Fond: Urkunden Gudensberg (1369-1610)
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Charter: 22b
Date: 10. Mai 1369
Abstract: Heinrich, Offizial der Probstei Fritzlar; Werner (Wernher) von Gudensberg, Landvogt zu Hessen; Johann von Linne (Lynne), Wappner (wepener); Hermann der Grebe, Bürgermeister zu Gudensberg, und die Schöffen zu Gudensberg Conrad von Niedenstein (Nydenstein), Heinrich Lower, Conrad von Hebel (Hebelde), Conrad Schnabel (Snabel), Conrad von Hertingshausen (Hertingeshusen) und Heinrich (Henrich) Hesse bekennen, daß der Ritter Eckebrecht von Grifte (Eckebracht von Griffede) und der Kleriker Johann Wiese (Johan Wyse) vor ihnen bekannt haben, daß sie mit Zustimmung von Hermann von Elben (Elbene), Ritter, und seiner Frau Else, die die Kapelle und das Spital zum Heiligen Geist vor Gudensberg gestiftet haben, sich auf nachfolgende Regelung geeinigt haben: 1) Johann Wiese und seine Nachfolger als Pfarrer der Kapelle des Spitals zu Gudensberg sollen eine Hofestat und Hofreite haben, wie sie die Burgmannen und Schöffen zu Gudensberg festgelegt haben. 2) Zwei Hufe Landes, gelegen zu + Rittervenne (wüst, westlich von Gudensberg) und zu + Mittelvenne (Myttelvenne, wüst, nördlich von Gudensberg), mit allem Zubehör, welche einst Herr Herrmann von Elben und seine Frau Else zu ihrem Seelenheil gestiftet haben, sollen Johann Wiese und seinen Nachfolgern gehören. 3) Soll der Pfarrer „von hern Wygandes von Bodegerne wegin“ aus dem Kloster Nordshausen eine Gülte von 2 Maltern Korn, halb Roggen, halb Hafer erhalten, die das Kloster für 28 Pfund Pfennige zurückkaufen kann. 4) Soll er von den verstorbenen „Centzisen“ fünf Äcker Land zu Maden erhalten. 5) Soll er die von Herrn Werner (Wernher), Pfarrer zu Vollmarshausen (Wolmershusen) gestifteten zwei Pfund Pfennige hessischer Währung als Korngülte, Acker oder Geld anlegen und den Ertrag für sich gebrauchen, solange er lebt. Wenn Johann nicht mehr lebt, sollen die Einnahmen zwischen seinem Nachfolger und den Siechen selbst aufgeteilt werden. 6) Johann Wiese soll innerhalb der nächsten drei Jahre mit Zustimmung der Vormünder des Spitals 24 Pfund hessischer Währung anlegen, deren Zinsen der jeweilige Pfarrer nutzen kann. 7) Soll jeder Pfarrer beim Hospital sesshaft sein und jeden Tag die Messe halten und gehorsam sein. 8) Sollen die von Herrmann von Elben und seiner Frau Else gestifteten Besitzungen, nämlich eine Hufe Landes zu Mittelvenne, drei Hufen zu Lohne (Lon) mit ihrem Zubehör, eine Hufe zu Maden und 100 Pfund Pfennige zur Notdurft der Siechen auf Zins angelegt werden. 9) Weiterhin sollen Johann Wiese und seine Nachfahren als Pfarrer in der Kapelle einerseits und die Vormünder und Baumeister des Spitals andererseits sich gegenseitig ehren, helfen und beraten und sich gegenseitig an ihren Gütern, Rechten und Einkünften nicht schädigen oder behindern. 10) Weiterhin soll alles, was in die Opferstöcke, den Bittekelch und auf das Brett gegeben sowie bei der Bede eingenommen wird, zum Bau und für die Siechen benutzt werden. 11) In dem Spital sollen sechs Krankenbetten und sechs Siechen sein. 12) Die Einsetzung und Entlassung der Siechenmeister und der sonstigen Bediensteten obliegt den zwei Vormündern oder den Baumeistern des Hospitals. Diese dürfen auch die Zahl der Siechen zum Wohle des Hospitals verringern oder vermehren. 13) Bürgermeister und Schöffen von Gudensberg ernennen die Baumeister, die dem Laienstand entstammen müssen. Diese müssen dem Bürgermeister und den Schöffen jährlich ihre Rechnung „von desselben buwes und spitals gude, rente, gevelle und geschehnisse“ vorlegen. 14) Heinrich (II.), Landgraf zu Hessen, oder seine Erben, die das Patronatsrecht über den Altar inne haben, der dem Heiligen Geist, dem heiligen Kreuz, Sankt Marien, Sankt Elisabeth (Elsebedin) und Sankt Sigismund geweiht ist, soll nach dem Tode von Johann Wiese einen Priester bestellen, der an dem Altar jeden Tag die Messe liest und gehorsam ist. Als Zeugen dieser Übereinkunft werden genannt: Heimrad von Elben (Heymerad von Elbene), der Ritter Hermann von Wehren (Werhene), Tile von Wehren der Ältere, Conrad von Elben, Thomas von Gleichen (Glichen), Otto von Wichdorf (Wichdorff), Gunthard von Venne, Wappner und weitere ungenannte Personen. Ankündigung des Siegels des Offizialats von Fritzlar, des Siegels der Stadt Gudensberg und des Siegels des Eckebrecht von Grifte.
