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Collection: Illuminierte Urkunden - Papsturkunden
Date: 1446-07-01
AbstractDas konzil von Basel gestattet dem Abt des Klosters Viktring das Tragen der Mitra und anderer Pontifikalien, weil sein Kloster ausreichend dotiert ist und unter den Gläubigen besonderes Ansehen geniesst.

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Date: 1446-11-29
AbstractDas Basler Konzil gewährt dem Abt Johannes und dem Konvent zu Aldersbach für die auswärts weilenden Brüder, sofern Fische oder die vorgeschriebene Kost nicht erhältlich, den Fleischgenuss. (nach monasterium.net)

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Charter1447-02-05_Wien
Date: 1447-02-05 (neuer Stil)
AbstractPapst Eugen IV. gesteht der deutschen Nation zu, dass alle diejenigen, welche die Dekrete des Basler Konzils angenommen haben, sich nach denselben und den Modifikationen, unter welchen solche angenommen worden sind, in so lange benehmen mögen, bis die Sache durch Vergleich zu einer endlichen Bestimmung gebracht wird; zugleich verspricht er, einen Legaten mit dem Auftrag und der Vollmacht zu diesen Vergleichsverhandlungen zu senden. (nach monasterium.net)

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Date: 1448-04-27
AbstractDas Konzil von Basel für Abt Johannes und den Konvent des Benediktinerklosters von St. Georgenberg

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Date: 1448-05-21
AbstractPapst Nikolaus V. erlässt einen Schutzbrief für das Stift Sonnenburg

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Date: 1448-05-21
AbstractPapst Nikolaus V. bestätigt die Freiheiten für Stift Sonnenburg

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Date: 1448-05-23
AbstractBischof Johannes von Preneste (Palestrina) (Kardinal Giovanni Berardi di Tagliacozzo) erteilt dem Stift Sonnenburg die Erlaubnis, einen Seelsorger zu bestellen.

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Date: 1449-04-05
AbstractPapst Felix V. gewährt dem Propste von Stift Eberndorf den Gebrauch von Mütze, Ring und anderen Zeichen der bischöflichen Würde.

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Date: 1449-04-05
AbstractPapst Felix V. gewährt dem Propste von Stift Eberndorf den Gebrauch von Mütze, Ring und anderen Zeichen der bischöflichen Würde. (monasterium.net)

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Charter1449-04-23_Melk
Date: 1449-04-23
AbstractDas in Lausanne tagende Konzil (ehem. Konzil von Basel) ernennt unter Bezugnahme auf eine Urkunde des Konzils von Basel von 1448 April 17 den Abt des Schottenklosters in Wien, den Propst von St. Dorothea in Wien und den Prior der Kartause in Aggsbach zu Kommissaren in Angelegenheiten von Abt und Konvent von Melk. Es betrifft Versetzen, Vertauschen oder Verkaufen von Gütern zur besseren Administration, allgemeine Visitationsvollmacht auf 20 Jahre, Erleichterung von Jahrtagsverpflichtungen für Verstorbene und Abänderung der von Abt und Konvent übernommenen Rubriken des römischen Breviers. (nach Winner, Herold)

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Date: 1450-05-24
AbstractPapst Nikolaus V. spricht Bernardin von Siena heilig. Inc.: Misericordias Domini

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Date: 1450-05-24
AbstractPapst Nikolaus V. spricht Bernardin von Siena heilig. Inc.: Misericordias Domini

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Date: 1451-09-17
AbstractPapst Nicolaus V. für Angelo Corario (Correr), Kanoniker in Padua.

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Charter1454-04-10
Date: 1454-04-10
AbstractPaulinus Chappe verkündet einen Ablass von Papst Nikolaus V. zur Verteidigung Zyperns gegen die Türken und stellt für Johannes Gerhardi, vicarius ecclesie sancti Bartholomei Francfordensis, einen Beichtzettel.

