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FondUrkunden Lehmann (1151-1865)
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Date: 1391 Mai 21
AbstractPfalzgraf Ruprecht II. schenkt der Universität Heidelberg die Häuser und Hofstätten sowie die Güter der vertriebenen Juden, damit die Hochschule diese Häuser als Kollegien zu Wohnzwecken für ihre Magister zur Verfügung stelle. Sie sind von Abgaben und Diensten befreit; der Pfalzgraf tritt jedoch wieder in seine Rechte ein für den Fall, dass die Universität aufgelöst würde. Es werden die Hofstätten und Besitzungen der vertriebenen Heidelberger Juden Abraham, Harmeder, Moses Nürnberg, Hirczen, Gumbrecht, Ensichen, Symelen (<a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm43" target="_blank"> vgl. Urk. Lehmann 43</a>), Trostlin und Beierlin Schuhmacher genannt und in ihrer Lage innerhalb der Stadt beschrieben. Zu den übertragenen Gütern gehören auch die in eine Marienkapelle umgewandelte Synagoge und der jüdische Friedhof, der außerhalb der Stadt Heidelberg liegt, sowie alle weiteren mit den Häusern verbundenen Besitzungen und Rechte, wie Gärten, Weinberge und Äcker sowie Zinsen und Gülten. Ankündigung des pfalzgräflichen Siegels. Ruprecht II. von der Pfalz, Pfalzgraf und Herzog

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Date: 1391 Mai 27
AbstractBischof Eberhard von Worms genehmigt die Errichtung einer Kapelle und die Stiftung einer Messe vor dem Dorfe Guntersblum. Eberhard, Bischof von Worms

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Date: 1395 Juli 22
AbstractPfalzgraf Ruprecht II. nimmt Ludwig IV. Herrn zu Lichtenberg und seine Erben, seine Schlösser, Leute und Güter in seine und der Kurpfalz Gnade und ewigen Schirm. Ankündigung des pfalzgräflichen Siegels. Ruprecht II. von der Pfalz, Pfalzgraf und Herzog

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Date: 1396 März 7
AbstractDie Pfalzgrafen Ruprecht II. und Ruprecht III. sowie Ruprecht gen. Pipan befreien zu ihrem Seelenheil auf ewig das Haus Gerlachs von Homburg, des Scholastikus von St. Stephan in Mainz, das dieser von Gerhard von Schriesheim, dem pfälzischen Landschreiber zu Oppenheim, gekauft und nach seinem Tode für arme Schüler der Universität Heidelberg, unter besonderer Berücksichtigung von Angehörigen seiner Familie, als Wohnung bestimmt hat (Armenburse), von allen Steuern, Abgaben und Diensten. Von diesen Bestimmungen werden die pfälzischen Amtleute und Bürger Heidelbergs in Kenntnis gesetzt. Sollte die Universität aufgelöst werden, sollen die Freiheiten und Privilegien für das Haus erhalten bleiben. Ankündigung der Siegel der drei Aussteller. Ruprecht II. von der Pfalz, Pfalzgraf und Herzog

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Date: 1398 Januar 5
AbstractHensel von Kesehub genannt Stöllich und Arnold, der Sohn Peter Schuchfuters, aus Dannstadt, die beide in Speyer im Gefängnis saßen, schwören gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Haft-Urfehde, um aus der Haft entlassen zu werden. Sie versprechen, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür an der Stadt und ihren Bürgern in keiner Weise zu rächen. Darüber hinaus verpflichten sie sich, Schaden und Bedrohungen, von denen sie wissen, von der Stadt abzuwenden sowie selbst oder durch Helfer in keiner Weise gegen die Stadt vorzugehen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgen sich die beiden für den geleisteten Eid und Schwur. Da sie zur Zeit keine eigenen Siegel haben, bitten sie Hennel Streif von Ladenburg, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Hennel damit öffentlich anerkennt.

