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FondUrkunden
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Charter: 142
Date: 1616 Mai 16
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Hans Stoxfell d. Jüngere, seine Frau Anna und beider Erben mit einem Landstück arthaften Landes aus dem halben Sassenhof vor Hünfeld erblich belehnt haben. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis 12 Maß halb Korn, halb Hafer zu entrichten.

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Charter: 143
Date: 1616 Dezember 21
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Melchior Beck (Becken), Einwohner von Hofbieber (Hoffbiebra), seine Frau Elsa und beider Erben mit einem kleinen Acker innerhalb des Guts von Hans Blauel belehnt haben. Der Acker liegt unterhalb des Schafweihers am Wasser und stößt an die Langewiese des Hans Blauel. Melchior Beck hat den Acker zuvor von Jakob Memmel, Bürger von Fulda, für 14 1/2 Gulden gekauft. Als Erbzins ist jährlich auf Michaelis [29.9.] 1 Böhmisch [Groschen] zu entrichten. Der Zins soll ihnen und ihren Nachkommen nicht erhöht werden. Die Käufer können den Acker auch jederzeit mit Zustimmung der Lehnsherren wieder verkaufen, allerdings hat Hans Blauel ein Vorkaufsrecht.

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Charter: 144
Date: 1617 August 27
AbstractFriedrich Hermann von Boyneburg gen. von Hohenstein bekundet, dass er und sein Bruder Wallrab von Georg von Hatzfeld, Dekan und dem ganze Kapitel des Stifts Fulda mit einer Hufe zu Tudenhausen (Dautzenhausen), das freie Rittergut genannt, sowie mit 30 Äckern daselbst vom Stift Fulda belehnt worden sind. Sie und ihre Erben sollen das Gut zu ihrem Nutzen nach bisherigen Rechten und Gewohnheiten gebrauchen. Sie sind zur Lehnstreue verpflichtet und sollen stets bereit sein Schaden vom Stift abzuwenden. Wird ein neuer Dekan im Stift gewählt, sollen die Brüder oder ihre Nachkommen gegen eine Zahlung von 10 Talern das Lehen wieder von dem neuen Dekan empfangen.

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Charter: 145
Date: 1618 September 10
AbstractWallrab von Boyneburg genannt von Hohenstein bekundet für sich und seinen Bruder Friedrich Hermann, dass sie von Georg von Hatzfeld, Dekan des Stifts Fulda und dem ganzen Kapitel daselbst die im folgenden inserierte Urkunde erhalten haben: (Montag den zehendten Monatstagk Septembris nach Christi Jesu unsers einigen Erlösers undt Seeligmachers gepurt im Einthausendt Sechshundert undt Achtzehendtenn Jahre) Georg von Hatzfeld und das ganze Kapitel des Stifts Fulda bekunden, dass sie die Brüder Friedrich Hermann und Wallrab von Boyneburg genannt von Hohenstein und alle ihre Erben mit dem Gut zu Tudenhausen, das freie Rittergut genannt, zu dem 30 und 3 halbe Acker Land gehören, belehnt haben. Sie und ihre Erben sollen das Gut zu ihrem Nutzen nach bisherigen Rechten und Gewohnheiten gebrauchen. Sie sind zur Lehnstreue verpflichtet und sollen stets bereit sein Schaden vom Stift abzuwenden. Wird ein neuer Dekan im Stift gewählt, sollen die Brüder oder ihre Nachkommen gegen eine Zahlung von 10 Talern das Lehen wieder von dem neuen Dekan empfangen. Siegler: Dekan und Kapitel mit dem Siegel des Stifts.

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Charter: 147
Date: 1620 Januar 20
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Lorenz Bock, Einwohner von Rosbach, seine Frau Magdalena und beider Erben mit zwei Gütern zu Ramelshausen erblich belehnt haben. Das eine ist das so genannte Dorfgut, das andere ein Gut mit Haus und Hofreite, Äckern, Wiesen und sämtlichen Zugehörungen an Wald und Feld. Die Güter haben sie von Magdalenas verstorbenem ersten Ehemann Valentin Kalb geerbt. Sie sollen die Güter nach bisherigen Rechten und Gewohnheiten zu ihrem Nutzen gebrauchen. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 16 Gnacken und 4 Pfennige an Geld, 2 Viertel Weizen, 4 Viertel Korn, 4 Viertel Hafer, eine Gans, zwei Sommerhähne und ein Fasnachtshuhn zu entrichten. Sollten die Güter durch Verkauf oder Tod an einen anderen Besitzer fallen, so sollen die neuen Besitzer das Lehen wiederum vom Stift empfangen und das übliche Lehngeld und den Handlohn bezahlen.

