Fond: Nenzing, Gemeindearchiv
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Charter: 3152
Date: 25. Mai 1651
Abstract: Bestätigungs-Urkunde: Frater Johannes Baptist de Marinis, Theologie-Professor und Magister Generalis Ordinis Praedicatorum bestätigt die durch den Dominikaner Prior von Chur in der Pfarrkirche zu Nenzing errichtete Rosenkranz-Bruderschaft.
Charter: 3154
Date: 22. März 1653
Abstract: Bescheinigung: Durch große Wassergüsse in den Jahren 1641 und 1652 sind zwei am 24. März 1629 eingesetzte Marksteine in der Ill versenkt worden. Auf Klagen der betroffenen Gemeinden Bludesch und Thüringen gegen Nenzing werden von beiderseitigen Abgeordneten nach Aufnahme des Augenscheines zwei neue Marksteine gesetzt. Jede Partei erhält einen gleichlautenden Schein zur Einlage in die Hauptbriefe.
Charter: 3155
Date: 11. November 1653
Abstract: Zinsbrief: Michael Jutz, sesshaft zu Beschling, und Anna Eberlin, seine Ehefrau, verkaufen an Kaspar Stoß, Steuerwaibel der kleinen Sonnenberger Steuergnoss unter der Bruggen, wohnhaft in Beschling, und Eva Purtscherin, seine Ehefrau, für 30 Gulden einen jährlich ablösbaren Martinizins von einem Gulden 30 Kreuzer ab ihren eigenen vier Mannsmahd Wiesen, "im Loch" genannt.
Charter: 3156
Date: 6. Januar 1654
Abstract: Ledigspruch: Landammann und Gerichtsgeschworene beider Gerichte Rankweil und Sulz sprechen namens der ganzen Landschaft den Mathäus Rohrer von Göfis, der sich von der Landschaft abkaufen und anderwärts haushäblich niederlassen will, nach Satzungen des Landsbrauchs frei und ledig behufs Auswanderung in andere katholische Herrschaften.
Charter: 3157
Date: 26. Juni 1655
Abstract: Alpbrief: Auf die nächsten acht Jahre kommen die Alpenweiden zur Verlosung, und zwar Setsch, Göffel und Banüel. Anwesend beim Vorgang sind die Alpmeister Silvester Lutz, Marx Latzer, Balthasar Salzgeber, Gottfried Lutz mit Zuziehung verschiedener Geschworenen, Nachbarn und Alpgenossen (Marken angeführt).
Charter: 3158
Date: 11. November 1657
Abstract: Zinsbrief: Mathias Beck, sesshaft zu Gurtis, Nenzinger Kirchspiels, und Agatha Geigerin, seine Ehefrau, verkaufen an Jos Reisch, auf Matten sesshaft, als gesetzten Steuervogt der österreichischen Steuer unter der Bruggen in der Herrschaft Sonnenberg, auch an sämtliche Steuergenossen für 20 Gulden Landswährung einen jährlich ablösbaren Martinizins von einem Gulden ab ihrem eigenen Stückchen Acker samt einem Stückchen Streue dabei auf dem Haag auf Gurtis (Anrainer genannt).
Charter: 3161
Date: 22. April 1660
Abstract: Erzherzog Ferdinand Karl erneuert die 1535 beziehungsweise 1611 für die Herrschaften Bludenz und Sonnenberg erlassene Waldordnung.
Charter: 3160a
Date: 27. April 1660
Abstract: Lehensrevers: Meister Martin Stoß zu Nenzing leistet den Lehenseid für die von Erzherzog Ferdinand Karl zu Österreich empfangenen Lehen im Kirchspiel Nenzing und bestätigt, dass das Zehentgeld um Hauptgut und Kosten ihm, dem Martin Stoß, ausbezahlt worden sind im Beisein der Geschworenen.
Charter: 3160
Date: 27. April 1660
Abstract: Lehensrevers: Martin Stoß leistet für die von Erzherzog Ferdinand Carl zu Österreich für sich und seine Brüder Marx und Josef empfangenen Lehenszehenten im Kirchspiel Nenzing den Lehenseid.