Charter: 22a
Date: 17. Mai 1369
Abstract: Werner (Wernher) von Gudensberg, Landvogt zu Hessen und der Ritter Hermann von Wehren (Werhene) bekennen, dass ihnen in Gegenwart der Priester, Bürgermeister und Schöffen zu Gudensberg eine besiegelte Urkunde von 1369 Mai 10 vorgelegen hat und sie diese von Wort zu Wort haben inserieren lassen. Auf Bitten des Ritters Eckebrecht von Grifte (Eckebrachtes von Griffte) und des Johann Wiese (Johannis Wyse), Pfarrer des Spitals vor Gudensberg, kündigen die Aussteller ihr Siegel an.
Charter: 23
Date: 20. Januar 1374
Abstract: Johann bei der Linden (Johan bye der Lyndin), Priester; Heimrad von Hundelshausen (Heymbrad von Huonoldishusen), Wappner; Conrad von Harle (Harlon) und Jutta (Juotte) seine Frau; Hermann Königshagen (Koningishayn) und Gele seine Frau statten (bewydemit han) mit Zustimmung des Landgrafen Heinrich (II.) von Hessen und des Pfarrers des Hospitals vor Gudensberg Johannes Schneidewind (Snydewindis) einen Altar zu Ehren Gottes, der Gottesmutter Maria, der Apostel Jacobus, Simon und Judas sowie Johannes des Täufers, der Heiligen Drei Könige und St. Katharina zum Seelenheil ihrer Eltern, Geschwister und Freunde mit Einkünften aus Renten (gulten) aus. Die erste Rente aus 40 Pfund hessischer Währung hat Johann bei der Linden zum Altar gegeben. Die zweite aus 60 Pfund hessischer Pfennige hat Heimrad von Hundelshausen gestiftet, die dritte aus 18 Pfund Pfennigen hessischer Währung haben Hermann Königshagen und seine Frau Gele gestiftet. Dazu kommen Einnahmen, die jedes Jahr von einem Acker fällig werden, der gelegen ist in dem Feld zu + Rittervenne (Ryttirvenne, wüst, westlich von Gudensberg) und einst Heinrich Gunderad (Gunderadis) gehörte. Diesen Acker haben Curd (Cuord) von Harle und Jutta seine Frau gestiftet. Weiterhin die Gülte, die aus dem Haus, der Scheune und der Hofreite fällig wird, die in der alten Stadt Gudensberg in der unteren Gasse zwischen den Häusern von Roden Hartung (Hartungis) und Hans von Borken (Borkin) gelegen ist und die einst Heinrich von Harle und seiner Frau Jutta gehörte. Dazu drei Äcker Land, die in dem Zehnten zu + Langenvenne (Langin Venne, wüst, nördlich von Gudensberg) gelegen sind. Zudem die Gülte aus den 20 Pfund hessischer Pfennige, die auch Henrich von Harle und Jutta seiner Frau gehört haben und die Curd von Harle gestiftet hat. Sollten eine oder mehrere der Gülten zurückgekauft werden, soll der Pfleger mit Rat und Wissen des Pfarrers sowie der Baumeister und Vormünder des Hospitals das Geld erneut zum Nutzen des Altars anlegen. Weiterhin wird festgelegt, dass der jeweilige Pfleger des Altars in der Stadt wohnen und jeden Tag am Altar eine Messe lesen soll, ohne Widerspruch des jeweiligen Pfarrers. Der Pfleger kann das Zubehör des Hospitals wie Kelche, Wein, Oblaten etc. benutzen, wie der Pfarrer selbst, während die an diesem Altar dargebrachten Opfer an den Pfarrer gegeben werden sollen. Der Pfleger untersteht in allen „zitlichen“ Dingen dem Pfarrer des Hospitals. Auch hat Heimrad von Hundelshausen mit Zustimmung des Landgrafen und des derzeitigen Pfarrers mehr von der Lehenschaft des Altars behalten. Johann bei der Linden soll der erste Pfleger des Altars sein, den Heimrad von Hundelshausen damit belehnen wird. Wenn Heimrad nicht mehr lebt, soll der Pfarrer des Hospitals im Falle der Vakanz der Stelle des Pflegers einen „der da bereyde prister ist“ innerhalb eines Monats mit der Stelle belehnen. Auf Bitten der Aussteller kündigen der Landgraf Heinrich (II.) von Hessen und der Pfarrer Johann Schneidewind ihre Siegel an.
