Fond: Nenzing, Gemeindearchiv
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Charter: 3210
Date: 30. Juli 1720
Abstract: Johann Baptist Egger, Landammann, Mathäus Mayer, Christoph Nasall, Michael Gabriel, Lutz Kaiser, Michael Gantenbein, Marx Stoß, Ferdinand Egger und Leonhard Huber stellen dem Pater Konstantin, Prior des Klosters St. Johann in Feldkirch, im Namen der Gemeinde Nenzing einen Schuldbrief über 200 Gulden aus.
Charter: 3211
Date: 20. Oktober 1720
Abstract: Die Gerichts- und Dorfgeschworenen zu Nenzing, Christoph Nasall, Michael Gabriel, Meister Lutz Kaiser, Ferdinand Egger, Marx Stoß, Michael Gantenbein und Leonhart Huber stellen dem Jakob Mayer, Bürger, Stadtleutnant und Handelsherr zu Feldkirch, einen Schuldschein über 500 Gulden aus.
Charter: 3212
Date: 16. April 1722
Abstract: Cession: Stadtammann und Rat der Stadt Feldkirch bekennen und urkunden, dass die Vögte der Erben ihres Mitbürgers Johann Jakob Mayer, Franz Joseph Willi des Rats, Franz Clessin und Josef Tschabrun, vermöge Cession, gegeben zu Feldkirch am 14. April 1722, ihnen 1000 Gulden übergeben haben von einer bei der Gemeinde Nenzing und ihr zugewandten Orten in der Herrschaft Sonnenberg stehenden Obligation von 1500 Gulden, gegeben zu Nenzing zu Georgi 1705. Stadtammann und Rat übergeben und zedieren nun die 1000 Gulden dem Domkapitel zu Chur als Zinsentilgung.
Charter: 3213
Date: 22. April 1722
Abstract: Empfangs-Revers: Dompropst, Dekan und residierende Kapitularen des hochfürstlichen Domstiftes zu Chur bestätigen, dass ihnen eine von den Vögten der Erben des verstorbenen Johann Jakob Mayer innegehabte Schuldverschreibung von 1500 Gulden, auf die Gemeinde Nenzing samt zugewandten Orten lautend, vermöge Cession von der Stadt Feldkirch am 14. April 1722 eingehändigt worden ist. Da sich aber des Domkapitels Guthaben über 1000 Gulden belaufe, schrieben sie die übrigen 500 Gulden den genannten Erben gut.
Charter: 3214
Date: 12. Mai 1722
Abstract: Schuldverschreibung: Nachdem Herr Johann von Vinzenz, churischer Hofmeister und Landrichter der Gemeinen drei Bünde, den unterzeichnenden Vertretern der Gemeinde Nenzing von den seitens Chur bei der Herrschaft Sonnenberg anliegend gehabten 1500 Gulden Kapital 300 Gulden darlehensweise überlassen hat, versprechen diese Vertreter, die Summe samt jährlich fünf Prozent Zins auf Georgi 1724 zu bezahlen. Bis dahin soll der von der Herrschaft Sonnenberg ausgefertigte Hauptbrief in des Hofmeisters Handen verbleiben.
Charter: 3215
Date: 19. Oktober 1730
Abstract: Zession: Priorin und Konvent des Gotteshauses Altenstadt überlassen und zedieren den von Herrn Thadäus Waldner hinterlassenen zwei Kindern, die mit dem Herrn Franz Andreas Keßler, Lizentiat, des inneren Rats zu Feldkirch, bevogtet sind, bei der Gemeinde Nenzing ein Kapital, das von Jungfrau Maria Elisabetha, jetzt Frau Katharina Mayerin des Konvents unter anderem ihrem Vermögen an sie gekommen ist im Betrag von 175 Gulden. Der erste Zins ist fällig auf Georgi 1731. Sie wurden vom genannten Vogt mit barem Geld ausbezahlt.
Charter: 3216
Date: 10. März 1735
Abstract: Schuldverschreibung: Säckelmeister, Gerichts- und Dorfgeschworene des Kirchspiels Nenzing, Beschling und Nenzingerberg bekennen sich gegenüber dem wohledlen, gestrengen und hochgelehrten Herrn Johann Josef Gering, Dr. med. und Amts-Stadtammann zu Feldkirch, einer Summe von 600 Gulden schuldig. Der Zins beläuft sich auf drei Kreuzer für einen Gulden. Die Ablösung soll von keinem Teil vor 10 Jahren begehrt werden. Die Kündigung erfolgt ein halbes Jahr zuvor.
