Fond: Zell, Kollektur
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Date: 1579 November 19
Abstract: Noprechtt, Witwe des verstorbenen Steffan Müller zu Niefernheim, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 19. November 1579, dass Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell genannter Witwe die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen Weingarten, in Niefernheimer Gemarkung gelegen, um 24 Gulden verkaufen. 8 Gulden zahlt die Käuferin im Jahr 1580, darauf jedes Jahr weitere 8 Gulden, bis die Gesamtsumme von 24 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichtet sie 15 Viertel Wein. Ferner verpflichtet sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren. Sollte sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer den genannten Weingarten als Unterpfand einziehen. Geben vndt beschehen den 19ten Novembris, Im Iar tausendt fünffhundert Sibentzig vndt Neün et cetera.
Date: 1579 November 19
Abstract: Heinrich Hugo und seine Ehefrau Agnes, Bürger zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Stück Wiese oder Garten um 10 Gulden erworben haben. Dieser Betrag ist bis zum 11. November 1580 zu entrichten. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 18 1/2 Albus sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die Wiese fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vndt beschehen den 19ten Novembris anno etc. 1579.
Date: 1580 November 8
Abstract: Der Schultheiß Hanns Korph und die Gerichtsschöffen zu Kindenheim beurkunden, dass sie auf Bitten des Hanns Georg Marth, Amtmann zu Pfeddersheim, und Hennrich Hueg, Keller des Stifts Zell, die Besitzungen des Stifts Zell zu Kindenheim, von denen jährlich 2 1/2 Malter Korn fällig sind, neu beschrieben haben. Die abgabepflichtigen Personen werden mitsamt ihren Pachtgütern aufgelistet. So Geben vnnd beschehen ist, den Achten Nouembris, In dem Iar nach vnsers einigen erlosers Ihesu Christi geburth Funfftzehen hunderth vnnd Achtzig.
Date: 1580 November 19
Abstract: Barbara, Witwe des Hannß Becht zu Zell, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 19. November 1579, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen Weingarten zu Zell um 20 Gulden erworben haben. Dieser Betrag war bis zum 11. November 1580 zu entrichten. Sie verpflichtet sich außerdem zur Zahlung eines jährlichen Bodenzinses von 15 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vndt beschehen den 19ten Nouembris anno etc. 1580.
Date: 1581 April 23
Abstract: Hannss Lawer, Bürger zu Zell, und seine Ehefrau Margretta verkaufen dem Eigentümer und dem Kollektor des Stifts Zell eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, welche sie in gutem Zustand bewahren müssen und welche bei Zahlungssäumnis vom Kollektor beziehungsweise der Universität belastet werden können. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. So geben vndt beschen auff Georgi deß heiligen Ritters tag, Im Iar so man zeltt nach Christi geburtt Ein daußendt, Fünffhundtertt, Achzig vndt Ein Iar.
Date: 1584 September 29
Abstract: Lorentz Schmit und seine Ehefrau Appollonia, wohnhaft zu Harxheim, beurkunden, dass sie den Inhabern des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Morgen Acker, 1 Viertel Kohlfeld und 1 Zweitel Weingarten, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. So geschehen vnnd gebenn, vf Michaelis des heiligenn Ertz Engels tag, als man zalt nach der geburt vnsers herrn vnnd seligmachers Iesu Christi funfzehenhundert, achzig vnd vier Ihar.
