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FondDomstift
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Charter: 83
Date: 1538 August 26
AbstractDer Schultheiß und die Gerichtsschöffen von Hainfeld beurkunden, dass Schneider Jacob Hans Offenbecher und Jeorg Stroschnider, Wigand Hirsch, Pfründner am Frauenaltar im Domstift, und seinen Nachfolgern jährlich am 11. November zwei Gulden 18 halbe Schilling Pfennig für ihre Güter geben.

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Charter: 84
Date: 1540 April 6
AbstractDie Richter und der Rat von Speyer beurkunden, dass der Schneider Hans Hoch für sich und seine Erben dem Pfarrer von St. Johann in Speyer, Hans Heff, und allen seinen Nachfolgern einen halben Gulden auf sein Haus „zum Bubeneck“ genannt mit allen Zugehörungen in der Hagdorngasse für zehn Gulden verkauft. Der halbe Gulden ist jährlich am 11. November dem Käufer zu zahlen. Der jährliche Zins soll fünf Schilling Pfennig nicht übersteigen.

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Charter: 85
Date: 1543 Februar 27
AbstractDer Schultheiß und die Gerichtsschöffen von Maikammer beurkunden, dass Hans Stilffaut und seine Frau Margrett für sich und ihre Erben dem Domdekan und Domkapitel zu Speyer und „Brudermeistern der kleinen Bruderschaft ULF“ ihre Güter zu anderthalb Gulden jährlicher Gült verkaufen, zu geben am 8. September. Als Unterpfand gelten verschiedene Weinbergstücke. Ablösbar ist diese Gült mit 30 Gulden.

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Charter: 86
Date: 1548 Juni 12
AbstractDie Richter und der Rat der Stadt Speyer beurkunden, dass Mathiß Kammenzan für sich und seine Erben dem Kaplan des St. Leonhards-Altars in der Pfarrkirche St. Johann und allen Nachfolgern für sechs Pfund Pfennig sein Haus an der Lebkuchengasse verkauft. Der Verkäufer gibt dem Käufer einen jährlichen Zins von sechs Schilling Pfennig am Fest des hl. Johannes Evangelist. Das Haus kann um 20 Schilling Pfennig vom Käufer abgelöst werden.

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Charter: 87
Date: 1551 August 11
AbstractDer Schultheiß und die Gerichtsschöffen von Hambach beurkunden, dass Thomas Greift, Pfründner am Domstift, um die Erneuerung seiner Laurentius-Pfründe bittet.

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Charter: 88
Date: 1552 November 12
AbstractDer Domdekan und das Domkapitel von Speyer geben dem Domsänger und Stiftspropst von St. Guido in Speyer, Christoffel von Munchingen, sowie dem Heinrich Moßbach von Lindenfels, Paul Schliderer von Lachen und Johann von Sponheim, genannt Bacharach, den fünf gerichtlich bestellten Vormündern von Caspar, dem Sohn des Caspar Lerckel von Dirmstein, den gemeinen Zehnten an Wein und Früchten in Heideisheim samt Haus und Hof daselbst im Wert von 50 Gulden, 60 Kreuzern oder 15 Batzen für den Gulden gerechnet, für 1000 Gulden, die die Domfabrik von ihm erhalten hat, an Zinsen, die jährlich am 11. November an das Sabbathalamt zu Speyer gezahlt werden.

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Charter: 89
Date: 1556 Januar 30
AbstractDer Schultheiß und die Gerichtsgeschworenen von Gronau beurkunden, dass Anstat Heffner und seine Frau Anna für sich und ihre Erben, Wendell Hutzeil und Margreth, Hans Hutzells Witwe zu Udenheim, und allen ihren Erben einen Gulden verkaufen. Als Unterpfand geben die Verkäufer einen Morgen Acker im kartlacher zell, einen halben Morgen in mittelfeld, ein Stück im Kistebruch. Diese Güter sind zinsfrei.

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Charter: 90
Date: 1559 September 12
AbstractDer Schultheiß und die Gerichtsschöffen von Rheingönheim beurkunden, dass Johannes Ruffer, Vikar am St. Philipp- und am St. Jakobs-Altar im Domstift, um Erneuerung seines „St. Philipp und St. Jakob-Gutes“ nachsucht, damit diese nicht in Vergessenheit geraten. Die Güter werden einzeln mit Ortsangabe aufgeführt.