Charter: 11
Date: 9. Dezember 1396
Abstract: Friedrich Mühlenbach, Bürger zu Wolfhagen, und seine Frau Katharine verkaufen einen Acker Wiese gelegen vor Gudensberg „in dem grozen Ryde, czwisschen wyssen Cuerdis Starken unde Curdis vom Salcze“ für sechs Pfund Pfennige hessischer Währung an das Hospital Gudensberg und bescheinigen dem Hospital den Erhalt des Geldes. Das Hospital ist verpflichtet, aus der Wiese jährlich 9 Schilling Pfennige hessischer Währung als Seelgerätestiftung für Friedrich und seine ehemalige Frau Else an nachfolgende geistliche Institutionen auszuzahlen: Je zwei Schillinge an die Brüder zu Kassel, die Brüder zu Fritzlar und die Kalandsherren zu Gudensberg und je einen Schilling an die Baukasse (den baw) der Stadtkirche St. Antonius und St. Margarethen zu Gudensberg, sowie einen Schilling an die Siechen im Hospital. Die Aussteller verzichten auf jedes Recht an der Wiese und gewähren dem Hospital Währschaft. Als Zeugen werden genannt die Priester Albert Gerlach (Albirt Gerlachs), Heinrich Elgershausen (Henrich Elgershusen) und Tillmann Kirchhain (Tylman Kirchan). Ankündigung des Siegels von Friedrich Mühlenbach.
Charter: 18
Date: 28. Dezember 1441
Abstract: Else Schafmeister übergibt dem Hospital Gudensberg zur Ehre Gottes, der hl. Maria und des hl. Sigismund sowie zu ihrem eigenen und aller Gläubigen Seelenheil einen „brief“ über 30 rheinische Gulden aus dem jährlich 6 Viertel Früchte, halb Roggen und halb Hafer, als Zins erwachsen. Solange die Ausstellerin lebt, wird sie den Zins selbst für ihren Unterhalt benutzen, nach ihrem Tode aber soll er zur Stiftung eines Seelgerätes genutzt werden. Sollte die Geldsumme wieder abgelöst werden, so sollen die 30 Gulden zugunsten der Armen des Hospitals erneut angelegt werden. Auf Bitten der Ausstellerin kündigen Hermann Schultheiß (Schaultheysin), Pfarrer zu Grebenau (Grabinauwe) und Conrad Weisfuß (Cunrad Wisfusze), Pfarrer zu Dörnhagen (Dorenhaime) ihre Siegel an.
