Fond: Urkunden
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Charter: 32
Date: 1373 Oktober 8
Abstract: Notariatsinstrument einer im Jahre 1324 transsumierten Bulle Johann' XXII. von 1321 Juli 24, Avignon, durch den Offizial der bischöflichen Kurie in Würzburg in der Johann drei Artikel des Magisters Johann de Polliaco hinsichtlich des Bußsakramentes verurteilt.
Charter: 16
Date: 1374 Oktober 16
Abstract: Notariatsinstrument einer 1373 Oktober 8 transsumierten Bulle Johann' XXII. von 1321 Juli 24, Avignon, durch Kustos Johann von Meydebach in der Johann drei Artikel des Magisters Johann de Polliaco hinsichtlich des Bußsakramentes verurteilt.
Charter: 33
Date: 1377 November 4
Abstract: Johann von Tann (de Abiete), Guardian (Gwardianus), Siegfried von Geisa (Syfridus de Geysa), Vizeguardian, die Senioren Markus von Hünfeld (Huneuelt), Heinrich von Medebach, Konrad (Conrad) von B[ie]nbach, Traboto von Lauterbach (Luttenbach) und Wigand Dagystel (Tagstal) sowie die Terminarier Konrad von Hune (Conrad de Huna), Heinrich Omstat und Heinrich Havemann, alle Konventualen des Barfüßerklosters in Fulda, bekennen, daß sie 1377 eine gewisse Almosensumme, die von Frater Bartholomäus von Geismar (Geysmaria), einst Terminarier in Schwarzenfels (Swartzenuels), durch Diebstahl dem Konvent entzogen und einer Frau vor 14 Jahren ohne jemandes Wissen und gegen die Statuten des Ordens übergeben worden waren, von der Frau, die sie dem Frater nicht geben wollte, zurückbekommen haben und daß sie sich mit dem Kustos, Frater Johann von Lich, geeinigt haben, daß sie die Summe gemäß den allgemeinen Statuten, namentlich dem von der Beobachtung der Armut, und dem Provinzialstatut des Kapitels in Köln 1374 verwenden wollen, indem sie sie in ihrer Sakristei für Notfälle und zur Ausbesserung der Klosterbauten unter Verschluß aufbewahren wollen.
Charter: 34
Date: 1383 März 10
Abstract: Dekan Martin (Mertin) und der Konvent des Stifts Fulda Würzburger Bistums und Volpert (Folprecht), Propst des Stifts Neuenberg (Nuwenberge) Mainzer Bistums, geben, soweit es sie betrifft, ihre Zustimmung, daß Johann, Cappellan tzu sant katherinen (St. Katharina) des huses der gutenlute an der langenbrugken by fulde gelegen, zu seinem und seiner Eltern Seelenheil in der genannten Kapelle eine tägliche Messe gestiftet und dazu mit Konrad (Conts?) Dekan und Konvent des Klosters Neuenberg (Nuwenberge) folgendes vereinbart hat: Letztere verpflichten sich, daß einer aus ihrer Mitte die Messe hält und daß sie für Wein, Kerzen und das Geleuchte sorgen und einen Meßdiener bestellen. Für Meßgewänder, Meßbücher, Kelch und die übrigen notwendigen Gerätschaften hat der jeweilige Kaplan der Spitalskapelle zu sorgen. Das Kloster Neuenberg ist außerdem verpflichtet, ein ewiges Licht in jeder Kapelle zu unterhalten. Zur Erfüllung der Verbindlichkeiten hat der Kaplan Johann dem Kloster ein Kapital von 500 Pfund Heller fuldischer Währung gegeben, das in Zinsen anzulegen ist. Wenn Dekan und Konvent des Klosters Neuenberg in der Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen säumig werden, sollen sie von Dekan und meisterschafft des Stifts Fulda und dem Propst des Klosters Neuenberg zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden. Für jede nicht gehaltene Messe schuldet der Konvent zusätzlich je 2 alte Turnosen dem Dekan des Stifts Fulda und dem Propst des Klosters Neuenberg. Schließlich verpflichten sich Dekan und Konvent des Klosters Neuenberg, an allen vier Fronfasten einen Gedächtnisgottesdienst mit Vigil und Messe für den Kaplan Johann und dessen Eltern zu halten. Durch die tägliche Messe in der genannten Kapelle dürfen jedoch die Rechte des Pfarrers von Haimbach (Heynbach), in dessen Pfarrei die Kapelle liegt, nicht beeinträchtigt werden.