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Date: 1398 April 1
AbstractGerhart genannt Gebirge aus St. Ingbert schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer Haft-Urfehde, nachdem er aus der Haft entlassen worden war. Gerhart verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür an der Stadt und ihren Bürgern in keiner Weise zu rächen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, im Streitfall der Stadt mit einem Kriegspferd und einem gewappneten Knecht zu helfen, Schaden und Bedrohungen, von denen er weiß, von ihr abzuwenden sowie selbst oder durch Helfer in keiner Weise gegen die Stadt vorzugehen. Er verbürgt sich dafür mit der vorliegenden Urkunde. Gerhart bittet den Ritter Eberhard von Altdorf genannt von Gommersheim, seinen Junker, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die dieser damit öffentlich anerkennt, da er (Gerhart) selbst kein Siegel habe (<a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm119" target="_blank"> vgl. Urk. Lehmann 119</a>). Gerhart gen. Gebirge, aus St. Ingbert

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Date: 1398 April 2
AbstractClaus Ungerer aus St. Ingbert, Jeckel (Jakob) aus Eringen genannt Rinhans Sohn und Hans aus Neneßweilre, den man den Boppelmann nennt, verschreiben sich der Stadt Speyer für die Freilassung des Gerhart genannt Gebirgen (?) aus St. Ingbert, des Bruders von Claus Ungerer. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgen sie sich, indem sie die Edelknechte Jeckel (Jakob) von Ilbesheim und Johann Horneck von Weinheim sowie Dirolf von Lautern und den dortigen Stadtschreiber Adolf [von Münstermaifeld] bitten, ihre Siegel anzuhängen (<a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm118" target="_blank"> vgl. Urk. Lehmann 118</a>).

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Date: 1399 November 26
AbstractKonrad von Enzberg und seine Ehefrau Katherin übertragen der Kirche zu Herxheim am Berg einen halben Weinberg in der Kettengrube (?) zur Ablösung des Wachszinses über ein halbes Pfund Wachs, den sie der genannten Kirche von ihren Gütern in Herxheim bislang entrichtet haben. Ankündigung des Siegels Konrads. Konrad von Enzberg

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Date: 1400 Dezember 4
AbstractReinhard von Sickingen gen. Welse bestätigt die Belehnung mit dem Kirchensatz zu Angelloch durch die Grafen Friedrich I. und Hanmann II. von Zweibrücken-Bitsch. Ankündigung des Siegels Reinhards. Reinhard von Sickingen gen. Welse

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Date: 15. Jahrhundert
AbstractBestimmungen über die Einrichtung des Gottesdienstes in Wormser Diöcesen an den einzelnen Sonn- und Festtagen. Offenbar aus der Zeit Bischof Reinharts.

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Date: 15. Jahrhundert
AbstractFragment aus einem Missale.

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Date: 15. Jahrhundert
AbstractBestimmungen über die Einrichtung des Gottesdienstes in Wormser Diöcesen an den einzelnen Sonn- und Festtagen. Offenbar aus der Zeit Bischof Reinharts.

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Date: 15. Jahrhundert
AbstractFragment einer lateinischen Bibelübersetzung.

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Date: 15. Jahrhundert
AbstractBestimmungen über die Einrichtung des Gottesdienstes in Wormser Diöcesen an den einzelnen Sonn- und Festtagen. Offenbar aus der Zeit Bischof Reinharts.

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Date: 15. Jahrhundert
AbstractFragment einer Kirchenrechtlichen Schrift mit Randglossar.

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Date: 15. Jahrhundert
AbstractBlatt aus einem Messbuch.

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Date: 1404 Mai 1
AbstractKönig Ruprecht beurkundet einen durch seine, als Schiedsrichter eingesetzten Räte Hans von Hirschhorn, Rudolf von Zeiskam und Schwarz Reinhard von Sickingen zwischen dem Bischof Raban von Speyer und dem Kloster St. Lambrecht vermittelten Vergleich: (1) Bischof und Kloster haben die Fischerei zum Eigenbedarf im Bach zu Lambrecht gemeinsam. Beide sollen je einen eigenen Fischer haben dürfen. (2) Darüber hinaus sollte nur in beiderseitigem Wissen und Einvernehmen der Bach aufgestaut werden dürfen. Müssen die Nonnen an ihren Mühlen Ausbesserungen vornehmen, so dürfen sie den Bach erst aufstauen, wenn sie den Amtmann in Kirrweiler darüber informiert haben. (3) Die eigenmächtig vom Schaffner des Kloster gemachte Einigung über 5 Pfund soll aufgehoben sein. Reicht weniger nicht aus, so soll der Bischof um eine Erhöhung angegangen werden; weigert er sich, hat das Kloster das Recht, seinen obersten Schutzherrn anzurufen. (4) Das Kloster wird vom Bannwein befreit. (5) Über Wasser, Wald und Weide soll der Bischof Vogt sein, damit sowohl die Nonnen als auch die armen Leute von St. Lambrecht darin bei ihren herkömmlichen Rechten erhalten würden. Sollten sie jedoch darin beeinträchtigt werden, so sollen sie sich an den Bischof und dessen Amtsleute, gegebenenfalls an den obersten Schutzherrn wenden. Ankündigung des Kapitels- und des königlichen Siegels. Ruprecht III. von der Pfalz, Römisch-deutscher König

