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FondStiftsarchiv Wilten Urkunden
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Charter: 019 D 04
Date: 1509 X 15
AbstractElspet Hermlin stiftet einen Jahrtag mit Seelamt und Bitten auf den Tag nach Allerseelen gegen 2 Pfund Berner und 6 Kreuzer jährlicher Zinsgülten samt 9 Kreuzer jährlichen Grundzins, die dem Gotteshaus Hötting als rechtem Grundherrn zustehen, von einer Hofstatt im Kirschental, die der Bader Hans Peham von ihr zu Erbrecht innehat. Aussteller: Elspet Hermlin

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Charter: 021 G 01
Date: 1510 VII 07
AbstractVertrag der Nachbarschaften Mutters und Natters mit Abt Leonhard Klingler und dem Konvent Wilten wegen Abhaltung eines Gottesdienstes samt Predigt an jedem dritten Sonntag im Monat mit Ausnahme gewisser Feste, Hochzeiten oder Todesfälle (Laichen). Dafür stiften beide Dörfer je 16 Pfund Berner und 2 Pazeiden Wein oder anstatt derselben 2 Pfund und 8 Kreuzer jährlich (= 36 Pfund und 8 Kreuzer). Aussteller: Die Nachbarschaften Mutters und Natters

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Charter: 003 P
Date: 1510 VIII 17
AbstractBischof Konrad von Bellin (= Cäsarea Philippi), Weihbischof von Brixen, weiht den Chor und zwei Altäre in der Klosterkirche Wilten, und zwar den Hochaltar zu Ehren der Heiligen Laurentius und Stephanus, der hl. Jungfrau und Märtyrerin Agnes und des hl. Bischofs Augustinus, den zweiten auf der linken Seite zu Ehren der hl. Jungfrau Katharina und der vier Evangelisten. In den Hauptaltar hat er Reliquien vom hl. Kreuz, vom Kleid der seligen Jungfrau Maria, des hl. Laurentius und des Protomärtyrers Stephanus, der Bischöfe Augustinus und Nikolaus, vom Arm der hl. Agnes, der Jungfrauen und Märtyrerinnen Cecilia, Agatha, Justina und Ursula, der Jungfrauen Brigida und Thauriana, Maria Magdalena, Elisabeth und anderer Heiligen eingelassen, in den Katharinenaltar Reliquien derselben und der 11.000 Jungfrauen sowie anderer Heiligen, deren Namen im Buch des Lebens eingetragen sind. Weihbischof Konrad ordnet an, dass die jährliche Feier des Weihetages des Chores am Tag der hl. Agnes (21. Jänner) zu begehen ist, die des Katharinenaltares am Tag, der auf den Sonntag nach Christi Himmelfahrt folgt. Nach der langen Aufzählung von Reliquien, die im rechten Seitenaltar zu Ehren des hl. Kreuzes sowie im linken zur Ehre aller Heiligen eingelassen sind (1), ordnet er an, dass der Weihetag des Kreuzaltares am Sonntag in der Osteroktav, der mit "Quasi modo geniti" beginnt (= 1. Sonntag nach Ostern), des "Aller-Heiligen-Altares" aber am Sonntag nach dem Fronleichnamsfest zu begehen ist, und gewährt den Christgläubigen beiderlei Geschlechts, welche die genannten Altäre zu Weihnachten, am 1. (Circumcisio) und 6. Jänner (Epiphanie), Gründonnerstag, zu Ostern (Resurrectionis), Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeitssonntag, Fronleichnam, an Festen der seligsten Jungfrau Maria, der seligen Petrus und Paulus und der anderen Apostel sowie am Weihetag und Patroziniumsfest der Altäre besuchen, ihre Sünden bereuen und beichten, oder von ihren von Gott verliehenen Gaben etwas beitragen, jeweils einen Ablass von 40 Tagen. Aussteller: Konrad, Weihbischof von Brixen