Charter: 7
Date: 7. Januar 1464
Abstract: Gele Breczeleibes, Bürgerin zu Gudensberg, gibt Bürgermeister und Rat zu Gudensberg eine Korn-gülte von einem Malter, halb Korn und halb Hafer, „an Hennen Günse“, Dorfmann zu Brunslar, sowie 16 ½ Äcker arthaftigen Landes, von denen 13 ½ Äcker in der Feldmark zu Brunslar gelegen sind. Zudem gibt sie 2 Äcker „czwischen Henczen Trunperser by den Symmechen“; 2 Äcker „in deme Gesenge“ beim Land des Landgrafen zu Hessen; 2 ½ Äcker, die „schosszen uff den Brünslar weg by Hennen Ratczes“ Land; 2 Äcker „uff deme Elsterloe undir Hennen Meynheide“; 1 Acker, „schosszet uff dy Heide“, bei den Ländereien von „Syffert Unraede“ und „Nellen Knide“; 1 Acker, der „schosszet oüch uff dy Heide by Cuntzen Scheffer und Lotczen Hobemans“ Ländereien; 2 Äcker „by Sente Kylian und Wernher Kotzes“ Ländereien; 1 Acker „an dem Sthricke, by Syffert Unrade und Lotczen Hobemanns“ Ländereien; 4 Äcker „uff der Glicher Hoe“, wovon ein halber Acker “under deme bergboyme, czwischen Henczen Gasszen und Heynrich Lünigesen“ Ländereien; 1 Acker, der „schosszet uff den Frixlarer weg, czwischen Henczen von Weren kende[?] und Lippes Nuekels“ Ländereien; ½ Acker „uff der hoe czwischen Hans Gunderadis und Hennen Guden“ Ländereien; 1 Acker an der „Fenner Hoe, czwischen Hanse Gunderade und Heynrich Lunigen“ Ländereien; 1 Acker „uff der hoe czwischen der von Herdehusen und der Thüchschen hern“ Ländereien. Mit all diesen Gütern soll eine ewige Sonntagsmesse im Hospital vor Gudensberg zum Lobe Gottes, Marias und aller Heiligen, zum Seelenheil ihres Ehemannes, ihrer Eltern und Kinder sowie ihres eigenen Seelenheils ausgestattet werden. Der Rat hat dafür zu sorgen, dass der von ihr dazu bestimmte Messner und seine Nachfolger die genannten Güter frei nutzen können. Hingegen soll derjenige, der die Äcker bearbeitet, dem Bürgermeister und Rat zwei Fastnachtshühner geben „zu eime gedechtenisse“. Ankündigung des Siegels der Stadt Felsberg auf Bitten der Ausstellerin.
Charter: 20
Date: 29. Mai 1494
Abstract: Der Offizial des Stiftes St. Peter zu Fritzlar bestätigt die Einsetzung des von Landgraf Wilhelm (II.) von Hessen präsentierten Adam Holzhausen (Holtzhusen) auf die durch den Tod des Priesters Johannes Glapp vakant gewordene Pfründe am Heilig-Kreuz-Altar der Pfarrkirche zu Gudensberg mit allen Besitzungen und Einkünften. Ankündigung des Offizialatssiegels.
Charter: 14
Date: 12. August 1549
Abstract: Kilian Lauterbach (Cilian Luterbach), wohnhaft zu Metze (Mettze), und Elisabeth (Elsebet), seine Ehefrau verkaufen für sich und ihre Erben dem Hospital zu Gudensberg eine jährliche Rente von 2 Gulden zahlbar zu Ostern, für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 20 rheinischen Goldgulden „corfurster munz bei Rein“. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus vier Äckern Erbland „an eim stucke, gelegen vor dem egemelten dorffe Mettze uff der Wolffseiche zwischen Curt Weldener und Tyell Moliers [?] gelende wonhafftig zu Kirpergk“ beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme nach erfolgter Zinszahlung vor Michaelis (September 29) auszulösen. Als Zeugen für den Wert des Pfandes und dessen Lastenfreiheit werden Jost Freudenstein, Grebe zu Metze, und Henne Knuppel (Knuppell Hen), wohnhaftig daselbst genannt.Ankündigung des Siegels von Wolf Dide (Wolff Diden), Schultheiß zu Gudensberg, unter Ausschluss jeder Haftung durch den Siegler und seine Erben.
Charter: 19
Date: 2. August 1561
Abstract: Hans Umbach zu Metze und seine Frau Katharina (Catrina) verkaufen dem Hospital Gudensberg eine Rente von 2 ½ Talern, den Taler zu 31 Albus, zahlbar zu Michaelis (September 29) für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 50 Joachimsthalern (Jocheims thalern). Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital sein Zinsen und Unkosten aus einem Erbacker vor Besse (Bessa) „zwischen dem alten Dassper unnd Clausen Knuppell“ gelegen, sowie aus einem Erbgarten, gelegen vor Metze „zwischen Hans Meimwart und dem wege“ beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Auf Bitten der Aussteller kündigen Bürgermeister und Rat das Siegel der Stadt Gudensberg an, unter Ausschluss jeder Haftung durch die Stadt.