Charter: 35
Date: 1390 April 22
Abstract: Heinrich Gretzmüller urkundet. Der Text ist wegen starker Zerstörung nicht mehr lesbar.
Charter: 36
Date: 1396 Januar 17
Abstract: Konrad (Conradus) [von Weinsberg], Erzbischof von Mainz, überträgt Ber<thold> von Geisa (Geysa), Guardian, Heinrich von Heuernbeke/Heueinbeke/Heuembeke(?), Johann Berenbach, Johann von Tann, Konrad (Conradus) Honemann und Heinrich Hammelburg (Hamelborg) das Recht zum Beichthören und Predigen.
Charter: 37
Date: 1397 Juni 14
Abstract: Berthold [von Ebersberg gen.] von Weyhers (Berld von Wiehers) und seine Frau Jutta bekennen, daß sie zu ihrem Seelenheil den Barfüßern zu Fulda 10 Pfund Heller fuldischer Währung auf einer Wiese in der Haisbach (Hahilsspach) vermacht haben, wofür die Barfüßer ihr Jahrgedächtnis mit Vigil und Messe begehen sollen.
Charter: 38
Date: 1398 September 8
Abstract: Frater Johann, Kustos der hessischen Kustodie, bestimmt mit den Guardianen der Kustodie auf dem Provinzialkapitel in Deventer, das am Fest Mariä Geburt in Deventer stattfindet, daß nachdem es zwischen den Brüdern und den Lektoren zu Streitigkeiten wegen der Predigt an den Festtagen gekommen ist, die Lektoren von Amts wegen an folgenden Festen predigen sollen: Weihnachten, Karfreitag, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, an den vier hohen Marienfesten, nämlich Verkündigung, Himmelfahrt, Geburt und Lichtmeß, und an den Festen des Ordens, nämlich auf Franziskus, Antonius, Ludwig und Klara.
Charter: 39
Date: 1400 - 1440 oder 1455 - 1466
Abstract: Bischof Johann von Würzburg approbiert den Minderbruder Konrad Mag, Konventualen des Klosters in Fulda, der ihm gemäß der Bulle "Super cathedram" präsentiert wurde, zum Predigen und Beichthören im Bereich seines Bistums.
Charter: 41
Date: 1409 März 5
Abstract: Hermann von Ebersberg (Ebersperg) gen. von Weyhers (Wihers) bekennt, daß er für das Seelgerät seiner verstorbenen Frau Barbara einen jährlichen Zins von 1 Viertel Korn auf seinem halben Hof zu Wissels (Wysselis), den jetzt <nicht lesbar> und Konrad (Cantze) Huwe bearbeiten, an die Brüder des Barfüßerklosters in Fulda (Barfuessen zu Ffulde) beschieden hat.
Charter: 40
Date: 1409 März 5
Abstract: Gele, Witwe des Thomas [von Ebersberg gen.] von Weyhers (Wihers), bekennt, daß sie den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda einen jährlichen Zins von 1 Viertel Korn fuldischen Maßes auf ihrem Gut in Allmus (Almunds), das jetzt Christian (Kirstan) Wilhard innehat, beschieden hat, wofür die Brüder das Jahrgedächtnis für ihren Mann Thomas und ihrer beider Sohn Giso mit Vigil und Messe begehen und sie selbst in ihr Gebet einschließen und ihrer guten Werke teilhaft machen sollen.
Charter: 42
Date: 1409 August 23
Abstract: Johann (Johann) [von Merlau], Abt zu Fulda, bekennt, daß er den Barfüßern ein Hufengut (hobestat in unserm dorffe tzum hoffe [Hofbieber?] vor dem k<ir>choffe bie dem borne gelegen) als Bauplatz überläßt.
Charter: 43
Date: 1412 September 20
Abstract: Heinrich von Grevendorff, Kanoniker der Würzburger Kathedrale und Generalvikar des Würzburger Bischofs, Johann [von Brunn], teilt den Rektoren der Pfarrkirchen und Kapellen des Bistums Würzburg mit, daß er die Minderbrüder von Fulda (Vulda), Berthold von Geisa (Geysa), Johann Nodung, Hermann Hünfeld (Hunfelt), <Joha>nnes Fraß, Konrad Wenck, Johann Duft, Heinrich Franck, Heinrich Muntebur, Johann Brun, Johann Pampuß?, Petrus Leinweber (Linenweber) und Heinrich Bermbach, die ihm gemäß der Bulle "Super cathedram" präsentiert wurden, zum Predigen und Beichthören in Würzburg approbiert hat und daß sie infolgedessen von ihnen zum Predigen und Beichthören zuzulassen sind.