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Charter: 035 Ee
Date: 1510 VIII 25
AbstractEntscheidung im Streit zwischen den Nachbarschaften von Rinn und Tulfes mit Georg Tröner, Pfarrer von Ampass, um die Abhaltung der Wochenmesse, die am Samstag alternierend eine Woche in Rinn, eine Woche in Tulfes zu halten und bei Verhinderung in der darauf folgenden Woche nachzuholen ist. Aussteller: Pfarrer Georg Tröner und die Nachbarschaften Rinn -Tulfes

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Charter: 004 W
Date: 1510 IX 04
AbstractKonrad, Bischof von Bellin und Weihbischof sowie Generalvikar von Brixen, verleiht allen Gläubigen, die vor dem - von ihm geweihten - Kreuzaltar in der Stiftskirche Wilten mit gebeugten Knien 5 Vater Unser (quinque dominicas oraciones) und 5 Ave Maria beten, einen Ablaß von 40 Tagen. Aussteller: Konrad, Bischof von Bellin, Weihbischof von Brixen

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Charter: 190 X 10
Date: 1510 X 02
AbstractCaspar Kuen auf dem Winklhof in der Pfarre Algund, Landgerichts Meran gesessen, und seine Frau Anna geben Revers, dass ihnen von Abt Leonhard und dem Konvent Wilten der Winklhof in Algund mit allem Zubehör zu ewigem Baurecht verliehen wurde, wovon sie 10 Yhren weißen Most Meraner Mostmaß zinsen, wobei der Beginn der Weinlese acht Tage vorher beim Bloshof in Eppan angesagt werden muss. Dazu sind von einer sechs Mannmahd großen Wiese zu Martini 10 Pfund (= 2 Gulden) Meraner Münze zu bezahlen. Aussteller: Kaspar Khuen und seine Frau Anna

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Charter: 032 E 02
Date: 1510 X 15
AbstractMichael von Egerdach bekennt, dass er zu seinem, seiner Vorfahren und Nachkommen Seelenheil und zu Hilfe und Trost aller Christgläubigen Seelen in die Pfarrkirche zu Ampass gegen die jährliche Entrichtung von 18 Kreuzer ewiger Zinsgült aus seinem Kammerland, gelegen zu Ampass im Nagenpach, einen Jahrtag in der Fasnachtszeit mit gesungenem Seelamt, gewöhnlicher Andacht vor dem Amt zu verkünden, dazu Grabbesuch mit Weichprunn und Rauch gestiftet hat. Aussteller: Michael von Egerdach

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Charter: 032 E 01
Date: 1510 X 15
AbstractKonrad Andre zu Ampass stiftet gegen Entrichtung von 2 Pfund Berner jährlichen Grund- und Herrenzins aus seinen beiden frei eigenen Mannmahd zu Gafleins am Sankt Gallentag einen Jahrtag in die Pfarrkirche zum hl. Johannes Evangelist in Ampass, zu halten am Sankt Hippolyt- und Kassiantag (13. August), oder wenn dieser auf einen Sonntag fällt, am Tag davor oder danach, mit gesungenem Seelamt, gewöhnlicher Andacht vor dem Altar und Grabbesuch samt Weihwasser und Rauch mit dem dazugehörigen Gebet. Aussteller: Konrad Andre

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Charter: 032 E 03
Date: 1510 X 15
AbstractMichael von Egerdach zu Ampass und Michael Tusch der Ältere von Lans als Gerhaben der Margreth Heis, Tochter des verstorbenen Hans Heis und seiner Frau Agnes, stiften für ihn, seine Vorfahren und Nachkommen für zwei Pfund Berner jährlichen und ewigen Grundzins aus dem eigenen Anger, gelegen in Rottenpach, einen Jahrtag in die Pfarrkirche Ampass mit gesungenem Seelamt, der gewöhnlichen Gedechtnuss vor dem Altar und Grabbesuch mit Weychprunnen und Rauch, zu halten am Tag von Sankt Pauli Bekehrung (25. Jänner) oder, falls dieser auf einen Sonntag fällt, am nächsten Tag vor oder nachher. Aussteller: Michael von Egerdach