Charter: 3217
Date: 30. April 1739
Abstract: Lizenz des Fürstbischofs Joseph Benedikt von Chur zur Einsetzung der Kreuzwegstationen in der Pfarrkirche zu Nenzing.
Charter: 3219
Date: 3. November 1741
Abstract: Marx Stoß leistet seiner Lehensherrin Kaiserin Maria Theresia einerseits wegen Hinscheidens seines vormaligen Lehensherrn Kaiser Karls VI., andererseits unpräjudizierlich mit Rücksicht auf ein beigebrachtes glaubwürdiges Zeugnis, dass der letztinvestierte Bruder seines Vaters, Josef Stoß, außer Landes gezogen und bis dato unbekannt ist, ob er lebendig oder tot sei, den Lehenseid auf den Lehenszehenten in Nenzing, und zwar für diesmal durch seinen bestellten Gewalthaber Franz Anton Severian Ruedl von Rosenfeld, Lizentiat und oberösterreichischen Regimentsadvokaten.
Charter: 3218
Date: 3. November 1741
Abstract: Lehensbrief: Kaiserin Maria Theresia gibt dem Marx Stoß den Vaistlin'schen Lehenszehenten in Nenzing als Lehensherrin anlässlich des Hinscheidens ihres Vaters Kaiser Karl VI. und mit Rücksicht darauf, dass des Lehenmanns Oheim Josef Stoß, der das Lehen zuletzt innegehabt hat, außer Landes gezogen und es unbekannt ist, ob er noch am Leben oder schon tot sei. Den Lehenseid leistet der Lehensträger diesmal mit lehensherrlicher Bewilligung durch seinen Vertreter Franz Anton Severian Ruedl, oberösterreichischen Regimentsadvokaten.
Charter: 3220
Date: 26. Februar 1744
Abstract: Schuldverschreibung: Die Gerichtsverwandten und Geschworenen der Gemeinde Nenzing bekennen sich gegenüber der hochgeborenen Frau Anna Elisabetha verwitwete Gräfin von Salis geborene Freifrau von Buol zu Zizers einer Geldsumme von 600 Gulden schuldig, die sie in guten spanischen Gold-Duplonen (zu 7.40 Gulden) zur Tilgung und Bestreitung der Auslagen für das Winterquartier des Prinz Karlischen Regiments im Sold der Landesfürstin Maria Theresia erhalten. Der Zins beläuft sich auf fünf Prozent, also 30 Gulden jährlich.
Charter: 3221
Date: 16. März 1744
Abstract: Schuldverschreibung: Die Gerichtsverwandten und Dorfgeschworenen von Nenzing bekennen sich gegenüber dem Peter Tiefenthaler, Bürger, Wirt und Gastgeber in Feldkirch, einer Geldsumme von 500 Gulden schuldig, die sie zur Bestreitung eines schweren Winterquartiers des Prinz Karlischen Regimentes unter der Landesfürstin Theresia verwendet haben. Der Zins beläuft sich auf fünf Prozent, also auf 25 Gulden jährlich.
Charter: 3122
Date: 8. Juli 1744
Abstract: Leheninvestiturbrief, wodurch Erzherzog Leopold, Bischof von Straßburg und Passau, bevollmächtiger Gubernator der ober- und vorderösterreichischen Lande, den Bernhard Mörl als Lehensträger mit den von den Erben des verstorbenen Johann Gaudenz Freiherrn von Madrutsch ihm lehensweise überlassenen Zehenten in Nenzing belehnt.Vidimus des Johann Michael Barbisch über den Leheninvestiturbrief vom 2. März 1621.
Charter: 3222
Date: 18. April 1747
Abstract: Lizenz des Fürstbischofs Josef Benedikt von Chur zur Einsetzung der Kreuzwegstationen in der Filialkirche zu Beschling durch die Franziskaner.
Charter: 3223
Date: 7. Juni 1747
Abstract: Bestellungsbrief: Die Gerichts- und Dorfgeschworenen von Nenzing bestellen, nachdem die oberösterreichische Regierung ad instantiam des oberösterreichischen Fiskalamts in Betreff eingeklagter Kaducität des lehenbaren Zehentes in Nenzing unter dem 20. Mai und 4. Juni die Gemeinde zu der auf 28. Juni anberaumten Konklusions-Anstalt oder Tagsatzung einen Bevollmächtigten zu senden beauftragt hat, hiezu den hochedelgebornen Herrn Franz Antoni Severian Rudel von Rosenfeld, kölnischen Hofrat, auch oberösterreichischen Regimentsadvokaten.