Charter: 44
Date: 1412 November 1
Abstract: Dietrich (Ditrich) von Eisenbach (Eysen<bach>), Archidiakon und Pfarrer zu Fulda, bekennt, daß der Priester Dietrich Schurpfedarm (Ditrich Schurrdarm/Schurffdarm) [Altarist des Paulusaltars auf dem Paulstor] den Elisabethaltar? (sent Elases elter) by dem thore <..> pharrekirchen gelegen mit 6 Vierteln Korn und 6 Vierteln Hafer jährlichen Zins gestiftet (bewydemt?) und dotiert hat. Weiterhin stiftet er dem Altar einen Kelch im Wert von 60 Gulden und <..> nachhumen archidyaken unde pherrer czu fulda unde? der buwemeiste da selbest schur(!) unde scherm. Der Neffe (swester sun) Dietrichs (<Di>terich), Berthold (Berld), Vikar, und seine Nachkommen derselben Vikarie sollen den Barfüßern 8 Turnosen – oder wieviel für ein Seelenamt gezahlt werden muß – für ein Jahrgedächtnis Dietrichs geben.
Charter: 45
Date: 1414 Juni 28
Abstract: Johann Hohelin und seine Frau Anne bekennen, daß sie ihr Haus samt Hofstatt in Fulda bei der Barfüßerkirche (Barfüssen Kirchen), mit einer Seite an die Kluse (Cluse) der Tertiarinnen und hinten an Hermann Ledenthers Hof (Ledenters hoff) stoßend, mit allen Rechten den Barfüßern in Fulda (Ffulde) geschenkt haben, wofür diese sie in ihr Gebet aufnehmen und ihrer guten Werke teilhaftig machen sollen.
Charter: 46
Date: 1414 August 23
Abstract: Heinrich von Merlau (Merlauwe) bekennt, daß er den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda einen jährlichen Zins von 1 Viertel Korn auf seinem Hof czüm drets (Trätz), den Konrad (Cort) Hopphener d. J. bearbeitet, für das Jahrgedächtnis seiner verstorbenen Frau Anna und ihrer beider verstorbenen Kinder gegeben hat. Das Jahrgedächtnis soll aus Vigil und Messe bestehen. Außerdem soll der Name der verstorbenen Frau in ihr selebuch geschrieben werden, und die Brüder sollen für sie und alle Verstorbenen der Familie sowie für ihn und seine jetzige Frau Anna beten.
Charter: 47
Date: 1418 Juli 21
Abstract: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekennt, dass seine Schwester Margarethe (Grethe), Witwe Peters von [Ebersberg gen. von] Weyhers (Wiers), den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda einen jährlichen Zins von 1 Viertel Korn auf einem Gut zu Lütter, das Heinrich Vorndran (Heincze Forndran) bearbeitet und vom Stift Fulda lehenrührig ist, mit seiner, des Abts, Zustimmung, als Seelgerät für ihren Mann und sich selbst vermacht hat.
Charter: 48
Date: 1419 Juni 29
Abstract: Abschrift einer von Hermann von Buchenau, Pfleger des Stifts Fulda, beglaubigten Seelgerätstiftung an die Fuldaer Franziskaner von 1419 Juni 29 durch Johann von [Ebersberg gen. von] Weyhers der bekennt, daß den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda einen jährlichen Zins von 3 Vierteln Hafer auf seinem Gut in Welkers, das Hans Leybold innehat und vom Stift Fulda zu Lehen rührt, zum Seelgerät gegeben hat.
Charter: 49
Date: 1423 März 30
Abstract: Sebastian von Steinau (Becze von Steinauwe) und sein Bruder Heinrich (Heincz) bekennen, daß sie zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda (Barfussen zu fulde) einen jährlichen Zins von 1 Viertel Korn zu Michaelis auf ihrem halben Hof in Thalau (Talauwe), den jetzt Konrad (Cuncz) Helfrich d. J. bearbeitet, vermachen, wofür die Brüder ihr Jahrgedächtnis mit Vigil und Messe begehen sollen.