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Charter: 91
Date: 1560 März 26
AbstractDie Richter und der Rat der Stadt Speyer beurkunden, dass Jost Engelmann und Wilbeth dem Vikar Wolfgang Worttwein am Domstift und seinen Nachfolgern zwei Gulden jährlicher Gült von ihren drei Morgen Acker verkaufen. Das Hauptgeld kann mit 40 Gulden jährlich am Fest des hl. Georg abgelöst werden.

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Charter: 92
Date: 1569 September 26
AbstractDer Schultheiß und die Schöffen von Edenkoben beurkunden, dass Lorentz Stäser, seine Ehefrau Barbara und Veitt Müller, Ludtwich Warhner, Besitzer der „Landes Vicarey des fraunalthars“ im Domstift und seinen Nachfolgern neun Gulden jährlicher Gült, zu zahlen am 29. September, verkaufen. Als Unterpfand werden mehrere Güter aufgeführt mit genauer Ortsangabe. Die neun Gulden sollen in fünf Jahren mit 80 Gulden Hauptgeld abgelöst werden.

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Charter: 93
Date: 1570 September 29
AbstractDer Schultheiß und die Gerichtsgeschworenen von Langenbrücken beurkunden, dass Simon Eysler und seine Frau Katharina für sich und ihre Erben Jacob Scheien aus Weyher 60 Gulden Hauptgeld verkaufen. Als Unterpfand geben die Verkäufer ein Viertel Weingarten und zwei halbe Morgen Acker (genaue Ortsbezeichnung. Der Gültbrief ist 1574 an die Stuhlbrüder übergegangen.

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Charter: 94
Date: 1571 November 19
AbstractDie Gerichtsgeschworenen von Kleinfischlingen beurkunden, dass Johann Hamann, Vikar am Domstift zu Speyer, im Namen des Domdekans und Lehnsherrn der Pfarrer zu Kleinfischlingen, Andreas von Oberstein, sucht um Erneuerung der Widmungsgüter nach, weil diese lange Zeit nicht erneuert wurden. Die einzelnen Güter werden mit Ortsangabe aufgeführt: Güter im Oberfeld, in der Gemarkung Großfischlingen und im Niederfeld Kleinfischlingen, jährliche Einkommen der Pfarrer aus dem Widumsgut und Abgaben.

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Charter: 95
Date: 1578 September 29
AbstractBernhart Liechtmus, Bürger und Schwertfeger in Speyer, beurkundet, dass er mit Bewilligung seines Nachbarn Lizentiat Koch, für sich und alle seine Erben an seinem Haus ein Dachfenster und eine neue Dachrinne anbringen lässt.

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Charter: 96
Date: 1580 März 25
AbstractDer Schultheiß und die Schöffen von Gleisweiler beurkunden, dass Wendel Reiff und seine Frau Juliana für sich und alle ihre Erben dem Pfründner der Pfarrkirche St. Johann, Johann Baß, und seinen Nachfolgern anderthalb Gulden jährlicher Gült um 30 Gulden verkaufen. Als Pfand geben sie 3/4 Weingarten, zwischen Steffan Kroetzer und Jacob Schusiegl. Die anderthalb Gulden sind jährlich am 25. März zu reichen.

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Charter: 97
Date: 1580 September 1
AbstractDer pfalzgräfliche Faut Simon Schöneck und der gräflich-Leiningische Faut Martin Hatzel, der Schultheiß und die Schöffen des Gerichts zu Böhl beurkunden, dass Zacharias der Vikar Bottiges und Conradt Winphelin, Renovator des Domstifts, um Erneuerung über sieben Malter Korn, der Pfründe am St. Martha-Altar in der St. Christophs-Kapelle nachsuchen. Die Güter werden einzeln aufgeführt.

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Charter: 98
Date: 1580 September 2
AbstractDer pfalzgräfliche Faut Simon Schöneck, der gräflich-Leiningische Faut Martin Hatzel, der Schultheiß und die Schöffen von Böhl beurkunden, dass der Vikar Zacharias und Conradt Wimphelin, Renovator des Domstifts, in Vertretung des Domkapitels, um Erneuerung der Pfründe des St. Martha-Altares in der St. Christophs-Kapelle nachsuchen. Die einzelnen Güter werden mit Ortsangabe aufgeführt.

