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FondUrkunden Lehmann (1151-1865)
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Date: 1257 Januar 7
AbstractHeinrich der Erwählte, Berthold der Propst, Werner der Dekan und das ganze Kapitel der Speyerer Hauptkirche bestätigen dem Kloster St. Lambrecht das ihm vom Pfalzgrafen Ludwig und Conrad von Lichtenstein und den Rittern Embercho und Didericus, die es von diesem zu Lehen hatten, übertragene Patronat zu Dannstadt und ordnen die Residenz eines Dekans dort und die Errichtung einer Pfründe für denselben an.

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Date: 1257 Februar 11
AbstractHugo Kardinalpresbyter von S. Sabina ertheilt Kraft des ihm durch die eingereichte Bulle Innozenz IV. gewordenen Auftrags dem Magister des Predigerordens die Obhut über die dem Orden unterstellten Frauenkloster in der bisherigen Weise. Hugo, Kardinalpresbyter von S. Sabina

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Date: 1257 März 20
AbstractG[erhard?], Propst der St. Paulskirche zu Worms bestätigt die von dem Herrn Arnold de Turri Kämmerer und seinem Bruder Hermann, Mainzer Ritter, mit Einwilligung der edeln Brüder Simon und Bertold von Schauenburg und des Erzbischofs G. von Mainz gemachte Übertragung des Patronatrechtes der Kirche zu Ilvesheim, das sie von den genannten Edeln von Schenburg zu Lehen trugen, an die Kirche St. Gingolf in Mainz. Gerhard (?), Propst der St. Paulskirche zu Worms

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Date: 1257 Juli 10
AbstractBischof Richard von Worms vidimirt auf Bitten der Dominicaner die Bulle Alexanders IV. Richard, Bischof von Worms

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Date: 1257 Juli 10
AbstractDer Wormser Bischof Richard von Daun vidimiert auf Bitten der Dominikaner und Franziskaner die nachfolgend inserierte Bulle Alexanders IV., die dieser am 21. Oktober 1256 in Anagni ausstellte und in der der Papst die Dominikaner und Franziskaner gegen die zuvor durch Lehrer, Doktoren und andere in Schulen oder in Predigten ausgesprochenen Beleidigungen, Verunglimpfungen und Verläumdungen in Schutz nahm. Sollten die genannten Personen ihre Aussagen nicht innerhalb einer bestimmten Frist öffentlich widerrufen, so trifft sie die Strafe der Suspendierung, der Exkommunikation und der dauerhaften Aberkennung ihrer kirchlichen Ämter. Ankündigung des bischöflichen Siegels. Richard von Daun, Bischof von Worms

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Date: 1257 Juli 10
AbstractBischof Richard von Worms vidimirt auf Ansuchen der Predigerbrüder die eingerückte Bulle Alexanders IV. Richard, Bischof von Worms

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Date: 1257 Juli 10
AbstractDer Wormser Bischof Richard von Daun vidimiert die eingerückte Bulle „Romanus Pontifex“ Alexanders IV. (1256 Oktober 5, Anagni), mit der er den ‚Tractatus brevis de periculis novissimorum temporum’, eine Schmähschrift des Wilhelm von Saint-Amour gegen die Mendikantenorden, in der Wilhelm diesen das Existenzrecht abspricht, prüfen lässt, verwirft und als unbillig, frevelhaft und verabscheuungswürdig verurteilt sowie die in ihr vorgetragenen Lehren als falsch und ruchlos benennt. Darüber hinaus verlangt Alexander IV., dass solche Schriften im Ganzen und all ihren Teilen verbrannt und vernichtet werden sollten. All jenen, die die Bestimmungen des Papstes missachten, droht er die Exkommunikation an. Ankündigung des bischöflichen Siegels. Richard von Daun, Bischof von Worms

