Fond: Kloster Weißenohe Urkunden
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Charter: 30
Date: 1359 VIII 3
Abstract: Vidimierung des inserierten Privilegs König Philipps von 1205 (= Urkunde Nr. 8).
Charter: 31
Date: 1361 X 25
Abstract: Verkauf aller Rechte am Gut und an der Vogtei zu Rothenpach (Kirchröttenbach, Lkr. Nürnberger Land). Kaufleute: S1 und S2.
Charter: 32
Date: 1362 V 2 Avignon
Abstract: Bestätigung aller päpstlichen Privilegien sowie die von Königen, Fürsten und anderen Christgläubigen dem Kloster gewährten Freiheiten und Exemtionen von weltlichen Steuern.
Charter: 33
Date: 1363 IV 24
Abstract: Zustimmung zur Vertauschung von zwei Äckern zu Freiröttenbach, die zum Gut von A1 und A2 daselbst gehört haben und von welchen der eine der Mittelrultzacker, der an den Weg durch die Hagenaur stößt, und der andere der Acker zu dem Brücklein genannt wird, durch den Beständer des Gutes Konrad Eck, der sie von A1 und A2 erbrechtsweise innehatte, an dessen Bruder Götz Eck, der auf dem Hof des Klosters Weißenohe zu Freiröttenbach, genannt des Tauchers Hof, sitzt. Dafür tauschte Konrad Eck den Gassenacker daselbst ein.
Charter: 34
Date: 1363 IX 27
Abstract: Verkauf des Gutes zu Oberndorf oberhalb von Hüttenbach (Lkr. Nürnberger Land), auf dem einst der Peter aufsaß, um 105 Pfund Haller. Bürgen: S1 - S3 und Ulrich der Harstorfer. Verpflichtung der Bürgen zum Einlager in einem offenen Gasthaus in Forchheim.
Charter: 35
Date: 1365 VIII 25
Abstract: Freisprechung von den Verpflichtungen aus einem Bürgschaftsbrief des Klosters für Meister Heinrich den Mawerer. Eine Rückgabe des Bürgschaftsbriefs war nicht möglich, weil dieser verbrannt ist.
Charter: 36
Date: 1370 IV 24
Abstract: Urteilsbrief mit Bestätigung des Eigentums an dem Zehnt von den Äckern zu Wintzperg (Oberwindsberg, Lkr. Nürnberger Land), genannt an der Roten Leitten, an der Wisenreut und an der Steineinlo, nachdem der Abt einen diesbezüglichen Landgerichtsbrief mit einer Kundschaft des Engelhard Watzmannsdorfer vorgewiesen hat.
Charter: 37
Date: 1370 X 21
Abstract: Urteilsbrief in der Klage von E gegen Ulrich den Weicknant um eine Schuld von 26 Pfund Haller für Wein. Urteil: Nachdem Ulrich der Weicknant flüchtig wurde, soll E nach dem Kloster der erste Kläger gegen ihn sein und nach dem Kloster als erster Anspruch auf das haben, was Weicknant zu Freiröttenbach (Lkr. Nürnberger Land) vom Kloster innehat.
Charter: 38
Date: 1371 I 12
Abstract: Verkauf aller Rechte an dem Gut zu Benzendorf (Lkr. Erlangen-Höchstädt), auf dem einstmals der Hermann aufgesessen war, um 10 Pfund Haller und ein Sumer Korn. Zeugen und Teidingsleute: S1 - S4.
Charter: 39
Date: 1372 III 1
Abstract: Bestätigung, dass Konrad Habermann (Huebmann) und seine Frau Gertraud drei Äcker und ein Tagwerk Wiesmahd, die ihnen sein (Habermanns) Schwager bzw. ihr (Gertrauds) Bruder Ulrich Weicknant um 20 Pfund Haller als Heimsteuer für seine Schwester verpfändet hat, an Konrad Eck um 20 Pfund Haller auf Wiederkauf verkauft hat. Darüber hinaus veriah (versprach?) ihm Heinz Weicknant 3 Pfund Haller.
Charter: 40
Date: 1372 V 12 auf dem Landgericht zu Auerbach
Abstract: Beurkundung des Verzichts von Frau Elspeth, der Grellenortinne, Bürgerin zu Auerbach, ihres Sohnes Konrad und ihrer Töchter Kathrein und Kunigund auf das Erbrecht, das sie auf dem Eigen des Klosters Weißenohe zu Ober- und Unterwindsberg (Lkr. Nürnberger Land) hatten.
Charter: 41
Date: 1372 XII 5
Abstract: Verzicht auf alle Ansprüche auf das Erbe des verst. Heinrich Scholl von Dachstadt (Lkr. Forchheim), Vetter von A1 und A2.