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Charter: 99
Date: 1580 November 11
AbstractDer Schultheiß und die Schöffen von Dannstadt beurkunden, dass der Vikar Zacharias Bottiger und Conradt Wimphelin, Renovator des Domstifts in Speyer, um Erneuerung der Pfründe des St. Martha-Altars in der St. Christophs-Kapelle nachsuchen. Die einzelnen Güter dieser Pfründe werden mit genauer Ortsangabe aufgeführt.

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Charter: 100
Date: 1581 April 18
AbstractDie Richter, der Rat und die Bürger der Stadt Speyer beurkunden den Verkauf einer Jahresrente in Höhe von zwei Pfund Pfennigen vor ihnen und dem Stadtschultheiß Dieterich Greffen durch den Speyerer Bürger Hans Vetter mit Wirkung für sich und seine Erben an die Vikare und Kammerherren im Domstift von Speyer, Adam Sircken und Bastian Ritter, und an das Kammeramt des Domstifts und deren Nachfolger für 45 Gulden und 13½ Schilling Pfennig, die der Verkäufer bereits erhalten hat. Der Verkäufer zahlt die Jahresrente aus dem Besitz seines Hauses und Besitzes auf dem Roßmarkt in Speyer an der Stadtmauer, gelegen zwischen den Häusern von Jacob Decklachen und Wendel Dreschen, wovon er einen Gulden und 18 Pfennige zinst, nach Recht und Gewohnheit der Stadt in jedem Jahr am 23. April (uf Georgii. Er setzt das Haus als Sicherheit für die jährliche Rente ein und verpflichtet sich für sich und seine Erben gegenüber den Käufern und ihren Nachfolgern über Jahr und Tag und darüber hinaus, das Haus mit allem Zubehör, wovon die Rente gezahlt werden soll, weiter nicht zu belasten. Dem Verkäufer und seinen Erben bleibt das Wiederkaufsrecht an dieser Rente gegen Erstattung der Kaufsumme in jedem Jahr vor dem 23. April. Geben ... Dinstags nach Jubilate.

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Charter: 100a
Date: 1581 Okt. 24
AbstractDie Richter, der Rat und die Bürger von Speyer beurkunden den Verkauf einer Jahresrente in Höhe von einem Gulden vor ihnen und dem Stadtschultheiß Dieterich Greffen durch den Speyerer Bürger Hans Vetter mit Wirkung für sich und seine Erben an die Vikare und Kammerherren im Domstift von Speyer, Adam Sircken und Bastian Rittern, und an das Kammeramt des Domstifts und deren Nachfolger für 20 Gulden guter Speyerer Stadtwährung, die der Verkäufer bereits erhalten hat. Der Verkäufer zahlt die Jahresrente aus dem Besitz seines Hauses und Besitzes auf dem Roßmarkt in Speyer an der Stadtmauer, gelegen zwischen den Häusern von Jacob Decklachen und Wendel Dreschen, wovon er 18 Pfennig Schwibbogengeld zinst, nach Recht und Gewohnheit der Stadt in jedem Jahr am 24. August. Er setzt das Haus als Sicherheit für die jährliche Rentenzahlung ein und verpflichtet sich, für sich und seine Erben gegenüber den Käufern und ihren Nachfolgern über Jahr und Tag und darüber hinaus, das Haus mit allem Zubehör, wovon die Rente gezahlt werden soll, weiter nicht zu belasten. Dem Verkäufer bleibt das Wiederkaufsrecht an dieser Rente gegen Erstattung der Kaufsumme in jedem Jahr vor dem 24. August Geben ... Dinstags nach Severini.

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Charter: 101
Date: 1583 September 2
AbstractDer Schultheiß und die Gerichtsschöffen von Össingen beurkunden, dass die Vikare Mathiaß Caicriß und Conradt Wingshelin um Erneuerung der Pfründe des Altars der 10000 Märtyrer nachsuchen über 15 Malter Korn ewiger Gült. Die zu dieser Pfründe gehörenden Güter werden einzeln aufgeführt.

