Fond: Urkunden
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Charter: 60
Date: 1473
Abstract: Der kaiserliche Notar Theordor Spieß setzt das Testament des Dekans des Chorherrenstifts Nordhausen, Johann Eberhard, auf. Seinen ganzen Besitz vermacht er dem Stift, darunter: eine schwarze Kutte (tunica), eine blaue (? blaviam) Kutte (tunicam), eine dunkle (fuscam) Kutte, einen dunklen Mantel, einen roten Mantel, eine kurze rote Kutte, vier <bambosia>, fünf rote Hauben [es folgt die Aufzählung weiterer Kleidung], ein Kissen und eine Decke, etliche Bücher, Besteck und Geschirr.
Charter: 59
Date: 1473 Februar 5
Abstract: Die Schultheißen, Bürgermeister und Räte von [Bad] Frankenhausen bekunden, dass nach dem Tod des Ritters Georg von Bemberg eine Gülte von 1500 Gulden auf die Witwe Ursula von Schwarzenberg und Frau Mathern von Sausenheim (Sawisheim) gefallen sind, die innerhalb von 10 Jahren an Georg von Bemberg oder seine Erben von der Stadt bezahlt werden sollte. Die letzte Zahlung von 150 Gulden, wäre eigentlich am Mittwoch nach dem St. Paulstag Conversionis [25.1.] fällig gewesen. Die Erbinnen haben der Stadt jedoch eine Fristverlängerung bis acht Tage nach dem kommenden Osterfest [18.4.] gewährt.
Charter: 61
Date: 1476 September 4
Abstract: Notariatsinstrument eines Notars namens R[einhard?] von ? für einen Johannes.
Charter: 62
Date: 1476 September 14
Abstract: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet dem Dekan und den Kanonikern des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, dass die Chorherren die Zinseinkünfte aus ihren Besitztümern, in Form von Frucht und Geld, für sich selbst verwenden können und nicht der Kirche zuführen müssen.
Charter: 63
Date: 1476 Oktober 4
Abstract: Hermann, Abt, Konrad, Prior und der gesamte Konvent des Klosters Hardehausen bekunden Hans von Dörnberg (Dornigebergehe), Hofmeister des Landgrafen von Hessen, dass sie Landgraf Heinrich [III.] von Hessen und seine Frau Anna in ihre Gebetsbruderschaft aufnehmen und für sie und ihre Erben Zeit ihres Lebens und nach ihrem Tod beten werden.
Charter: 64
Date: 1478 Mai 10
Abstract: Johann, Dekan, und das Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Andreas (Endres) Kircher, Vikar am St. Elisabeth Altar im genannten Stift für die besagte Vikarie eine Hofstatt, Hofreite und einen Garten mit allen Zugehörungen und Nutzen an die Stadt Hünfeld für 17 Gulden verkauft hat. Die Güter liegen hinter den Gärten von Grete Landau, Hans Büttner und Hans Koller. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Der Erlös aus dem Verkauf soll der Vikarie zu Gute kommen. Zudem haben Dekan und Kapitel der Vikarie eine besser gelegene Hofstatt auf dem Anger zugewiesen, die der Vikar und seine Nachfolger ewiglich zu ihrem Nutzen gebrauchen sollen.
Charter: 65
Date: 1479 Juli 8
Abstract: Johann, Dekan, und das Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie an Grete Wigand und ihren Sohn Heinrich, beide wohnhaft in Hünfeld, einen Zins von 10 Schock Fuldaer Währung für 100 Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Der Zins ist jährlich auf Kiliani [8.7.] in der Stadt Hünfeld fällig. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Dekan und Kapitel haben von der erhaltenen Summe eine Schuld von 5 Gulden bei der Pfarrkirche in Fulda ausgelöst. Die Verkäufer können den Zins jederzeit für 100 Gulden wieder zurückkaufen. Die bis dahin fälligen Zinsen müssen zuvor jedoch bezahlt worden sein. Mit dem Wiederkauf wird dieser Brief ungültig.