Charter: 42
Date: 1373 VI 23
Abstract: Spruch der drei Schiedmänner A1 - A3 in den Irrungen zwischen S4 einerseits und S5 und den anderen Brüdern Hans und Burkhard andererseits: 1) S4 soll mit aller Habe seiner Brüder und deren Leuten nichts zu schaffen haben. 2) Dafür sollen ihm S5 und seine anderen Brüder jährlich 10 Pfund Haller jeweils an der Goldfasten geben, wovon er für sich selbst sorgen soll, wie es einem ehrbaren Pfaffen wohl ansteht. 3) Wenn S4 das nicht tun, sondern anders leben sollte, als es ihm und S5 und seinen anderen Brüdern wohl ansteht, soll man mit der Bezahlung des Zinses so lange innehalten, bis man sieht und hört, dass er wieder so lebt, wie es einem ehrbaren Pfaffen wohl ansteht und somit auch seine Brüder mit ihm Ehre haben. 4) Wenn S5 und seine Brüder Konrad bei sich in ihrem Haus freundlich halten und ihm den Tisch mit Essen und Trinken besorgen sollten, sollen sie ihm an Goldfasten 5 Pfund Haller geben. 5) Wenn S5 mit seinen Brüdern eine Teilung machen sollte, soll man im Voraus Herrn Konrad bezüglich seines Geldbezugs sichern. 6) Hans und Burkhard von Mayental, die Brüder von S4 und S5, die zur Zeit kein eigenes Siegel haben, verbinden sich unter den Siegeln von S4 und S5.
Charter: 43
Date: 1375 VII 8
Abstract: Gerichtsbrief in der Klage des Tochslein von Schnaittach (Lkr. Nürnberger Land) wegen eines Maidleins um den fünften Teil des Erbes zu Freiröttenbach (Lkr. Nürnberger Land), auf dem einst der Berthold Weicknant aufgesessen war. Verantwortung des E: Er habe das Erbe mit Gunst und gutem Willen seines Herrn, des Abtes von Weißenohe, um 84 Pfund Haller aus fremder Hand gelöst, um es mit allen Nutzen und Rechten so lange innezuhaben, bis es um die genannte Summe von ihm oder dem Kloster Weißenohe gelöst wird. Dem wird stattgegeben. Zeugen sind die geschworenen Schöffen Eberhard Reuchs und der Rayner, beide zu Igensdorf (Lkr. Forchheim), Konrad Hofmann und sein volder (?) Ulrich Weichs zu Gräfenberg (Lkr. Forchheim), der Kotzner zu Schnaittach und Ott Rechs zu Roetenpach (Kirchröttenbach, Lkr. Nürnberger Land).
Charter: 44
Date: 1376 X 18 Nürnberg
Abstract: Bestätigung des Privilegs, dass die Dienstmannen, Bürger und anderen Leute des Hochstifts Bamberg weder vor das kaiserliche Hofgericht noch vor andere Gerichte und Zenten geladen werden dürfen, sondern nur vor den Bischof oder seine Amtleute. Abschrift (17. Jahrh.) auf Pap.
Charter: 45
Date: 1378 XII 12
Abstract: Verzicht auf alle Ansprüche auf die Zinsen und das Geld, das Abt Friedrich A1 – A3 für seinen verst. Vetter Konrad den Spardorfer zu Lamparten geliehen hat.
Charter: 46
Date: 1384 VI 13
Abstract: Bestätigung der nach dem Tod des bisherigen Abtes Konrad erfolgten Wahl des bisherigen Kämmerers Konrad Strobel zum neuen Abt per forma compromissi. Zeugen: Abt Otto des Klosters Michelsberg bei Bamberg, Heinrich Rand, Domdekan in Bamberg, Johannes Tokler, Dekan von St. Stephan in Bamberg, Rudger Deucher, Kanoniker bei St. Stephan in Bamberg.
Charter: 47
Date: 1387 VI 16
Abstract: Verpfändung der Dörfer Walthersrewt (Walpersreuth, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab) und Hoffen (Höfen, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab), die von den Landgrafen von Leuchtenberg zu Lehen rühren und von dem verst. Friedrich von Redwitz, Vater von A1, an A1 gekommen sind, um 75 Pfund Pfennige Amberger Landeswährung, die A1 seiner Tochter Elsbeth zur Morgengabe versprochen und gegeben hat. Vorbehalt des Rücklösungsrechts nach Ablauf von drei Jahren ab Lichtmess.
Charter: 48
Date: 1389 III 19
Abstract: Gelöbnis, die im Städtekrieg dem Kloster zugefügten großen Schäden mit einer redlichen, ziemlichen, bescheidenen Gottesgabe, die ledig wird und dem Gotteshaus gelegen ist, zu ersetzen.
Charter: 50
Date: 1397 IV 1 Würzburg
Abstract: Befehl, die Ladung des Heinz Bottensteiner, Hintersasse Bischof Lamberts von Bamberg, vor das Landgericht Auerbach abzutun und auch künftig keinen Hintersassen des Bamberger Bischofs vor dieses Landgericht zu laden. Abschrift (16. Jahrh.) auf Pap.
