Fond: Zell, Stift
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Date: 1480 Juli 27
Abstract: Peter von Speyer, Vogt zu Zell an der Pfrimm, und seine Ehefrau Elisabeth beurkunden, dass sie dem Stift Zell einen jährlichen Bodenzins von 22 Schilling Heller für 2 Wiesen zu reichen haben. Nach Fürsprache des Kurfürsten Philipp tauscht das Ehepaar diesen Zins mit einem Zins in Höhe von 1 Pfund Heller und 10 Pfennigen, der ihnen von einem Haus mit Hof und Scheune von den Pfarrern zu Wachenheim fällig ist. Dieser Grundbesitz wird zugleich als Unterpfand eingesetzt. Die Wiesen gehen in den Eigenbesitz des Ehepaars über. Gegeben und geschehen In dem Iare nach crist geburt dusent vierhundert vnd Achtzig Iare vff dorstag nach sant Iacobs tag.
Date: 1482 Juli 14
Abstract: Henn Fischmul und seine Ehefrau Margrede, wohnhaft zu Albisheim, beurkunden, dass sie vom Stift Zell, beziehungsweise der Präsenz und dem ehemaligen, mittlerweile verstorbenen Ulrich von Stetten eine Wiese in Gauersheimer Gemarkung in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Zinses von 1 Pfund Heller und setzen wiederum eine Wiese als Unterpfand ein. Bei Zahlungsverzug können Pachtgut und Unterpfand eingezogen werden. Geben In dem Iare als man zalt nach Crist geburt Dusent vierhundert Achtzig vnd zwey Iare off sondag nach Sant margreden dag.
Date: 1484 Januar 8
Abstract: Hen Nese und seine Ehefrau Margret, wohnhaft zu Harxheim, beurkunden, dass sie 3 1/2 Viertel Weingarten vom Stift Zell, beziehungsweise von der Präsenz, in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich im Gegenzug zur Entrichtung von 1/3 ihrer Naturaleinnahmen an den Präsenzmeister und zur ständigen Instandhaltung des Besitzes. Das Ehepaar ersetzt den zuvor gültigen Bodenzins von 21 Pfennig durch die Übergabe einer unauslösbaren Gülte von 1 Turnosgroschen an die Präsenz. Geben In dem iare nach crist geburt Dusentvierhundert Achtzig vnd vier Iare off dorstag nach dem zwolfften.
Charter: XII,2 Nr. 457 - 1484 Januar 8, o.O.
Date: 1484 Januar 8
Abstract: Johan Hospitis, Kanoniker des Stifts Zell, beurkundet, dass er dem Stift Zell, beziehungsweise der Präsenz, eine jährliche Gülte von 1/4 Gulden zu reichen hat. Er setzt einen Zins von 12 Schilling Heller, den er von Hen Murer aus Zell erhält, als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 5 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben und geschehen In dem Iare nach crist gebort dusent vierhundertachtzig vnd vier Iare off dorstag nach dem zwolfften.
Date: 1484 Januar 8
Abstract: Syfridt und seine Ehefrau Margred, wohnhaft zu Harxheim, beurkunden, dass sie einen Weingarten vom Stift Zell, beziehungsweise von der Präsenz, in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich im Gegenzug zur Entrichtung von 1/3 ihrer Naturaleinnahmen an den Präsenzmeister und zur ständigen Instandhaltung des Besitzes. Der zuvor gültige Bodenzins von 21 Pfennig wurde durch 1/2 Pfund Wachs, das der Kirche zu Harxheim zu liefern ist, ersetzt. Da noch einige Rodearbeiten zu erledigen waren, unterstützte das Stift Zell das Ehepaar mit 10 Weißpfennigen. Geben In dem Iare nach crist gebort Dusent vierhundert Achtzig vnd vier Iare off dorstag nach dem zwolfften.
Charter: XII,2 Nr. 463 - 1486 Februar 6, o.O.