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Charter: 102
Date: 1584 August 19
AbstractDer Schultheiß und die Gerichtsschöffen zu Weisheim „auffin Sand“ Philips Necerauer, Veit Seipgen, Hans Herxheimer, Hans Weydenmüller, Wendel Eysselthümmer, Niclas Meister, Jost Gerlaub und Georg Dytter beurkunden, dass Hans Albrecht Eyssenmenger, kurpfälzischer Schaffner des Stifts Neuhausen, darum gebeten hat, Alle liegende Wittumb gutter An Eckern, Weingarten, Wiesen Vnd Hoffreiden sampt Wein Vnd Korngulten, die der Pfarrer von Weisenheim jährlich zu beanspruchen hat, für den Kurfürsten genau aufzuzeichnen, damit er weiß, wie viel Wald in jede Gewände des Stifts Neuhausen, wie viel Wein und Korngülten jedes Jahr vorhanden sind. Dieser Bitte haben der Schultheiß und die Gerichtsschöffen von Meisenheim entsprochen. Es handelt sich um folgende Güter: Haus und Hof in der Pfarrhofgasse, stößt oben auf den Dorfgraben, unten auf die von Ottelberg oder die gemein Rehnn, geforcht oben Zu Hupgut, unten Veiten Seipgen und auch die Gemeine Gasse; ferner ein Viertel bei Ollerweihe im kleinen Gewandlein, stößt oben auf ein Bruch unten auf ein Umwender, geforcht oben Hupgut, unten St. Erharts-Altar; außerdem vier Morgen ziehen über den Freinßheimer Pfad, stoßen oben auf den Mersch, unten auf den Faulherren Umwender, beforcht naherberg Enckenbach, unten ist eins theils Umwender, naher Rhein, Hupgut und auch Werschweiler; ferner ein Zweiteil unten auf dem Holzweg, geforcht oben und unten die Paulherren; ferner ein Morgen außer den vier Morgen am Haßlocher Weg; ferner ein halber Morgen in der Lehmgrube, stößt oben auf ein Bruch, unten auf die Talgewand, geforcht naherberg Enckenbach, naher Rhein, Werschweyler Niederveldt; ferner drei Morgen im Tal, ziehen über den Gerolzheimer Weg, stoßen oben auf die Kurzgewandt, unten auf dem Striepfhabern, geforcht oben naherberg, Hupgut, unten die Johanser Herren zu Mainz; ferner vier halbe Morgen außenbaß im Tal, ziehen über den Gerolzheimer Weg, stoßen oben auf die Kurzgewandt, unten auf die Thalgewandt, geforcht oben Werschweiler unten zu eins theils Werschweyler und auch Jeorg Neckerauer; ferner zwei Morgen im Tal im Grunde, stößt oben auf die thalgewandt, unten gegen den langenrech, geforcht naherberg die Paulherren, unten naher reihn Juncker Rudolffs Erben von Zeiskam; ferner zwei Morgen hinabbas in derselben Gewanne, stößt oben auf die thalgewandt, unten gegen dem lange recht, geforcht naherberg Enckenbach, unten die Barfüßer zu Worms; ferner ein Zweifel in der Rübengewanne, im kurzen Gewandlein, stößt oben auf ein Bruch unten auf ein Umwender, geforcht oben die Herrn zu St. Paul, unten zu Werschweiler; ferner ein Zweifel im gleichen Tal im Lambsheimer Weg, herwerders dem Ochsenkopff, stößt oben den Lambsheimer Weg, unten gegen den Weingarten auf ein Bruch geforcht oben Hanß Bromen Erben und Jost Deupers Erben zu Lambsheim; ferner drei Morgen ziehen über den Lambsheimer Weg, stoßen oben und unten auf ein Bruch geforcht naher Berg, die von Enckenbach und die Paulsherren; ferner ein Zweiteil im Kaulweg, stößt oben auf dem Kaulweg, unten auf die erwähnten drei Morgen, geforcht oben naherberg Werschweiler, unten Unser Lieben Frauen Altar; ferner ein Zweifel in der Dieffgewanden, stößt oben auf den Lambsheimer Weg, unten auf dem Kaulweg geforcht naherberg, Johan Orth zu anwender, geforcht oben Enckenbach und Philips Neckerauer; ferner ein Morgen in Kauerweg „rennwertes deß bachgangs, stößt oben auf ein Bruch, unten auf dem Kaulweg geforcht , oben Veiten Zillio und die Paulherren; ferner ein Zweifel reinwärts in derselben Gewanne, stößt oben auf ein Bruch, unten auf den Kaulweg geforcht oben Enckenbach, unten die Gärten von St. Paul; ferner anderthalb Viertel rein baß, stößt über dem Kaulweg, stößt oben auf die Paulherren, unten auf ein Umwander, geforcht oben Werschweiler, unter Unser Frauenaltar über Riedt; ferner ein Zweiteil über Riedt unter den Bellen Zeuch über dem Speier Weg , stößt oben auf ein Bruch, unten die Almen geforcht oben Werschweiler, unten ists ein Umwander; ferner ein Zweiteil auf dem Diepbreck, stößt oben die Eyersheimer Gemarkung, unten auf die Erpolsheimer Weg geforcht oben Juncker Rüdolff von Zeißkoms Erben unten die Paulherren Wiesen; ferner ein Morgen Wiese in den Langengemaden am Ende, stößt oben auf das Hundtfeld, unten auf den Deich gegen die allgemeinen Wiesen, geforcht naher berg die Paulherren, unten naher Rein Hans Gromen; ferner ein Halbmaß mit Wiesen hinten Langengemaden in den Kurzen Wiesen, stößt oben und unten auf Bruch, geforcht oben zu Otterberg, unten Johann Ott von Heydelberg; ferner ein Halbmanßmet obig der Genßferdt unter den Herdtwiesen, stößt oben auf ein Bruch, unten auf den Deich gegen den Lochwiesen, beforcht oben zu Ottelberg und Caspar Kobes Witwe. Güter, die Zinsen bringen, sind folgende: ein Morgen hinter dem Krangarten, stößt oben auf den Freinsheimer Weg, unten über dem Judenpfad auf ein Bruch, geforcht oben naher Berg Juncker Rudolffs Erben von Zeiskom, unten Barfüßer, zinst vier Viertel Wein, davon gibt Niclauß Kloß drei Viertel, Philips Neckerauer