Date: 1585 November 11
Abstract: Anstadt Weber und seine Ehefrau Margretha, beide wohnhaft zu Einselthum, verkaufen dem Inhaber des Stifts Zell in Person des Kollektors eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden, 20 Albus und 6 Pfennig um 36 Gulden. Als Sicherheit stellen die Ehelute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie die Gülte nicht entrichten, kann der Kollektor die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. So Geben vnnd beschehen ist, Vff Martini deß heilligen Bischoffs tag, Inn dem Iar nach der geburth Vnnsers einigen erlosers vnnd Seligmachers Ihesu Christi Funfftzehen Hundertt Achtzig vnnd Funnffe. [vgl. XII,2 Nr. 938]
Date: 1585 November 11
Abstract: Anstadt Weber und seine Ehefrau Margretha, beide wohnhaft zu Einselthum, verkaufen dem Inhaber des Stifts Zell in Person des Kollektors eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie die Gülte nicht entrichten, kann der Kollektor die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. So geben Vnnd beschehen Ist, Vff Martini deß heilligen Bischoffs tag, Inn dem Iar nach der geburth, Vnnsers einigen erlosers vnnd seligmachers Ihesu Christi Funfftzehen Hundertt Achtzig vnnd Funnffe. [vgl. XII,2 Nr. 937]
Date: 1588 November 9
Abstract: Harttman Speltz und seine Ehefrau Margretha, beide wohnhaft zu Niefernheim, verkaufen Henricus Hugo als Kollektor des Stifts Zell eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden und 6 1/2 Albus um 25 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Die Eheleute versprechen, die Güter in gutem Zustand zu erhalten und nicht zu veräußern. Sollten sie gegen eine der genannten Bestimmungen verstoßen, kann der Käufer das Unterpfand einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Geben vnd Beschehen Sambstags den 9ten Nouembris Im Iahr, allß man Zalt nach der geburt vnsers einigen erlösers vnd Seligmachers Iesu Christi Funffzehen Hundert vnd Im Achtt vnd Achtzigisten.
Date: 1589 November 11
Abstract: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass die Länderein der Orte Wattenheim und Nordheim, die zu den Besitzungen des Stifts Zell gehören, mittlerweile völlig unbekannt sind und deshalb inspiziert und anschließend unparteiisch in vier Teile geteilt werden. Diese vier Teile werden auf 20 Jahre an Georg Gunten, Clauß Noldten, Wendel Bickerlin und die Witwe des Eboldt Ribeßheimer verpachtet. Diese verpflichten sich im Gegenzug zur getreulichen Verwaltung und Instandhaltung des Besitzes, zu einer jährlichen Naturalabgabe von insgesamt 54 Malter Korn und anderen Leistungen. Geschehen vf Martini alß man Zeltt nach der gepurt Christi funfzehen hundert Achtzig Vnd Neun Iahre.
Date: 1589 November 11
Abstract: Georg Guntt, die namentlich nicht genannte Witwe des Ewoldt Bibesheimer, Clauß Noldt und Wendel Bickerlin, alle wohnhaft zu Nordheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell das Wittum der Pfarreien Wattenheim und Nordheim auf 20 Jahre gepachtet haben. Die Besitzungen werden gleichmäßig in vier Teile geteilt und per Los den Pächtern zugeordnet. Die Güter sind in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Dem Pfarrer von Nordheim sind jährlich von jedem Pächter 13 1/2 Malter Korn und somit insgesamt 54 Malter zu liefern. 3 Morgen Acker sind jährlich mit Wissen des Pfarrers zu düngen, 2 1/2 Morgen behält sich der Pfarrer weiterhin selbst vor. Die Weingefälle zu Dittelsheim sind für den Pfarrer einzusammeln und von jedem Pächter im Jahr acht Fahrten zu erledigen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können nicht nur die verpachteten Besitzungen wieder eingezogen, sondern auch alle übrigen Besitzungen von der Universität belastet werden. Nach Ablauf von 20 Jahren besteht die Möglichkeit den Vertrag zu verlängern. Geschehen vff Martini, alß man zaltt nach der gepurtt Christi, Dausent, Funffhundertt, achtzig vnnd Neün Iahre et cetera.