Date: 1486 Februar 6
Abstract: Conradt Dirpel und seine Ehefrau Katherin, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden, dass sie dem Stift Zell zu Zwecken des Bauwesens und zur Sonntagsmesse am St. Nikolausaltar eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden zu reichen haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Disser brieff ist geben In dem Iare nach Crist gebort dusent vierhundert vnd sechs vnd achtziig Iare off sant dorotheen dag der helgen Iunffrauwen.
Charter: XII,2 Nr. 468 - 1487 Mai 25,
Date: 1487 Mai 25
Abstract: Der Edelknecht Peter Beteler von Wachenheim und seine Ehefrau Agnes, wohnhaft zu Monsheim, beurkunden, dass sie dem Stift Zell und der Präsenz eine ewige Gülte von 15 Pfennig verkauft haben. Diese Gülte war dem Ehepaar von einem geerbten Wohnhaus fällig, welches das Stift um 2 1/2 Pfund und 5 Schilling Heller gekauft hat. Die Verkäufer versprechen die Besitzrechte des Stifts an der Gülte zu verteidigen. Vnd ist disser brieff geben In dem Iare nach Crist gebort do man zalt dusent vierhundert sieben vnd achtzig Iare vff sanct vrbanß dag deß heilgen bapst vnd merteller.
Date: 1488 Juni 29
Abstract: Hans Kap und seine Ehefrau Angnes, wohnhaft zu Biedesheim, beurkunden, dass sie die in Biedesheimer Gemarkung gelegenen und zum Stift Zell gehörigen Güter in Erbpacht genommen haben. Im Gegenzug verpflichten sie sich zu einer jährlichen Naturalabgabe von 30 Malter Korn an den Pfarrer zu Biedesheim und 3 Malter 1 Vierzel Korn an das Stift Zell. Die Güter sollen in gutem Zustand gehalten werden. Das Ehepaar setzt einen Acker als Unterpfand ein. Vnd ist disser brieff geben In dem Iare als man Zalt nach Cristus gebort dusent vierhundert achtzig vnd acht Iare uff sant peter vnd pauls dag der helgen apposteln.
Date: 1489 Mai 25
Abstract: Heintz und seine Ehefrau Margrede, wohnhaft zu Harxheim, beurkunden, dass sie dem Stift Zell, beziehungsweise der Präsenz einen jährlichen Zins von 1 Gulden zu reichen haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer Zahlung von 10 Gulden kann der Zins halbiert und durch Zahlung weiterer 10 Gulden gänzlich ausgelöst werden. Der geben wart In dem Iare dusentvierhundertnunvndachtzig vff sant vrbans dag.
Charter: XII,2 Nr. 478 - 1489 Mai 30, o.O.
Date: 1489 Mai 30
Abstract: Der Edelknecht Nikolaus von Flersheim und Ottilia von Reichenstein beurkunden, dass sie von Dekan und Kapitel des Stifts Zell eine Behausung und etliche Güter in Flörsheim - die sie wohl als Unterpfänder in einer früheren Verschreibung eingesetzten hatten und die nach dem anschließenden Zahlungsverzug vom Stift eingezogen wurden - um eine jährliche Gülte von 23 Malter Korn in Bewirtschaftung genommen haben. Sie versprechen die Güter unveräußerlich zu halten. Sie können die Gülte mit einer einmaligen Zahlung von 220 Gulden auslösen oder zuvor mit 110 Gulden um die Hälfte reduzieren. Disser brieff ist geben In dem Iare nach Cristgebort dusent virhundert achtzig vnd nun Iare uff samszdag nach vrbani.
Date: 1490 Dezember 3
Abstract: Iohannes Erleman von Heilbronn, Kleriker der Würzburger Diözese, bestätigt als öffentlicher Notar den Verlauf der Verhandlungen über den Nachlass des Petrus Volrat, Pfarrer zu Gauersheim, zwischen den beiden Testamentsvollstreckern - Nikolaus Krael, Kantor des Stifts Zell, und Petrus Heul, Pfarrer zu Flomborn - und Valentinus Bocker, genannt Scheffers Veltin, einem Laien aus Gauersheim. Datum et Actum Wormacia In Stubella Iudicali Aule Episcopalis Wormaciensis nobis [...] sub Anno a Nativitate domini Millesimoquadringentesimononagesimo Indictione octava die vero veneris tercia mensis decembris.
