Charter: Urkunden (1352-1789) 114
Signature: 114
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1613 März 21. [neuer Stil, alter Stil: März 11], Wachenheim
Bastian Ille, Bürger zu Wachenheim, und seine Ehefrau Catharina bekunden, dass ihnen Nicolaus Ritter und Veltin Nagel, Bürger und Almosenpfleger zu Wachenheim, aus dem Almosen acht Gulden zu je 26 Albus geliehen haben. Der jährlich am Martinstag oder spätestens acht Tage danach fällige Zins beträgt zehn Albus vier Pfennig. Als Sicherheit erlegen sie einen halben Morgen Wingert, gelegen im Bächel [im Böchell], oben grenzend an das Grundstück von Junker Groroth, unten grenzend an das Grundstück von Hans Meurer. Siegler: Stadt Wachenheim Current repository:
Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)
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[pagina 1]||
01 Ich, Bastian Jlle, Burger alhie zu Wachenheim,||
02 Vnd ich, Catharina, sein eheliche haußfraw, Bekhennen||
03 hiemit diesßem brieff offentlich für vnns vndt||
04 Vnsere erben, Daß vff vnser Ansuchen vndt beschehen||
05 Vleißigs pitten in Vnsern anligenden nöthen, Zuuor-||
06 kom[m]ung vnsers schadens vnd besßerung Vnsers nutzens||
07 Vnns die Erbarn Nicolaus Ritter vnd Veltin Nagel,||
08 beede Burger vnd Verordtnete Allmußenpflegere||
09 Zu ermeltem Wachenheim, außer dem Allmußen güett-||
10 lichen vorgestreckht vnd gelühen haben, Nemblichen ||
11 Acht gülden, Jeden g[ü]ld[e]n zu zwanntzig Secchs||
12 alb[us] gerechnet. So wir also baar Von ihnen, All-||
13 mußen pflegern, empfangen Vndt in Vnßern nutzen Ver-||
14 wendt, Sie, Allmußenpflegere, deßwegen hiermit||
15 quittirende. Gereden Vnd Versprechen dem-||
16 nach hieruff für vns vnd Vnsere erben bei vnßern||
17 Wahren wortten, trewen vnd glauben, gemeltte||
18 Acht güld[en] hauptgeltt, So lang wir, Schuldtleüth,||
19 die Jnhanden haben vnd nutzen werden, Jährlichen Vndt||
20 eines Jeden Jahrs besonder Vff Martinj oder||
21 Achttag darnach mit zehen alb[us] vier pfenning||
22 zuuerzinnsßen Vnd den Jederzeit Verordneten All-||
23 musßenpflegern ohne allen costen vnd schaden zu reichen||
24 vnd zu lüffern. Vnnd Verfelt der erste zinnß||
25 Vff Martinj in stehendem Sechszehenhundert[en] vndt||
26 Dreizehend[en] Jahrs. Damit aber Sie, All-||
27 mußenpflegere, vndt ihre Nachkom[m]en solches auß-||
28 gelühenen geltts vndt Jährlichen Zinnßes||
29 desto beßer versichert sein sollen vnd mögen, So haben||
||
[pagina 2]||
30 wir Zu seinem rechten, wahren Vnderpfandt eingesetzt||
31 vnd Verschrieben, setzen ihnen auch hiemit ein:||
32 Ein halben morgen Weingart, im Böchell* gelegen,||
33 geforcht oben Juncker Groroth, vnden Hannß||
34 Meürer, zinßt Jährlich Anderthalb lagel wein,||
35 sonsten zinnß frei, ledig vndt eigen, nicht weitter||
36 versetzt oder verpfändt, soll auch vor abzahlung||
37 diesßer Schuldt weiter nicht Versetzt oder Verpfändt||
38 werden; Dergestaltt vnd also, Da wir,||
39 Schuldner, oder Vnsere erben Vber** Kurtz oder lange||
40 Zeit an außrichtung des Jährlichen zinnßes, auch ab-||
41 zahlung Hauptgeltts, säumig sein würden, Welches||
42 doch verhoffentlich nicht beschehen soll, Daß alß-||
43 dann die Jederzeit Verordnete Allmußenpflegere||
44 gut fug vnd macht haben sollen, sich an obuerschriebenen||
45 Vnderpfandt, wie allhie zu Wachenheim recht||
46 vnd der gebrauch ist, Zu erholen vnd sich dauon be-||
47 zalt Zu machen, ohne verhindert Menniglichs,||
48 getreülich vnd ohne geuehrde.||
49 Obgeschriebenes hiemit wahr vndt desto Vester Zu be-||
50 krefftigen, geben wir, obgemelte Ehe- vnd Schuldt-||
51 leüth, dieße Bekantnuß vber** vnns, Welche Vmb||
52 Vnser vleißiger pitt willen Die Ehrnhaftten,||
53 Fürsichtigen, Ersamen vndt weisßen herrn Schulttheiß,||
54 Burgermeister vndt Rhatt alhie, mit Gemeinen||
55 Statt Wachenheim Jnsiegell (doch ihnen, ihren||
56 Nachkom[m]en vnd Gemeinen Statt in Andere||
57 weg ohne schaden) besiegelt haben. So ge-||
||
[pagina 3]||
58 schehen den 11t[en] Monatstag Martij, Alß||
59 man nach der Geburth Christi getzähltt||
60 Eintaußendt Sechshundert vnd drei-||
61 zehen Jahr.