Date: 1589 November 11
Abstract: Rektor und Universität Heidelberg beurkunden als Inhaber des Stifts Zell, dass sie mit Zustimmung Johann Kasimirs, Pfalzgraf und Kuradministrator, das zu ebenjenem Stift gehörige Wittum der Pfarreien zu Wattenheim und Nordheim neu beschreiben und in vier gleiche Teile aufteilen ließen. Diese Bestandteile werden nun an Georg Guntt, an die Witwe des Ewaldt Bisbesheimer sowie an Clauß Noldt und Wendel Bickerlin, alle wohnhaft zu Nordheim, auf 20 Jahre verpachtet. Wer welchen Teil erhält, wird per Los entschieden. Die Pächter verpflichten sich zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit der Güter. Dem Pfarrer von Wattenheim sind jährlich 54 Malter Korn zu liefern. 3 Morgen Acker sind mit seinem Wissen zu düngen und insgesamt 32 Fahrten in Wattenheimer Gemarkung zu erledigen, wobei ihm gleichzeitig seine Weingefälle aus Dittelsheim zu liefern sind. 2 1/2 Morgen Acker behält sich der Pfarrer schließlich selbst vor, die von den Pächtern zu bewirtschaften sind. Die Kosten für die Instandhaltung hat der Pfarrer zu tragen. Nach Ablauf der 20 Jahre kann der Pachtvertrag bei gutem Betragen verlängert werden. Bei Zuwiderhandlungen hingegen, kann die Universität die Güter wieder einziehen. Geschehen vff Martini, alß man zaltt nach der gepurtt Christi Funffzehenhundertt, achtzig vnnd Neün Ihare.
Date: 1608 November 11
Abstract: Hannß Esßelborn, wohnhaft zu Gundersheim, und seine Ehefrau Elisabeth beurkunden, dass sie dem Stift Zell, beziehungsweise dessen Kollektor Hans Weber, eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Zweitel und 1/2 Morgen Weingarten als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vnnd Geschehen vff Martini, allß man zahlt, Einthaußendt, Sechshundert, vnnd Achtt Iar.
Date: 1609 November 11
Abstract: Clauß Noldt und seine Ehefrau Ottilia, Peter Tenhardt und seine Ehefrau Anna, Görges Becker und seine Ehefrau Margretha sowie Clauß Bunth und seine Ehefrau Appollonia, alle wohnhaft zu Nordheim, bekennen, dass sie von der Universität Heidelberg die Güter der Pfarreien Wattenheim und Nordheim, die vom Stift Zell herrühren, auf zwölf Jahre gepachtet haben. Sie verpflichten sich dem Pfarrer zu Wattenheim jährlich 54 Malter Korn zu liefern, die Weingefälle zu Dittelsheim einzufahren und weitere Äcker zu bewirtschaften. Falls die Pächter diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen sollten, kann die Universität die Besitzungen wieder einziehen. Geschehen vff Martini, Alß Mann Zahlt nach der geburt Christi Sechtzehenhundert Vnndt Neun Iahr.
Date: 1609 November 11
Abstract: Veltin Becker, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Bubenheim beurkunden, dass Stophel Bawer und seine Ehefrau Cristina dem Stift Zell und der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Bubenheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, die sie nicht veräußern dürfen und in gutem Zustand bewahren müssen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann das Stift oder dessen Kollektor die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Eheleute das Rückkaufsrecht vor. Geben vnd geschehen vf Martini, im Jahr nach Christi Vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburt, Ein tausend Sechs Hundert vnd Neun.
Date: 1609 November 11
Abstract: Der Schultheiß Conrat Weber und die Gerichtsschöffen zu Stetten beurkunden, dass Henrich Schüler und seine Ehefrau Judith, wohnhaft zu Stetten, dem Stift Zell, beziehungsweise dessen Kollektor Hans Weber, eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen in Stettener Gemarkung, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. Geben vnd geschehen vf Martini im iahr nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburt Ein tausend Sechs hundert vnd Neün.
Date: 1609 November 11
Abstract: Der Schultheiß Hans Roos und die Gerichtsschöffen zu Zell beurkunden, dass Henrich Kai und seine Ehefrau Appellonia, Gemeindeleute zu Harxheim, dem Stift Zell, beziehungsweise dessen Kollektor Hans Weber, eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen in Harxheimer Gemarkung, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Beide Seiten können den Rückkauf vollziehen, beziehungsweise einfordern. Geben vnd geschehen vf Martini im iahr nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburt Ein tausend Sechs hundert vnd Neün.