Date: 16. Jahrhundert
Abstract: Zenginß Petgin, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, bekennt, dem Stift Zell für 3 Morgen Acker in jedem ungeraden Jahr 4 Malter Korn schuldig gewesen zu sein. Nachdem das Stift ihm die 3 Morgen Acker zu eigen verkauft hat, bestimmt Petgin nun eine Wiese als Unterpfand. Datum etc.
Date: 1501 Mai 1
Abstract: Claß Diederich der Junge und seine Ehefrau Enchgin sowie Hans Schmydt und seine Ehefrau Margredt, alle wohnhaft zu Monsheim, verkaufen Dekan und Kapitel des Stifts Zell für den Maria-Magdalena-Altar eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, welche sie in gutem Zustand bewahren müssen und die der Präsenzmeister des Stifts bei Zahlungssäumigkeit belasten kann. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Geben vnd geschehen Als man schreybe nach christi vnsers herren geburt ffunffzehenhundert vnd eyns Iars vff Sant philips vnd Iacobs dag der heyligen aposteln.
Date: 1501 August 1
Abstract: Philip Heyl und seine Ehefrau Elchgin, wohnhaft zu Einselthum, beurkunden, dass sie einige zum Stift Zell, beziehungsweise zu dessen siebter Pfründe - besetzt von Iohann Becker von Worms - gehörige Äcker um eine Abgabe von 2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr in Erbpacht genommen haben. Sie setzen 1 Viertel Weingarten als zusätzliches Unterpfand ein, welches bei Vertragsbruch eingezogen werden kann. Der Grundbesitz soll nicht veräußert werden. Geben vnd geschehen in dem iare nach christi vnßers herren geburt Dusentfunffhundert vnd eyn iare Prima die augusti.
Date: 1503 Januar 2
Abstract: Der Schultheiß Ieckell Schwiczer und die Gerichtsschöffen zu Zell an der Pfrimm beurkunden, dass Peter, Schwiegersohn des Conradt Durpel, und seine Ehefrau Katherina, wohnhaft zu Niefernheim, dem Stift Zell, beziehungsweise der Präsenz, eine jährliche Gülte von 1 Malter Korn um 8 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1/2 Morgen und einen weiteren 1/2 Morgen Weingarten als Unterpfänder ein. Sie versprechen die Güter in gutem Zustand zu halten. Mit einer einmaligen Zahlung von 8 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben off den achtentag Sant Steffans Anno domini Millesimo Quingentesimo tercio.
Charter: XII,2 Nr. 544 - 1506 Mai 1, o.O.
Date: 1506 Mai 1
Abstract: Mathys von Eichloch und seine Ehefrau Agnes beurkunden, dass sie die in Harxheim gelegene und zum Stift Zell gehörige Mühle in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich für die nächsten vier Jahre zur Entrichtung von jeweils 40 Malter und anschließend 46 Malter Korn, zur Instandhaltung der Mühle und der zugehörigen Baulichkeiten sowie des Wasserlaufs. Falls neues Baumaterial benötigt wird sollen die Kosten zu 2/3 vom Stift und zu 1/3 von den Pächtern getragen werden. Bei Zuwiderhandlung können die Güter des Ehepaars belastet werden. Philips Heyl und Mathyß Becker, wohnhaft zu Einselthum, werden als Bürgen eingesetzt. Vnd ist disser brieff geben Inn dem Iare nach Cristi vnßers herren geburt Dusentffunffhundert vnd sehs Iare vff Sanct philips vnd Iacobs dag der heyligen zwolffbotten vnßers herren.
Charter: XII,2 Nr. 554 - 1508 Januar 13, o.O.