Charter: 21
Date: 15. Dezember 1569
Abstract: Balthasar Thulde Bürger zu Gudensberg und seine Frau Elisabeth verkaufen den Spitalmeistern des Hospitals Gudensberg Hans Winthornn und Ludwig (Luidwig) Mitzen eine Rente von 2 Talern, den Taler zu 31 Albus, zahlbar zu Michaelis (September 29) für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 40 Talern. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus zwei Erbäckern in der Feldmark Maden beziehen, „derer anderhalber zwischen unserm gnädigen Fürsten und hernn zu Hessen undt Milchior Croenerss, der halbe agker zwischen der hoehlen dess Mader weges undt unserm eigen Hueben gelende gelegen“. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen.Auf Bitten der Aussteller kündigen Bürgermeister und Rat das Siegel der Stadt Gudensberg an, unter Ausschluss jeder Haftung durch die Stadt.
Charter: 16
Date: 4. Juli 1579
Abstract: Melchior (Melcher) Hetteman, Bürger zu Gudensberg und seine Frau Elisabeth verkaufen den Vorstehern des Hospitals Gudensberg Heinz (Heincze) Kopfen und Henne Runfusse [?] eine Rente von einem Ort rheinischer Goldgulden, zahlbar zu Michaelis (September 29) für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 15 rheinischen Goldgulden „churfürsten muncze“. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus einem unverpfändeten Erbacker, „ligt uf der Himelshohe zwischenn dem Pfarlande undt Heinrich Schantzen“, sowie aus ihrem Garten „uf der Freiheit, stosset uf di Kirchhofsgasse zwischen Herman Heroldn unndt der Naumannschen gartten gelegen“ beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach erfolgter Zinszahlung auszulösen. Auf Bitten der Aussteller kündigen Bürgermeister und Rat das Siegel der Stadt Gudensberg an unter Ausschluss jeder Haftung durch die Stadt.
Charter: 5
Date: 9. Oktober 1580
Abstract: Adam Nürnberger, Bürger zu Gudensberg und seine Frau Anna verkaufen für sich und ihre Erben dem Hospital zu Gudensberg eine jährliche Rente von 1½ Talern, den Taler zu 31 Albus, zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 30 Talern. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus dem unverpfändeten Erbacker zu + Rittervenne (wüst, westlich von Gudensberg), „zwischen Heinrich Heimkel, burger alhir, und Herman Heimkels, seeligen, von Thailen erben gelende gelegen" beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Ankündigung des Siegels der Stadt Gudensberg durch Bürgermeister und Rat auf Bitten der Aussteller bei gleichzeitigem Ausschluss jeder Haftung durch die Stadt. Zeugen: Die Gudensberger Ratsmitglieder Hans Zeise (Zeisen) und Melchior (Melcher) Wintherne.
Charter: 4
Date: 29. März 1582
Abstract: Closs Bernniger, Dorfmann zu Obervorschütz (Obernvorschutze), und seine Ehefrau Katharina (Trina) verkaufen für sich und ihre Erben dem Hospital Gudensberg eine jährliche Rente von ½ Reichstaler, zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 10 Reichstalern, der Reichstaler zu 31 Albus. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus einem Erbacker „im Zuddewinckel, ist ein anwender, gehet an der heckin her und stost uff den Zudewinckelss wegk“, weiterhin aus einem Acker „stost ufs Obersche Holz, auch ein anwender“ sowie aus einem Acker „doselbst ann der hecken, stost uf den forigen acker" beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Auf Bitten der Aussteller kündigt Hans Hirsch, Gudensberger Schultheiß des Landgrafen Wilhelm (IV.) von Hessen sein Siegel an, jedoch unter Ausschluss jeder Haftung für ihn und den Landgrafen, sowie deren Erben.
Charter: 12
Date: 6. April 1582
Abstract: Der altte Hans, Dorfmann zu Obervorschütz (Obernvorschutze), und seine Frau Anna verkaufen für sich und ihre Erben dem Hospital zu Gudensberg eine jährliche Rente von 2 Reichstalern und 3 Albus, zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 42 Reichstalern, den Reichstaler zu 31 Albus. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus ihrer "behaussung zwischen Reinhard [?] Thieling und dem Seussche“ sowie aus einer halben Hube Landes „zinset den deuttschen hern, in und vur Vurschutze gelegen" beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Auf Bitten der Aussteller kündigt Hans Hirsch, der Schultheiß von Gudensberg, sein Siegel an unter Ausschluss jeder Haftung durch und jedes Schadens für den Siegler oder den Landesfürsten.
