Charter: Urkunden J 088
Signature: J 088
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29.06.1449, Ingolstadt
Heinrich von Gumppenberg, Erbmarschall in Oberbayern, bekundet, dass er auf Befehl seines Herrn, des Fürsten Heinrich [XVI., des Reichen], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern [Bayern-Landshut], zusammen mit den herzoglichen Räten Wilhelm von Aichberg, Heinrich Nothaft, Georg (Jorg) Klosner, Georg (Jorg) von Kamer, Konrad Gumppenberger, Johann (Hanns) Seywoltstorffer [Seyboltstorffer] und Urban Mauttner zu Gericht gesessen hat und dass der vor ihm erschienene Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, vertreten durch Michael Riedrer, Kanzler Herzog Heinrichs, Pfarrer zu Taufkirchen [Lkr. Erding oder Lkr. München] und Redner des Gabriel Glesein, sowie durch Johann (Hanns) Schramm, Kämmerer zu Ingolstadt und Rechtsbeistand (Anweiser) des Gabriel Glesein, bekundet hat, dass ihm wegen ettlicher Vogteirechte, Gerichtsbarkeiten und Gültrechte zu Sielenbach [Lkr. Aichach-Friedberg] im Gericht Aichach, welche das genannte Stift der Liebfrauenkirche einst gekauft und länger als das Landrecht erlaubt innehatte bislang kein Streit erwachsen sei und er über die Stücke in Sielenbach Kaufbriefe besitzt. Seit 6 Jahren nun würde Peter Marschall in der Vogtei und im Gericht durch übertriebenes Scharwerk (scharrberich) und Schäferei (schaffrey) widerrechtlich die Leibeigenen belasten, weshalb Gabriel Glesein den Peter Marschall nun gerichtlich verfolgen (daran zuweisen) und entstandenen Schaden ersetzt haben will. Daraufhin ließ Peter Marschall zu Stumpfberg durch seinen Redner Georg (Jorg) Ahaimer vortragen, dass er nur auf die Klage antworten will, die die Leibeigenen in Aichach wegen Weideplätzen (gesuchs) und wegen der Schäferei (schaffrey) gegen ihn erhoben haben. Ein Gutteil der nun anwesenden Räte sei bereits damals anwesend gewesen. Die Räte bestätigen, dass sie damals dabei waren und dass deshalb die Streitparteien wegen beider Streitsachen zu dem heutigen Gerichtstag geladen wurden. Daraufhin brachte Gabriel Glesein als Vogtherr seiner Leibeigenen vor, dass Peter Marschall die Schäferei auf die Leibeigenen geschlagen hätte, diese dadurch in den vergangenen 6 Jahren Not gelitten (mu gehabt) hätten und an ihren Weideplätzen mit Gewalt und widerrechtlich belastet worden wären. Dadurch hätten die Leibeigenen Verluste bei Nahrung, Weideplätzen und Gült erlitten. Peter Marschall solle daher mit der Schäferei aufhören und entstandenen Schaden ersetzen. Hierauf antwortete Peter Marschall, dass die Güter, auf welchen Gabriel [Glesein] meint Vogtei- und Gerichtsbarkeitsrechte zu haben, sein Sohn Georg (Jorg) Marschall von der Äbtissin von Altomünster (Alttenmunster) [Lkr. Dachau] gekauft hat und er somit Gabriel weder an Vogtei- noch an Gültrechten unrecht getan hat und dies auch nie tun will. Sollte Gabriel [Glesein] aber an Vogtei- und Gültrechten Abbruch geschehen sein, so will Peter Marschalk darauf antworten. Peter Maschalk bekundet, dass es ihn wundert, dass Gabriel Glesein ihm Schaf- und Treibrechte abspreche, da es offenkundig sei, dass er seine Schafe nicht nach Sielenbach sondern nach Schafhausen [Gde. Sielenbach, Lkr. Aichach-Friedberg] auf die Weide treibe, so wie auch seine Vorgänger die Schenken und die aus dem Geschlecht Stumpffberg verfahren sind. Peter Marschalk bekundet, dass er alle seine Schafe in einem Zwingerbau halte, in welchem seine Vorfahren einst bis zu 1500 Schafe gehalten haben, halte er nun nur 500 Schafe. Peter Marschalk bekennt, dass er länger als zulässig