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Charter: 070 B 01
Date: 1511
AbstractEntscheidung der kaiserlichen Statthalter und Räte Degen Fuchs von Fuchsberg und Wolf Haller, Hauskämmerer, im Streit zwischen Abt Leonhard von Wilten und dem Bürgermeister, Rat und gemeiner Stadt Innsbruck beteffend die Erhaltung des Archengebäudes am Innfluss jenseits der Langwiese. Aussteller: Degen Fuchs von Fuchsberg u. a.

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Charter: 070 B 02
Date: 1511
AbstractAbt Leonhard Klingler von Wilten schreibt an Kaiser Maximilian I., dass der Konvent im vergangenen Jahr freiwillig 70 Gulden und 1511 erneut 70 Gulden zu den Archen beigetragen hat, auch mit Holzlieferungen. Da der kaiserliche Hauskämmerer angeordnet hat, darüber hinaus weitere 30 Gulden zu geben, bittet er um Entlastung, weil dies dem Gotteshaus allzu beschwerlich ist. Aussteller: Leonhard, Abt von Wilten

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Charter: 154 H 02
Date: 1511 I 14
AbstractPaul Fliesser, Bürger zu Matrei und seine eheliche Hausfrau Margreta verkaufen Abt Lienhart von Wilten eine Zinsgülte von 2 Pfund Berner aus einem halben Lehen, dem Freisingerlehen, das unter Schöfens liegt. Aussteller: Paul Fliesser und Margreta

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Charter: 110 C 01
Date: 1511 II 02
AbstractDomdekan Antonius de Fatis antwortet im Namen des Trientner Domkapitels auf das vor einigen Tagen erhaltene Ansuchen des Abtes Leonhart von Wilten, vor dem zuständigen Richter Baron Paul von Liechtenstein zu erscheinen und die Rechte des Stiftes Wilten auf den Zehent in Eppan zu verteidigen, dass das Kapitel dazu nicht verpflichtet ist, sondern dass es vielmehr Aufgabe des Klosters ist, den Zehentanspruch mit seinen Rechtstiteln und auf eigene Rechnung zu verteidigen. Er bietet an, einen Vertreter aus seinen Reihen zu schicken, der Beistand leistet und auf Kosten des Klosters vor jedem Richter erscheint, wenn die Gelegenheit dazu gegeben ist, und kündigt an, dass für den Fall, dass das Kloster die Verteidigung des genannten Zehents vernachlässigen sollte, ihm das anzurechnen sein wird, das Domkapitel aber im eigenen Interesse für eine vorteilhafte Abhilfe vorsorgen wird. Aussteller: Domdekan Antonius de Fatis von Trient an Abt Leonhard von Wilten

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Charter: 091 F
Date: 1511 VI 23
AbstractDas Tiroler Landlibell vom 23. Juni 1511 regelt die Rechte und Pflichten der Tiroler zur Verteidigung ihrer Heimat; zugleich sind sie nicht verpflichtet, außerhalb ihrer Grenzen Kriegsdienst zu leisten. Aussteller: Kaiser Maximilian I.

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Charter: 047 S
Date: 1521
AbstractUrbar mit den jährlichen Zinsen und Gülten des Sankt Martin Gotteshauses zu Vill, und im zweiten Teil die Anzahl der "Eisernen Kühe", die der dortigen Martinskircher zustehen. Aussteller: Unbekannt

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Charter: 017 L 05
Date: 1512 V 15
AbstractSchiedsspruch des Brixner Bischofs Christoph von Schrofenstein, der bei seiner Anwesenheit in Wilten einen Vergleich in vier Punkten betreffend die Mahlzeiten bei den Trautsonischen Jahrtagen herbeiführte. Aussteller: Christoph, Bischof von Brixen