Charter: 66
Date: 1480 April 25
Abstract: Hans von Ebersberg, Amtmann von Steinau (Steynauwe) an der Straße bekundet dass er seine Schwager von Hutten wegen des Lehens zu Schlüchtern geschlichtet hat. Die eine Partei sind die Familienmitglieder aus Franken, namentlich die Ritter Hermann und Konrad, dessen Söhne Konrad und Ludwig, und die Brüder Bartholomäus und Jost. Die andere Partei sind die an der Kinzig (auff der kintzige gesessen), namentlich die Brüder Jakob, Hans, Frowin, Söhne des verstorbenen Dietrich Ludwig. Die letztgenannten behaupten, dass auf sie das Lehen gekommen sei zur Verwendung eines ewigen Seelgeräts für Hermann Frowin von Hutten. Beide Parteien sollen nun sämtliche Briefe über das Lehen zu Schlüchtern nach Hammelburg bringen, damit der Rat von Hammelburg ein Urteil fällen kann. Je nachdem wie es ausfällt, muss die Seite, der das Lehen zugesprochen wird die andere Seite entsprechend entschädigen.
Charter: 68
Date: 1483 Juli 2
Abstract: Johannes, Dekan, und das gesamte Kapitel des Stifts in Hünfeld bekunden, dass ihnen Johannes Larbach, Kanoniker daselbst, eine Schuldverschreibung über 400 Gulden aus der Stadt Ortenberg übertragen hat. Von den jährlich anfallenden Zinsen von 20 Gulden soll er bis zu seinem Tod sein Auskommen haben. Danach sollen für ihn für 15 Gulden Seelenmessen an jedem Dienstag, Mittwoch und Freitag gelesen werden. Die restlichen 5 Gulden sollen dem jeweiligen Bürgermeister von Hünfeld gegeben werden, dass dieser jeden Abend das Salve Regina zum Seelenheil des Verstorbenen vom Pfarrer, Kaplan und Küster der Pfarrkirche in Hünfeld singen lässt. Sollte dies nicht geschehen, sollen die 5 Gulden für einen anderen Gottesdienst verwendet werden. Die Briefe hierüber sollen in der Präsenzienkiste verwahrt werden, bis die Stadt Ortenberg die Schulden für 400 Gulden auslöst. Diese 400 Gulden sollen dann so angelegt werden, dass die Messen entsprechend begangen werden können.
Charter: 67
Date: 1483 Juli 2
Abstract: Johannes, Dekan, und das gesamte Kapitel des Stifts in Hünfeld bekunden, dass ihnen Johannes Larbach, Kanoniker daselbst, eine Schuldverschreibung über 400 Gulden aus der Stadt Ortenberg übertragen hat. Von den jährlich anfallenden Zinsen von 20 Gulden soll er bis zu seinem Tod sein Auskommen haben. Danach sollen für ihn für 15 Gulden Seelenmessen an jedem Dienstag, Mittwoch und Freitag gelesen werden. Die restlichen 5 Gulden sollen dem jeweiligen Bürgermeister von Hünfeld gegeben werden, dass dieser jeden Abend das Salve Regina zum Seelenheil des Verstorbenen vom Pfarrer, Kaplan und Küster der Pfarrkirche in Hünfeld singen lässt. Sollte dies nicht geschehen, sollen die 5 Gulden für einen anderen Gottesdienst verwendet werden. Die Briefe hierüber sollen in der Präsenzienkiste verwahrt werden, bis die Stadt Ortenberg die Schulden für 400 Gulden auslöst. Diese 400 Gulden sollen dann so angelegt werden, dass die Messen entsprechend begangen werden können.
Charter: 69
Date: 1484 August 4
Abstract: Notariatsinstrument des Notars Johannes Bingertiner über die von Johannes Landau abgelegten Eide bei Eintritt in das Kanonikerstift Heiligkreuz in Hünfeld. Johannes Landau schwört dem Dekan und Kapitel Gehorsam zu leisten, nach den Rechten und Gewohnheiten zu leben und die Statuten zu beachten. Er verpflichtet sich den üblichen Habit zu tragen und dem Stift nicht durch List oder Täuschung Schaden zuzufügen. Sein Besitz soll ihm bis zu seinem Tod ein Auskommen sichern.