Charter: 50
Date: 1426 Februar 22
Abstract: Mangold von Eberstein (Manigold von Ebersteine) bekennt, daß er den Schmuck und die Kleinodien seiner verstorbenen Frau Anna (Anne), die 51 Gulden wert sind, nach ihrem letzten Willen den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda zur Begehung ihres Jahrgedächtnisses mit Vigil und Seelenmesse übergeben hat und daß er 9 Gulden hinzufügt, von welchem Kapital von 60 Gulden sie beim Jahrgedächtnis seiner Frau, das mit der Vigil am Abend des Sonntags Quasimodogeniti beginnen soll, 2 Gulden den Brüdern zur Präsenz geben sollen. Dabei sollen sie auch für seine und seiner Frau Eltern und ihrer beider verstorbene Tochter beten, ebenso sollen sie am Sonntag nach der Predigt ihrer aller gedenken. Zunächst nimmt Mangold das Kapital, das im ganzen 4 Gulden zinsen soll, die an Laetare zu entrichten sind, und vier Wochen vor Petri Cathedra kündbar ist, an sich und belastet damit seine sämtlichen Höfe und Güter.
Charter: 51
Date: 1426 Juli 1
Abstract: Friedrich (Fryderich) [von Ebersberg], Pförtner des Stifts in Fulda, sein Bruder Hans von Ebersberg (Ebersperg) und dessen Frau Elisabeth (Lyse) bekennen, daß sie dem Guardian und Konvent des Barfüßerklosters zu Fulda 5 Beete Lands vor dem Kohlhäuser Tor zu Fulda, auf der einen Seite an das Land von Eckhard von Gelnhausen (Eghard von Geilnhusen), auf der anderen Seite an Gressers Land und auch an den Weg zur Ziegelmühle stossend, außerdem ihren Zins auf dem schonstater gut (Schönstätter Gut), nämlich 5 Schillingpfennige und 1 Gans, ihren Zins off der Eygenbroten Huse (der Eigenbrot Haus) an dem Wullenwebersgraben (Wollwebersgraben), nämlich 7½ Schillingspfennige, halb auf Walburgis und halb auf Michael, und ihren Zins auf dem Gut czu dem Rodegast off dem gute daz Hans von dem Rodegast Kynder zur Hälfte hat, während die andere Hälfte Hans Behem (Böhm) hat, nämlich 8 Schillingpfennige, 2 Gänse, 2 Sommerhühner, 1 Maß (Limaß) Erbsen zu Michael für zusammen 40 Gulden verkauft haben. Diese 40 Gulden haben sie aus dem Testament ihres Vaters den Brüdern gegeben, damit diese für ihre Eltern God flißeglichen und Marien syne warden Muther beten und besonders das Jahrgedächtnis ihrer Eltern, des Dietrich von Ebersberg (Dytherich von Ebersperg) und seiner Frau Petronella (Petronelle), alle Jahr mit Vigil und Messe off senthe Gertruden tag nach irs ordens gewohnheid begehen. Dabei soll der jeweilige Guardian von den Zinsen jedem anwesenden Bruder 1 Stelze Wein und 1 pfennig wegk geben, daz sie deste flißiger unde andechteger weren, die obgerurte Jarczyde cz<u> begehen. Würden die Brüder in der Abhaltung des Jahrgedächtnisses säumig sein, so sollten die Zinsen an arme Leute fallen, die god vor uns und unser Eldern beten. Die Lehenschaft über die Grundstücke usw. behalten sich die Verkäufer vor, ebenso den Anspruch auf die Fastnachtshühner, zu deren Lieferung der Inhaber der Grundstücke usw. verpflichtet ist. Den Käufern räumen sie eine jährliche Kündigung des Kapitals zu Petri Cathedra ein.
Charter: 52
Date: 1433 Juli 7
Abstract: Johann [von Brunn], Bischof von Würzburg, bestätigt die Entscheidung, die der Pleban von Bischofsheim, Heinrich Lindenfels, in seinem Auftrag anstelle des Archidiakons getroffen hat, daß nämlich, nachdem zwischen den Minoriten von Meiningen (Menyngen) und Fulda ein Streit um das Terminieren in der Pfarrei Bischofsheim und deren Filialen entstanden war und beide Parteien deshalb zitiert worden waren, den Minoriten von Fulda das Recht des Terminierens in Bischofsheim zusteht, da sie im Gegensatz zu denen von Meiningen eine entsprechende Urkunde vorlegen konnten. Außerdem approbiert er Johann Schelle, Mitglied des Minoritenklosters in Fulda, nachdem dieser ihm von seinen Oberen gemäß der Bulle "Super cathedram" präsentiert worden ist, zum Predigen und Beichthören im Bereich der Terminei.