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Charter: 110 C 02
Date: 1512 V 18
AbstractPaul von Liechtenstein, Freiherr zu Castelkorn, kaiserlicher Marschall des Regiments zu Innsbruck und Hauptmann zu Rattenberg am Inn, fällt in Innsbruck einen Schiedsspruch in den Streitigkeiten zwischen dem Domkapitel zu Trient und den Herren von Firmian um das Investiturrecht des Wein- und Getreidezehents in der Pfarre Eppan, auch zu Calthawr Melag und an andern ennden, da beide Teile darüber Lehenherr zu sein vermeinten. Der verstorbene Nikolaus von Firmian hatte nämlich Friedrich Has, Landrichter zu Botzen, und die Herren des Domkapitels zu Trient Abt Leonhard von Wilten damit belehnt und sich im Zuge der daraus entstandenen Streitigkeiten vor den Statthaltern und Regenten zu Innsbruck auf einen durch kaiserliches Siegel verbrieften Kompromiss geeinigt, dass jeder Teil zwei unparteische Personen benennen und diese vor Paul von Liechtenstein als von der kaiserlichen Majestät ernannten und von beiden Parteien anerkannten Vermittler ihre Vorstellungen vorbringen und versuchen sollen, zu einer gütlichen Einigung oder falls dies nicht möglich, zu einer rechtlichen Entscheidung zu gelangen. Auf dem (von Liechtenstein) angesetzten Rechtstag erschienen Bartlmä von Firmian für sich und als Lehenträger der anderen Herren zu Firmian, weiters der Vikar Nikolaus von Neuhaus als Vertreter des Dekans und Domkapitels von Trient, der Brixner Domprobst Johannes Greydner, Dr. Georg Praitnawer, Heinrich Wuest und Hans Renn zu Völs und legten ihre Rechtsunterlagen und Stellungnahmen vor. Daraufhin entschied Paul von Liechtenstein, dass der Wein- und Getreidzins zu Eppan beim Abt und Kloster Wilten zu verbleiben hat, der so geteilt wird, dass er den halben Zehent von Bartlme von Firmian als ältestem und Lehenträger der anderen Herren zu Firmian empfängt und ihm dafür sechs Gulden Rheinisch und ein Pfund Pfeffer bezahlt (vgl. dazu 110 C 03), sowie jedes fünfzehnte Jahr dem jeweiligen Ältesten und Lehenträger der anderen Herren von Firmian erneut 6 Gulden Rheinisch und ein Pfund Pfeffer. Sollte aber der Abt oder seine Nachfolger nach 15 Jahren diesen halben Zehent nicht mehr empfangen wollen, so fällt er nach Ausgang dieses 15. Jahres an die Herren von Firmian anheim und sie können ihn nach eigenem Gutdünken verleihen. Die andere Hälfte des Zehents soll der Abt von Wilten vom Dekan des Trientner Domkapitels zu Lehen erhalten und dafür jährlich zu Sankt Michaelstag oder in dem gewohnten Wymmet ein Fuder vom besten Wein und am Sankt Martinstag 28 Star Roggen auf eigene Kosten und Wagnis in den Pfarrhof zu Eppan dem derzeitigen und jedem künftigen Pfarrer oder Vikar der Sankt Pauls Pfarre daselbst zu Eppan abliefern. Sollte der Abt dem derzeitigen oder künftigen Pfarrer zu Eppan die genannte Wein- und Korngülte einmal nicht bezahlen, muss er im folgenden Jahr die zweifache und im dritten Jahr die dreifache Menge entrichten. Sollten in solchem dritten Jahr die bestimmten Gülten auch nicht entrichtet werden, soll mit demselben Zehent gehandelt werden, wie es in den alten Lehenbriefen, die über diesen Zehent vorliegen, bestimmt ist. Damit Friedrich Has, der von den Herren Firmian mit dem vorgenannten Zehent belehnt wurde, diesem entsagt, soll ihm der Abt von Wilten in Jahresfrist 100 Gulden, und den Herren von Firmian für den Schaden, den sie bei der Anfechtung dieses Lehens erlitten haben, zwei Jahre danach auch 100 Gulden Rheinisch bezahlen. Aussteller: Paul von Liechtenstein