Charter: 51
Date: 1397 X 25
Abstract: Anerkennung des Schiedsspruchs des ehrbar festen Herrn Friedrich von Aufseß, Ritter, in den Irrungen zwischen A und seinen Helfern einerseits und Abt Konrad und dem Konvent des Klosters Weißenohe andererseits. Nach diesem Schiedsspruch verzichtet A auf alle Ansprüche auf seine Pfründen und Ämter in diesem Kloster, auch soll er dort auf ewig keine Wohnung und kein Wesen mehr haben. Dafür werden ihm 40 Gulden zugesprochen, die ihm zu Freyenfels (Freienfels, Lkr. Bayreuth) ausbezahlt wurden. Zeugen: Herr Hermann von Hohperg, Pfarrer zu Holuelt (Hollfeld, Lkr. Bayreuth), Herr Friedrich Perckman, Kaplan zu Freienfels, Herr Friedrich von Aufseß, Ritter.
Charter: 52
Date: 1399 V 25
Abstract: Bitte um Bestätigung der in Anwesenheit des Abtes Heinrich von Münchaurach und des Propstes von Neunkirchen am Brand erfolgten einstimmigen Wahl des Bartholomäus Sigerstorfer, Konfrater des Klosters Weißenohe, zum Abt dieses Klosters.
Charter: 53
Date: 1401 II 4 Nürnberg
Abstract: Aufnahme in den königlichen Schutz und Bestätigung aller von den römischen Kaisern und Königen verliehenen Rechte, Freiheiten, Gnaden, Privilegien, Handfesten und Briefe.
Charter: 54
Date: 1401 VIII 12
Abstract: Anerkennung der Verpflichtung, jährlich den Heuzehnt aus der Peuntwiese bei dem edlen Brunnen und aus der Wiese, genannt die Rynackerin, zu geben. Wenn jedoch A oder seine Erben aus den genannten Wiesen einen Baumgarten oder Acker machen sollten, sollen sie davon keinen Zehnt mehr geben, sondern nur noch die 44 Haller, die man zu Zins aus ihren Gütern reicht, und die 60 Haller, die der verst. Vater von A dem Kloster zu einem Jahrtag mit Vigil und Seelmesse für sich, für A und für alle ihre Nachkommen vermacht hat. Dazu hat A dem Kloster 3 Beet Ackers zu einem ewigen gemeinen Weg dafür gegeben, dass es das Wasser zu Nutz und Frommen des Klosters höher führen mag.
Charter: 56
Date: 1402 VIII 2
Abstract: Urteilsbrief in der Klage von E auf den Hof zu Haws (Dorfhaus, Lkr. Forchheim), auf dem der Gaßner sitzt und der dem Heinrich Herchenzeiler gehört, sowie auf alles, was Heinrich Herchenzeiler in der Landschranne zu Sulzbach liegen hat, es sei Erb, Eigen oder Lehen, liegende oder fahrende Habe, wegen 200 Gulden, die Heinrich Herchenzeiler E schuldig geblieben sei. Nachdem Heinrich Herchenzeiler bekannte, E 50 Gulden schuldig zu sein nach Inhalt eines Briefs, den E innehabe und der von E, Herdegen Künhofer und Hermann Tetzel besiegelt wurde, ergeht das Urteil dahin, dass die Güter des Beklagten bis zur Bezahlung der geschuldeten 50 Gulden pfandweise im Besitz von E bzw. dessen, der diesen Brief innehat, bleiben sollen.
Charter: 57
Date: 1404 IX 3 Bamberg
Abstract: Quittung über die Bezahlung des mit A und dessen Mitdeputierten vereinbarten Zehnts von 10 Gulden rhein.
Charter: 58
Date: 1406 IV 2
Abstract: Verkauf des Holzes mit dem Boden, gelegen in der engen [Leuten], das an einer Seite an das Holz, genannt das Seloth, und an der anderen Seite an Heinrich Herchenzeillers Holz stößt, als freies Eigen um 60 Pfund Haller. Vorbehalt des Wiederkaufsrechts innerhalb von zehn Jahren. Die fehlenden Stellen der Urkunde ergänzt mit Hilfe der beiliegenden Abschrift (18. Jahrh.) auf Pap.
Charter: 55
Date: 1406 IX 23
Abstract: Urteilsbrief in der Klage von E um den Hof des Heinrich Herckenzeiler zum Haws (Dorfhaus, Lkr. Forchheim) sowie um alle seine Häuser, Höfe, Wiesen, Äcker, Hölzer, Wasser, Weiher, Wunn und Weide im Landgericht der Burggrafschaft zu Nürnberg.
Charter: 59
Date: 1407 I 1 Bamberg
Abstract: Übertragung der cura animarum in der Pfarrei Ristelbach (Kirchrüsselbach, Lkr. Forchheim) auf Bitte des dortigen Kirchenrektors Heinrich Muntzmeister an eine geeignete Person des Klosters Weißenohe für die Dauer von drei Jahren, gerechnet ab Purificationis Mariae.
Charter: 60
Date: 1407 XII 10 Würzburg
Abstract: Quittung über die Bezahlung von 30 Gulden rhein. als jährlich an die apostolische Kammer geschuldeter Zins.
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