Charter: 9
Date: 3. Mai 1582
Abstract: Heinrich Umbach, Dorfmann aus Metze (Metza), und seine Ehefrau Elisabeth verkaufen für sich und ihre Erben dem Hospital Gudensberg eine jährliche Rente von ½ Goldgulden, zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 10 Goldgulden. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus einer viertel Hube Land „im felde zu Metza gelegenn, zinset den stifftshern zu Fritzlar“ beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Als Zeugen für den Wert des Pfandes und dessen Lastenfreiheit werden Hermann Lauterbach (Lautterbach) und Hans Reinhardt angegeben. Auf Bitten der Aussteller kündigt Hans Hirsch, der Schultheiß von Gudensberg, sein Siegel an unter Ausschluss jeder Haftung durch und jedes Schadens für den Siegler oder den Landesfürsten.
Charter: 10
Date: 3. Mai 1582
Abstract: Bastian Knupell, Dorfmann aus Metze (Metza), und seine Ehefrau Elsa verkaufen für sich und ihre Erben dem Hospital zu Gudensberg eine jährliche Rente von ½ Goldgulden, zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 10 Goldgulden. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus dem „baumgarten zwischen Johan Kesseler und Hanss Thieln garten ufm kierchoff zu Metz gelegen" beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Als Zeugen für den Wert des Pfandes und dessen Lastenfreiheit werden Hermann Lauterbach und Hans Thieln genannt. Auf Bitten der Aussteller kündigt Hans Hirsch, der Schultheiß von Gudensberg, sein Siegel an unter Ausschluss jeder Haftung durch und jedes Schadens für den Siegler oder den Landesfürsten.
Charter: 13
Date: 19. November 1582
Abstract: Jost Maßhauer (Mossenheuger), Dorfmann zu Werkel (Werckell), und seine Frau Eyla verkaufen für sich und ihre Erben dem Hospital zu Gudensberg eine jährliche Rente von ½ Reichstaler, zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 10 Reichstalern „corfursten munz“. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus ihrem Erbacker am Reichsgrunde „zwischen Johan Rauschenberge und Jost Lormanss kinder“, sowie aus einer Rute Landes „bei dem Heittfelde, einerseits an Johan Rauschenbergk andererseits an ihm selbst vor Werckell gelegen“ beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Martini (November 11) und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen.Ankündigung des Siegels von Hans Hirsch, Schultheiß zu Gudensberg, unter Ausschluss jeglicher Haftung durch und jeden Schadens für den Siegler und den Landesherren.
Charter: 3
Date: 14. März 1586
Abstract: Heinrich (Henrich) Harcheler, Bürger zu Gudensberg, und seine Frau Katharina (Dreina) verkaufen für sich und ihre Erben dem Hospital Gudensberg eine jährliche Rente von ½ Taler zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 10 Talern, der Taler zu 31 Albus. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus dem unverpfändeten Erbacker „hinder dem Lammeßberg, zwischen Claußen Nestei landtknechte undt Striepel zu Maden gelegen“ beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung der Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Auf Bitten der Aussteller kündigen Bürgermeister und Rat das Siegel der Stadt Gudensberg an, bei gleichzeitigem Ausschluss jeder Haftung durch die Stadt.
Charter: 2
Date: 23. Mai 1586
Abstract: Hans Zien, Bürger zu Gudensberg und seine Frau Gela verkaufen für sich und ihre Erben dem Hospital Gudensberg eine jährliche Rente von 1½ Reichstaler, zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 30 Reichstalern. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus zwei unverpfändeten Erbäckern in der Feldmark Maden, gelegen „hinder dem Madersteine, nach der Harschwirne zu, zwischen Hen Zunpfen[?] undt Casper Schmiden“ begleichen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung der Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Auf Bitten der Aussteller kündigen Bürgermeister und Rat das Siegel der Stadt Gudensberg an, bei gleichzeitigem Ausschluss jeder Haftung durch die Stadt.