Charter: 70
Date: 1486 März 15
Abstract: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet dass Bastian von Creuzburg (Crutzborg), als Ältester aus seiner Familie, ihn gebeten hat, die Lehnschaft über die Lehen, die Bastian und seine Brüder Fritz und Georg vom Kloster Fulda seither besessen haben, zu bestätigen und zu erneuern. Der Abt kommt dieser Bitte nach, bestätigt und erneuert die Lehnschaft. Es handelt sich dabei um das Dorf <Spicher> mit allen Zugehörungen über Hals und Hand, an Diensten und Gerechtigkeiten sowie vier Hufen Land.
Charter: 71
Date: 1488 April 8
Abstract: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er die neuerrichtete Pfarrkirche St. Blasius in Fulda geweiht und mit Pfarrrechten ausgestattet hat zum Lob Gottes, der Heiligen Maria, der Heiligen Bonifatius und Blasius zum Wohle aller gläubigen Christen und deren Seelenheil. Mit Rat und Zustimmung des Dekans Johannes und des gesamten Konvents des Stifts Fulda hat er die Kirche mit einigen Äckern vor Fulda ausgestattet. Die Äcker sind eine Schenkung des Reinhard Schenck von Stetlingen, die er für 100 Gulden von Simon von Schenkwald gekauft hat.
Charter: 72
Date: 1488 Oktober 4
Abstract: Georg von Haun bekundet, dass er von dem Dekan und den Kanonikern des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld die Hofstatt bei Motzbach (molspach) im Gericht Hünfeld wieder gelöst hat. Vor Zeiten hatte das Stift Hünfeld die Hofstatt gekauft und an die von Haun verlehnt.
Charter: 73
Date: 1495 Februar 1
Abstract: Oliverius, Kardinalbischof von Sabina erteilt auf Bitten des Johannes Cerdonis, Dekan des Klosters auf dem Petersberg bei Fulda, dem Kloster daselbst einen Ablass für alle reuigen Sünder, die an den Tagen Peter und Paul [29.6.] und Nativitatis Mariä [8.9.] das Kloster aufsuchen.
Charter: 74
Date: 1497 Juni 29
Abstract: Gottschalk Rattenbauer (Rattenburs), Bürger von Fulda, und seine Frau Margarethe bekunden, dass sie zu ihrem Seelenheil folgendes Testament errichtet haben: dem Dekan und Konvent des Klosters Frauenberg bei Fulda vermachen sie nach ihrem Tod aus ihrem Haus und ihrer Hofreite hinter der Pfarrkirche in Fulda und neben Heinrich Kribels, Vikar in der Pfarrkirche daselbst, Haus gelegen, 50 Rheinische Gulden Hauptgeld oder 5 Schock Fuldischer Währung jährlichen Zins, ewiglich zu geben. Sollten Haus und Hofreite von ihren Nachkommen verkauft werden, soll die Summe aus dem Verkauf so angelegt werden, dass die Zinsen weiterhin bezahlt werden können. Das Testament wurde in Anwesenheit von Zeugen sowie des Schultheißen und der Schöffen von Fulda aufgesetzt. Für den Aussteller siegelt Heinrich von Gelnhausen, Schultheiß von Fulda
Charter: 75
Date: 1498 November 13
Abstract: Gottschalk von Buchenau (Buchenaw) bekundet, dass er den Dekan und Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat. Gottschalk hatte diese Lehen von Engelhard von Buchenau gekauft. Geht nach Gottschalks Tod die Lehnträgerschaft auf den Nächstältesten des Geschlechts über, soll das Stift entsprechend das Lehen von diesem wieder empfangen.
