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FondUrkunden
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Charter: 115
Date: 1585 Januar 20
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Kurt Kriesch, Bürger von Hünfeld, seine Frau Katharina und beider Erben mit einem Garten zwischen der Wiese des Johann Schmidt, Vikar am St. Elisabethaltar, und dem Rasen der Dekanei, belehnt haben. Zuvor hat Heinrich Hunmöller, Schmied in Hünfeld, den Garten an Kurt Kriesch für 15 Gulden verkauft. Da der Garten vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel zuvor ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 18 Pfennige Fuldischer Währung zu entrichten. Der Garten darf ohne Zustimmung der Lehnsherren nicht verkauft werden.

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Charter: 116
Date: 1585 März 17
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie den vierten Teil am Zerengut zum <Schwingers>, Heiligkreuzgut genannt, an Franz Allennstaden und seine Kinder Reinhard und Agnes erblich verlehnt haben. Sie sollen das Lehen mit allen Zugehörungen an Äckern, Wiesen, Gärten, Gehölzen und Feldern nach bisherigen Gewohnheiten und Rechten zu ihrem Nutzen gebrauchen. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] dreieinhalb Maß und ein dritter Teil eines halben Maßes Korn sowie dreieinhalb Maß und ein dritter Teil eines halben Maßes Hafer, 4 Gnacken, 4 Pfennige und 1 Schneeberger Pfennig zu entrichten.

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Charter: 117
Date: 1585 September 26
AbstractBürgermeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (Schwobischen Gemunden) bekunden, dass sie von der Tochter des verstorbenen Bürgers Joachim Weber, Elisabeth Weber (Gneisler), Ehefrau des Bartel Gneisler von Fulda, gebeten wurde, dass sie ihr ihre ehrenhafte Herkunft und Frömmigkeit bestätigen. Sie sei in Schwäbisch Gmünd geboren und aufgewachsen, wolle nun aber in eine andere Stadt ziehen. Mehrere Bürger bestätigen ihre eheliche Geburt und legen guten Leumund über ihr frommes und rechtschaffenes Leben ab.

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Charter: 118
Date: 1587 November 24
AbstractMaximilian [III.], Erzherzog von Österreich, Hochmeister des deutschen Ordens und Administrator des Stifts Fulda, bekundet, dass er Peter Thomsen, seiner Frau und beider Erben den halben Teil sowie Simon und Hans Bott mit ihren Frauen Margarethe und Anna den anderen Teil der Schenkwaldischen Lehen und dem Salzmansguts in Hünfeld vor dem Niedertor gelegen mit allen Zugehörungen und Rechten nach bisheriger Gewohnheit verlehnt hat.

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Charter: 119
Date: 1589 März 15
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie an Hans Orff aus Molzbach (Molsbach), seine Frau Anna und beider Erben ein Gut (gutgen) mit allen Zugehörungen und Rechten in Dorf und Feldmark Molzbach erblich verlehnt haben. Sie sollen das Gut zu ihrem besten Nutzen gebrauchen und bewirtschaften ohne, dass dem Stift Schaden entsteht. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 1 1/2 Viertel Korn, 1 1/2 Viertel Hafer, ein Hahn, eine Gans und ein Fasnachtshuhn zu entrichten. Die Zinsen sollen für sie und ihre Erben nicht erhöht werden.

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Charter: 120
Date: 1591 Oktober 2
AbstractMagister Adam Heinrich, Dekan, und das gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie an jemanden (Hans Pfeell?) ein Gut oder Stück Land verlehnen.

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Charter: 121
Date: 1595 Mai 22
AbstractFriedrich von und zu Haun, Ältester des Geschlechts, bekundet für sich und seine Erben und Ganerben, dass er dem Dekan, den Kanonikern und dem Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld das Lehen über die Hofstätten in Motzbach, Gericht Hünfeld, mit allen Rechten und Zugehörungen erneuert und bestätigt hat. Die Lehensleute sollen die Lehen nach bisherigen Gewohnheiten und Rechten, wie in ihrem Lehnbrief festgeschrieben ist, nutzen.