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Charter: 149
Date: 1620 April 13
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Daniel Pfoch, Bürger von Hünfeld, seine Frau Ursula und beider Erben mit einem Garten in Hünfeld vor dem Fullentor belehnt haben. Sie sollen den Garten mit allen Rechten und Zugehörungen nach ihrem Nutzen gebrauchen. Daniel Pfoch hat den Garten zuvor von der Kirchenfabrik des Stifts für 20 Gulden zu je 44 Böhmisch gekauft. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 20 Böhmische Pfennige zu entrichten.

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Charter: 148
Date: 1620 April 13
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Andreas Beck, Bürger von Hünfeld, seine Frau Elisabeth und beider Erben mit einer Hofstatt daselbst erblich belehnt haben. Die Hofstatt liegt neben Konrad Becks Haus. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 9 Böhmisch und <...> zu entrichten.

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Charter: 150
Date: 1620 April 13
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass ihnen Sebastian Wehner, Bürger von Hünfeld, angezeigt hat, dass er von Delle Gulden, Bürger von Hünfeld, zehn Beete zu Sassen neben denen des verstorbenen Hans Bick gelegen, für 50 Gulden zu je 44 Böhmisch erblich gekauft hat. Die Beete liegen innerhalb des Sassenhofs vor Hünfeld. Da das Gut vom Stift Hünfeld lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt und Sebastian Wehner, seine Frau Margarethe und beider Erben mit den Beeten erblich belehnt. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis 8 halbe Maß halb Korn, halb Hafer zu entrichten. Die Lehensleute sollen die Beete nach ihrem Nutzen gebrauchen und gut bewirtschaften. Die Beete oder Teile davon können nur mit Wissen und Zustimmung von Dekan und Kapitel verkauft werden. Besitzer anderer Güter innerhalb des Sassenhofs haben dabei ein Vorkaufsrecht.

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Charter: 151
Date: 1620 Mai 10
AbstractJohann Mihm, Dekan des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, bekundet, dass er Sebastian Wehner, Bürger von Hünfeld, seine Frau Margarethe und beider Erben mit einem Acker am Schmidtberg gelegen, der Lehnsgut von ihm und allen anderen Dekanen des Stifts ist, nach Rat des Magisters Johannes Fraß und des Kapitels des Stifts, erblich belehnt hat. Als Erbzins sollen sie dem Dekan oder seinen Nachfolgern jährlich nachdem die Winterfrucht ausgesät ist, 3 Maß Korn oder Weizen und, nachdem die Sommerfrucht gesät wurde, 5 Maß Korn oder Weizen entrichten. Die Zinsen sollen ihnen oder ihren Erben nicht erhöht werden. Der Acker kann nur mit Wissen und Zustimmung des Dekans oder seiner Nachfolger verkauft werden.

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Charter: 153
Date: 1621 Februar 24
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie die Brüder Kaspar und Karges Otto, Einwohner von Motzbach (Motzes), sowie ihre Frauen Agnes und Barbara mit zehn Beeten am gemeinen Weg, einem Acker am Mitbach und einem neuen Acker, alle Teile des Heiligkreuzguts, erblich belehnt haben. Die Güter haben sie von ihrer Mutter und Schwiegermutter Margarethe Otto für 29 Gulden (Rinden) gekauft. Da die Güter vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig sind, haben Dekan und Kapitel ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Die Lehensleute sollen die Güter nach ihrem Nutzen gebrauchen und gut bewirtschaften. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 6 Maß Korn und 6 Maß Hafer zu entrichten. Sollten die Güter oder Teile davon verkauft oder als Erbe an einen Nachkommen fallen, sollen die neuen Besitzer für den Empfang des Lehens das übliche Lehngeld bezahlen.

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Charter: 152
Date: 1621 Februar 24
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Christian Virbas (?), Bürger von Heinefeldt (Hünfeld?), an Johannes Herbst, Bürger von Hünfeld, seiner Frau Anna Maria und beider Erben sein Haus in Hünfeld mit allen Zugehörungen für 200 Gulden (Rinden) zu je 42 Böhmisch verkauft hat. Das Haus liegt neben Christian Roskachens Haus. Da das Haus vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt und belehnen die Käufer mit dem Haus erblich. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michelis [29.9.] 14 Böhmisch zu entrichten. Die Lehnsleute sollen das Haus und seine Zugehörungen zu ihrem Nutzen gebrauchen und in gutem Zustand erhalten. Sie können das Haus jederzeit weiterverleihen oder verkaufen, allerdings mit Wissen und Zustimmung vom Stift. Wird das Haus verkauft oder fällt erblich an einen Nachkommen, soll der neue Besitzer für das Empfangen des Lehens das übliche Lehngeld bezahlen.

