Maria, nachdem sein verstorbener Vetter, Fürst Herzog Ludwig der Ältere [Herzog Ludwig VII. der Gebartete von Bayern-Ingolstadt], Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Graf von Mortain (Morttani), eine Psalteristen-Stiftung ins Leben gerufen hat, dergemäß in der Pfarrkirche zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt der Psalter gelesen wird, die auch einen Organisten umfasst, der zu allen Hochfesten, allen Donnerstagen (pfincztage) und zum Fronleichnamsfest mit der Orgel spielen soll, diese Stiftungen jedoch zu seinen Lebzeiten nicht mehr vollenden konnte, nun acht Psalteristen dazu bestimmt hat, dass vier von ihnen von zwölf Uhr mittags bis zur Vesper am Grab den Psalter lesen, die zweiten vier nach der Vesper die Vigil singen sollen und dabei immer einer der drei Kapläne anwesend sein soll, so wie es die Stiftbriefe vorschreiben. Sollte die Vigil vor sechs Uhr nachmittags beendet werden, soll die Zeit bis sechs Uhr mit dem Lesen des Psalters verbracht werden. Der Psalter soll von einem Tag zum nächsten Tag fortlaufend gelesen werden und dabei kein Psalm ausgelassen werden. Die Psalteristen sollen auch bei allen anderen gesungenen Gottesdiensten und Prozessionen anwesend sein. Zwischen dem Mittwoch in der Karwoche (martterwochen) und der zweiten Vesper am Sonntag acht Tage nach Ostern (bis an den sunttag achttag nach ostern zu der anndern vesper) sollen die Psalteristen die Vigil jedoch nicht beten. Ebensowenig zwischen der ersten Vesper am Pfingstsamstag bis zur zweiten Vesper am Sonntag acht Tage nach Pfingsten. Ebensowenig soll man sie beten an den entsprechenden acht Tagen zu Weihnachten, nicht am Abend vor Christi Himmelfahrt, nicht am Abend vor Heilig Drei König (oberst abendt), nicht an einem Vorabend vor einem Marienfest, nicht am Vorabend vor einem Festtag eines der zwölf Apostel und auch nicht am Vorabend vor dem Fest Johannes des Täufers. Jedoch an allen anderen Tagen zu den vorgenannten Zeiten. Herzog Heinrich bekundet, dass er dafür den acht Psalteristen und dem Organisten die nachfolgenden Güter, Stücke und Gülten übereignet hat: Erstens die Güter zu Gerolfing [Stadt Ingolstadt] und Bergheim (perckhaim) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], die von den Domherren von Eichstätt gekauft wurden; Ferner zwei Höfe zu Gerolfing, die der Tannderl bewirtschaftet und die als Weisgült und Kleindienst drei Pfund, fünf Schilling und drei Pfennige, sowie 4 1/2 Scheffel Roggen und sechs Scheffel abzüglich sechs Metzen Hafer abgeben; Ferner ein Hof, den der Hainlein bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst drei Pfund, drei Schilling und 11 1/2 Pfennige abgibt, sowie neun Viertel Roggen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Ferner ein Hof ebenda, den der Hegker bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst 15 Schilling und 11 1/2 Pfennige gibt, sowie neun Viertel Roggen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Ferner ein Gut zu Bergheim, das Götz Diepold bewirtschaftet und das als Weisgült und Kleindienst elf Schilling und 14 Pfennige gibt, sowie anderthalb Scheffel Roggen, anderthalb Viertel Weizen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Die genannte Gült zu Bergheim und Gerolfing ist auf 36 Pfund und sechs Schilling Pfennige veranschlagt; Es werden darüberhinaus auch die Gülten zu Bach (czum Pach) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] im Gericht Aichach übergeben: Erstens ein Hof, den Seitz Vogel bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund und 14 1/2 Pfennige gibt, sowie sechs oder sieben Säcke Roggen und sechs oder sieben Säcke Hafer; Ferner ein anderer Hof ebenda, der zwischen den Hofstetern [Hofstättern] und dem Mülner aufgeteilt ist und der als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund und 15 Pfennige abgibt, sowie sechs oder sieben Säcke Roggen und sechs oder sieben Säcke Hafer; Ferner folgende Hofstätten: Die Hofstatt des Lutz gibt als Zins und Kleindienst vier Schilling und 22 Pfennige; Ferner eine Hofstatt, die ein gewisser Ruger innehat und dessen Zins in Weisgült und Kleindienst des geteilten Hofes enthalten sind, weil dieser Hof auf eben dieser Hofstatt steht; Ferner die Hofstatt eines gewissen Leo, die als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige gibt; Ferner gibt die Hofstatt des Kasmair als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Hofstatt des Possoltz gibt als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Hofstatt des Ullrich Zinzer (czinczers) gibt als Zins und Kleindienst ebenfalls 74 1/2 Pfennige; Konrad (Kuncz) Schneider (sneyder) gibt für die Hofstatt des Försters (vorster) als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Mühle zu Bach gibt als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund, drei Schilling und 25 Pfennige; Der Großzehnt zu Bach ist auf drei Säcke Roggen und drei Säcke Hafer Aindlinger [Lkr. Aichach-Friedberg] Maßes veranschlagt; Der Kleinzehnt zu Bach ist auf fünf Schilling Pfennige veranschlagt; Ettliche Mähwiesen zu Bach, von denen jährlich etwas verkauft wird, sind auf sechs Pfund Pfennige veranschlagt; Ferner werden übergeben: Der Baumgarten (pawngarttten) sowie der Burgstall, einschließlich dem Förster und dem Grashüter (newst der vorster und Graszhay); Sollten die drei Holzmarken abgelöst werden können, dann sollen diese etwa fünf oder sechs Pfund Pfennige abzugeben pflichtig sein; Die genannte Gült zu Bach ist auf fünf Schilling Pfennige veranschlagt, wobei die jährlich zu begehenden Stumpf-Jahrtage [?] mit 24 Pfund und drei Schilling Pfennigen zu Buche schlagen; Darüberhinaus wird die Gült von einer Vogtei im Gericht Friedberg übergeben, die dem Georg Kaib abgekauft wurde, die auf Gütern der Äbtissin von Altomünster [Lkr. Dachau] liegt und die auf 14 Pfund, drei Schilling und zehn Pfennige, in Form von Geld oder als Getreideabgabe, veranschlagt ist; Ferner ein Hof zu Mittenhausen [Nähermittenhausen oder Fernmittenhausen, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] in Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], der als Weisgült und Kleindienst fünf Schilling und 18 Pfennige gibt, sowie acht Säcke Roggen, einen Sack Weizen, einen Sack Gerste und acht Säcke Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries]; Die Gült [des Hofes zu Mittenhausen] ist auf acht Pfund und 45 Pfennige veranschlagt; Ferner ein Hof zu Buch [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], der als Weisgült und Kleindienst ein Pfund, sechs Schilling und 17 Pfennige gibt; An Getreide gibt dieser Hof, der auch einen Anbau hat, 6 1/2 Säcke Roggen, einen Sack Weizen, einen Sack Gerste und 6 1/2 Säcke Hafer; Die Gült dieses Hofes ist auf acht Pfund und 7 1/2 Pfennig veranschlagt; Insgesamt bringt alle vorgenannte Gült eine Summe von 91 Pfund, sechs Schilling und 2 1/2 Pfennige; Der Aussteller bekundet, dass er auf alle vorgenannten Güter, Stücke und Gült verzichtet. Der Pfarrer der Liebfrauenkirche [von Ingolstadt] und der ihm zur Seite gestellte Probst sollen diese Güter, Stücke und Gült zum Wohl der Stiftung gebrauchen, jedoch sollen sie jährlich dem Herzog hierüber Rechenschaft (Rechnung) ablegen. Der Herzog bekundet, dass er die Begünstigten stets mit Pflegern, Vögten und Amtleuten unterstützen will, so wie es sich für ihn als Erbstifter gebührt. Die übergebenen Güter und darauf lebenden Menschen werden von allen Steuern, Scharwerksdiensten und der Nachtseld, die sie gegenüber Amtleuten, Jägern und Waidleuten schuldig sein könnten, befreit. Für einen dauerhaften Erfolg des genannten Gottesdienstes wird den acht Psalteristen eine jährliche Gült von neun Pfund Pfennigen gewährt, die ihnen vier mal jährlich zu den Quatember Fastenzeiten in Form von 18 Schilling gezahlt wird. Dafür sollen sie jeden Tag zum Zwölfuhrläuten in ihren Chorröcken (in iren korrocken) mit dem Gebet beginnen und den Leuten damit ein gutes Beispiel zur Andacht geben. Auch zur Vigil, zu anderen Gottesdiensten und zu Prozessionen sollen sie fleissig beten. Auch der Organist soll zu jeder Quatember-Zeit 18 Schilling Pfennige erhalten. Sollte jedoch einer der drei Kapläne das Organistenamt als Verweser versehen, so soll ihm zu seiner herkömmlichen Gült noch ein Pfund Pfennige zusätzlich gegeben werden. Sollte einer der Begünstigten am Gebet säumig werden, so soll er durch den Pfarrer und den Stiftsprobst zunächst ermahnt werden. Sollte der Übeltäter nach zwei bis drei Ermahnungen sein Verhalten aber nicht ändern, dann dürfen Pfarrer und Stiftsprobst ihm seine Gült kürzen. Sollte selbst dies nichts nützen, dann soll der Fall an den Herzog gemeldet werden, der dann den Übeltäter absetzen und einen neuen Psalteristen einsetzen will. Für geistliche Vergehen soll jedoch nicht der Herzog, sondern der Bischof zuständig sein. Wenn einer der Psalteristen aus redlichem Grund zu einer Reise aufbrechen muss (uber vellde must), so soll er dies mit Erlaubnis des Pfarrers tun dürfen, für sich jedoch davor einen Ersatz suchen, damit der Gottesdienst ungeschmälert weitergeführt werden kann. Auch im Krankheitsfalle eines Psalteristen soll für Ersatz gesorgt werden. Herzog Heinrich bittet abschließend Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, dass er der genannten Stiftung und Gottesdienstordnung zustimmen möge. Aussteller: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data