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Date: 1455-10-05
AbstractPapst Calixt III. für Johannes HinderbachPapst Calixt III. verleiht an Johannes Hinderbach, Domherr zu Passau, decretorum doctor und Gesandter von Kaiser Friedrich III. beim Papst, die durch den Tod des Stanislaus Johannes Sobnow/Subnow frei gewordene Propstei zu Trient und befiehlt ihm, an Exabt Benedict von San Lorenzo eine zum Lebensunterhalt genügende Jahrespension von 70 Mark Silber auszuzahlen. Alle früheren Urteile zu Gunsten von Benedict werden widerrufen und die Bulle von Martin V. von 1426 bestätigt.Carmen Rob-Santer

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Date: 1457-02-27 (neuer Stil)
AbstractPapst Calixt III. für Johannes HinderbachPapst Calixt III. verleiht und bestätigt aufs Neue dem Johannes Hinderbach, Kanoniker von Passau, decretorum doctor, die Dompropstei und die Domherrenpfründe zu Trient, nachdem der ehemalige Abt von San Lorenzo, Benedict, versucht hatte, die Abtwürde und den früheren Besitz des Klosters wieder an sich zu reißen. Carmen Rob-Santer

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Date: 1459-07-07
AbstractPapst Pius II. für Johannes HinderbachPapst Pius II. bestätigt die bereits von Calixt III. genehmigte Errichtung der Dompropstei zu Trient und die Aufhebung des Klosters San Lorenzo sowie die Übertragung der Dompropstei an Johannes Hinderbach und erneuert ihm die Expektanz auf eine Domherrenpfründe zu Trient.Carmen Rob-Santer

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Date: 1459-12-02
AbstractPapst Pius II., Breve an Erzherzog Sigismund Adresse verso: Dilecto filio viro Sigismundo duci Austrie

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Date: 1466-01-30 (neuer Stil)
AbstractPapst Paul II. gewährt den Besuchern der Klarissenkirche in Brixen sieben Jahre Ablass und sieben Karenen Erlass.Inc.: Immensa Dei omnipotentis

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Charter1467-04-28_Wien
Date: 1467-04-28
AbstractPapst Paul II. beauftragt Bischof Michael [Altkind] von Petena/Pedena (Espiscopo Petinensi), die in der Burg (castrum) zu Wiener Neustadt untergebrachten regulierten Chorherren zur genauen Einhaltung der im Stiftbrief von Kaiser Friedrich III. festgelegten Gründungsregeln anzuhalten und die Ordnung im Stift wiederherzustellen.Carmen Rob-Santer

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Charter1467-05-15_Wien
Date: 1467-05-15
AbstractPapst Paul II. enbindet die mit dem exkommunizierten König von Böhmen, Georg Podiebrad (Georgium alias Jersicum de Constat et Pogiebrat), kirchlichen und weltlichen Verbündeten von ihren Bündnissen und Verpflichtungen.

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Charter1467-09-16_Wien
Date: 1467-09-16
AbstractPapst Paul II. gewährt Kaiser Friedrich (III.) freies Geleit, um mit seinem aus 400 Pferden bestehenden Gefolge zur Erfüllung eines Gelübdes nach Rom zu ziehen.Das päpstliche Schreiben vermerkt die Anwesenheit (qui apud nos sunt; sunt eciam apud nos) von oratores aliorum principum et potentatum Italie, ebenso wie von oratores des Königs von Sizilien, des Dogen von Venedig, der Herzöge von Mailand und von Modena sowie aus Florenz beim Papst, die dem Kaiser similem salvumconductum … procurent.

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Charter1469-05-02_Wien
Date: 1469-05-02
AbstractPapst Paul II.

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Charter1469-05-31_Wien
Date: 1469-05-31
AbstractPapst Paul II.

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Date: 1470-09-23
AbstractPapst Paul II.

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Date: 1471-08-25
AbstractPapst Sixtus IV. verkündet seine Papstwahl an Herzog Sigmund zu Österreich

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Date: 1472-03-15 (neuer Stil)
AbstractPapst Sixtus IV. erlaubt dem Kloster San Francesco in Mailand, die Reste der Heiligen Nabore, Felice und Materno in eine neu zu errichtende Kapelle zu transferieren. Enrico Scaccabarozzi

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Date:
AbstractEine ausführliche Beschreibung der Urkunde befindet sich unter 1472-07-16_Wien.