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Charter: 154
Date: 1622 Oktober 3
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Margaretha Röder, Einwohnerin von Großenbach, ihren halben Teil am Altenhof daselbst an ihren Sohn Hans Röder, seine Frau und beider Erben für 400 Gulden zu je 44 Böhmisch verkauft hat. Da der Hof vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt und die Käufer zugleich mit dem halben Hof erblich belehnt. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] ein halbes Schock Eier und zwei Sommerhähne zu entrichten. Der Zins soll für sie und ihre Nachkommen nicht erhöht werden. Der halbe Teil des Hofes kann mit Wissen und Zustimmung von Dekan und Kapitel weiterverkauft werden, allerdings haben die Besitzer der anderen Hälfte ein Vorkaufsrecht.

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Charter: 155
Date: 1623 Mai 7
AbstractJohann Mihm, Dekan des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, bekundet, dass er Werner Weber, Bürger von Hünfeld und wohnhaft vorm Niedertor daselbst, seine Frau Katharina und beider Erben mit einem Haus mit allen Zugehörungen vor dem Niedertor in Hünfeld erblich belehnt hat. Das Haus liegt zwischen dem Haus der Witwe des Heinz Hodessens und Georg Bergessens Hofreite. Werner Weber hat das Haus von Andreas Göbel für 175 Gulden zu je 44 Böhmisch gekauft. Da das Haus lehnsrührig von den Dekanen des Stifts Heiligkreuz ist, hat Dekan Johann Mihm zuvor seine Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9] 7 Böhmisch und ein Sommerhahn zu entrichten.

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Charter: 156
Date: 1623 Mai 28
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Kurt Ebert, Einwohner von Schlitzenhausen, seine Frau Gertrud und beider Erben mit einem Haus daselbst mit allen Zugehörungen sowie einer halben Wiese daselbst belehnt haben. Haus und Wiese wurden an sie für 150 Gulden von Martin Rettner verkauft. Da die Güter von Dekan und Kapitel des Stifts Heiligkreuz lehnsrührig sind haben sie ihre Zustimmung erteilt und die Käufer mit den Gütern erblich belehnt. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 3 Böhmisch vom Haus und 8 Pfennige Fuldischer Landeswährung zu entrichten.

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Charter: 157
Date: 1625 Februar 28
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Abel Rösch, Bürger und Ratsherr von Hünfeld an Werner Blackart, Schwarzfärber in Hünfeld, einen Acker oder drei <geweng> innerhalb des halben Sassenhofs für 45 Gulden verkauft hat. Da der Acker vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel ihre Zustimmung erteilt und den Käufer Werner Blackart, seine Frau Margarethe und beider Erben mit dem Acker erblich belehnt. Sie sollen den Acker zu ihrem Nutzen gebrauchen wie es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 12 Maß halb Korn halb Hafer zu entrichten. Wollen sie oder ihre Erben den Acker verkaufen haben zunächst Besitzer anderer Güter des Sassenhofs ein Vorkaufsrecht.

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Charter: 158
Date: 1625 März 14
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Werner Kehl an Hans Schneider einen Acker innerhalb des halben Sassenhofs gelegen für 55 Gulden verkauft hat. Da der Acker vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel ihre Zustimmung erteilt und den Käufer Hans Schneider, seine Frau Barbara und beider Erben mit dem Acker erblich belehnt. Sie sollen den Acker zu ihrem Nutzen gebrauchen wie es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 8 Maß halb Korn halb Hafer zu entrichten. Wollen sie oder ihre Erben den Acker verkaufen haben zunächst Besitzer anderer Güter des Sassenhofs ein Vorkaufsrecht.

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Charter: 160
Date: 1626 Juni 2
AbstractWilhelm Balthasar von Schlitz gen. von Görtz, Ältester seiner Familie, bekundet, dass er Hans Ochen, Bürger von Hünfeld, und alle seine Erben mit einem Acker bei Hünfeld erblich belehnt hat. Sie sollen den Acker zu ihrem Nutzen gebrauchen wie es bisher Gewohnheit war.

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Charter: 161
Date: 1630 September 29
AbstractModestius Spies, Prior und Kellermeister des Stifts Fulda, bekundet, dass er Konrad Liebsein und seine Frau Margarethe, Einwohner von Uffhausen, mit einer Wiese zwischen Kleinlüder und Uffhausen erblich belehnt hat. Sie sollen die Wiese zu ihrem Nutzen gebrauchen wie es bisher Gewohnheit war. Die Wiese darf ohne Zustimmung der Lehnsherren nicht verkauft oder verpfändet werden.