drei Maß und Veiten Orb drei Maß; ferner fünf Viertel zum unteren Dillenn gelegen, stößt über den Dillen und alten Mühlweg, zeucht oben auf Johan Otten Anwender, unten gegen den Balckfliegel, auf ein Bruch geforcht oben Hanß Deissinger und Hans Kilman, unten zu ists ein Anwender und auch die gemein gewandt zinst anderthalb Viertel Wein, davon gibt Philips Brieff ein Viertel und Hans Siemets Witwe ein halb Viertel; ferner ein Zweiteil am Warttenberg zeucht oben auf den Dillen weg und auf den Rech, geforcht oben Werschweiler, unten zu Ottelberger erb, zinst drei Viertel Wein von Jeronimus Breittschwert; ferner zwei Morgen hinter dem Krenngarten, stößt oben auf den alten Mühlweg, untenauf ein Anwender geforcht oben Werschweiler, unten Meinschiedel, Zinsen vier halb Viertel Wein, davon gibt ein Viertel Michael Schlegels Witwe, ein halb Viertel Niclauß Zimmerman, ein halb Viertel Philips Scheffer, ein halb Viertel Hans Keller, ein halbmaß Matthias Keller, ein halb Maß Jost Gaul, ein halb Maß Jeronimus Breitschwert und ein halb Maß Jacob Keller und ist Hans Keller ein stam; ferner anderthalb Morgen außenbaß dem Krangarten, zeucht oben auf ein Bruch, unten über dem neuen Mühlweg mit einem Eck auf ein Umwender, geforcht oben ein Umwender, und die von Einsiedel, und Niclauß Mansers Witwe Erben, und ist Peter Gromen ein stam, und Zinsen 4 Viertel Wein, gibt Jeorg Stichs; ferner ein Zweiteil hinter den Eyergarten gelegen, zeucht Osten und Westen, stößt oben auf ein Bruch, unten auf ein Umwender, geforcht oben Jost Neckerauers Witwe, unten zu Pfalzhupgut, zinst zwei Koppen, gibt Wendel Meister; ferner vier Morgen neben dem Haßlocher Weg auf der Affen (?, stößt oberhalb auf die Aspengewandt, unten auf Carlebacher Gemarkung, geforcht oben zu Herttelßhaussen und auch Veiten Clossen Witwe und naher Rein die gemeine Straße. Außer diesen Viehemorgen gibt ein Morgen sechs Viertel Wein, nämlich Peter Fauts Tochter drei Viertel Wein, Veiten Michaelß Witwe anderthalb Viertel Wein und Peter Lenz (? anderthalb und ist Peter Lenz ein stam, der sechs Viertel, mehr von einem Morgen, gibt Hans Herxheumer drithalb Viertel Wein und Niclauß Kloß dritthalb Viertel Wein, ferner auch Hans Haeub von dem andern Morgen dritthalb Viertel Wein, den andern Morgen hat eines Pfarrers Hoffman selbst unterhanden; ferner ein Morgen am Kuehesselbuehl zeucht oben und unten auf Bruch über die zwei kyelselbuehler Weg, geforcht oben Otteiberg und Johan Oth von Heidelberg, zinst drei Viertel Wein Hans Schneider; ferner drei Morgen und drei Viertel Feld am keyesselbuehler reinwärts der drei Zeilen, zeucht über schlieden und kyesselbuehler Weg, stößt oberhalb auf die Äcker, unten auf den oberstenkyesselbuehler Weg, geforcht oben und unten Werschweyller, Zinsen neunhalb Viertel Wein, davon gibt Veiten Klossin Witwe anderthalb Viertel Wein, Peter Freydenstein ein Viertel Wein, Steffan Mohr ein Viertel Wein, Peter Gromen ein Viertel Wein, Jeronimus Breitschwerdt ein Viertel Wein, Niclauß Meister zwei Viertel und Hans Hamman ein Viertel; ferner anderthalb Morgen im Tal gelegen, zeucht gegen den Neuenweg auf ein Bruch, unten auf die Carlbacher Gemarkung, oben beforcht Werschweiler, unten Hans Renigker mit seinem Eigentum zinst sechs Viertel Wein, davon gibt Hans Bromen drei Viertel und Paul Hail drei Viertel; ferner zwei Morgen auf Diepberg gelegen, stößt oben gegen Eyerßheimer Gemarkung, unten über dem Erpolßheimer Weg, stößt auf ein Bruch, geforcht naher Berg, Freinßheimer Gemarkung, unten Hans Rein mit seinem Eigentum, Zinsen acht Viertel Wein, davon gibt Hans Dremmel zu Erppolßheim vier Viertel und Valben Gerlinß Kinder zu Erppolßheim zwei Viertel, auch heilen Freissen Kinder 2 Viertel und sein Valben Gerlinß Kinder ein stam 4 Viertel; ferner anderthalb Morgen in der Axtt (?, zeucht nach Osten und Westen, stößt oben auf ein Bruch, unten auf ein Anwander, geforcht oben der Semeinweg, unten die von Liebenaw und ... Hans Herxheimer, zinst jährlich 5 Viertel Wein, davon gibt Jeronimus Zilliox 3 Maß ein Dreyling, Niclauß Nack drei Maß ein dreiling Hanß Herxheimer 1½ Viertel 2 Dreyling und Veiox von Sandthoffens Erben anderthalb Viertel 2 Dreyling; ferner 1 Zweifel in der Sulzen gelegen, zeicht oben auf ein Bruch, unten auf den bösen (stimmt Lambsheimer Weg geforcht oben Jeorg Stichs zu Heidelberg, unten Lorentz Schneiderß Witwe, zinst 4 Viertel Wein, davon gibt Jeorg Mex 2 Viertel und Hanß Müller zu Lambsheim 2 Viertel; ferner 1 Morgen am Schranberg, zeucht oster und Wester, stößt oben auf das ewgewenglein, daneben das Schultheißenamt, geforcht oben der gemeine Weg, unten Niclauß Koben Erben, zinst ein Kappen jährlich, gibt Debolt Volz zu Lambßheim; ferner arrerthalb Morgen im Heidtfeldt, sit ein weglang, zeucht oster und wester, stößt oben auf den gemeinen Weg, unten auf die Heidt, geforcht oben der gemeine Weg, unten Werschweiler, Zinsen 9 Viertel Wein, davon gibt Hanß Cunz und Hans Müllers Kind 5½ Viertel und Jacob Sandthoffer 5½ Viertel; ferner anderthalb Morgen im Haidtfeld, stößt oben auf Eygerßheimer Gemarkung, unten auf die Gewand, unten Herttelshauser Erben, zinst 8 Albos.