Date: 1508 Januar 13
Abstract: Herman von Sondersbach, Schultheiß zu Göllheim, und seine Ehefrau Else beurkunden, dass sie von der Präsenz des Stifts Zell verschiedene Güter in Froschauer Gemarkung in Erbpacht besitzen, deren Einkünfte dem Maria-Magdalena-Altar zukommen und die einst dem Kloster Münsterdreisen gehörten und über Johann von Stetten, Küster des Stifts Zell, und dessen Bruder Ulrich von Stetten, ehemaliger Kanoniker des Stifts Zell, an besagten Altar gelangten. Als Zins sollen die Eheleute dem Präsenzmeister des Stifts eine jährliche Gülte von 1 Gulden zahlen. Geben vnd geschehen In dem Iare nach Cristi vnsers herren geburt Dusentfunffhundert vnd achte Iare vff den achten dag der heyligen dryer konig dag.
Date: 1508 Februar 14
Abstract: Nicklas Petergin, Sohn des Mathis, und seine Ehefrau Irmel, beide wohnhaft zu Albisheim, bestätigen, dass sie von der Präsenz des Stifts Zell Haus, Hof und Güter in Albisheimer Gemarkung in Erbpacht besitzen und geben als jährlichen Zins dem Keller 3 Malter Korn und der Präsenz 6 Malter Korn. Geben vnd geschehen In dem Iare nach Cristi vnsers herrn geburt ffunffzehen hundert vnd acht Iare vff Sant veltins dag des heyligen bischoffs vnd mertelers.
Charter: XII,2 Nr. 565 - 1513 April 3, Mainz
Date: 1513 April 3
Abstract: Uriel von Gemmingen, Erzbischof von Mainz, inkorporiert der Pfarrkirche in Froschau das Benefizium des Heilig-Kreuz-Altars zu Marnheim. Date apud arcem sancti Martini in ciuitate nostra Maguntina die tercia Mensis Aprilis Anno Domini Millesimoquingentesimodecimotercio.
Date: 1518 November 15
Abstract: Niclas von Freimersheim und seine Ehefrau Magdalena, wohnhaft zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der gleichdatierten Gegenurkunde des Friedrich Nussbaum, Dekan des Stifts Zell, dass sie vom Stift Zell, beziehungsweise von der dortigen Epistel-Ministrie, besetzt von Peter Wyle von Wachenheim, 1 Zweitel Weingarten um einen jährlichen Zins von 9 Schilling Heller auf 30 Jahre in Erbpacht genommen haben. Bei Zahlungsverzug können die Güter wieder von Stift und Ministrie eingezogen werden. Geben und geschehen in dem iare nach Cristi vnßers herren gerburt funfftzehenhundert vnd xviii iare uff montag nach martini.
Date: 1519 Oktober 28
Abstract: Marcus Zepperer aus Ötlingen, Kleriker der Konstanzer Diözese, bestätigt als öffentlicher Notar, dass vor Nicolaus Benedictus, Doktor der Dekretalen und Generalvikar zu Speyer, dem Notar und namentlich aufgeführten Zeugen sowie Friedrich Nussbaum, Dekan des Stifts Zell und Philipp Kraus, Vizevikar und Vertreter des Stiftskapitels, zwischen Iohannes Luder, Vikar der Speyerer Kirche und Prokurator des Thomas Dieffenbach, Kleriker der Speyerer Diözese, einerseits und Michael Mayer andererseits ein Vergleich um die Verwaltung der Pfarrei Monsheim, die nach dem Tod des Iohannes Dinckelspuhel vakant geworden war, ausgehandelt wurde. Sub Anno a Nativitate eiusdem domini Millesimo quingentesimo decimonono Indictione Septima die vero veneris vicesimaoctava mensis Octobris [...] que acta fuerunt Spire In Stubella Iudiciali consistorii venerabilium dominorum Archidyaconarium Spirensis.