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Date: 1404 August 16
AbstractKönig Ruprecht setzt den Enkel des Ritters Hans von Stille, Hans Ludwig von Stille, den Sohn des verstorbenen Ritters Ulrich von Stille, in die Gemeinschaft eines Burglehens zu Hagenau von vier Fuder Weingeld aus dem Weinzehnten des Reichs in Ballbronn, im Bistum Straßburg, ein. Darüber hinaus sichert der König Hans Ludwig diese Einkünfte weiterhin zu, auch wenn sein Großvater während seiner (Hans Ludwigs) Minderjährigkeit stirbt; jedoch nur wenn Hans Ludwig so lange einen ritterbürtigen Vertreter für die Ausübung der Pflichten als Burgmann stellt, bis er volljährig und lehnsfähig geworden ist. Ankündigung des Majestätssiegels. Ruprecht <Römisch-deutscher König, I.>

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Date: 1405 März 19
AbstractUrkunden Lehmann 326-329 sind zusammengeheftet.<br />Die Gemeinde zu Dürkheim auf der Hart stiftet mit der von Stephan von Karlbach Decan von St. Paul zu Worms zu diesem behufe (Zweck) gespendeten Summe von 311 fl eine Priesterpfründe bei dem St. Marien- und Annenaltar in der Kirche daselbst mit einer Ausstattung von 16 fl jährlich und einem Fuder Rothwein, das sie von sich hinzufügt mit Einwilligung des Abtes Peter von Limburg und der Brüder Emich und Joffrid Grafen zu Leiningen.

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Date: 1405 April 26
AbstractUrkunden Lehmann 326-329 sind zusammengeheftet.<br />Die Stiftung dieser Priesterpfründe mit den genannten Rotationen und weiteren Vergabungen der Bruderschaft, die man nennet die Reberzunnfte und genannter Bürger beurkundet Gottschalk Schultheiss zu Dürkheim mit genannten Zeugen.

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Date: 1405 Juli 17
AbstractUrkunden Lehmann 326-329 sind zusammengeheftet.<br />Bruder Marquard Abt von Schönau gibt zu Vorstehendem als Vorsteher der Pfarrkirche zu Dürkheim seine Einwilligung.

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Date: 1405 September 7
AbstractUrkunden Lehmann 326-329 sind zusammengeheftet.<br />Eglolfus von Knoringen Propst der Speyrer Kirche beurkundet die Errichtung genannter Pfründen unter näherern Bestimmungen und unter seinem grösseren Siegel.

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Date: 1405 November 30
AbstractBruder Conrad Abt zu Ottenburg und der Convent daselbst tauschen mit den Herren von Cell einen Kornzehnten zu Steinbach gegen einen solchen zu Albisheim. Bruder Conrad, Abt zu Ottenburg

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Date: 1407 Juli 18
AbstractNicolaus Wystrate, Kleriker der Kölner Diöcese, Notar gibt auf das von Johannes Erbstat von Wonnecken, Canonicus der Marien- und Georgenkirche in Frankfurt namens der Doctoren, Magister und Scholaren des Heidelberger Studiums gestellte Ansuchen im Hause des Nicolaus von Bettenberg Decretor dr. und Official der Wormser Curie, in dessen und genannter Zeugen Gegenwart ein amtliches Transsumpt der von Erbstat präsentirten Urkunde des Petrus Miani, päpstlichen Vicekämmerers, an den Collector und die Untercollectoren der päpstlichen Kammer d.d. Rom 1407 Mai 20, worduch diesen auf Beschwerde der Heidelberger Universität untersagt wird, von derselben bei Vacanzen der ihr durch Bonifacius IX. verliehenen Beneficien die Annaten einzufordern. Nicolaus Wystrate

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Date: 1408 August 20
AbstractKönig Ruprecht befreit auf Bitten des Magisters Konrad Koler von Soest, Theologieprofessors in Heidelberg, das von dem verstorbenen Dekan des Stifts St. Paul in Worms dem Marstall der Königin gegenüber neu errichtete und dem Heiligkreuzaltar in der Marienkapelle als eine Dienstwohnung für den Kaplan dieses Altars geschenkte Haus in Anbetracht der guten Dienste Konrads, des derzeitigen Kaplans des genannten Altars, zu seinen und seiner Amtsnachfolger Gunsten von allen Steuern, Abgaben und Diensten, mit Ausnahme des Bodenzinses und der auf dem Haus ruhenden Lasten. Ankündigung seines pfalzgräflichen Siegels. Ruprecht <Römisch-deutsches Reich, König, I.>