Charter: 3224
Date: 5. Mai 1748
Abstract: Kaufbrief: Erzherzogin Claudia zu Österreich hat seinerzeit den Zehenten zu Nenzing dem Gemeindevorsteher Jodok Stoß zu Lehen gegeben. In dem betreffenden Lehensbrief aber war nicht enthalten, dass diese Belehnung namens der Gemeinde erfolgt sei. Deshalb hat das oberösterreichische Fiskalamt 1743 (nach 103 Jahren!) der Gemeinde Nenzing einen Kaduzitäts-(Heimfalls-)Prozess angehängt. Um dem ungewissen Ausgang zuvorzukommen und den genannten Zehenten eigentümlich zu erwerben, hat sie sich an die in den Ober- und Vorderösterreichischen Landen abgeordnete Hofkommission gewandt. Zwischen dieser, nämlich Rudolf Reichsgraf von Chotek, Minister am kurbayerischen Hof, und der Gemeinde Nenzing kommt nun ein Kaufkontrakt zustande, wonach der erwähnte Zehent als Eigentum an diese übergeht gegen 6000 Gulden.
Charter: 3225
Date: 4. Juni 1748
Abstract: Vergleichsbrief: Im Streithandel zwischen den Alpgenossen der Alpen Parpfienz und Furgla wegen der Alpmeister und der Besetzung mit Rossen auf Furgla sowie Entlohnung der Hirten daselbst wird auf Zureden des Johann Christian Tscholl, derzeit amtstragender Landsammanns der Herrschaft Sonnenberg, und des Martin Egger, Geschworenen zu Nenzing, ein Vergleich geschlossen.
Charter: 3226
Date: 20. September 1748
Abstract: Teilungsspruchbrief: Hinsichtlich des mit der von Chotek'schen Hofkommission abgeschlossenen Kaufkontraktes über die lehenbaren Zehentanteile in Nenzing hat sich einesteils wegen Aufteilung des Pachtschillings von 6000 Gulden zwischen den Gemeindsleuten zu Nenzing, Beschling, Berg, Mariex und Motten, anderenteils weil an letzteren zwei Orten einige Höfe der freiherrlichen Familie von Rost zehentbar sind und sich deshalb in die Konkurrenz nicht einbeziehen lassen wollen, eine Streitigkeit erhoben. Es wird beschlossen, die Entscheidung zu einem gütlichen Vergleich der Obrigkeit sowie dem Landammann Anton Schuler und dem Landsfähnrich Johann Jakob Fritz zu übergeben. Bei der Tagsatzung auf Schloss Bludenz wird die Repartierung vorgenommen.
Charter: 3227
Date: 19. Dezember 1748
Abstract: Bestätigung: Kaiserin Maria Theresia bestätigt und ratifiziert den Kaufvertrag, gegeben zu München, 5. Mai 1748, zwischen dem kaiserlichen Hofkommissär Rudolf Reichsgraf von Chotek und den Gerichts- und Dorfgeschworenen und der ganzen Gemeinde von Nenzing, wonach der ehemals Vaistlin'sche Lehenszehent im Kirchspiel Nenzing für 6000 Gulden in den Besitz der Gemeinde übergehen soll.
Charter: 3228
Date: 22. Mai 1750
Abstract: Markenbeschreibungsbrief: Nachdem zwischen den Gemeinden Nenzing und Nüziders wegen der Marksteine und Atzung ein strittiger Fall sich ergeben hat, ist mit Datum des gestrigen Tages vor beiden Parteien eine Kommission zur Untersuchung und Richtigstellung an Ort und Stelle zusammengekommen und wurde betreffs 10 Marksteinen der Augenschein aufgenommen sowie das Nötige veranlasst. Seitens Nenzing waren anwesend die Dorf- und Gerichtsgeschworenen Andreas Gasner, die Geschworenen Martin Egger und Franz Johannes Lutz, von Seiten von Nüziders der Gerichts- und Dorfgeschworene Mathäus Mutter und der Geschworene Christian Zerlauth.
Charter: 3229
Date: 15. Oktober 1750
Abstract: Schuldverschreibung: Die Gemeinde Nenzing bekennt sich gegenüber dem Herrn Franz Joseph Gilm von Rosenegg, dem Vogteiamtsverwalter des hochfreiherrlichen von sternbachischen Lehensherrschaft Bludenz und Sonnenberg, einer Summe von 600 Gulden rheinisch schuldig, die sie von ihm in spanischen Duplonen (zu 7.40 Gulden) vorgestreckt erhalten zur Abzahlung eines am 26. Februar 1744 von der verwitweten Frau Gräfin von Salis geborene Freifrau von Buol aufgenommenen Kapitals.