Charter: 3159
Date: 27. April 1660
Abstract: Lehensbrief: Ferdinand Karl Erzherzog zu Österreich verleiht dem Martin Stoß für diesen selbst sowie ihm als Lehenträger für seine Brüder Marx und Josef den ganzen halben Teil des Zehenten im Kirchspiel Nenzing sowie den achten Teil desselben Zehenten mit allen Zugehörden, wie ihn die Vaistlin von Beschling innegehabt haben, der Herrschaft Feldkirch lehenhaft, zu einem Mannslehen, nachdem ihm nach Jos Stoß´, seines Vaters, tödlichem Abgang dasselbe zu empfangen gebührt.
Charter: 3162
Date: 22. Januar 1661
Abstract: Ablösungsrevers: Placidus, Abt, Dekan und Konvent des fürstlich freien Stiftes und Gotteshauses Einsiedeln geben zum Nutzen der Propstei St. Gerold und der dazugehörigen Gnoss dem Landammann und Gericht der Herrschaft Sonnenberg die Gotteshausleute, die dermalen in der Herrschaft Sonnenberg unter und ob der Bruggen gesessen und bisher an die Propstei steuerpflichtig gewesen sind, zu kaufen um 750 Gulden Kapital an pfandbaren Schuldbriefen und geben sie somit frei. Dieser Kauf geschah am 27. Juli 1660 in der Propstei St. Gerold im Beisein und mit Zutun des Propstes P. Martin Kohler, P. Paulus Bettschart und P. Roman ab Uri, Konventualen; desgleichen der Herren Johann Nasall, amtstragender Ammann der Herrschaft Sonnenberg, Salomon Salomon, Altlandammanns, Marx Schneider des Gerichts daselbst, Kaspar Stoß und Jost Lutz von Nenzing.
Charter: 3163
Date: 8. Mai 1663
Abstract: Bestätigungsbrief: Die Gemeindegeschworenen des Kirchspiels Nenzing bestätigen, dass sie auf Grund der Bestimmung, wonach ein jeder Lehensträger nach Absterben des Lehensherrn um die zuvor empfangenen Lehen innert Jahresfrist wiederum bitten muss, den Lehensträger von einigen Zehenten in ihrem Kirchspiel, Martin Stoß, sowohl in seiner eigenen Sache als auch in Vertretung seiner zwei leiblichen Brüder Marx und Josef, alle in Beschling, nach Innsbruck abgeordnet haben, damit er gegen Vorweis der zwei jüngsten Lehensbriefe und Erlegung der vorgeschriebenen Taxe das Lehen in Empfang nehme.
Charter: 3165
Date: 25. Mai 1663
Abstract: Lehensrevers: Martin Stoß leistet den Lehenseid für die von Erzherzog Sigmund Franz zu Österreich für sich und seine Brüder Marx und Josef empfangenen Lehenszehenten im Kirchspiel Nenzing.
Charter: 3164
Date: 25. Mai 1663
Abstract: Erzherzog Sigmund Franz zu Österreich, Bischof zu Augsburg und Trient, verleiht nach tödlichem Abgang seines Bruders Erzherzog Ferdinand Karl dem Martin Stoß für sich und als Lehensträger für seine Brüder Marx und Josef die Zehenten zu Nenzing zu einem rechten Manneslehen.
Charter: 3166
Date: 27. Dezember 1663
Abstract: Lehensrevers: Meister Martin Stoß zu Nenzing leistet den Lehenseid für die von Erzherzog Sigmund Franz zu Österreich empfangenen Lehen im Kirchspiel Nenzing und bestätigt im Beisein des Jonas Mayer, Christa Lutz, Christa Gamon, Johannes Wehinger, Enderle Konrad, Hans Bertsch, Ronimus N. den Zehentbetrag.