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Charter: 122
Date: 1597 März 10
AbstractMagister Adam Heinrich, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie das Gut in Rode beim Morsberg, Heiligkreuzgut genannt, mit allen seinen Rechten und Zugehörungen den Brüdern Ambrosius und Michael Rüger zu Rasdorf, ihren Ehefrauen Elisabeth und Katharina sowie allen ihren Erben belehnt haben. Sie sollen das Gut erblich und ewiglich besitzen und zu ihrem Nutzen gebrauchen dürfen. Als Erbzinsen sind jährlich zu entrichten: auf Michaelis [29.9.] drei Viertel Korn und drei Viertel Hafer, zwei Sommerhähne, eine Gans und 4 Schilling Pfennige. Das Gut soll sorgfältig bestellt und gepflegt werden. Geschieht dies nicht zur Zufriedenheit des Stifts, kann ihnen das Lehen jederzeit entzogen werden. Die Lehensleute dürfen das Gut oder Teile des Guts verkaufen, allerdings nur mit Zustimmung von Dekan und Kapitel zu Hünfeld.

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Charter: 122a
Date: 1597 März 10
AbstractMagister Adam Heinrich, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie das Gut in Rode beim Morsberg, Kreuzgut genannt, mit allen seinen Rechten und Zugehörungen den Brüdern Ambrosius und Michael Rüger zu Rasdorf, ihren Ehefrauen Elisabeth und Katharina sowie allen ihren Erben verlehnt haben. Sie sollen das Gut erblich und ewiglich besitzen und zu ihrem Nutzen gebrauchen dürfen. Als Erbzinsen sind jährlich zu entrichten: auf Michaelis [29.9.] drei Viertel Korn und drei Viertel Hafer, zwei Sommerhähne, eine Gans und 4 Schilling Pfennige. Das Gut soll sorgfältig bestellt und gepflegt werden. Geschieht dies nicht zur Zufriedenheit des Stifts, kann ihnen das Lehen jederzeit entzogen werden. Die Lehensleute dürfen das Gut oder Teile des Guts verkaufen, allerdings nur mit Zustimmung von Dekan und Kapitel zu Hünfeld.

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Charter: 123
Date: 1597 Oktober 28
AbstractMagister Adam Heinrich, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie ein halbes Gut zu Schwingers, Heiligkreuzgut genannt, an Andreas Kirchers zu Rückers, seiner Frau Anna und beider Erben erblich verlehnt haben. Sie haben das Gut von Andreas Mutter Gela Kirchers geerbt und sollen es mit allen Zugehörungen und Nutzen so besitzen wie ihre Vorfahren. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] ein Viertel Frucht halb Korn halb Hafer, 5 böhmisch <...>, eine halbe Gans, ein Hahn und ein halbes Fasnachtshuhn zu entrichten.

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Charter: 124
Date: 1598 Februar 22
AbstractHans Scheel, Einwohner von Niederbieber (Niedernbiebra), bekundet für sich und seine Frau Margarethe, dass sie an Georg Bertheber, Rektor des Jesuitenkollegs in Fulda, und seinen Nachfolgern, 5 Taler, zu je 49 Böhmisch, jährlichen Zins für 100 Taler verkauft haben. Der Zins ist fällig aus ihrem halben Hof in Niederbieber und soll die folgenden 99 Jahre von ihnen und ihren Nachkommen bezahlt werden. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Sollten die Verkäufer oder ihre Nachkommen mit den Zahlungen säumig werden, haben die Käufer das Recht den Hof zu pfänden, bis die Zahlungen abgegolten sind. Die Verkäufer oder ihr Nachkommen können den Zins jederzeit wieder für 100 Taler zurückkaufen. Der Wiederkauf muss ein viertel Jahr vorher angekündigt werden.

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Charter: 125
Date: 1600 April 3
AbstractMagister Adam Heinrich, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie an Dietz Ott, Einwohner von Rimmels (Rimmolts), seine Frau Catharina und beider Erben eine Wiese daselbst samt dem Reinwald, die Hofstatt mit allen Zugehörungen, auch denen in Oberrimmels, so wie es bereits Dietzens verstorbener Vater Konrad besessen hat, erblich verlehnt haben. Sie sollen die Güter nach ihrem Nutzen besitzen und bebauen. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 3 Maß Korn, 3 Maß Hafer, 4 Gnacken Fuldischer Währung und 1 Gans zu entrichten. Die Zinsen sollen sich für sie und ihre Nachkommen nicht erhöhen. Die Lehnsleute verpflichten sich zur Lehnstreue und sollen die Zinsen pünktlich entrichten. Ohne Zustimmung der Lehnsherren dürfen die Lehen nicht weiterverkauft werden.