Nutznießer gewesen ist und wünscht, dass sein Kaufbrief auf Stumpffberg als Haussitz und Hofmark lauten soll. Peter Marschalk erwähnt, dass er vorher einige Zeit Pfleger in Friedberg gewesen ist und dass er sich bereit erklärt nach Landesrecht und nach Ausweis den [Sal-]Buches den Nutzen (nucz und gewer) auszutragen, dass aber Gabriel Glesein ihn ungerechtfertigt angegriffen hat. Darauf antwortete Gabriel Glesein, dass auf den bevogteten Gütern der Marschalk die Armleute [?] über viele Jahre hinweg über Gebühr und unrechtmäßig belastet hat, da weder Grund noch Boden ihm gehörten, sondern dem Stift zu Ingolstadt vogt- und gerichtsbar sind. Gabriel Glesein konnte ein Vidimus eines Kaufbriefs Stumpffberg betreffend vorzeigen, welches auswies, dass weder von Stumpffberg noch von Sielenbach die Rede gewesen ist, und dass laut Urkunde und Vidimus Peter Marschalk in Sielenbach nur einen Hof, 4 oder 5 Hofstätten mit seinen 800 oder 900 Schafen beweiden soll. Hinsichtlich seiner Vorfahren wurde Wilhelm Schenk befragt, welcher ettliche Schaft [?] hielt, der jedoch wegen der Schafweide 4 Höfe unbenutzt (od) liegen ließ. Daraufhin fragten die Räte den Peter Marschalk, ob er in Zukunft die Schäferei an den entsprechenden Orten einstellen, die Armleute [?] schadlos halten und ihnen entstandenen Schaden ersetzen will. Hierauf antwortete dieser, dass Sielenbach zum Sitz Stumpffberg gehöre und dass der Marschall dort 9 Höfe in der Umgebung von Sielenbach und 13 oder 17 Hofstätten habe und dass seine Vorfahren schon seit sehr langer Zeit ihre Schäferei dort innehaben. Er bekundet weiter, dass er das Gut Stumpffberg vor langer Zeit gekauft hat und will dies nach Landesrecht und Aussage des [Sal-]Buches austragen. Schließlich hat die Mehrheit der Räte hinsichtlich der Schäferei entschieden, dass Peter Marschalk rechtsgültige Dokumente vorbringen soll, die seine Aussagen beweisen. Sollte er dies nicht können so soll er bei Gott und den Heiligen seine Aussagen beeiden. Die Rechtmäßigkeit (daz sein ayd rain und nit mayn sey) soll dann von 2 Unparteiischen beeidet werden. Es wird eine Frist von 45 Tagen [drein vierczehen tagen und drein tagen), in etwa zum nächsten herzoglichen Hofgericht, oder zu einem frei gewählten Tag des Herzogs gesetzt. Sollte der Herzog in der nächsten Zeit keine Muße dafür haben, so wird der Gerichtstermin entsprechend verschoben. Der Aussteller bekundet, dass er diesen Gerichtsbrief beiden Parteien ausgehändigt und mit seinem Siegel besiegelt hat. Aussteller: Heinrich von Gumppenberg, Erbmarschall in Oberbayern Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt 1 an Pergamentpressel angehängtes rundes Wappensiegel
Sigillant: Heinrich von Gumppenberg
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 31,5-31,7 cm; Breite: 55,8-56,0 cm; Plica: 3,9-4,5 cm
- notes extra sigillum:
- Gerichtsbrief umb Sulzbach wegen etlicher zwischen den vom Gumppenberg eraigneter Stritt- und Irrigkeit datum anno 1449 Gerichtzbrif umb Siyelenpach lautend ettlicher Irrung halb so her Gabriel Glesein von ainer schafrey wegen wider marschalck zu Stumpfberg 1449


Original dating clause: Geschehen zu Inngolstat an Sand Peter und Pauls der heiligen zwelifpoten tag nach kristi gepurde vierczehenhundert und im nawn und vierczigistem iare
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- Ingolstadt
München, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden J 088, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-UAM/Urkunden/J_088/charter>, accessed 2025-04-06+02:00
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