Charter: 76
Date: 1501-1503
Abstract: 1. Kaspar, Bischof von Askalon und Bethlehem erteilt allen, die an den christlichen Hochfesten ins heilige Land reisen, einen vierzigtägigen Ablass (Anno domini millesimo quingentesimo primo in ecclesia parochiali fuldensi). 2. Johannes, Bischof von Sidon, schreibt an den Erzbischof von Mainz, dass er allen, die im Namen des Kreuzes im heiligen Land gestorben sind einen Ablass erteilt und in einer Messe für die Toten gebetet wird. (Actu in Monasterio sancti Andree aput fuldam octava decima die Mensis May anno domini Millesimo quingentesimotercio). 3. Urkunde unvollständig.
Charter: 77
Date: 1505 März 29
Abstract: Hermann, Dekan des Stifts Fulda, und Johann Prigel, Doktor beider Rechts und Kanzler, bekunden, dass, auch mit Zustimmung des Johannes Landau, Dekan, und des gesamten Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld die Vikare der Altäre des Stifts Hünfeld wegen Streitigkeiten über die Ausübung ihrer Pflichten, vor sie gekommen sind. Namentlich Heinrich Michelmann, Vikar der Vikarie St. Nikolai, und Johann Widerolt, Heinrich Kling, Kaspar <...> und Johann Nebel. Die letzteren beklagen die Bevorzugung der Vikarie St. Nikolai. Es wurde folgendes Urteil gefällt: Die Wochenmessen soll Heinrich Michelmann am Altar St. Nikolai begehen, so wie es bisher war und mit den bisherigen Präsenzgeldern von Dekan und Kapitel ausgestattet werden. Weiterhin sollen Heinrich Wichelmann und seine Nachfolger gemäß der Stiftungsurkunde wöchentlich eine Frühmesse lesen. Die übrigen Zinsen von 50 Gulden, die aus Besitzungen der Vikarien anfallen, sollen den übrigen Vikaren zum Unterhalt zustehen. Der Vikar der Vikarie St. Nikolai soll seine Pflichten gemäß der Fundation erfüllen und sich nicht durch die Zahlung von Präsenzgeldern an die anderen Vikarien von diesen Pflichten freikaufen. Er soll fortan persönlich im Stift anwesend sein.
Charter: 78
Date: 1511 August 31
Abstract: Die Brüder Hans und Christoph von Bibra bekunden, dass sie Konrad Schmid, Dekan, und das Stift Heiligkreuz in Hünfeld mit den Schenkwaldischen Lehen mit allen Zugehörungen belehnt hat.
Charter: 79
Date: 1512 April 27
Abstract: Hans von Buchenau (Buchenaw), als der Älteste aus dem Geschlecht derer von Buchenau, bekundet, dass er den Dekan und das Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat. Nach dem Tod seines Bruders Gottschalk ging die Lehnträgerschaft auf Hans von Buchenau über. Geht nach Hans Tod die Lehnträgerschaft auf den Nächstältesten des Geschlechts über, soll das Stift entsprechend das Lehen von diesem wieder empfangen.
Charter: 80
Date: 1513 Juli 8
Abstract: Papst Leo X. teilt Reinhard Schenk [von Stedtlingen], Kleriker der Diözese Würzburg, mit, dass er die von demselben an ihn durch einen Prokurator resignierte Pfarrei in Echzell, Diözese Mainz, für alle Zeiten gemäß einer gesonderten Urkunde der Kirchenfabrik des Klosters Fulda einverleibt hat; als Entschädigung für die Resignation wird Reinhard von allen Kirchenstrafen gelöst; er darf sämtliche regulär erworbenen Benefizien samt zusätzlichen Einkünften in Höhe von 80 rheinischen Gulden behalten, die der gegenwärtige Abt Hartmann und der Konvent von Fulda an Reinhard oder seinen Prokurator zu zahlen haben. Die Rente wird jährlich zur Hälfte in der Fastenzeit (quadragesimale) und zur anderen Hälfte während der Herbstmesse (autumnalibus nundinis) zu Frankfurt in Aschaffenburg ausgezahlt; geraten Abt und Konvent für 30 Tage in Zahlungsrückstand, verfallen sie automatisch der Exkommunikation bis sie Reinhard oder seinem Prokurator die geschuldete Summe gezahlt haben; Absolution können sie nur vom Papst oder in Todesgefahr erlangen; wird die Summe nach den 30 Tagen für weitere sechs Monate nicht gezahlt, so fällt die Pfarrkirche automatisch wieder in ihren früheren Zustand, die Inkorporation gilt als aufgelöst, die Kirche als vakant. Bestimmungen des Kirchenrechts und die Statuten und Gewohnheiten Fuldas stehen dem nicht entgegen; sollten Abt und Konvent Papsturkunden erlangen, die ihnen die Nichtzahlung einer Pension gestatten, müssen die Klauseln direkt auf den hier genannten Fall zutreffen.