Charter: 3167
Date: 15. Mai 1664
Abstract: Auf die Klage der Geschworenen zu Beschling, dass ihnen Schaden zugefügt werde an ihren Gütern und Häusern durch jene, die auf Latz Wiesmähder hätten und das aus dem Barniggen Tobel kommende Wasser zur Bewässerung verwenden, nehmen Karl Ludwig Schrenk von Notzing, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, Marx Schneider, neuer Ammann, und Salomon Salomon, alter Landammann, Johann Joachim Fraidinger, Landschreiber, und Mathis Lorez, Gerichtsverwandter, einen Augenschein (von Brüel bis Latz), vergleichen und entscheiden zwischen den streitenden Parteien in fünf angeführten Punkten.
Charter: 3168
Date: 13. Mai 1666
Abstract: Lehensrevers: Martin Stoß bestätigt, dass er für sich und seine Brüder Marx und Josef von der kaiserlichen Majestät den ganzen halben Teil des Zehenten samt dem ganzen halben Teil des kleinen Zehenten, im Kirchspiel zu Nenzing gelegen, auch den achten Teil derselben Zehenten mit allen Zugehörden, wie die Vaistlin von Beschling ihn innegehabt haben, der Herrschaft Feldkirch lehenhaft, zu Lehen erhalten hat, und leistet hiemit den Lehenseid.
Charter: 3169
Date: 6. Oktober 1666
Abstract: Lehensbrief: Kaiser Leopold erteilt, nachdem ihm nach dem Ableben seines Vetters Sigmund Franz, Erzherzogs zu Österreich, die ober- und vorderösterreichischen Länder zugefallen sind, als derzeitiger Landesfürst dem Wolf Dietrich Jonas, diesem selbst sowie ihm als Lehensträger des verstorbenen Leonhard Jonas´ nachgelassenen Sohns Wolf Erasmus Jonas den Jonenhof zu Götzis samt allen Zugehörden gegen Entrichtung der Zinsen zu einem rechten Mannslehen, nachdem er durch seinen bevollmächtigten Vertreter Clemens Sauter den Lehenseid geleistet hat, was der Kaiser für dieses Mal ohne Präjudiz für seine Lehensrechte zugelassen hat. Das Lehensgut wird mit seinen Grenzen genauer beschrieben.
Charter: 3170
Date: 3. November 1670
Abstract: Zinsverfallbrief (oder Gantbrief): Jonas Mayer, derzeit Landammann und Richter der Herrschaft Sonnenberg, stellt im Namen des Landesfürsten, des Kaisers Leopold, auf offenem verbannem Herbstgericht zu Nüziders dem Martin Stoß, Landsfähnrich unter der Bruggen, als dem Gewalthaber der sonnenbergischen Steuergenossen daselbst einen Zinsfallbrief aus gegen die jetzigen Inhaber eines im Jahr 1522 den Gebrüdern Leonhard, Bernhart und Jos Gantner von Frastanz übergebenen Hauptgutes von 13 Pfund Pfennig. Da schon drei Jahre lang der Zins von 13 Schilling Pfennig an die Genossleute der Sonnenbergischen Steuer nicht entrichtet und das Unterpfand ihnen somit verfallen ist, wird der Verfallbrief mit rechtskräftiger Wirkung innerhalb vier Wochen ausgestellt.
Charter: 3171
Date: 3. August 1671
Abstract: Markenbrief: Nachdem 1671 wegen der Illüberschwemmung auf der Seite von Nenzing ein gegen Bludenz und Thüringen im Planetboden gesetzter Markstein versenkt worden ist, bittet die Gemeinde Nenzing die genannten Gemeinden, eine neue Hintermark zu setzen. An der Örtlichkeit sind anwesend von Nenzing: Jonas Mayer, Landammann der Herrschaft Sonnenberg, Hans Mayer des Gerichts daselbst, Gottfried Lutz, Hans Bertsch, Christian Most, Jos Lutz und Jörg Nasal, Gerichts- und Dorfgeschworene. Von Seiten Blumeneggs sind anwesend: Martin Tschann, alter Landammann, Mathis Moll und Oswald Lampart, beide Dorfgeschworene zu Bludesch und Thüringen. Der Markstein wird gesetzt.