Charter: XII,2 Nr. 600 - 1531 April 21, Mainz
Date: 1531 April 21
Abstract: Der Offizial der Stiftskirche St. Viktor bei Mainz investiert auf Vorschlag des Anastasius Schwarz genannt Floß, Dekan des Stifts Zell, Wilhelm Turnatoris aus Essen auf die Vikarie des Katharinenaltars der Stiftskirche zu Zell, welche zuvor der verstorbene Ruffus Hasse genannt Floß innegehabt hatte. Datum et actum Moguntia Anno domini millesimo quingentesimo tricesimo primo, die Veneris vicesima prima Aprilis.
Date: 1537 Mai 16
Abstract: Der Dekan Anastasius Schwarz, genannt Floß, und das Kapitel des Stifts Zell beurkunden, dass sie Becht und seiner Ehefrau Katherine, wohnhaft zu Zell, 4 Morgen Weingarten, welche zum Marienaltar gehören, um einen jährlichen Zins von 1 Ohm Wein in Erbpacht gegeben haben. Die Weingärten und die zugehörige Mauer sollen in gutem Zustand gehalten werden. Bei Zuwiderhandlung kann das Stift den verpachteten Besitz entziehen. Der geben ist vff mitwochen nach Exaudi Anno funffzehenhundert dreissigk vnd Sieben Iar.
Date: 1538 Dezember 18
Abstract: Graf Kuno II. von Leiningen-Westerburg beurkundet, dass Dekan und Kapitel des Stifts Zell dem Grafen und seinem Sohn Georg jährlich 20 Gulden auf zwei Termine verteilt vorstrecken. Der Graf setzt als Sicherheit seinen Zehnten zu Monsheim als Unterpfand. Geben vnd Beschehen Inn Vrkhunde mit vnserm Graue Chuns Anerpornen Grauelichen anhangendem Ingesiegell am Achtzehenden tag des Monats decembris Inn Iorn Nach Christi vnßers seligmachers vnd erloßers gepurth. Thaußent, Funffhundert Dreissigk vnd Acht.
Date: 1539 November 26
Abstract: Der Dekan Erhard Studemann und das Kapitel des Stifts Zell beurkunden, dass sie Matthes Schirmer von Wörrstadt und seiner Ehefrau Agnes das Backhaus zu Zell in Erbpacht gegeben haben. Das Ehepaar verpflichtet sich zu umfangreichen Pflichten, die vor allem aus Backdiensten für die Dörfer der Umgebung und für das Stift Zell sowie aus Instandhaltungsmaßnahmen bestehen. Bei Zuwiderhandlung kann das Stift das Backhaus wieder an sich ziehen und anderweitig verleihen. Geben vff mitwochen nach katherine Im Tusent funffhundert dreissigsten vnd neun Iar.
Date: 1541 Juli 29
Abstract: Lorentzs Becker und seine Ehefrau Wandel, beide wohnhaft zu Zell, beurkunden, dass sie von der Präsenz des Stifts Zell 4 Morgen Weingarten im Pfaffenpfad in Erbpacht halten, wofür sie für jeden Morgen Weingarten eine jährliche Weingülte in Höhe von 15 Viertel Treberwein entrichten. Im Jahr 1542 soll die Weingülte für zwei Morgen Weingarten in Höhe von 1 1/2 Ohm Wein entrichtet werden, im Jahr 1545 von den anderen beiden Morgen weitere 1 1/2 Ohm und von da an für die gesamten 4 Morgen jährlich 1/2 Fuder Wein. Gebenn vff ffreitag nach Iacobi apostoli Anno Tusentfunffhundert Vnnd eins vnnd viertzigk.
Charter: XII,2 Nr. 685 - 1545 Mai 15, o.O.
Date: 1545 Mai 15
Abstract: Antzen Philips und seine Ehefrau Anna, beide wohnhaft zu Harxheim, verkaufen der Präsenz des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 1 Malter Korn um 10 Gulden. Als Sicherheit stellt das Ehepaar verschiedene Güter in Harxheimer Gemarkung als Unterpfänder. Falls die Verkäufer mit der Zahlung ihrer Gülte säumig werden sollten, kann die Präsenz des Stifts die Unterpfänder an sich ziehen. Ferner gestattet die Präsenz den Eheleuten, die Gülte zurückzukaufen. Geben vff Freytags nach der auffart Christi Vnd Im Iar als man zalt nach der gepurt vnsers lieben herren Ihesu Christi Funfftzehen hundert Viertzig vnd funff.
