Fond: Jesuiten
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Charter: B I 32
Date: 1499 Januar 11
Abstract: Leneke, die Ehefrau von Dietrich von Reden, bezeugt unter dem Siegel von Cord Holtgreve, dass ihr Mann und sie ihre Güter in Wesseln, nämlich einen Meierhof, zwei Kothöfe und zwei Hufen Land, die sie vom Propst des Moritzbergstifts zu Lehen haben, Ludolf von Nette wiederkäuflich überlassen, für 60 rheinische Gulden, die er Hans Eckhagen erstattet hat, und weitere 20 Gulden für Lenekes Leibzucht.
Charter: B I 31-1
Date: 1499 März 27
Abstract: Hans Eckhagen überlässt den Meierhof in Wesseln, welchen derzeit Till Amelung bebaut und den er von Dietrich von Reden gekauft hatte, für 60 rheinische Gulden Ludolf von Nette.
Charter: B I 31-2
Date: 1506 April 21
Abstract: Ludolf von Nette bezeugt, dass er Johann Ritter für 60 rheinische Gulden zehn Malter Getreide, je fünf Roggen und Hafer, aus dem Meierhof in Wesseln verkauft hat, den derzeit Hermann Wulf und Hans Wobelmann bebauen und den er von Hans Eckhagen und dieser wiederum von Dietrich von Reden, dieser seinerseits vom Propst auf dem Moritzberg bei Hildesheim zu Lehen hatte. Er behält sich und seinen Erben ein Wiederkaufsrecht jährlich zu Ostern nach vorhergehender Kündigung in den Zwölfnächten zu Weihnachten vor; sollte ihm von seinem Lehnsherrn gekündigt werden, wird er dies Johann Ritter sofort mitteilen oder ihm sonst etwaigen Schaden ersetzen. Für die 20 Gulden, die er Dietrich von Redens Ehefrau Lene für ihre Leibzucht an dem Gut gegeben hatte, wird er vorläufig je ein Malter Roggen und Hafer, ein Fuder Holz und den Zins von den Kothöfen behalten; erst wenn er eine Bewilligung des Lehnsherrn erwirkt hat, soll Johann Ritter ihm die 20 Gulden geben und dafür die zusätzlichen Zinsen erhalten. Falls der Meier von dem Gut abstehen will, darf Johann Ritter einen neuen einsetzen, auch will Ludolf von Nette dem Meier den Zins nicht erhöhen. Sollte das Gut irgendeinen Schaden nehmen und nicht mehr voll zinsen können, will er seinen Anteil an dem Schaden tragen.
Charter: B I 35
Date: 1539 Mai 23
Abstract: Bischof Valentin (von Teuteleben) von Hildesheim inkorporiert die St.Annen-Vikarie in der St.Annen-Kapelle am Hildesheimer Dom (uff dem fridhoffe) dem bischöflichen Tafelgut, um davon einen promovierten Theologen als Vikar zu unterhalten, der an bestimmten genannten Festen Messen lesen und ansonsten den Bischof in weltlichen und geistlichen Belangen unterstützen soll. Es werden genaue Bestimmungen über die Vergabe und Verwaltung des Benefiziums getroffen, insbesondere soll der Vikar keine andere Pfründe mit Residenzpflicht annehmen dürfen. Dekan Ludolf, Scholaster Otto und das Domkapitel stimmen zu, der Vorgang wird vom öffentlichen Notar Volpert Rauschenberg und Zeugen bestätigt.
Charter: B I 37
Date: 1594 Juli 10
Abstract: Ludovico di Madruzza, Kardinalpriester von San Lorenzo in Lucina, Bischof von Trient, Legat des Papstes Clemens VIII. bei Kaiser Rudolf II. und für ganz Deutschland, unterstützt die Gründung eines Kollegiums und Seminars der Jesuiten in Hildesheim durch Bischof Ernst II. (Herzog von Bayern) von Hildesheim, Erzbischof von Köln, wozu Lic. theol. Quirinus Leonius, Stiftsherr in Regensburg, die Propstei des Moritzbergklosters stiftet, welche er nach dem Tod des letzten Inhabers Hermann von Hornburg durch päpstliche Institution erhalten hatte, indem er diese Einstiftung bestätigt.
Charter: B I 36
Date: 1594 Juli 27
Abstract: Ludovico di Madruzza, Kardinalpriester von San Lorenzo in Lucina, Bischof von Trient, Legat des Papstes Clemens VIII. bei Kaiser Rudolf II. und für ganz Deutschland, hebt die acht Kanonikate und Prebenden an einer aufgegebenen Kirche in der Stadt Hildesheim, deren Gebäude und Friedhof von der ketzerischen Stadt zerstört und für den Ausbau der Stadtbefestigungen benutzt worden sind, auf und gibt deren Einkünfte zur Unterstützung des auf Veranlassung Bischof Ernsts II. (Herzog von Bayern) von Hildesheim, Erzbischofs von Köln, von den Jesuiten dort zu gründenden Kollegiums und Seminars.
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