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Charter: 162
Date: 1633 Mai 6
AbstractEberhard Karol (Caroll) von und zu Buchenau, Ältester seiner Familie, bekundet für sich, seinen Bruder Georg und seine Vettern Johann Friedrich, Wolf-Herbold, Eberhard, Johann-Adolf und die Söhne des verstorbenen Wilhelm von Buchenau, Wieland und Bernhard, dass er den Dekan, die Kanoniker und das gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat.

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Charter: 163
Date: 1650 November 18
AbstractLudwig Schenck von Schweinsberg, wohnhaft zu Burghaun, bekundet als Ältester seiner Familie, dass er die Belehnung von Dekan, Kanoniker und Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit den Hofstätten in Motzbach (Molsbach) und allen Zugehörungen im Gericht Hünfeld bestätigt und erneuert hat. Die Lehensleute sollen die Lehen nach bisherigen Gewohnheiten und Rechten, wie in ihrem Lehnbrief festgeschrieben ist, nutzen.

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Charter: 164
Date: 1652 Juni 13
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Dekan und Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit den Schenkwaldischen Gütern des Stifts Fulda belehnt hat. Es handelt sich um ein Gut in Limberg, das dem Stift Heiligkreuz zum Teil lehnsrührig von denen von Bibra war und durch Erbkauf in den Besitz des Stifts Fulda überging. Dekan und Kapitel des Stifts Heiligkreuz empfangen die Lehen nun von dem neuen Lehnsträger nach Gewohnheit und Recht des Stifts Fulda.

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Charter: 165
Date: 1652 Juli 8
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, quittiert dem Stift Heiligkreuz in Fulda die Zahlung pro taxa für 8 Talern und 2 Talern Siegelgeld.

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Charter: 166
Date: 1653 Oktober 7
AbstractJohann Balthasar von und zu Buchenau, Ältester seiner Familie, bekundet für sich und seine Vettern Eberhard, Wolf-Herbold und Georg, dass er den Dekan, die Kanoniker und das gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat.

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Charter: 167
Date: 1653 November 17
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, bekundet, dass er dem Dekan und dem Kollegiatstift Rasdorf nach dem Tod des Vikars Andreas Cocii die Präsentation des Christian Steinheibel auf das vakante Kanonikat bestätigt hat.

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Charter: 168
Date: 1656 Dezember 6
AbstractEberhard von und zu Buchenau, Ältester seiner Familie, bekundet für sich und seine Vettern Wolf-Herbold, Obrist, und Georg sowie aller Erben, dass er den Dekan, die Kanoniker und das gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat.

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Charter: 169
Date: 1662 März 7
AbstractOberst Ernst von Ilten bekundet, dass er die Hälfte der rückständigen Lehngeldzahlungen von Dekan und Kapitel des Stifts Hünfeld erhalten hat. Es handelt sich um 35 Gulden, die an von Ilten bar gezahlt worden sind. Die andere Hälfte werde er bald erhalten.

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Charter: 170
Date: 1663 Februar 7
Abstract"Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit" ... Urkunde an die Nachbargemeinden von Großenlüder (Lüder) wegen diverser Streitigkeiten

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Charter: 171
Date: 1666 Februar 2
AbstractWolf Herbold von und zu Buchenau, Obrist und Ältester seiner Familie, bekundet für sich und seine Vettern Georg, Adolph und aller Erben, dass er den Dekan, die Kanoniker und das gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat.

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Charter: 172
Date: 1669 Juli 8
AbstractGeorg von und zu Buchenau, Ältester seiner Familie, bekundet für sich und seinen Vetter Adolph sowie die Söhne seines verstorbenen Vettern Wolf Herbold und aller Erben, dass er den Dekan, die Kanoniker und das gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat.

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Charter: 173
Date: 1672
AbstractJohann Philipp von Schönborn, Erzbischof von Mainz, Bischof von Würzburg und Worms, bestätigt der Kollegiatskirche Beate Marie Virginis und St. Severi zu Erfurt die Kirchen-, Gottesdienst- und Wirtschaftsordnung.

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Charter: 174
Date: 1672 Februar 8
AbstractBernhard Gustav [Markgraf von Baden-Durlach], Abt von Fulda, bekundet für sich, seine Nachkommen und das Stift Fulda, dass sie dem Dekan und Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld die Belehnung mit den Schenkwaldischen Lehen erneuern und bestätigen. Es handelt sich um ein Gut zu Limberg, das durch Erbkauf von denen von Bibra an das Stift Fulda kam. Die Lehensleute sollen die Lehen nach bisherigen Gewohnheiten und Rechten wie in ihrem Lehnbrief festgeschrieben ist nutzen.

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