Charter: 3230
Date: 1. Mai 1752
Abstract: Alpbrief: Die Gemeinde Nenzing hat wiederum um die vier Melkalpen gespielt auf 16 Jahre; dermalen sind Alpmeister Josef Krisser, Johann Ignaz Greber, Christian Drexel, Enderle Gasner, Sohn des Hans. Die vier Alpmeister losen sich die von ihnen zu besorgenden Alpen aus. Vorgegangen ist die Handlung auf dem Schulhaus.
Charter: 3231a
Date: 8. August 1755
Abstract: Bemarkungsbrief mit dem unter demselben Datum ausgestellten Brief gleichlautend, der den Grenzstreit zwischen den Bürsern und Bürserbergern einerseits und den Nenzingern und Nenzingerbergern andererseits, besonders die Alpe Parpfienz betreffend, schlichtet.
Charter: 3231
Date: 8. August 1755
Abstract: Bemarkungsbrief: In einem Streit zwischen den Geschworenen und Gemeindsleuten zu Bürs und Bürserberg einesteils und jenen von Nenzing und Nenzingerberg anderenteils, in dem durch erfolgte appellationsgerichtliche Entscheidung die Nenzinger um ein namhaftes Stück der Alpe Parpfienz sich geschädigt sahen, wird von beiden Parteien die Setzung der Marken dem Vogteiverwalter Franz Josef Gilm von Rosenegg und dem Altlandammann Johann Christian Tschol überlassen.
Charter: 3232
Date: 6. Januar 1756
Abstract: Vergleichsbrief: Die Gemeinden Nenzing und Frastanz vergleichen sich dahin, wie von altersher die Freizügigkeit zu beobachten und keine Forderung gegenseitig zu erheben, außer dass sie ein billiges Gemeindeeinkaufsgeld sowie von dem fortziehenden Vermögen die Nachsteuer beziehen wollen.
Charter: 3232a
Date: 6. Januar 1757
Abstract: Vergleichsbrief: Die Gemeinden Nenzing und Frastanz vergleichen sich dahin, wie von altersher die Freizügigkeit zu beobachten und keine Forderung gegenseitig zu erheben, außer dass sie ein billiges Gemeindeeinkaufsgeld sowie von dem fortziehenden Vermögen die Nachsteuer beziehen wollen.
Charter: 3233a
Date: 3. Februar 1758
Abstract: Abkommen zwischen Nenzing und Nenzingerberg wegen Holzbezug. Inseriert im Vergleichsbrief von 1760 Juli 18, Urkunde Nr. 3233.
Charter: 3233
Date: 18. Juli 1760
Abstract: Vergleichsbrief: In einem Streithandel zwischen den Dorfleuten und den Bergsleuten des Kirchspiels Nenzing wegen der Hölzung und des Mitgenusses an den Hoch- und Schwarzwaldungen vermittelt der Vogteiverwalter von Bludenz Franz Josef Gilm von Rosenegg einen Vergleich auf Grund des Abkommens vom 3. Februar 1758, das wörtlich enthalten ist.
Charter: 3235
Date: 5. April 1762
Abstract: Ablassbrief: Papst Clemens XIII. verleiht zunächst auf sieben Jahre allen Christgläubigen, die nach Beichte und Kommunion die den Heiligen Julius, Lucia und Ottilia geweihte Filialkirche in Beschling oder einen Altar in derselben besuchen, und zwar am Montag vor dem Fest Mariä Reinigung, und daselbst nach der Meinung des Papstes beten, einen vollkommenen Ablass.
Charter: 3236
Date: 20. November 1763
Abstract: Bischöflicher Spruchbrief: Fürstbischof Johann Anton von Chur schlichtet ein Zerwürfnis zwischen dem Pfarrer Anton Ignaz Fritsch und der Gemeinde Nenzing, das wegen Unterlassung verschiedener pfarrlicher und kirchlicher Verrichtungen seitens des Pfarrers entstanden ist. Dieser wird beauftragt, die einzelnen Punkte, wegen denen geklagt worden ist, genau zu beachten.Unbesiegeltes Vidimus des Johann Baptist Duelli, Kommissarius, Schnifis, über die Urkunde von 1763 November 10.
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