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Date: 1257 Juli 28
AbstractPapst Alexander IV. teilt dem Speyerer Dompropst sowie dem Dekan und dem Schatzmeister des St. Germansstift in Speyer die unter Zustimmung des Elekten von Speyer (Heinrich von Leiningen) und des Speyerer Domkapitels gemachte Übertragung des Patronatsrechts der Kirche von Dannstadt an das Dominikanerinnenkloster St. Lambrecht mit und beauftragt die eingangs Genannten gleichzeitig, das Kloster bei der nächstkommenden Vakanz der Pfarrei in die Ausübung der Rechte einzusetzen und darin zu schützen. Vgl. <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm102" target="_blank">Urk. Lehmann 102</a> und <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm247" target="_blank">Urk. Lehmann 247</a> . Alexander <Papst, IV.>

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Date: 1257 Juli 28
AbstractPapst Alexander IV. bestätigt dem Kloster St. Lambrecht die mit Zustimmung des Elekten von Speyer (Heinrich von Leiningen) durch die Ritter Konrad von Lichtenstein sowie Diedrich und Embricho (von Dannstadt) erfolgte Übertragung des Patronatsrechts der Kirche von Dannstadt an das genannte Kloster. Lehmann und 248. Vgl. <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm102" target="_blank">Urk. Lehmann 102</a> und <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm248" target="_blank">Urk. Lehmann 248</a>. Alexander <Papst, IV.>

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Date: 1258 Juli 14
AbstractKonrad von Lichtenstein bezeugt vor Pfalzgraf Ludwig II., dass er seinen Zehnten in Dannstadt und die dem Merkelin von Dürkheim verpfändeten dortigen Felder und Zinsen dem Kloster St. Lambrecht für 160 Mark Silber verkauft hat und stellt als Bürgen gegen etwaige Ansprüche seiner Erben und Dritter seinen Bruder Wilhelm, den Wormser Domkustos und Schatzmeister, sowie die Ritter Markwart von Winnenberg, Embricho Schenk von Elmstein und Antonius von Kirrweiler. Ankündigung der Hängesiegel Heinrichs, Elekt von Speyer, und Konrads. Konrad von Lichtenstein

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Date: 1259 Juni 6
AbstractWernher Dompropst in Speier bestimmt dem Kloster St. Lambrecht den Unterhalt des Vicars ihrer Kirche in Dannstadt. Wernher, Dompropst in Speier

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Date: 1259
AbstractEmbricho von Dannstadt, Sohn des Drushard von Dannstadt, bezeugt dem Gerung von Wimpfen und seiner Frau Werndrud den Empfang von 50 Pfund Heller und bekennt, ihnen dafür eine jährliche Lieferung von 20 Malter Korn, so lange sie leben, schuldig zu sein, die spätestens am 8. September nach Speyer oder Worms zu erfolgen habe. Sollte Embricho seinen jährlichen Pensionszahlungen an Gerung nicht rechtzeitig nachkommen können, so sollten 44 Morgen Ackerland, die er der [Speyerer?] Kirche übertragen hatte und die er von dieser wiederum lehensweise besaß, auf ewig dem Kloster Lambrecht verfallen. Mit dem Tod des Ehepaars werden die Zahlungen eingestellt und die Nutzung steht wieder Embricho zu. Ankündigung des abhängenden Siegels des Speyerer Dompropstes und des Hängesiegels Embrichos. Dannstadt, Embricho /von

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Date: 1260 Januar 28
AbstractPapst Alexander IV. gewährt allen einen einhunderttägigen Ablass, die alljährlich an bestimmten Festtagen, nämlich: am Marientag (15. August?), an Augustinus (28. August), Dominicus (5. August), am Tag des Märtyrers Petrus (29. April) sowie am Kirchweihtag (?), und an sieben Tagen danach die Kirche der Dominikaner in Worms besuchen. Alexander <Papst, IV.>

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Date: 1260
AbstractBischof Heinrich von Speier bestätigt dem Kloster St. Lambrecht den Kauf des Zehnten in Dannstadt um 200 Mark Silber von den Rittern Theodericus und Embrico daselbst, welche diesen Zehnten vom Pfalzgrafen Ludwig zu Lehen trugen. Heinrich, Bischof von Speier