Charter: 81
Date: 1514 März 9
Abstract: Hartmann II. [Burggraf von Kirchberg], Fürstabt von Fulda und Hersfeld, bekundet, dass er Martin Motzing mit einem Hof in Taft (Grossentaffta), genannt das Westemer Gut belehnt hat. Das Gut ist auf ihn als Erblehe von seinem verstorbenen Vater Hans und verstorbenen Bruder Johann, Dekan in Heiligkreuz in Hünfeld, gekommen. Martin soll das Gut mit allen Zugehörungen, Rechten und Freiheiten, wie sie in den Briefen seiner Vorfahren festgeschreiben worden sind, nutzen und besitzen.
Charter: 82
Date: 1515 Januar 23
Abstract: Clas Helfrich, Bürger von Hünfeld, und seine Frau Meste bekunden, dass sie an den Dekan und das gesamte Stift Heiligkreuz in Hünfeld 46 Groschen jährlichen Zins für 300 Gulden Mainzer Währung verkauft haben. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Der Zins ist fällig aus ihrem Haus und ihrer Hofreite in Hünfeld je halb auf Antonii [17.1.] und halb auf Jacobi [25.6.]. Der Zins kann jederzeit für die gezahlte Summe wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss vier Wochen vorher angezeigt werden.
Charter: 83
Date: 1516 Juli 23
Abstract: Erpho von Gemmingen, Dr. des Rechts und Propst von St. Wido in Speyer (Spiren) bestätigt, dass Elisabeth Pfrumbaum zu ihrem, ihrer Vorfahren und Nachkommen Seelenheil ein wöchentliches Stipendium in der neuen Kapelle St. Georg auf dem Gottesacker in der Vorstadt von Alt-Speyer (Nova Capella Agri dei in Suburbia AltSpeyer) zum Unterhalt der Pfarrer und Organisten gestiftet hat. Jeden Montag soll für sie, ihre Vorfahren und Nachkommen eine Seelenmesse in der Kapelle gelesen werden.
Charter: 84
Date: 1520 August 31
Abstract: Der Notar Konrad Stockhausen errichtet ein Notariatsinstrument für Friedrich Thome, Kanoniker im Stift Heiligkreuz in Hünfeld. Er erteilt eine Vollmacht an die Kanoniker Hermann Schmeling, Heinrich Riss und Heinrich Michelmann, damit sie in seinem Namen das von Abt Hartmann [Burggraf von Kirchberg] von Fulda an Friedrich verliehene Kanonikat im Stift Heiligkreuz verwalten und besitzen können.
Charter: 231
Date: 1533 August 26
Abstract: Landgraf Philipp von Hessen bekundet, dass er die Ordenspersonen des Klosters Haina, nachdem sie durch Gottes Gnade zur Erkenntnis seines Worts gelangt und in den weltlichen Stand übergetreten sind, als Landesherr des Klosters auf ihren Wunsch abgefunden und das Kloster selbst zum Lobe Gottes, ausgestattet mit den von den jetzigen Vorstehern in einem Register verzeichneten Zinsen, Gefällen und Gütern, in ein Spital zur Erhaltung armer Leute umgewandelt hat. Er bestätigt das Spital samt den ihm übertragenen Zinsen, Gütern, Gefällen und Gerechtigkeiten, wie sie die Armen jetzt nutzen, auf ewige Zeiten. Er selbst und seine Nachfolger wollen das gestiftete Spital und seinen Besitz gemäß der jetzt gegebenen Ordnung halten und schützen.