Charter: 3172
Date: 17. Mai 1672
Abstract: Steuervertrag und Auswechslung: Adam Egger, Steuervogt, und Martin Stoß, Mathias Loretz, Hans Stoß, Valentin Nasall, Johannes Wehinger, Peter Felder und Kaspar Nasall, alle Steurer der sonnenbergischen Steuer unter der Bruggen, überlassen den benachbarten Steuergenossenschaften der beiden Gerichte Rankweil und Sulz ihre daselbst sitzenden steuerbaren Personen und tauschen dafür die im Sonnenbergischen aus jenen Gerichten stammenden Personen hinsichtlich der Steuer ein.
Charter: 3173
Date: 13. Februar 1673
Abstract: Stiftbrief: Bartholomäus Linz, Seelsorger der Pfarre Nenzing, gedenkt, in der Filialkirche, geweiht zu Ehren des hl. Julius und der hl. Ottilia, in Beschling eine Frühmesse zu stiften. Nachdem diese nun fundiert ist, soll daselbst wöchentlich durch den Nenzinger Frühmesser eine hl. Messe mit freier Applikation, und zwar je am Samstag außer an einfallenden Feiertagen, gelesen werden. Darauf folgen Bestimmungen betreffs Frühmess-Stiftbrief, Beteiligung der Beschlinger an der Wahl des Frühmessers und am Nutzen der Messen für Stifter sowie Gewähr der Einhaltung der Punkte.
Charter: 3174
Date: 8. Juli 1673
Abstract: Rezess betreffs Ausreutung: Der kaiserliche Rat und oberösterreichische Hofkammer-Prokurator haben Herrn Franz Rudolf von der Halden zu Haldenegg unter dem 4. Mai 1673 beauftragt, sich über die von der Gemeinde Nenzing vorgenommenen Holzausreutungen zu erkundigen. Derselbe nimmt am 7. und 8. Juli 1673 mit Zuziehung des Waldmeisters der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, Johann Jakob Rudolf neben Silvester Ammann, geschworenen Forstknecht und Bannwart der Herrschaft Feldkirch, die Beschau und den Augenschein von Ort zu Ort durch das Gamperdonatal heraus vor und verlautbart hiemit seine Wahrnehmungen und Anordnungen auf Grund der Hofkammerratifikation.
Charter: 3175
Date: 12. Juli 1680
Abstract: Zwischen den Gemeinden Nüziders und Nenzing haben sich wegen der Marken und Grenzen des Viehweidganges zu unterst in Tschalenga von dem so genannten Schneiderstein an der Ebene des Bodens Streitigkeiten ergeben. Auf der Parteien Bitten verfügen sich Johann von Grenzing, Regierungsrat und Vogteiverwalter beider Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, zusammen mit dem Vogt Johann Christoph Rudolf, Martin Graß, Landammann, und Johann Joachim Fraidinger, Landschreiber, an den strittigen Ort. Es werden nun vier große Marksteine gesetzt und nach Bezeichnung der Örtlichkeiten die beiderseitige Weidebenützung geregelt.
Charter: 3176
Date: 15. Dezember 1682
Abstract: Steuervertragsbrief: Die Steuervögte und Genossen der so genannten altösterreichischen Steuer der Herrschaft Sonnenberg haben bisher die ihnen zugehörigen, in den Gerichten Rankweil und Sulz sess- oder wohnhaften Personen mit ihren Steuern belegt, ebenso auch die genannten Gerichte. Wegen der sich ergebenden Missstände vereinbart man sich, dass diese Personen den genannten Gerichten unter bestimmten Bedingungen und gegen Ablösung mit 2 Gulden 45 Kreuzer für jede Haushaltung überlassen werden. Dieser Auskauf wird auf Bitten der Abgeordneten der Gerichte Rankweil und Sulz von den erzfürstlichen Beamten der Herrschaft Feldkirch ratifiziert und besiegelt.
