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Charter: Urkunden J 112
Signature: J 112
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10.06.1457
Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, derzeit Rentamtmann (uberreitter) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, bekunden, dass die Oberbauern (mair), die die Güter des Ingolstädter Liebfrauenstifts in Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bewirtschaften und die den Domherren des Domstifts Eichstätt abgekauft wurden, mit Namen Hans Hegker, Ulrich Hegker und Leonhard (lienhart) Hamlein, zu ihnen gekommen sind und erklärt haben, dass sie Rechte und Baurechte (gunst und pawrecht) an den ebenfalls von den Domherren von Eichstätt abgekauften Gütern haben, obwohl sie darüber keine Schriftstücke vorweisen können. Es wird bekundet, dass die drei Oberbauern erklärt haben, dass ihnen von den Eichstätter Domherren zugesichert worden ist, dass sie trotz des Kaufes ihre Rechte und Baurechte behalten sollen. Es wird bekundet, dass das Landesrecht vorschreibt, dass jemand, der meint an einem Gut Rechte und Baurechte zu haben, diese Rechte jedoch älter als drei Jahre sind, dies mit Schriftstücken belegen muss (der solle das weysen mit briefen). Deshalb sei den drei Oberbauern von ihren guten Herren und Gönnern geraten worden, sich diese Briefe von den Ausstellern zu besorgen, damit ihnen später keine Nachteile gegenüber den Nachkommen der Aussteller entstünden, die den Sachverhalt dann vielleicht nicht mehr kennen würden. Deshalb haben die drei Oberbauern die Aussteller gebeten, ihnen ihre Rechte und Baurechte zu erneuern und ihnen darüber Urkunden auszustellen, nach Überprüfung der gemachten Zusagen der Eichstätter Domherren. Es wird bekundet, dass die drei Oberbauern von ihren Baurechten nach dem Krieg der Fürsten, in welchem viele Güter verbrannt und öd gefallen sind, weitesgehend ohne Unterstützung des Liebfrauenstifts Gebrauch gemacht haben, wenngleich ihnen für diese Zeit die Zahlung ettlicher Gülten erlassen worden ist. Hinsichtlich der im Landesfürstenkrieg verbrannten Baulichkeiten sind die Oberbauern auch mit einer Hilfe bedacht worden und baten auch das Ingolstädter Liebfrauenstift um Unterstützung (erung und schannckung). Die Aussteller bekunden, dass sie die Oberbauern in der Wiederherstellung ihrer Güter unterstützen wollen und deshalb Leonhard dem Heimlein die Rechte und das Baurecht auf dem Hof, den vor Zeiten sein Schwager und Gevatter, der verstorbene Seitz Hulderbach bewirtschaftete, mit allem Zubehör erneuert haben. Die Begünstigten sollen die ihnen anvertrauten Güter in gutem Zustand erhalten und nichts davon entfremden. Die von den überlassenen Gütern zu gebende Gült beträgt als Weisgült sechs Schilling und 7 1/2 Pfennig, 50 Herbstkäse, 16 Herbsthühner, acht ungemästete Gänse, 100 Eier, drei Naturalabgaben (weisat) zu jeweils vier Käsen, einem Fastnachtshuhn sowie als Gattergült zwölf Schilling Pfennig und 30 Pfennig pro Abgabe; Ferner müssen als Getreideabgaben zwölf Mutel [Scheffel] Roggen und zwei Malter (malltz) Hafer jährlich an Michaeli [September 29] an den Kasten des Liebfrauenstifts in Ingolstadt gegeben werden; Sollten die Begünstigten bei der Zahlung der Gült säumig werden, so sollen sie die Abgaben innerhalb der Frist, wie sie in dem Lehensrevers des Hämlein genannt ist, zahlen. Sollte Hämlein durch eine Notsituation zum Verkauf seiner Rechte gezwungen sein, so darf er dies nur tun nachdem er diese Rechte zuerst dem Liebfrauenstift zum Kauf angeboten hat. Sollte das Liebfrauenstift dann nicht kaufen, so darf er mit Zustimmung des Liebfrauenstifts und mit Zustimmung zweier anderer Oberbauern seine Rechte an einen anderen Oberbauern verkaufen. Diesem Käufer sollen die Rechte dann von Seiten des Liebfrauenstifts verliehen werden. In einem solchen Fall müssen Käufer und Verkäufer dem Stift als Handreichung (hanntlang) jeweils vier rheinische Gulden zahlen. Es wird bekundet, dass Leonhard Hämlein hinsichtlich seines Teils an der Schanckung und Erung [?], nämlich 12 1/2 rheinischen Gulden, genüge getan hat. Es wird bekundet, dass Leonhard Hämlein alles Zubehör des Hofes in seinem Gagenbrief [Lehensrevers?] aufgeführt hat. Sollte er in seinem Lehensrevers etwas vergessen haben, so soll Leonhard Hämlein dies unverzüglich mitteilen. Aussteller: Gabriel Glesein, Konrad Ottenwalder Empfänger: Leonhard Hämlein, Oberbauer in Gerolfing  

Original [Ausfertigung]

3 an Pergamentpressel angehängte Siegel fehlen
Sigillant: Gabriel Glesein; Konrad Ottenwalder; Hans Gläczl, Bürger und Geschworener des Rats der Stadt Ingolstadt

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 33,7-33,9 cm; Breite: 38,7-38,8 cm; Plica: 3,2-3,5 cm
  • notes extra sigillum
    • Gerolfing […] Leonhart Hämlein […] dem hoff andreffen in gerlfing […] Lenhard Hamlen Soll des Milchtalers hoff sein […] milchtaler hat kain ander kauff oder erbprieff gehabt dan disen prieff unnd ist also zerstochen gewesen ee er dem Hänel Müllner sein hoff hat verkaufft
Graphics: 
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Original dating clauseGeben an Sampstag in der Quattempper zu pfingsten do man zallt nach Cristi unnsers lieben herren gepurde viertzehenhundert und darnach in dem sybenundfunfczigistem iare

Comment

Die Urkunde wurde durch einen Einschnitt (Incisio) im Text und durch Abschneiden der angehängten Siegel ungültig gemacht. Der Rückvermerk spricht hierfür von "zerstochen".
Persons
  • (der pett umb das Insigel sind zeugen die Ersamen und weysen) Albrecht Rausch und Jacob Herdegen, beide Bürger zu Inngolstatt (und annder Erberleutt genug)
    • Type: Zeuge
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