Date: 1609 November 12
Abstract: Hans Roß, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Zell beurkunden, dass Caspar Schmidt und seine Ehefrau Othilia, beide wohnhaft zu Niefernheim, dem Stift Zell eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Eheleute das Rückkaufsrecht vor. Welches geschehen Zu Zell, den Zwölfften Monats tag Novembris. Im Iahr alß man nach der Siegreichen Geburtt Iesu Christi vnsers einigen erlösers Sehzehenhundert vnndt Neün Zahlte et cetera.
Date: 1610 Januar 10 - 1611 April 25
Abstract: Nr. 1: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einige zum Stift Zell gehörige Güter an Veltin Haußmann um eine einmalige Zahlung von 3 Gulden und eine jährliche Naturalabgabe von 1 Quart Korn in Erbpacht gegeben hat. Geschehen Heidelbergh den 10ten Januar alß man Zahlt 1610 ihar.
Nr. 2: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einige in Harxheim gelegene und zum Stift Zell gehörige Güter an Matthis Schuhmacher und seine Ehefrau Margaretha um eine einmalige Zahlung von 3 Gulden und eine jährliche Naturalabgabe von 1 Quart Korn in Erbpacht gegeben hat. Geschehen Heidelberg denn Zehenden Monatstag Januarii Alß mann Zahllt nach der geburt vnsers Lieben herrn vnndt Seeligmachers Iehsu Christi, Sechzehenhundert vnndt Zehen Iahr.
Nr. 3: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einige in Niefernheim gelegene und zum Stift Zell gehörige Güter an Hartman Dackenheimer und seine Ehefrau Agnes um eine einmalige Zahlung von 15 Gulden und eine jährliche Abgabe von 3 Quart Korn, 11 Albus und 2 Pfennig sowie 8 Kappen in Erbpacht gegeben hat. Geschehen Heidelberg, den Sechzehenden Januarii Alß mann Zahlt nach der geburt vnsers Lieben Herrn vnndt Heylandts Iehsu Christi, Sechzehenhundertvndt Eilff ihar.
Nr. 4: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einige in Niefernheim gelegene und zum Stift Zell gehörige Güter an Lorentz Müller und seine Ehefrau Margaretha um eine einmalige Zahlung von 5 Gulden und eine jährliche Abgabe von 2 Quart Korn in Erbpacht gegeben hat. Geschehen Heidelbergh, den Sechzehenden Januarii Alß Man Zahlt nach der geburt vnsers Lieben Herrn vndt Heilandts Iehsu Christi, Sechzehenhundert vndt Eilff ihar.
Nr. 5: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einen in Niefernheim gelegenen und zum Stift Zell gehörigen Hof an Caspar Schmidt und seine Ehefrau Ottilia um eine einmalige Zahlung von 3 Gulden und eine jährliche Abgabe von 1 1/2 Quart Korn und 6 Pfennig in Erbpacht gegeben hat. Geschehen Heidelberg den 16. Januarii Alß mann Zahlt nach der geburt vnsers Lieben Herrn vndt Heilandts Iehsu Christi Sechzehenhundert vndt Eilff Iahr.
Nr. 6: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einige in Niefernheim gelegene und zum Stift Zell zugehörige Güter an Caspar Schmidt und seine Ehefrau Ottilia um eine einmalige Zahlung von 3 Gulden und eine jährliche Abgabe von 2 Quart Korn in Erpbacht gegeben hat. Geschehen Heidelberg den 16. Januarii Alß mann Zahlt Nach der geburt vnsers Lieben Herrn vnndt Heilandts Iehsu Christi, Sechzehenhundert vndt Eilff Iahr.
Nr. 7: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einige zum Stift Zell gehörige Güter an Philip Hammen (den Alten) und seine Ehefrau Maria um eine einmalige Zahlung von 12 Gulden und eine jährliche Abgabe von 7 Vierteln Wein in Erbpacht gegeben hat. Geschehen Heidelberg den 21. Januarii Alß man Zahlt Nach der geburt vnsers Lieben Herrn vndt Heilandts Iehsu Christi, Sechzehenhundert vnndt Eilff Iahr.