Charter: 54
Date: 1438 August 29
Abstract: Johann von Ebersberg gen. von Weyhers (Ebersbergk genannt von Weyers) und seine Frau Irmgard (Irmel) bekennen, daß sie den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda 29 Gulden für ein Pferd und einen Harnisch am kommenden Michaelsfest schuldig sind und ihnen, solange sie der Zahlung nicht nachkommen, auf dem ihnen zustehenden Teil des Hofes in Niederbieber (Nydern Bybra) den jetzt Heinrich (Heintz) Mulich bearbeitet, einen jährlichen Zins von 2 Viertel Korn verschreiben.
Charter: 55
Date: 1440 Mai 4
Abstract: Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Fulda bekennen, daß sie dem Erasmus Kemerer, Schöffen der Stadt Frankfurt, seiner Frau Jutta (Gude) und dessen Erben einen jährlichen Zins von 6 Gulden, halb auf Michael und halb auf Walburgis, für 100 Gulden verkauft haben.
Charter: 56
Date: 1442 April 25
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekennt, daß Hans Gutel, Bürger zu Fulda und seine Frau Katharina (Katherin) sechs Beete, gelegen jensyt der Langenbruken (Langebrücke) und stossen en syt uff unsern acker do selbs und uff die andern syt an heintzen kreuchen (Heinrich Kreuch) agker gegen fünf Beete, by dem Juden kirchhoff (Judenfriedhof) gelegen und stossen ein syt an Caspars von Geysa (Kaspar von Geisa) garthen und die andern syt an unsern agker doselbs gelegen tauscht.
Charter: 57
Date: 1446 Juli 2
Abstract: Guardian Konrad Sch<elle> und der Konvent des Barfüßerklosters in Fulda bekennen, daß sie den Vikar des Katharinenaltars in der Pfarrkirche zu Lauterbach (Lutternbach), Andreas Lüsseler, mit ihrem dortigen Haus, neben der Pfarrkirche gelegen, belehnen, wofür der Vikar dem Terminarier ihres Klosters in Lauterbach zur Verfügung stehen und das Haus in gutem Zustand halten muß.
Charter: 58
Date: 1447 September 22
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekennt, daß mit seiner Zustimmung Kurt von Haysberg (Curt von Hayspergk) für sich, seinen Sohn Kaspar (Caspar) und seine Erben als Testamentarius seines Vetters Giso von Haysberg (Hayspergk) den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda von seinem Hof in Dipperz (Diperechts), den jetzt Andreas (Andres) Fröhlich bearbeitet, einen jährlichen Zins von 2 Viertel Korn verschreibt, wofür die Brüder jedes Jahr das Anniversar des verstorbenen Giso und seiner Eltern begehen sollen. Als Ablösungswert des Zinses setzt er die Summe von 20 Gulden fest.
Charter: 59
Date: 1449 - 1472 Freitag nach Invocavit
Abstract: Abschrift eines Verkaufs eines Hofes in der Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bestätigt, daß Friedrich von Borsch (FFriedrich von Borsa) zu Fulda und seine Frau Katharina (Kathrin) dem Konrad (Contze) Koch und dessen Frau Elisabeth (Else) ihr Gut zu Großentaft, das Friedrich bei der Erbteilung nach seines Vaters Tod zugefallen ist, für 80 Gulden verkauft haben, und daß er, der Abt, nachdem das Gut vom Stift Fulda lehenrührig ist, die Käufer damit belehnt hat. Beglaubigte Abschrift des Notars Johann Finck gen. Scheidenmecher (Ffinck dictus Scheidemecher) vom 8. Dezember 1483 im Kreuzgang des Barfüßerklosters in Fulda, wo Konrad Koch und seine Frau Dorothea mit der Urkunde Abt Reinhards erschienen, um das Gut den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda für das Jahrgedächtnis mit Vigil, Messe und Commendatio für sie beide und Konrads erste Frau Elisabeth und zu einer wöchentlichen Messe für ihre verstorbenen Eltern und alle Verstorbenen zu vermachen. Zeugen: Johann Widener und Hans Lich (Hanse Lych).