01 Ich, Bastian Jlle, Burger alhie zu Wachenheim,||
02 Vnd ich, Catharina, sein eheliche haußfraw, Bekhennen||
03 hiemit diesßem brieff offentlich für vnns vndt||
04 Vnsere erben, Daß vff vnser Ansuchen vndt beschehen||
05 Vleißigs pitten in Vnsern anligenden nöthen, Zuuor-||
06 kom[m]ung vnsers schadens vnd besßerung Vnsers nutzens||
07 Vnns die Erbarn Nicolaus Ritter vnd Veltin Nagel,||
08 beede Burger vnd Verordtnete Allmußenpflegere||
09 Zu ermeltem Wachenheim, außer dem Allmußen güett-||
10 lichen vorgestreckht vnd gelühen haben, Nemblichen ||
11 Acht gülden, Jeden g[ü]ld[e]n zu zwanntzig Secchs||
12 alb[us] gerechnet. So wir also baar Von ihnen, All-||
13 mußen pflegern, empfangen Vndt in Vnßern nutzen Ver-||
14 wendt, Sie, Allmußenpflegere, deßwegen hiermit||
15 quittirende. Gereden Vnd Versprechen dem-||
16 nach hieruff für vns vnd Vnsere erben bei vnßern||
17 Wahren wortten, trewen vnd glauben, gemeltte||
18 Acht güld[en] hauptgeltt, So lang wir, Schuldtleüth,||
19 die Jnhanden haben vnd nutzen werden, Jährlichen Vndt||
20 eines Jeden Jahrs besonder Vff Martinj oder||
21 Achttag darnach mit zehen alb[us] vier pfenning||
22 zuuerzinnsßen Vnd den Jederzeit Verordneten All-||
23 musßenpflegern ohne allen costen vnd schaden zu reichen||
24 vnd zu lüffern. Vnnd Verfelt der erste zinnß||
25 Vff Martinj in stehendem Sechszehenhundert[en] vndt||
26 Dreizehend[en] Jahrs. Damit aber Sie, All-||
27 mußenpflegere, vndt ihre Nachkom[m]en solches auß-||
28 gelühenen geltts vndt Jährlichen Zinnßes||
29 desto beßer versichert sein sollen vnd mögen, So haben||
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[pagina 2]||
30 wir Zu seinem rechten, wahren Vnderpfandt eingesetzt||
31 vnd Verschrieben, setzen ihnen auch hiemit ein:||
32 Ein halben morgen Weingart, im Böchell* gelegen,||
33 geforcht oben Juncker Groroth, vnden Hannß||
34 Meürer, zinßt Jährlich Anderthalb lagel wein,||
35 sonsten zinnß frei, ledig vndt eigen, nicht weitter||
36 versetzt oder verpfändt, soll auch vor abzahlung||
37 diesßer Schuldt weiter nicht Versetzt oder Verpfändt||
38 werden; Dergestaltt vnd also, Da wir,||
39 Schuldner, oder Vnsere erben Vber** Kurtz oder lange||
40 Zeit an außrichtung des Jährlichen zinnßes, auch ab-||
41 zahlung Hauptgeltts, säumig sein würden, Welches||
42 doch verhoffentlich nicht beschehen soll, Daß alß-||
43 dann die Jederzeit Verordnete Allmußenpflegere||
44 gut fug vnd macht haben sollen, sich an obuerschriebenen||
45 Vnderpfandt, wie allhie zu Wachenheim recht||
46 vnd der gebrauch ist, Zu erholen vnd sich dauon be-||
47 zalt Zu machen, ohne verhindert Menniglichs,||
48 getreülich vnd ohne geuehrde.||
49 Obgeschriebenes hiemit wahr vndt desto Vester Zu be-||