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Charter: 234
Date: 1603 Juli 8
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, schreibt den Amtleuten, Schultheißen, Förstern, Bürgern und überhaupt jedem, der das Lehen eines Stück Waldes, Fischgewässers oder über Jagdgerechtigkeiten des Stift Fuldas innehat, dass die Hälfte der vereinbarten Gebühren wieder dem vorherigen Stand entspricht. Sie sollten auch dafür sorgen, dass weniger Bauern als Pächter eingesetzt werden. Die Jagd- und Schießrechte werden reglementiert.

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Charter: 126
Date: 1603 Juli 9
AbstractLandgraf Moritz von Hessen schreibt in Hexametern an Abt Joachim [Roell] von Hersfeld, dass er noch bei guter Gesundheit sei, gerade von Fulda gekommen und nun nach Friedewald reisen wolle um eine Jagd zu veranstalten (der Jagdgöttin Diana so ihren Sitz da zeigt - ihr angenehmes Fest in Freuden zu begehen). Sein Freund Joachim solle die Sorgen über Hersfeld von sich streifen und zur Jagd einladen (leg ab den schwartzen Tail, und greif zum grünen Kleid - damit Dianens Gunst bey dir jetzt finde statt).

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Charter: 127
Date: 1603 August 29/ September 8
AbstractNotariatsinstrument des kaiserlichen Notars Andreas Graf, Stadtschreiber von Hammelburg, für Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Hammelburg an Abt Balthasar von Fulda. Diese sollen, nachdem ihr Herr, Abt Balthasar [von Dernbach] von Fulda, sie aufgefordert hat, den Herren Joachim Friedrich von Schwalbach, Dekan von Fulda und Propst von Neuenberg, Ludwig Reinhard von Valbig, Spitalherr von Fulda, Propst von Holzkirchen und Thulba, und Herr Balthasar Wigand, Rektor und Fürstlich Fuldischer Kanzler, die Pfarrkirche, die sich zur Augsburgischen Konfession bekannt hat, öffnen und die Einsetzung der genannten als katholische Geistliche in der Pfarrkirche zu akzeptieren. Die Bürger sollten sich anhören, was die vier zu sagen haben. Jedoch wollen die Bürger an der Ausübung der Augsburger Konfession nicht gehindert werden. Nachdem nun aber immenser Druck auf die Bürger, besonders auf Frauen und Kinder ausgeübt und ihnen die Ausweisung aus der Stadt angedroht wurde, wurde die Kirche geöffnet. Sie werden sich den Androhungen jedoch nicht beugen und präsentieren als einen rechten Pfarrer den Wendelin Rosbach und seinen Gehilfen David Maurer.

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Charter: 128
Date: 1604 Februar 22
AbstractOtto Heinrich von Calenberg, Kapitular <...> des Stifts Fulda und Probst zu Höchst, bekundet, dass er an Hans von <...>, seiner Frau und beider Erben ein halbes Gut im Dorf <...> [und andere Güter] verkauft hat.

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Charter: 146
Date: 1604 Februar 22
AbstractKonrad Mentz, Dekan und Baumeister des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, bekundet, dass Hans Wigand, Einwohner von Großenbach, an Hans Schladt, Einwohner daselbst, ein Haus und ein Gut mit allen Zugehörungen im Dorf und in der Feldmark Großenbach gelegen für 280 und dreihalbe Gulden zu je 44 Böhmisch, verkauft hat. Da Haus und Gut vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig sind, haben Dekan und Kapitel zuvor ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Der Käufer und seine Frau Barbara werden zusammen mit ihren Erben mit Haus und Gut vom Stift Heiligkreuz belehnt. Als Erbzinsen sind jährlich auf Ostern 20 Böhmisch, ein halbes Schock Eier und <...> auf Michaelis zu entrichten.