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Charter1472-07-16_Wien
Date: 1472-07-16
AbstractPapst Sixtus IV. bestätigt die Bulle seines Vorgängers Pauls II. über die Errichtung des St. Georg-Ordens (ordo militaris sub invocatione sancti Georgii martiris), dessen Statuten und Besitzungen, die Anstellung des ersten Grossmeisters in der Person des Johann Siebenhirter, und die demselben erteilten Privilegien der deutschen Ritter. (vgl. Wilhelm Putsch, Millstätter Repertorium (Klagenfurter Geschichtsvereinsarchiv Hs. 2/16))Inc.: Ut religio quelibet dilatetur

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Date: 1475-03-20 (neuer Stil)
AbstractPapst Sixtus [IV.] verleiht der Marienkirche in Kronstadt/Brasov einen Ablass. Papst Sixtus [IV.] - der angibt: Er hat erfahren, dass es in der Diözese Gran (in diocesi Strigoniensi) eine angesehene und berühmte Stadt namens Kronstadt/Brasov (quoddam insigne et notabile oppidum Corona alias Brascho nuncupatum) gibt, die zur Zeit unter der Herrschaft des ungarischen Königs Matthias [Corvinus] steht und sowohl am Rand der Christenheit als auch an der Grenze zum nichtchristlichen Gebiet der Walachei liegt, und dass sich dort eine große Menge sowohl von Walachen, Armeniern, Bulgaren und Griechen als auch anderer Ungläubiger (infidelium) zusammen mit den Christen aufzuhalten pflegen, von denen viele im Wunsch, sich von der alten schmutzigen Gesinnung und vom Makel reinzuwaschen, inspiriert durch die göttliche Gnade zur Gnade der Taufe und zum christlichen Glauben eilen. Weiters erfuhr er, dass die genannte Stadt oftmals auch von den grausamen Osmanen (ab ipsis sevissimis Turchis), den Feinden des christlichen Kreuzes, komplett durch Feuer zerstört und geplündert wurde, und dass in derselben Stadt gerade eine Pfarrkirche zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria sehr kostspielig mit Quadersteinen gebaut wird, die aber ohne große Hilfe von Christgläubigen nicht vollendet werden kann und aufgrund der Plünderungen durch die genannten Ungläubigen auch nicht mit Büchern, Kleinodien, Kelchen und Paramenten ausgestattet ist.- erteilt allen Christgläubigen beiderlei Geschlechts und gleich welcher Herkunft, die reumütig und nach Ablegung der Beichte die genannte Kirche jährlich besuchen, und zwar am Festtag der Heimsuchung Mariä [2. Juli] sowie an zwei unmittelbar vorangehenden und zwei unmittelbar darauffolgenden Festtagen, einen Ablass von sieben Jahren und ebensovielen Quadragenen (septem annos et totidem quadragenas de iniunctis eis penitentiis misericordita in Domino relaxamus). Den Ablass in derselben Höhe erteilt er auch all jenen, die sich an dem Bau, der Wiederherstellung, Instandhaltung, Ausstattung und Stützung (fulcimentum) der Kirche beteiligen. Dies alles macht Sixtus im Wunsch nach Vollendung des Kirchenbaus, nach Ausstattung der Kirche mit Büchern, Kleinodien, Kelchen und Paramenten sowie deswegen, damit die Christgäubigen aus Anlass der Frömmigkeit zu dieser Kirche strömen und diese noch freigebiger unterstützen. Und damit alle Christgläubigen, die zu dieser Kirche kommen, in den Genuss dieses Ablasses kommen können, gestattet (concedimus) der Papst dem jetzigen Pfarrer Johannes Reudel (dilecto filio Johanni Rewdel) sowie allen seinen Nachfolgern für immer und ewig 15 geeignete Beichtväter, seien es Säkularkleriker oder Regularkleriker, die den Gläubigen die Beichte an den genannten Tagen abnehmen, ihnen die Absolution für Ausschweifungen und Sünden nach der gewöhnlichen Regel der Kirche geben und eine Buße auferlegen. Weiters möchte er, falls den Besuchern und Unterstützern dieser Kirche sowie auch den Almosengebern bereits ein anderer ewiger oder zeitlich begrenzter Ablass von ihm gewährt wurde, dass die vorliegende Urkunde keine [Rechts-]Kraft und Bedeutung hat.Markus Gneiss

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Date: 1475-05-01
AbstractPapst Sixtus IV. (Sixtus episcopus servus servorum dei) gewährt François II, Herzog der Bretagne, die Bebauung eines Gebiets in Saint-Malo zur Errichtung seiner Burg unter der Bedingung, dass der Herzog die davon betroffenen Geistlichen, nämlich die Abtei Saint-Saveur von Redon, den Bischof von Léon und den Erzdiakon von Désert, durch die Übertragung von Gütern aus seinen Besitzungen entschädigt.Inc.: Ad preclara merita Herbert Krammer

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