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Charter: 110 C 03
Date: 1512 V 28
AbstractBartlme von Firmian verleiht den halben Zehent zu Eppan, der ihm am 18.5.1512 zugesprochen worden war, dem Kloster Wilten auf 15 Jahre. Aussteller: Bartlme von Firmian

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Charter: 112 B 02
Date: 1512 IX 30
AbstractUlrich Hutter von Gries gibt Revers, dass ihm Abt Leonhard und der Konvent Wilten als Grundherr das Baurecht auf dem Hütthof in Gries samt Haus, Hof und allen dazugehörenden (Grund-) Stücken im Gericht Gries und Bozen verliehen haben. Dafür sind jährlich im gewöhnlichen Wymnad (September) an das Gotteshaus oder seine Amtsleute acht Yhren Wein lauteren Most Bozner Maß zu zinsen und ein Kapaun oder 1 Pfund Berner Geld. Der Beginn der Weinlese ist drei oder vier Tage vorher an den Bloshof zu melden. Aussteller: Ulrich Hutter

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Charter: 043 Z
Date: 1513
AbstractUrbar des Gotteshauses Sankt Peter in Ellbögen und Terzens aus dem Jahre 1513. Von insgesamt 16 Seiten sind 4 S. leer. In derselben Lade auch das Urbar des Sankt Peters Gotteshauses vom 30. Dezember 1777, 46 Seiten, davon 3 S. leer. Im ersten Teil (vom Beginn bis S. 27) die Grundzinse, Renten, Gilten und Einkünfte aus der Weisat. S. 28 - 37 die Kapitalien und jährlich anfallenden Zinsen; S. 38 - 43 Stiftungsmessen an Feiertagen. S. 44: Johann Joachim Hahn, Richter und Gerichtsschreiber des K.K. Propsteigerichtes Ambras, beurkundet mit eigenhändiger Unterschrift und aufgedruckter Petschaft die Übereinstimmung mit der älteren Ausfertigung, "ausser was hin und wider wegen unterloffener Veränderungen hat miessen mutiert werden". Aussteller: Johann Joachim Hahn

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Charter: 178 C 01
Date: 1513 IV 25
AbstractHans Vögele von Tulfes verkauft mit Zustimmung von Abt Leonhard von Wilten als Grundherrn dem Matheis Pramorer von Tufles das Baurecht eines Angerlein genannt der Stainachgarten in Tulfes, der in das Baurecht des Stainachgütels gehört. Das Angerlein grenzt im Osten an seinen Grund, im Süden an die Gemaine Gasse, im Westen an den Kirchhof und an die gemeine Gasse und im Norden an Lienhard im Aygen. Jährlicher Grundzins am Sankt Gallentag in das Stainachgütl: 10 Kreuzer. Aussteller: Hans Vögele

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Charter: 134 A 01
Date: 1513 VI 15
AbstractLienhard Hueber von Natters im Landgericht Sonnenburg bestätigt den Verkauf des Baurechtes auf dem Hof zum Hueber in Vollens mit allen dazugehörigen Rechten an Cristan Gasser und seine Hausfrau Anna, den er als Gerhab von Lienhard, Anna und Magdalena Hueber, Kinder seines Vetters Hans Hueber+ und der nunmehrigen Witwe Anna, getätigt hat. Aussteller: Lienhard Hueber