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Charter: 129
Date: 1606 Juli 24
AbstractJohann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er eine Hufe und ein Gut zu <...>, eine Hofreite samt Garten und einige Äcker an Hans Dorich (?) und seine Erben verlehnt hat.

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Charter: 130
Date: 1607 Januar 17
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Walter Ott ein Gut, Heiligkreuzgut genannt, zu Rimmels gelegen, mit allen Zugehörungen, Gewässern und Wäldern an Peter Voigt und seine Frau Maria für 100 Gulden (Florinden) zu je 44 Böhmisch Fuldischer Währung verkauft hat. Da das Gut vom Stift lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel zuvor ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Die Käufer werden mit dem Gut erblich belehnt und sollen das Gut mit allen Rechten und Gewohnheiten zu ihrem Nutzen gebrauchen. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 2 Viertel Frucht, halb Korn, halb Hafer, ein Paar Hähne und ein Schonbrot für 2 Böhmisch zu Weihnachten fällig. Dem Abt von Fulda sollen sie 11 Gnacken und 4 Pfennige entrichten.

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Charter: 131
Date: 1607 Juni 21
AbstractWilhelm Opfermann, Küchenmeister des Stifts Fulda, vermerkt, dass Balthasar Saall zu Hünfeld Lehnsträger des von seinem Vater auf ihn gekommenen Erbes des halben Teils des Salzmansguts zu Hünfeld, das zuvor Peter Thomsen inne hatte, ist.

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Charter: 132
Date: 1607 Dezember 30
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Martin Kettener, Einwohner von Schlitzenhausen, seine Frau Eva und beider Erben mit einem Haus in Schlitzenhausen mit allen Zugehörungen sowie mit drei Landstücken erblich belehnt haben. Das Haus kam nach dem Tod von Martins Vater Heinz Kettener erblich auf sie. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 3 Böhmisch, von den Landtstücken 8 Pfennige fuldischer Landeswährung zu entrichten.

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Charter: 133
Date: 1609 September 29
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Hans Kalb, Einwohner von Langenschwarz (Schwartz), an Paul Meister, Einwohner von Huhnrain (huhnhain), 6 Beete arthaften Landes aus seinem Hof zu Sassen bei Hünfeld für 28 Gulden (Florinden) zu je 44 Böhmisch erblich verkauft hat. Da der Hof vom Stift Hünfeld lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel zuvor ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Der Käufer und seine Nachkommen werden auf Bitten des Verkäufers mit den Beeten erblich belehnt. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 4 Maß halb Korn, halb Hafer zu entrichten.

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Charter: 134
Date: 1611 Oktober 3
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Hans Kalb, Einwohner von Großenbach, den halben Teil des Altenhofs daselbst an Sebastian Kreuziger verkauft hat. Da der Hof vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel zuvor ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Die Käufer werden mit dem Teil des Hofes, den Zugehörungen und Rechten erblich belehnt und sollen ihn zu ihrem Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war, ohne dem Stift Schaden zuzufügen. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] ein halbes <...> Eier und zwei Sommerhähne zu entrichten.

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Charter: 135
Date: 1612 April 12
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Adam Knauff, Einwohner von Leimbach, den halben Teil an der Obermühle bei Leimbach mit allen Zugehörungen an seinen Sohn Gangolf, seine Frau Sybille und beider Erben für 400 Gulden (Florinden) zu je 44 Böhmisch verkauft hat. Da der Hof vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel zuvor ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Die Käufer werden mit dem Teil der Mühle und allen Zugehörungen erblich belehnt und sollen die Mühle zu ihrem Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war, ohne dem Stift Schaden zuzufügen. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis ein Schock Geld, ein Viertel Weizen, ein halbes Viertel Hafer, ein Sommerhahn, eine halbe Gans und ein halbes Fasnachtshuhn zu entrichten. Sollte der Besitzer der anderen Hälfte der Mühle oder seine Nachkommen seinen Teil verkaufen wollen haben Gangolf und seine Nachkommen ein Vorkaufsrecht.

