Fond: Zell, Stift
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Charter: XII,2 Nr. 704 - 1548 Mai 13, o.O.
Date: 1548 Mai 13
Abstract: Herman Zimmerer und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Monsheim, beurkunden, dass sie einige Äcker in Monsheimer Gemarkung vom Dekan Erhard Studemann und der Präsenz des Stifts Zell auf 55 Jahre gepachtet haben. Sie verpflichten sich zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Außerdem haben sie 2 Malter Korn an den Pfarrer zu Monsheim zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug fallen die Güter an die Pfarrkirche und den darin befindlichen Nikolausaltar. Geben vff Sontag nach ascinsionis domini Im Iar funffzehenhundert viertzigk vnnd acht.
Date: 1549 Januar 13
Abstract: Der Dekan Erhard Studemann und das Kapitel des Stifts Zell beurkunden, dass sie Peter Muller und seiner Ehefrau Ottilia, wohnhaft zu Harxheim, 1 Morgen unbebauten Landes auf 24 Jahre verpachtet haben. Das Ehepaar verpflichtet sich zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Ab dem Jahr 1552 haben sie einen jährlichen Zins von 12 Viertel Wein zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug werden die Güter vom Stift eingezogen. Da es sich bei dem Pachtgut um ein Unterpfand des Abts von Hornbach handelt, fällt der Grundbesitz bei Auslösung wieder an ihn zurück. Das Stift leistet in diesem Fall keine Entschädigung. Der dan geben ist vff den achten deren drei heylig kunige tag Im Iare dusent funffhundert vnd viertzig neun.
Date: 1550 Januar 19
Abstract: Marx Schmidt und seine Ehefrau Barbara, beide wohnhaft zu Eppelsheim, beurkunden, dass sie von der Johannes-Evangelista-Vikarie des Stifts Zell, welche derzeit Heinrich Bott innehat, das zugehörige Hofgut, in Eppelsheimer Gemarkung gelegen, gepachtet haben, wofür sie einen jährlichen Zins von 12 Malter Korn entrichten. Inseriert ist eine Urkunde, ausgestellt vom Dekan Erhard Studemann und dem Kapitel des Stifts, nach welcher das Ehepaar sich verpflichtet, die Gülte in jedem Fall, auch bei Beeinträchtigung durch höhere Gewalt, zu entrichten. Welcher geben ist Sondags nach Anthonii des heyligen beychtigers Im Iaire nach Christi vnsers lieben hern gepuirt dusent funffhundert vnd funfftzig dero minder zaile.
Charter: XII,1 Nr. 119 - o.D., Alzey
Date:
Abstract: Wahrscheinlich Einband für die Rechnungen des Hermann von Wattenheim.
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