Charter: 3177
Date: 10. März 1688
Abstract: Steuervergleich: Nachdem sich zwischen der großen Steuergnoss der Weingartener Herrschaft Blumenegg und den Gemeinden der Gnoss "unter der Brugg", also Nenzing und Frastanz, betreffs Besteuerung von Untertanen bei Übertritt in die eine oder andere Herrschaft Unzukömmlichkeiten ergeben haben, schließen die beiderseitigen Vertreter am 19. Jänner 1688 in des Landammanns Haus zu Nenzing hierüber einen Vergleich. Von Blumenegg erschienen Martin Schmied, Landammann, sowie Adam Melk mit dem Steuerwaibel Christian Lampert. Von Nenzing und Frastanz erschienen Mathäus Mayer, Landammann der Herrschaft Sonnenberg, Landshauptmann Martin Stoß, Georg Nasal; Damian Dünser; Damian Ludescher; Christa Gamon und andere Geschworene.
Charter: 3258
Date: 19. Mai 1688
Abstract: Spruch- und Urteilbrief zwischen Nenzing und Beschling einerseits und Schlins andererseits wegen Wuhrung an der Ill. In 12 Punkten werden Marken, Hintermarken und Wuhrungsarten festgesetzt. Die alten Briefe sollen in Kraft bleiben.
Charter: 3178
Date: 15. Juni 1689
Abstract: Steuervertrag: Karl Herzog zu Lothringen, kaiserlicher Gubernator der ober- und vorderösterreichischen Lande, ratifiziert auf Bitten der Landammänner und der Ammänner der Gerichte Sonnenberg und Jagdberg sowie der so genannten alt-österreichischen Steuer die neue Steuerordnung, die wegen Unzukömmlichkeiten bei Heiraten sowie bei Ein- und Auszug in die eine oder andere Herrschaft oder Gnoss am 10. Dezember 1687 zwischen den Amtleuten Franz Gugger von Staudach, Johann Baptist Vögel, Lizentiat der Rechte, Antonius Dominikus Schmiedl von Lebenfeld, Johann Christoph Rudolph, Johann Baptist Tatt, der Herrschaften Feldkirch, Bludenz und Sonnenberg Verwalter, Hubmeister, Untervogt und Hofschreiber mit den Genossen und Steuerverwandten der Herrschaft Sonnenberg unter der Brugg, des Gerichtes Jagdberg und der so genannten alt-österreichischen Steuer in sieben Punkten vereinbart worden.Vidimus des kaiserlichen Hofschreibers Johann Baptist Tatt über die Urkunde vom 18. Dezember 1688
Charter: 3179
Date: 20. November 1689
Abstract: Steuervertrag: Die Tratzberger Frescher und Tostner Steuervögte werden von den alt-österreichischen, sonnenbergischen und jagdbergischen Steuern ersucht, eine gegenseitige Auswechslung der unter einander gemischten steuerbaren Leute mit ihnen in Steuersachen vorzunehmen, wie das zwischen verschiedenen Gerichten der Herrschaften Feldkirch, Sonnenberg und Blumenegg schon vor sieben Jahren geschehen ist.
Charter: 3180
Date: 14. Oktober 1692
Abstract: Wuhrvertrag: Zwischen dem Kirchspiel Nenzing und der Reichsherrschaft Blumenegg werden die Hintermarken in der Ill renoviert und, wo notwendig, neue gesetzt. Dabei erscheinen Johann Baptist Vögel, Lizetiat, Vogteiverwalter beider Herrschaften Bludenz und Sonnenberg; von Nenzing Matheus Mayer, alter Landammann, mit mehreren Geschworenen und Gemeindsleuten; von Blumenegg: Andreas Paur des Reichsprälaten Weingarten Rentmeister und Landschreiber, Martin Schmied, amtstragender Landammann allda, und mehrere andere Vertreter. Zur Bewahrung der Erinnerung an diese Abmachungen haben die von Nenzing mehrere "junge Knaben" beigezogen.
Charter: 3182
Date: 17. März 1694
Abstract: Lehensrevers: Mathias Mayer, Alt-Ammann zu Sonnenberg, leistet dem Landesfürsten als Vogt und Lehensträger des außer Landes in kaiserlichen Kriegsdiensten stehenden Josef Stoß sowie anstatt des minderjährigen Sohnes von dessen verstorbenem Bruder Marx, auch Marx genannt, den Lehenseid für den ihm verliehenen Lehenszehenten in Nenzing, den zuvor die Vaistlin von Beschling innegehabt haben.
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