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Charter: 103
Date: 1587 Januar 17
AbstractWolff Dylman, Schultheiß von Malsch, sowie die Gerichtsgeschworenen daselbst Enderis Rudolgg, Niclaus Knayer, Eberhard Reinhardt, Niclaus Döllel, Vältin Hornick, Ludwig Remigk, Jakob Hornick, Martin Burckhardt, Michel Haylman, Barthel Rügker, Matthis Huppcher und Jörg Rodenberger, Gerichtsgeschworene von Malsch am Brurain, Bistum Speyer, Rotenberger Amt, beurkunden, dass Steffan Götzel von Malsch und seine Ehefrau Katharina 40 Gulden Hauptgeld, den Gulden zu 18½ Schilling Pfennig gerechnet, von dem Speyerer Domvikar Rüdiger Eding erhalten haben und ihm dafür jährlich an St. Antonius oder acht Tage danach zwei Gulden Gülte geben. Als Pfand wird ausgesetzt: ein halbes Viertel Wingert im langen Morgen, zwischen Hanß Bendern, dem Jungen zu Redigkheim und Hanß Götzeis Kindern, zinst an den Bischof von Speyer alljährlich ein Heller; ein Viertel Acker „obwendig dem Braidloch“ zwischen Hanß Decken und Barthel Rücker dem Jungen; anderthalb Viertel Acker auf der playta zwischen Niclaus Knayer und Konrad Rörich.