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Charter: 136
Date: 1614 März 20
AbstractDavid Mangold (Mangolttus), Kanoniker des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, bekundet, dass Wilhelm Bart, Bürger daselbst, nach dem Tod seines Vaters Veit (?) ein Drittel seines Hauses geerbt habe. Die anderen zwei Drittel habe er seinen Brüdern Kaspar und Hans erblich für je 148 Gulden zu je 44 Böhmisch abgekauft. Wilhelm hat nun darum gebeten, dass er, seine Frau Barbara und beider Erben mit dem ganzen Haus von David Mangold belehnt werde. David Mangold belehnt ihn daraufhin mit dem Haus und allen Zugehörungen. Sie sollen das Haus zu ihrem Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 15 Böhmisch, ein Paar Hähne und eine Gans zu entrichten. Der Dekan Johann Mihm und das Kapitel des Stifts wurden gebeten, die Lehnschaft mit dem Konventsiegel zu bestätigen.

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Charter: 137
Date: 1614 Juni 20
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie drei Teile eines Wiesenguts bei Schwinges, das Heiligkreuzgut genannt, mit allen Zugehörungen an Walter Kircher, Einwohner von Rückers, seiner Frau Katharina und beider Erben verlehnt haben. Das Gut kam erblich nach dem Tod von Walters Vater Heinz auf sie. Sie sollen das Gut nach ihrem Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] ein Viertel Korn, ein Viertel Hafer, 14 Gnacken <...> und vier Pfennige an Geld zu entrichten. Der Zins soll ihnen und ihren Erben nicht erhöht werden.

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Charter: 138
Date: 1614 August 15
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Kaspar Herr (Herrhe ?), seiner Frau Barbara und beider Erben mit einem Haus in Hünfeld erblich belehnt haben. Das Haus kam erblich nach dem Tod von Kaspars Mutter Elisabeth auf sie. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 2 Schock Geld und <...> zu entrichten.

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Charter: 139
Date: 1615 März 20
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie die Brüdern Kurt und Hans Meister, Einwohner von Wenigen Damersbach (Damirspach), ihre Ehefrauen Margarethe und Elisabeth und aller Erben mit einer Wiese bei Oberrimmels, die Kaufmannswiese genannt, erblich belehnt haben. Die Wiese kam teils durch Erbschaft nach dem Tod ihres Vaters Hans und teils durch Kauf auf sie. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 3 Maß Korn, 3 Maß Hafer, 4 Böhmisch und 2 Sommerhähne zu entrichten. Die Zinsen sollen ihnen und ihren Nachkommen nicht erhöht werden.

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Charter: 140
Date: 1616 Januar 25
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Hans Stoxfell d. Jüngere, Bürger von Hünfeld, seine Frau Anna und beider Erben mit dem Haus auf dem Stiftsanger und allen Zugehörungen erblich belehnt haben. Das Haus liegt zwischen den Häusern von Balthasar Harle und dem des Kanonikers Magister Johann Pfrahe. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] zwei Schock Geld Fuldischer Währung zu entrichten. Die Zinsen sollen ihnen und ihren Nachkommen nicht erhöht werden.

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Charter: 141
Date: 1616 Januar 28
AbstractDavid Mangold (Mangoldus), Kanoniker des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, bekundet, dass er mit Wissen und Zustimmung von Dekan und Kapitel sein Haus vor dem Fullertor in Hünfeld mit allen Zugehörungen an Hans Ott, Bürger von Hünfeld, seine Frau Elsa und beider Erben erblich verlehnt hat. Die Einnahmen sollen zum Nutzen und zur Besserung des David Mangold und seiner Nachkommen verwendet werden. Hans Ott hatte das Haus zuvor von Appolonia Bischoff gekauft. Das Haus darf ohne Wissen und Zustimmung von David Mangold oder seinen Nachkommen nicht verkauft oder verpfändet werden. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis 16 Gnacken für die Pfründen des David Mangold und seinen Nachkommen zu entrichten.

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Edit charter (old editor)
Charter: 142
Date: 1616 Mai 16
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Hans Stoxfell d. Jüngere, seine Frau Anna und beider Erben mit einem Landstück arthaften Landes aus dem halben Sassenhof vor Hünfeld erblich belehnt haben. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis 12 Maß halb Korn, halb Hafer zu entrichten.

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