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Date: 1261 Mai
AbstractBischof Eberhard von Konstanz fordert die Gläubigen zu milden Gaben für den Lebensunterhalt der Augustinerinnen von St. Andreas in Worms und für die Vollendung ihrer Bauten unter Zusicherung eines 40tägigen Ablasses auf. Eberhard, Bischof von Konstanz

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Date: 1261 November 15
AbstractPfalzgraf Ludwig II. befiehlt, auf Intervention und Bitten der Wormser Dominikaner, unter deren Aufsicht der Lambrechter Konvent stand, seinem Vogt in Neustadt und der dortigen Bürgerschaft sowohl die Angehörigen als auch alle Rechte und allen Besitz des Klosters St. Lambrecht sowie alle Lehen, die der Konvent von der Pfalz hat, in Frieden zu lassen und vor Kränkungen zu bewahren, besonders betont dies Ludwig für den Besitz der Kirche in Dannstadt und das damit verbundene Patronatsrecht. Weiterhin weist der Pfalzgraf seinen Vogt an, darüber zu wachen; dies gilt auch für etwaige Nachfolger. Ludwig <Bayern, Herzog, II.>

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Date: 1262 April 18
AbstractPapst Urban IV. fordert den Provinzialprior der Predigerbrüder in Alemannien auf, gegen de Ungläubigen das Kreuz zu predigen. Urban <Papst, IV.>

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Date: 1262 September 4
AbstractPfalzgraf Ludwig II. bestätigt, auf Intervention und Bitten der Wormser Dominikaner, unter deren Aufsicht der Lambrechter Konvent stand, die Güterschenkung der Speyerer Bürger Bernhohus und Manhardus an das Kloster und weist seinen Vogt und die Bürger zu Neustadt sowie die Bauern von Haardt an, die Besitznahme der besagten Güter durch einen vom Konvent dazu bestimmten Konversen nicht zu behindern und die Nonnen im Genuss derselben sowie in deren Rechte gegen alle Beeinträchtigungen zu schützen. Ludwig <Bayern, Herzog, II.>

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Date: 1262
AbstractBischof Heinrich von Speier beurkundet, dass er die Klage des Johann von Wilenstein als Vormund des Sohnes seines Bruders Gotzo gegen das Kloster St. Lambrecht wegen Beeinträchtigung der Rechte seines Neffen am Zehnten zu Dannstadt, an seinen Truchsess Antonius und an die Brüder Marquard und Gilbert von Crophisberg gewiesen. Heinrich, Bischof von Speier

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Date: 1264 September 21
AbstractRitter Markwart von Kropsberg und sein Sohn Konrad, die die Vogtei und Gerichtsbarkeit im Dorf Schauernheim haben, befreien das Kloster Lambrecht zu ihrem eigenen Seelenheil, zu dem ihrer Ehefrauen, ihrer Vorfahren und des [noch unmündigen?] Sohns und Bruders Burkard auf ewig von allen jährlichen Abgaben, die es von seinem Hof mit seinen Gütern in Schauernheim zu leisten hat. Ankündigung der abhängenden Siegel des Bischofs [?] von Speyer und Markwarts. Marquard, Ritter von Crophisberg

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Date: 1265 Juni 20
AbstractClemens <Papst, IV>

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Date: 1265 Juni 20
AbstractPapst Clemens IV. sagt dem Dominikanerorden  die öffentliche Predigt , die Abnahme der Beichte sowie die Spendung des Bußsakraments, allein mit der Erlaubnis des Papstes, eines päpstlichen Legaten oder des zuständigen Ortsbischofs, zu, ohne dass dafür die Zustimmung des Pfarrklerus erforderlich sei.        Quidam temere sentientes

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Date: 1265 Oktober 26
AbstractPapst Clemens IV. erklärt die Dominikaner und Franziskaner zur Predigt und zur Spendung des Bußsakraments für befugt und geeignet. Er befiehlt dem Bischof von Worms (Eberhard I. Raugraf von Altenbaumburg), die Angehörigen der beiden genannten Orden in seiner Stadt und Diözese zu schützen und zu verteidigen sowie gegen diejenigen, die in böswilliger und ungerechter Weise den Dominikanern und Franziskanern das von ihm (Clemens) verliehene Recht zur öffentlichen Predigt, zur Abnahme der Beichte und zur Erteilung des Bußsakraments absprechen, mit Kirchenstrafen vorzugehen. Clemens <Papst, IV.>