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Charter: 104
Date: 1588 Februar 27
AbstractJohan Conradt Rodt und Jacob Hueber, im Namen seiner Frau, Magdalena Rodt, sowie Heinrich Stemler, Doktor der Rechte, und M. Nicolaus Theyn, beide Advokaten, Prokuratoren bzw. Notare am Kammergericht beurkunden, dass sie dem Junker Johann von Haebzfeldt und seinen Nachkommen das Haus des verstorbenen Lizentiaten Rodt in der Pfaffengasse um 1270 Gulden verkaufen.

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Charter: 105
Date: 1589 März 18
AbstractDer Stadtrat von Speyer stellt in folgender Sache eine Urkunde aus: Margarethe Zickh, wohnhaft in Speyer, verkauft dem Speyerer Domvikar Adam Syrck ihr Haus in Speyer zwischen Paul Heimbach und Georg Gabners Erben für 200 Gulden Speyerer Währung. Ihr Anwalt in dieser Verkaufssache ist ihr Vetter Engelhardt von der Schliww sowie Matthias Scheffer, Burgmann und Seiler zu Speyer. Geschehen zu Speyer am 15. .März 1589. - Der Stadtrat bestätigt die Bitte der Margarethe Zick, von dem Haus drei Schilling neun Pfennig dem Domstift und neun Pfennig dem Deutschhaus zu geben.

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Charter: 106
Date: 1590 Dezember 8
AbstractJohan Melchior Drechsel von und zu Underteufstet, beider Rechte Doktor und Advokat des kaiserl. Kammergerichts, und seine Frau Casandra verkaufen für sich und ihre Erben dem Prokurator des geistl. und Hofgerichts in Speyer und Valentin Mutterstadt, Fiskal des geistlichen Gerichts, und ihren Erben 30 Gulden. Als Pfand geben die Schuldner ihr Haus in der Neugasse in Speyer. Eigenhändige Unterschrift des Johan Melchior Drechsel und seiner Frau Casandra.

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Charter: 107
Date: 1592 Dezember 4 und 5
AbstractDer Schultheiß Hans Herckell und die Gerichtsschöffen von Großfischlingen, der Schultheiß Hans Hoffman und die Gerichtsschöffen von Kleinfischlingen, sowie der Schultheiß Niklauß Bader und die Gerichtsschöffen von Össingen bekennen, dass der Renovator des Domstifts in Speyer, Daniel Syliäus, um Erneuerung der St. Laurentius-Pfründe nachsucht, weil es im Lauf der Zeit zu Schmälerungen und Änderungen der Abgaben gekommen ist.