Date: 1547 Januar 6
Abstract: Der Dekan Erhard Studemann und das Kapitel des Stifts Zell beurkunden, dass sie Iorg Waltschmidt und seiner Ehefrau Margrede, wohnhaft zu Harxheim, 1 1/2 Viertel unbebauten Landes in Erbpacht gegeben haben. Die Güter sind in gutem Zustand unveräußerlich und unverpfändbar zu halten. Ab dem Jahr 1551 sollen die Pächter dem Inhaber des Marienaltars 6 Viertel Wein liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann das Stift die Güter einziehen. Der dae geben ist vff der drey heilige konige tag Im Iaire als man zailtt nach Christi geburt dusent funff hundert viertzig sieben.
Date: 1547 April 25
Abstract: Der Dekan Erhard Studemann, das Kapitel und die Präsenz des Stifts Zell verpachten Appolonia Gunder, Witwe, wohnhaft zu Nordheim, das Kirchengut der Pfarre Wattenheim, darunter Äcker in Nordheimer und Wattenheimer Gemarkung auf 40 Jahre, wofür sie einen jährlichen Zins von 50 Malter Korn und 100 Bündel Roggen dem Pfarrer zu Wattenheim zu entrichten hat. Neben weiteren Verpflichtungen soll Appolonia dem Pfarrer zu Wattenheim 1 Zweitel Acker mit Kraut oder Gerste bereit halten. So gegeben ist vff mondag nach sanct Iorgen des heiligen ritters tag Im Iare nach Christi vnsers heilandts geburt dusent funffhundert viertzig sieben.
Date: 1548
Abstract: Der Dekan Erhard Studemann und das Kapitel des Stifts Zell beurkunden, dass sie Lorentz Becker und seiner Ehefrau Oittilia das zum Stiftsgut gehörige Backhaus in Zell zur Pacht auf Lebensdauer übergeben haben. Damit sind einige Verpflichtungen verbunden, unter anderem was und in welchem Umfang für die Stiftsangehörigen und für die Dorfbewohner zu backen ist. Von Angehörigen des Stifts Zell sollen sie von 1 Malter Korn 7 Pfennig als Backlohn nehmen. Das Backhaus ist in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Sollten Schäden entstehen, so haften die Pächter selbst dafür, außer es handelt sich um den Ofen, in diesem Fall greift das Stift unterstützend ein. Nach dem Tod des Ehepaares wird der gleiche Vertrag zunächst ihren Kindern angeboten. Wollen sie nicht mehr in dem Backhaus bleiben, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen. Sie sollen ebenfalls in der Mühle zu Harxheim backen. Bei Komplikationen mit dem dortigen Bäcker oder anderweitigen Problemen ist stets das Stift zu konsultieren. Bei Zuwiderhandlung kann das Stift die Mühle wieder an sich ziehen und auch andere Besitzungen der Pächter belasten. Datum Sondags [...] Im Iare dusent funffhundert vnd viertzig acht.
Charter: XII,2 Nr. 704 - 1548 Mai 13, o.O.
Date: 1548 Mai 13
Abstract: Herman Zimmerer und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Monsheim, beurkunden, dass sie einige Äcker in Monsheimer Gemarkung vom Dekan Erhard Studemann und der Präsenz des Stifts Zell auf 55 Jahre gepachtet haben. Sie verpflichten sich zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Außerdem haben sie 2 Malter Korn an den Pfarrer zu Monsheim zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug fallen die Güter an die Pfarrkirche und den darin befindlichen Nikolausaltar. Geben vff Sontag nach ascinsionis domini Im Iar funffzehenhundert viertzigk vnnd acht.
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