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Date: 1408 Oktober 6
AbstractWerner Luterer, Bürger von Speyer, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis Haft-Urfehde. Er verspricht, die wegen der Bedrohung des Sohns des verstorbenen Sygel Antfogel verhängte Strafe als rechtmäßig verbüßt anzuerkennen, sich dafür an der Stadt und ihren Bürgern in keiner Weise zu rächen und in dieser Sache auf alle weiteren Ansprüche zu verzichten. Des weiteren gelobt er, dass er keine Messer - außer einem Brotmesser - mehr tragen will. Darüber hinaus verpflichtet er sich, Schaden und Bedrohungen, von denen er weiß, von der Stadt abzuwenden sowie selbst oder durch Helfer in keiner Weise gegen die Stadt vorzugehen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt er sich für den geleisteten Eid und Schwur; als weitere Bürgen nennt Werner seinen Schwager Hans Luder aus Germersheim, seine Brüder Hans und Jost Luterer, seine Vettern Hensel und Conzel Luterer sowie Hensel Walter, den Spengler, und Cleusel Hauwebender. Da Werner Luterer und die genannten Bürger keine eigenen Siegel haben, bitten sie den Edelknecht Junker Konrad von Enzberg den Jungen, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Konrad damit öffentlich anerkennt. Werner Luterer, Bürger von Speyer

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Date: 1408 Dezember 7
AbstractWigand von Erbenheim, Thonys von Herdelingen, Ludwig von Benerstein, Diedrich von Offhausen, Hirmann von Silbach, Henne von Webach, Talgen (?) von Bruyl, Lener Han, Friedrich von Genertzhain sagen Reinhard Herrn von Westerburg und Schauenburg die Fehde an. Ankündigung des Siegels von Friedrich von Genertzhain, der im Namen aller siegelt. Wigand von Erbenheim (u.a.)

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Date: 1409 Oktober 19
AbstractDie geistlichen Richter des Hofes zu Worms beurkunden, dass vor ihnen Philipp More, ein Kleriker von Worms, eine jährliche Gülte von vierthalb Gulden an Fritz zum Rosenkranz Bürger von Worms für 40 fl. verkauft hat.

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Date: 1410 Oktober 7
AbstractAlbrecht Wyer Schneider aus Mosbach (?), der Sohn des verstorbenen Rudolf Schneider, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis Haft-Urfehde. Er verspricht, die wegen des gewaltsamen Raubs eines Pferds seines Oheims Johannes von Mosbach, Domvikar in Speyer, verhängte Strafe als rechtmäßig verbüßt anzuerkennen, sich dafür an der Stadt und ihren Bürgern sowie an Johannes in keiner Weise zu rächen und in dieser Sache auf alle weiteren Ansprüche zu verzichten. Darüber hinaus verpflichtet er sich, Schaden und Bedrohungen, von denen er weiß, von der Stadt abzuwenden sowie selbst oder durch Helfer in keiner Weise gegen die Stadt vorzugehen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt er sich für den geleisteten Eid und Schwur. Da Albrecht Wyer Schneider kein eigenes Siegel hat, bittet er den Edelknecht Junker Eberhard von Sickingen, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Eberhard damit öffentlich anerkennt. Albrecht Wyer Schneider, aus Mosbach

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Date: 1410 November 15
AbstractGeorg von Gemmingen bestätigt den Eingang der Zahlung von 121½ Gulden von Hensel Claus aus Kandel, die von den an Georg verpfändeten leiningischen Dörfern stammen, die dieser von Graf Emich VII. von Leiningen-Hardenburg pfandweise empfangen hatte. S. auch <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm127" target="_blank"> Urk. Lehmann 127</a>, <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm128" target="_blank"> Urk. Lehmann 128</a>, <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm129" target="_blank"> Urk. Lehmann 129</a> und <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm130" target="_blank"> Urk. Lehmann 130</a> Georg von Gemmingen

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Date: 1411 September 17
AbstractDie geistlichen Richter des Hofes zu Worms bekennen, dass vor ihrem Gerichte der Wormser Bürger Fritz "zum Rosenkranz" die ihm vom Comthur des Johanniterhauses zu Worms fälligen zehnhalb fl. dem Predigerkloster daselbst für eine tägliche Frühmesse übergeben hat.

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