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Date: 1267 Januar 9
AbstractPapst Clemens IV. überträgt den Dekanen der Dom- und der Stephanskirche in Mainz und dem dortigen Scholaster die Untersuchung der Klage der Dominikaner in Worms über einige Bettelorden, die in deren Nähe Klöster und Kapellen errichtet hatten. Clemens erteilt ihnen den Auftrag, nicht zu gestatten, dass die genannten Mendikanten, vor allem die Sackbrüder, sich in unmittelbarer Nähe zum Dominikanerkonvent ansiedeln, sondern dies nur dann zu erlauben, wenn mindestens eine Entfernung von etwa 650 Metern zwischen den Klöstern liege (liceret infra spatium Trecentarum cannarum ab ecclesiis eiusdem [Canna, italienisches Längenmaß im ehemaligen Kirchenstaat; Canna architectonica: 2,23 m]). Clemens <Papst, IV.>

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Date: 1269 Juli 30
AbstractGenreralpropst Wernher der Klöster Mariae Magdalenae des Augustinerordens beurkundet, dass das Magdalenkloster auf dem St. Andreas Berge bei Worms gegen Erlass des Zehnten auf den Rechtsstreit gegen das Capitel von St. Andreas wegen widerrechtlich auf ihrem Gebiet von den Wormser Juden angelegten Kirchof verzichte. Wernher, Generalpropst von Mariae Magdalenae

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Date: 1269
AbstractBischof Eberhard von Worms vidimirt die Bulle Clemens IV. Eberhard, Bischof von Worms

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Date: 1269
AbstractBischof Eberhard von Worms vidimirt die eingerückte Bulle Clemens IV., wodurch auf die Beschwerde des Dominikanerordens die willkürliche Interpretation der Ordensprivilegien seitens der Diöcesangeistlichen verboten wird. Eberhard, Bischof von Worms

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Date: 1270
AbstractSchwester Sapientia, Priorissin und der Convent von St. Lambrecht bekennen, dass Conrad der Keller des Speierer Bischofs und seine Ehefrau Gutda einen Hof in Venningen und 50 Juchert Saatfeld dem Kloster übertragen habe, wofür sie denselben jährlich 30 Mark frucht auf Lebenszeit liefern, beim Tode eines der beiden aber die Hälfte wieder an sie fallen und sie dafür ein Jahr Gedächtniss halten sollen. Sapientia, Priorissin von St. Lambrecht

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Date: 1274 Mai 14
AbstractKönig Rudolf I. bestätigt den Bürgern von Annweiler auf ihre Bitten hin die ihnen von Kaiser Friedrich II. verliehenen Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten und nimmt sie seinerseits in seinen Schutz. Ankündigung des königlichen Majestätssiegels (<a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm6" target="_blank"> s. auch Urk. Lehmann 6</a>; Urkundentext im Wortlaut teilweise identisch). Rudolf I. von Habsburg, Römisch-deutscher König

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Date: 1275 November 1
AbstractPriorissin Sapientia und der Convent von St. Lambrecht beurkunden, dass Schwester Agnes von Bolanden, welche mit ihren Töchtern den Schleier genommen, eine Summe Geldes ihnen geschenkt habe, welche auf den Rath des Bruders Herbrandt Priors in Speier auf das Gut in Ginnenheim (Gönnheim), das sie sonst hätten veräussern müssen, verwendet werden soll und versprechen, solange Agnes und ihre Töchter leben, dieses Gut nicht zu veräussern. Sapientia, Priorissin von St. Lambrecht

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Date: 1276 April 12
AbstractAbt Wernher und Kapitel von Frankenthal und Symon Propst und das Kapitel in Hegene errichten eine Brüderschaft zwischen den beiden Conventen. Wernher, Abt von Frankenthal und Symon, Propst von Hegene

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