Charter: 8
Date: 20. November 1586
Abstract: Hans Hohman, Dorfmann zu Werkel (Werckell), und seine Frau Adelheid (Alheitt) verkaufen für sich und ihre Erben dem Hospital Gudensberg eine jährliche Rente von 1 Goldgulden, zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 20 Goldgulden. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus ihrem Haus und ihrer Hofreite „zwischen Stoffell Guntter und dem wege“, aus einem Acker „uff den Sodeln, zwischen Dittmar Weinar [?] und Adam Weldecker“, aus einem Acker „ubern Kappelschen weg an seiten Adam“ sowie aus einem halben Acker „im Grebener zwischen Seill Joruss und Waber Johan“, alles in und bei Werkel gelegen, ziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Als Zeugen für den Wert des Pfandes und dessen Lastenfreiheit werden Hans Hane und Jost Hellebrand [?] angegeben. Auf Bitten der Aussteller kündigt Hans Hirsch, der Schultheiß von Gudensberg, sein Siegel an unter Ausschluss jeder Haftung durch und jedes Schadens für den Siegler oder den Landesfürsten.
Charter: 17
Date: 24. Februar 1595
Abstract: Hans Scherf (Scherpff), Bürger zu Gudensberg, und seine Frau Katharina (Dreina) verkaufen dem Hospital Gudensberg eine Rente von zwei Talern, den Taler zu 31 Albus, zahlbar zu Michaelis (September 29) für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 40 Talern. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus „der besserunge unsers viertel hubelandes, so den Hünden zu Kirchberg zinshafftig, doch denselben ohn ire zinsgerechtigkeit unnachteilig“, sowie aus ihrer Behausung „alhir zwischen Hannsen Fleischeuern unde Davit Lerngen [?] gelegen“ beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme nach erfolgter Zinszahlung vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Auf Bitten der Aussteller kündigen Bürgermeister und Rat das Siegel der Stadt Gudensberg an unter Ausschluss jeder Haftung durch die Stadt.
Charter: 6
Date: 11. Mai 1601
Abstract: Margarethe Hagedorn (Margritta Hagdorns), Einwohnerin zu Dissen (Thussen), und ihr Sohn Hans Hagedorn (Hannßen Hagdorn) verkaufen den Vorstehern des Hospitals zu Gudensberg Heinrich (Henrich) Henckel und Adam Nürnberger und ihren Nachfolgern eine jährliche Rente von 2½ Reichstalern, den Taler zu 32 Albus, zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 50 Reichstalern. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung dürfen die Vorsteher oder ihre Nachfolger für das Hospital ihre Zinsen und Unkosten aus der erbeigenen und unverpfändeten Erbwiese zu Mittel-Dissen (Mittel Thusen), „zwischen dem Fernberger und meiner eigen wießen gelegen, welche wießen ich dem hospital erblich abkaufft habe“ sowie aus 1½ Erbäckern „hinder dem Ride gelegen, zwischen Hans Wederoltts erben gelende“ ziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Auf Bitten der Aussteller kündigt Heinrich Pilgerim, Schultheißen von Gudensberg sein Siegel an, unter Ausschluss jedes Schadens für ihn und seine Familie.
Charter: 15
Date: 29. Februar 1608
Abstract: Bernd Seligmann (Berntt Seligkman), Bürger zu Gudensberg, und seine Frau Martha (Martta) verkaufen dem Hospital Gudensberg eine Rente von einem Taler, zahlbar zu Michaelis September (29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 20 Talern. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus einem Viertel „hubenlandes, zinßett Wilhelm Meyßenbugk ufs Gaden alhier" beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Auf Bitten der Aussteller kündigen Bürgermeister und Rat das Siegel der Stadt Gudensberg an unter Ausschluss jeder Haftung durch die Stadt.
Charter: 1
Date: 1. März 1610
Abstract: Heinz Börneisen (Borneisen) und seine Ehefrau Katharina (Treina) aus Gudensberg verkaufen für sich und ihre Erben dem Gudensberger Pfarrer Andreas Schreiber (Andree Schribae) eine jährliche Rente von einem Gulden und 6½ Albus, zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 25 Gulden. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung dürfen der Pfarrer oder seine Nachfolger ihre Zinsen und Unkosten aus einem Viertel „hubenlandts zinset dem spitall Gudensbergk“ ziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung der Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Auf Bitten der Aussteller kündigen Bürgermeister Bernd (Berntt) Seiffridt und die Ratsmitglieder Melchior Winthorn, Oswald (Ostwalt) Schrendeisen, Hans Pflug, Balthasar (Balthar) Heuptreiff und Cunrad Reuße (Reussen) das Siegel der Stadt Gudensberg an.
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