Nr. 8: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einige zum Stift Zell gehörige Güter an Peter Scheler und seine Ehefrau Catharina, an Gal Krebs und seine Ehefrau Ehelisabetha sowie an Veltin Haußmann und seine Ehefrau Agnes um eine einmalige Zahlung von 6 Gulden und eine jährliche Abgabe von 3 Quart Korn in Erbpacht gegeben hat. Geschehen Heidelbergh den 23ten Januarii Alß mann Zahlt nach der geburt vnsers Lieben Herrn vnndt Heilandts Iehsu Christi, Sechzehenhundert vndt Eilff Iahr.
Nr. 9: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einige zum Stift Zell gehörige Güter an Veltin Zipp und seine Ehefrau Margaretha sowie an Barbara, Ehefrau des Veltin Maul zu Harxheim, um eine einmalige Zahlung von 5 Gulden und eine jährliche Abgabe von 2 Quart Korn in Erbpacht gegeben hat. Geschehen Heidelbergh den 24ten Januarii Alß Mann Zahlt nach der geburt vnsers Lieben Herrn vnndt Heilandts Iehsu Christi Sechzehenhundert vndt Eilff Iahr.
Nr. 10: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einige in Harxheim gelegene und zum Stift Zell gehörige Güter an Lenhardt Krebs um eine jährliche Abgabe von 10 Maltern Korn in Erbpacht gegeben hat. Geschehen Heidelbergh den 2ten Aprilis Alß mann Zahlt nach der gepurt vnsers lieben Herrn vndt Heilands Iehsu Christi, Sechzehenhundert vndt Ailff Iahr.
Nr. 11: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie ein in Harxheim gelegenes und zum Stift Zell gehöriges Hofgut an Hannß Fauth und seine Ehefrau Susanna um eine jährliche Abgabe Von 16 Maltern Korn in Erbpacht gegeben hat. Geschehen Heidelbergh den 10. Aprilis Alß man Zallt nach der geburth vnsers lieben Hern vnd seligmachers Ihesu Christi, Sechzehenhundert vnnd Eilff Iahr.
Nr. 12: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie einige zum Stift Zell gehörige Güter inspiziert und an Dieterich Lauterbach und seine Ehefrau Maria um eine jährliche Naturalabgabe von 8 Maltern und 2 Quart Korn in Erbpacht gegeben hat. Signatum Heidelberg den 25. April Im Ihor nach Christi Vnsers hern geburt 1611.
Date: 1610 Januar 20
Abstract: Mattes Schümacher und seine Ehefrau Margretha, Gemeindeleute zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 10. Januar 1610, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 1 Zweitel Feld, in Harxheimer Gemarkung gelegen, um 3 Gulden verkauft haben. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Eheleute 1 Quart Korn. Ferner verpflichten sie sich, das Feld in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Sollte das Ehepaar die Bestimmungen verletzen, kann die Universität das Feld als Unterpfand einziehen. Geben vnd geschehen den Zwantzigsten Ianuarii anno et cetera Ein tausend Sechshundert vnd Zehen.
Date: 1610 Januar 20
Abstract: Veltin Haußman und seine Ehefrau Anna, Gemeindeleute zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 10. Januar 1610, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Zweitel Feld um 3 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Vierzel Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Das Feld selbst fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den zwantzigsten Ianuarii anno etc. Ein tausend Sechs hundert vnd zehen.
Charter: XII,2 Nr. 1106 - 1610 Juni 20, Zell
Date: 1610 Juni 20
Abstract: Der Schultheiß Hans Roß und die Gerichtsschöffen zu Zell beurkunden, dass Philip Schirm und seine Ehefrau Elisabeht, wohnhaft zu Harxheim, dem Stift Zell, beziehungsweise dessen Inhaber, eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Besitzungen als Unterpfänder ein, besitzen aber das Recht auf Rückkauf. Welches geschehen zu zell den zwanzigsten Monatstag Iunii, Im Iahr alß man nach der Siegreichen vnndt seeligmachenden geburtt Iesu Christi vnsers einigen erlösers Sechzehenhundert vnnd zehen zahlte.