50 krefftigen, geben wir, obgemelte Ehe- vnd Schuldt-||
51 leüth, dieße Bekantnuß vber** vnns, Welche Vmb||
52 Vnser vleißiger pitt willen Die Ehrnhaftten,||
53 Fürsichtigen, Ersamen vndt weisßen herrn Schulttheiß,||
54 Burgermeister vndt Rhatt alhie, mit Gemeinen||
55 Statt Wachenheim Jnsiegell (doch ihnen, ihren||
56 Nachkom[m]en vnd Gemeinen Statt in Andere||
57 weg ohne schaden) besiegelt haben. So ge-||
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[pagina 3]||
58 schehen den 11t[en] Monatstag Martij, Alß||
59 man nach der Geburth Christi getzähltt||
60 Eintaußendt Sechshundert vnd drei-||
61 zehen Jahr.
Source Fulltext: Gudrun Räch, Rita Lützenkirchen, Friedelsheim, und Wiltrud Hutchison, Wachenheim, ehrenamtliche Tätigkeit. Geprüft, überarbeitet und kommentiert von Andreas Kuhn, M. A., Neustadt/Weinstraße
Language:
Notes:
* Bächel, südwestlich von Wachenheim. ** Doppelpunkt über dem "v" für den Laut /ü/. Bemerkungen zu Sprache und Schrift: Der Doppelpunkt über "v" und "w" kennzeichnet ihre Verwendung für die Laute /ü/ bzw. /u/: "Vber" (Z. 39), "vber" (Z. 51), "trewen" (Z.17). Die Fügung "sß" begegnet an mehreren Stellen und wird unterschiedslos für stimmhaftes und stimmloses /s/ eingesetzt: "diesßem" (Z. 3), "besßerung" (Z. 6), "zuuerzinnsßen" (Z. 22), "Allmusßenpflegern" (Z. 22f.), "diesßer" (Z.37), "weisßen" (Z.53). Anlautendes /p/ anstelle von /b/: "pitten" (Z. 5). Manchmal legt sich das "a" kursiv auf die Seite und verliert sein Schafthäkchen, so dass es einem "o" zum Verwechseln ähnlich sieht: Vgl. "lagel" (Z.34). Das "d" reduziert sich häufig zu einem unscheinbaren Mittelbandschaft mit kurzem Aufschwung: "vnd" (Z. 31), "doch" (Z. 42) u.ö. Vereinzelt kursiviert sich der Querstrich des "f" zu einem kommagleichen Häkchen, das im Mittelband aus dem schmalen Oberbogen hervorwächst: "Verfelt" (Z. 24), "fug" (Z. 44). Das "p" tritt in zwei Varianten auf: Als schlanke Ober- und Unterlänge (vgl. "Allmußenpflegere", Z. 43) oder -seltener- als herkömmliche Unterlänge (vgl. "verpfändt", Z. 36). Gelegentlich bleibt das lange "s" ohne Aufschwung: Vgl. "eingesetzt" und "seinem" (Z. 30), "setzen" (Z. 31), "versetzt" (Z. 36). Das Schluss-t kann zu einem Häkchen verkümmern: Vgl. "eingesetzt" (Z. 30), "Weingart" (Z. 32). In der Verbindung "tz" erscheint das verkümmerte Häkchen-t öfters: "eingesetzt" (Z. 30), "setzen" (Z. 31), "versetzt" (Z. 36), "Kurtz" (Z. 39).
Places
- Wachenheim
Speyer, Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz, Urkunden (1352-1789) 114, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-ZAEKPf/Urkunden/114/charter>, accessed at 2024-12-22+01:00
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