Charter: 85
Date: 1534 Dezember 1
Abstract: Hans Dorre, wohnhaft zu Rosbach, bekundet für sich und seine Frau Gele, dass er 10 Groschen jährlichen Zins an Hermann Schmeling (Schmelyng) und Johann Himemoller, beide Baumeister des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, für 5 Gulden verkauft haben. Der Zins ist fällig aus ihrem Gut in Ramelshausen (Ramolshusen) auf Andrei [30.11.]. Sollten die Verkäufer oder ihre Nachkommen den Zahlungen nicht nachkommen, haben die Käufer und ihre Nachfolger das Recht die Verkäufer zu pfänden solange bis die Schulden bezahlt sind. Der Zins kann jederzeit wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da der Zins vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel zuvor ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Auf Bitten des Ausstellers siegeln Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel.
Charter: 86
Date: 1535 Oktober 15
Abstract: Hans König, Bürger von Hünfeld, bekundet für sich, seine Frau Else und beider Erben, dass, nachdem er eine Behausung in Hünfeld vor dem Niedertor gekauft und bebaut hat, die von dem Kanoniker Hermann Schmeling lehnsrührig ist, er den Vogt zu Mackenzell, den Schultheiß in Hünfeld, den Dekan und das Kapitel des Stifts Heiligkreuz sowie die Bürgermeister und Räte daselbst gebeten hat ihm einen Schock oder den sechsten Teil vom Wegegeld zur Besserung seiner Hofreite zuzuweisen. Im Gegenzug gelobt Hans König für sich und seine Nachkommen, bzw. Besitzer der Hofreite, dass sie ewiglich den Fußweg vor der Behausung bis zum Haseltor mit guten, großen Steinen unterhalten und ausbessern werden. Für den Aussteller siegeln Velten von Lüder, Propst von Thulba und Doelle Kels, Schultheiß von Hünfeld.
Charter: 87
Date: 1536 Januar 26
Abstract: Simon Dyll, Bürger von Hünfeld, bekundet für sich, seine Frau Ursula und beider Erben, dass er 1 Schock Fuldischer Währung jährlichen Zins an Johann Hunmöller, Jost und Simon Hotten, alle drei Testamentarier [Testamentsvollstrecker] des verstorbenen Magisters Sebastian Hotten für 10 Gulden verkauft hat. Der Zins ist jährlich fällig aus ihrem Haus und ihrer Hofreite in der Hintergasse in Hünfeld, je halb auf Bartholomei [24.8.] und halb auf Purificatio Marie [2.2.]. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Der Zins soll ewiglich einem Prediger in Hünfeld gereicht werden, der jeden Sonntag in der Fastenzeit nach Mittag eine Predigt (einen christlichen Sermon) über die heilige Sakramente halten soll. Sollten die Verkäufer oder ihre Nachkommen ihren Zahlungen nicht nachkommen, so haben die Käufer oder jeweiligen Inhaber des Briefes das Recht die Verkäufer oder Nachkommen zu pfänden, bis die ausstehende Summe abgegolten ist. Der Zins kann jederzeit wieder für die gezahlte Summe zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Für den Aussteller siegelt Doelle Kels, Schultheiß von Hünfeld.
Charter: 88
Date: 1536 Juni 15
Abstract: Johannes von Gutenberg, Dekan, und das gesamte Kapitel des Domstifts zu Würzburg bekunden, dass sie Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Frickenhausen für die nächsten 10 Jahre mit dem Zoll und der Brücke zu Frickenhausen belehnt haben. Der Baumeister des Stifts soll dafür jährlich am Veitstag [15.6.] 5 Gulden an Abgaben erhalten. Nach Ablauf der 10 Jahre sollen sie am Veitstag zum Stift kommen und abschließend 10 Gulden entrichten.
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