Charter: XII,2 Nr. 1072 - 1610 Juni 20, Zell
Date: 1610 Juni 20
Abstract: Der Schultheiß Hans Roß und die Gerichtsschöffen zu Zell beurkunden, dass Georg Mültzheimer und seine Ehefrau Anna Maria, wohnhaft zu Zell, dem Stift Zell, beziehungsweise dessen Inhaber, eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. Welches gescheheen zu zell den zwanzigsten Monatstag Iunii, Im Iahr als man nach der Siegreichen vnnd seeligmachenden geburtt, Iesu Christi vnsers einigen erlösers, Sechzehenhundert vnnd zehen zahlte.
Date: 1610 November 11
Abstract: Hans Weber der Junge und seine Ehefrau Margreta, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden, dass sie Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Morgen, 3 1/2 Viertel Acker und 1 Flecken Wiese als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. So geschehen zu zell vff Martini den Eilfften Monats tag Novembris, Im Iahr, alß man nach der Siegreichen vnndt Seeligmachenden Geburtt Iesu Christi vnsers einigen erlösers, Sechzehenhundert vnndt zehen zahltte.
Date: 1610 November 11
Abstract: Die ganze Gemeinde zu Zell bekennt, dass sie mit Zustimmung des Iohan Iacob Fraisen, kurpfälzischer Keller zu Dirmstein, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen alle Besitzungen der Gemeinde als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. So geschehen vff Martini den Eilfften Monats tag Novembris, Im Iahr alß man nach der Siegreichen vnnd seeligmachenden gebuhrtt vnsers einigen erlösers Sechzehen hundert vnndt zehen zahlte.
Date: 1610 Dezember 6
Abstract: Hanß Kremer und seine Ehefrau Catharina, Gemeindeleute zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von der Universität Heidelberg als Inhaberin des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Stück Garten, der ungefähr 1 Morgen Feld umfasst, um 4 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Albus und 4 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Garten selbst fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen, den Sechsten Decembris Anno etc. Ein tausent Sechshundert vnd zehen.
Date: 1610 Dezember 7
Abstract: Hanß Kremer und seine Ehefrau Catarina, Gemeindeleute zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von der Universität Heidelberg als Inhaberin des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1/2 Morgen Weingarten in Zeller Gemarkung um 2 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 4 Albus und 4 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten selbst fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Siebenden Decembris Anno etc. Ein tausend Sechshundert vnd zehen.
Date: 1610 Dezember 9
Abstract: Hanß Kremer als Stamm und seine Ehefrau Catarin sowie der Witwer Eucharius Best, alle wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 9 Viertel Weingarten in Zell um 9 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 20 Albus und 2 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten selbst fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Neunten Decembris, Anno etc. Ein tausend Sechshundert vnd zehen.
Date: 1610 Dezember 13
Abstract: Hanß Veltin Melßheimer und seine Ehefrau Margretha, Gemeindeleute zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einer Scheune in Zell um 4 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 4 Albus und 4 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die Scheune selbst fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Dreyzehenden Decembris Anno etc. Ein tausent Sechshundert vnd zehen.
Date: 1610 Dezember 14
Abstract: Der Witwer Eucharius Best, Bürger und Schreiner zu Zell, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass er von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einem Haus mit allen Zugehörungen in Zell um 5 Gulden erworben hat. Er verpflichtet sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 13 Albus und 4 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die Behausung selbst fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den viertzehenden Decembris Anno etc. Eintausend Sechshundert vnd zehen.
Date: 1610 Dezember 14
Abstract: Theis Weber und seine Ehefrau Dorothea, beide Gemeindeleute zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 14. Dezember 1610, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts zu Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an einem Haus in Zell, das sie derzeit innehaben, um 6 Gulden verkauft haben. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Eheleute 7 1/2 Albus. Ferner verpflichten sie sich, das Haus in gutem Zustand zu bewahren und nicht ohne Wissen der Universität oder deren Verwalter in Zell zu veräußern. Sollte das Ehepaar die Bestimmungen verletzen, kann die Universität das Haus als Unterpfand einziehen. Geben vnd geschehen den Viertzehenden Decembris Anno et cetera Eintausend Sechshundert Vnd Zehen.
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