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Charter: 190 X 07
Date: 1513 IX 17
AbstractHans Lazarus und seine Frau Ewfemia (Eufemia, Euphemia) von Algund geben Revers, dass Abt Leonhard und der Konvent Wilten ihnen und ihren Erben den Weinhof zu Algund, genannt das guet am weg, mit Haus, Hof und allem Zubehör zu ewigem Erb- und Baurecht verliehen haben, wie ihn schon Euphemias Vorfahren innehatten, doch mit der Vogtey und Zynss auf Tyrol wie mit alter Herkomen ist. Dafür zinsen sie jährlich 11 Yhren Wein Meraner Weinmaß, und verköstigen die Faßbinder, während sie die Fässer binden, und die Amtsleute des Stiftes samt ihren Pferden, bis der Mostzins in Algund eingehoben und in ihre Torggl oder Keller gebracht ist, wo er lagert, bis sie ihn abholen und wegführen. Aussteller: Hans Lazarus und seine Frau Euphemia

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Charter: 116 E 02
Date: 1513 IX 30
AbstractLeonhard Held gibt Abt Leonhard von Wilten als Grundherrn Revers über das Baurecht auf dem halben Mairhof in Terlan, den er von Leonhard von Doss und dessen Frau Barbara gekauft hat. Aussteller: Leonhard Held

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Charter: 190 X 06
Date: 1513 X 04
Abstract Hanns und Jörg die Kolppen, Vater und Sohn, gesessen zu Lana im Gericht zum Stain unter Lebenberg, geben Revers, dass Abt Leonhard und der Konvent Wilten ihnen und ihren Erben den Zaglhof zu Lana zu ewigem Erb- und Baurecht verliehen haben. Dafür sind jährlich 20 Yhren Wein weinmas und nicht mostmass in das Faß der Amtsleute des Gotteshauses zu bringen und denselben zweimal Essen und Trinken zu reichen. Aussteller: Hans und Jörg Kolb

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Charter: 019 D 06
Date: 1514 III 08 und 1623 III 13
AbstractDer kaiserliche Büchsenmeister Hanns Seelos hatte eine tägliche hl. Messe in die Kirche zu Hötting gestiftet, war aber durch Tod an der Ausführung gehindert worden. Deshalb haben sein Bruder Georg und Gerwold Pockhstorffer, Bürger zu Innsbruck, als Gewalthaber und Testamentsvollstrecker seinen letzten Willen wie versprochen so vollzogen, dass anfangs diese hl. Messe viermal in der Woche am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag von Ostern bis zum Fest der Kreuzerhebung (14. September) um 6 Uhr, und von der Kreuzerhebung bis Ostern zwischen 7 und acht Uhr morgens gehalten werden sollte. Falls ein Feiertag auf einen solchen Tag fiel, war die Seelos-Messe am folgenden Tag nachzuholen. Weiters soll zu den Quatemberzeiten am Sonntag, Samstag, Freitag oder Mittwoch (nach Verkündigung am vorangehenden Sonntag) ein Seel- und Lobamt mit Bitten, und zu Simon und Juda (28. Oktober) ein Jahrtag mit einer gesungenen Vigil am Vorabend (mit vier Stalkerzen und neun kleinen Kerzen aufgezünt) und einem Seel- und Lobamt am Morgen gehalten werden. Dazu eine gesprochene Messe in der Totenkapelle, wo sein Grab war. Zu diesem Zwecke stifteten sie 825 Gulden Geld, mit welchem ein Zins von 8 1/2 Fuder Wein am Bloshof zu Eppan für das Kloster Wilten wieder eingelöst wurde. Eine 18 seitige Abschrift dieser Urkunde ist unter derselben Signatur 019 D 06 beigelegt. Die gleiche Signatur 019 D 06 trägt auch eine dazugelegte Kopie des Bescheides, den der Bürgermeister und Rat der Stadt Innsbruck als Conservatorn der Seelosischen Stiftung am 17. März 1623 ausstellten. Die Kirche von Hötting war nämlich in der Durchführung der eingegangenen Verpflichtung säumig geworden, und Abt Andreas Mayr versuchte am 13. März 1623 vor der Kommission der Oberösterreichischen Regierung die Wiederlösung. Am 16. März 1623 erfolgte die Anhörung durch Bürgermeister und Rat der Stadt Innsbruck und am 17. März deren Bescheid und Anerbieten. Aussteller: Hanns Seelos