Charter: 60
Date: 1451 Januar 6
Abstract: Reinhard (Reinhardt) [von Weilnau], Abt von Fulda, bekennt, daß mit seiner Zustimmung Hans von Haysberg (Hayßberg) zu seinem und seiner Eltern Seelenheil den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda einen jährlichen Zins von 3 Viertel Korn auf dem Einkommen seines Burgsitzes in Dipperz (Diperechts), der vom Stift Fulda lehenrührig ist, vermacht hat, wofür die Brüder sein Jahrgedächtnis mit Vigil und Messe begehen sollen.
Charter: 61
Date: 1456 Mai 1
Abstract: Heinrich von Herda, Kellner des Stifts Fulda, bekennt, daß Herting (Herte) Hute, Bürger zu Fulda, und seine Frau Katharina (Katherin) für sich und ihre Kinder Hans, Dietrich (Dietherich), Katharina (Katherine) und Gele dem Guardian Konrad (Conradt) Sasse und den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda vier Stücke Gartenland in Fulda hinder der borck bie der langen brucken (Hinterburg, bei der Langenbrücke) hinter dem Haus, das früher Tzelders war, die oben an das Land, das der Bornträgerin (borntregern) auf Lebenszeit als Leibgedinge verschrieben ist, auf der einen Seite an das Land von Gerlach Henne und auf der anderen Seite an Tholgen Hartleubts Land stoßen, für 67 Gulden und 44 Pfennig verkauft haben. Die vier Stück Gartenland sind Lehen der Stiftskellnerei und zinsen jährlich dem Seelgerät im Stift 10 Schillingpfennige fuldischer Währung zu Johann d. T. und der Stiftskellnerei die gleiche Summe auf Allerheiligen sowie zwei Michaelshühner.
Charter: 62
Date: 1457 Juli 9
Abstract: Hans Kemerer, Burgmann zu Gelnhausen (geilnhusen), bekennt, daß seine verstorbenen Eltern Johann und Margarethe (Grethe) Kemerer, ein Haus in Fulda hinter dem Barfüßerkloster an der Stadtmauer für die geistlichen swestern erbaut und gestiftet haben, nachdem bereits seine Ahnfrau, als das Anwesen damals noch bebaut war, die begerunge hatte, daß seine Mutter und ihre Geschwister darauf zugunsten der geistlich(en) swestern verzichteten, damit diese sich des Hauses gebruche(n) konnten, wozu es jedoch nicht kam, das Anwesen vielmehr an Katharina (Katherin) Heppe gelangte, die Holz und Ziegel, die am Haus waren, verkaufte und den Platz ihren Eltern gab, um das Haus für die Schwestern darauf zu bauen. Die genannte Katharina Heppe und ihre Mutter verzichteten vor 27 Jahren, als Kemerer Schultheiß zu Fulda war, in der "Müntz" (montze) vor ihm und den Schöffen Friedrich Küchenmeister (Kochenmeister), Hermann Ledenther (Lehenters?) d. Ä., Hans Ruppel, Ewald Kellner, Hans Jar<m>an und Hans Schenck gen. Sensenschmied (Sensensmyt) auf ihre Rechte an dem Anwesen und baten, es den Schwestern unter folgenden Bedingungen zu übertragen: daß sie, sechs an der Zahl, Jungfrauen und nicht Frauen seien, nach der Drittordensregel des hl. Franziskus lebten und dem Guardian des Barfüßerklosters in Fulda unterstünden; daß sie eine von ihnen zu ihrer Verweserin oder Mutter wählen sollten, der sie in geistlichen Dingen gehorchen sollten; daß sie alles, was sie mitbrächten oder mit Spinnen verdienten, gemeinsam haben sollten und das Haus damit unterhalten sollten; daß keine von ihnen von dem, was sie mitbrächte, mehr als 1 Gulden an eine Kirche für ihr Begräbnis beschied; daß eine Schwester, wenn sie sich nit redelich und fromelich hilde, das Haus verlassen müsse; daß jede Schwester täglich je 7 Pater noster und Ave Maria für die Stifter des Hauses und je 3 Pater noster und Ave Maria für die Stadt Fulda und deren Einwohner, daß sie got in fride und eynikeyt behalde, beten solle; daß er, Hans Kemerer, und seine Erben des huß vormonder (Vormünder) und die swester darine zu nemen sin solle und bliben.
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