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Charter: 130 A 01
Date: 1514 V 16
AbstractMang Kessler von Innsbruck gibt Abt Leonhard und dem Konvent von Wilten Revers über das Recht auf eine Hammerschmiede auf einer Hofstatt zu oberst in der Kammerau innerhalb der neuen Archenmauer, die sich entlang der großen Sill erstreckt ... über das Wasser, den Wasserfall und die Wasserleitung aus der kleinen Sill sowie über Zu- und Wegfahrt auch außerhalb des Ziegelangers etc. Aussteller: Mang Kessler

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Charter: 003 Q
Date: 1514 VII 16
AbstractJohannes, Bischof von Bellin (= Cäsarea Philippi) und Weihbischof von Brixen, weiht die Kapelle und den Altar zu Ehren der Heiligen Bartholomäus, Simon und Juda in Wilten. In die Altarplatte hat er Reliquien vom hl. Kreuz, der heiligen Bartholomäus, Laurentius und Stephanus, Achazius, Christophorus, Wolfgang, Demetrius, Gallus, Remigius, Katharina, Ursula, Lucia, der hl. 11.000 Jungfrauen und anderer Heiligen, deren Namen im Buch des Lebens eingetragen sind, eingelassen und das Fest des Weihetages auf den zweiten Sonntag nach Ostern festgesetzt. Allen Christgläubigen beiderlei Geschlechts, die an den Hochfesten des Herrn [Weihnachten, Beschneidung (= 1. Jänner), Epiphanie, Gründonnerstag (Abendmahl), Auferstehung und Himmelfahrt Jesu, Pfingsten, Dreifaltigkeitssonntag und Fronleichnam] und der Seligen Jungfrau Maria, der Apostel Petrus und Paulus sowie der anderen Apostel und am Weihe- sowie Patroziniumstag herbeiströmen und die Kapelle sowie den Altar des hl. Bartholomäus verehren, oder von ihren von Gott verliehenen Gaben etwas spenden, verleiht er einen Ablass von 40 Tagen. Aussteller: Johannes, Weihbischof von Brixen

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Charter: 137 D 04
Date: 1514 VII 21
AbstractAbt Lienhard und der Konvent von Sankt Georgenberg bestätigen, dass der verstorbene Abt Caspar und der Konvent Sankt Georgenberg 1474 dem inzwischen verstorbenen Haller Bürger Peter Zehentner folgende Gilten verkauft haben: 9 Pfund auf Matheus Gezners Haus in Hall, 9 Pfund, 4 Laib, 2 Schultern, 3 Hühner, 40 Eier auf der Mühle zu Ampass und 9 Pfund auf dem Gut im Zimmertal. Aussteller: Lienhard, Abt und Konvent von Sankt Georgenberg

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Charter: 019 D 05
Date: 1514 VII 25
AbstractLorenz Playmtaler und seine Frau Elspet, wohnhaft zu Hall, stiften einen Jahrtag in die Höttinger Kirche gegen 26 Kreuzer Grundgülten auf einen Acker im Ausmaß von etwa einem Drittel Jauch im unteren Höttinger Feld, von ihrem verstorbenen Schwager, dem Hafner Peter Waydenlich herrührend. Davon sind 22 Kreuzer für den Jahrtag und vier Kreuzer für Almosen, so man jährlich daselbs zu Hettingen ausgibt, zu verwenden. Aussteller: Lorenz Playmtaler und seine Frau Elspet

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Charter: 107 A 04
Date: 1514 IX 25
AbstractAbt Leonhart und der Konvent von Wilten verkaufen auf ewige Losung dem Lambrecht Spitzenstain und seiner Hausfrau Elsbeth 26 Pfund Berner aus der Alpe in Senders, 13 Pfund Berner gelegen auf Oswald Rynners Haus, Hofstatt und Baurechte in Kematen um 83 Mark und 5 Pfund Berner. Aussteller: Leonhart, Abt von Wilten; Konvent von Wilten

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