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Charter: 108
Date: 1593 Sept. 9
AbstractSchultheiß und Schöffen des bischöflich-Speyerschen und herrschaftlich Hirschhorn-Zwingenbergschen Gerichts in Rheingönheim (Peter Bawer, Schulthaiß zu Rein-Gehnhaim, Jacob Riester, Jacob Weinheimer, Michael Klump, Hans Hauck, Peter Bawmann und Nikkei Hauck allesampt geschworne Gerichts-Schöffen bemeltes Fleckens zu Rhein-Gehnheim, Speyrer Bischthumbs, und dieser Zeit Hirschhornischen-Zwingenbergischen Obrigkeidt und Gerichts etc. beurkunden die Erneuerung und Umschreibung eines Hofguts in Rheingönheim und seiner Gemarkung im Besitz der Altarpfründe St. Philipp und St. Jakob im Speyerer Dom, das jährlich zum 8. Sept. 20 Malter Korn zinst, durch den kaiserlichen öffentlichen Notar und Domstiftsrenovator in Speyer, Daniel Sylinus, und den Speyerer Domstiftsvikar und Pfründeninhaber des Altars St. Philipp und St. Jakob, Matthias Grimmel, nachdem dieses Gut seit langem nicht erneuert worden war und die Anlieger gewechselt hatten, wodurch das Gut Schaden und Schmälerung erleiden könnte. Die in den vorweisbaren Urkunden festgelegten Vergabe- und Leiheverhältnisse werden unverändert bestätigt. Die Erneuerung findet mit Zustimmung der Vormünder der Hirschhorn-Zwingenbergischen Herrschaft und im Beisein des herrschaftlich Hirschhornschen Steuereinnehmers Conradt Schleher und des Hirschhorn-Zwingenbergischen Amtmanns Philipp Geisselbach statt. Aufzählung der zum Hofgut gehörigen Besitztümer und Grundstücke, Beschreibung der Grenzen und Anlieger: Äcker im oberen Feld, Äcker im unteren Feld, Äcker im Sommerfeld, Wiesen und des an die Eheleute Wendell und Magdalena Mundenheimer in Rheingönheim vergebenen Besitzes der Altarpfründen, wovon diese jährlich zum 11. November Bodenzins abliefern, außer von ihren eigenen und Pfandgütern. Geben und geschehen zu Rein-Gehnheim, Donnerstags den Neundten deß Monats Septembris. Siegelkarenz. Ankündigung des Siegels des herrschaftlichen Amtmanns Philipp Geisselbach.

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Charter: 108a
Date:
AbstractVergabe eines Hofguts in Kleinfischlingen aus dem Besitz der St. Laurentius-Altarpfründe an den Schultheiß Hans Hoffmann und die Bürger Sebastian Hoffmann, Jonas Wolff und Jacob Gerlach in Kleinfischlingen für 26 Jahre in Zeitleihe. Inserierung der Verleihungsurkunde in vollem Wortlaut durch die Empfänger, Schultheiß Hans Hoffmann und die Bürger Sebastian Hoffmann, Jonas Wolff und Jacob Gerlach in Kleinfischlingen. (geben und geschehen uff unser Lieben Frawen Lichtmeßtag, purificationis Mariä zu Latein genant Zacharias Bottiger, Gemeiner Presentz-Provisor, und Rudtgerus Edingius, beide Vikare und Pfründner des St. Laurentius-Altars im Domstift zu Speyer, verleihen mit Billigung des Speyerer Domdekans Andreas von Oberstein, Kollator und Lehnsherr der Altarpfründe, und mit Wirkung für sich und ihre Nachfolger ein Hofgut mit Haus, Hof, Feldern, Wald, Wiesen, anderem Zubehör und mit allen Rechten und Freiheiten in Kleinfischlingen (Klein Vischlingen und in seiner Gemarkung an den Schultheiß Hans Hoffmann und an Sebastian Hoffmann, Jonas Wolff und Jacob Gerlach, Bürger und Einwohner von Kleinfischlingen gemeinsam und für 26 Jahre. Diese Vergabezeit beginnt am 2. Febr. 1594 (dato dieses Briefs und endet am 2. Febr. 1620 (auf unser Lieben Frawen Lichtmeßtag, purificationis Mariä genant. Alle vier Empfänger sollen in den Genuss der Erträge des Gutes kommen und für gute Bewirtschaftung sorgen, Jacob Gerlach soll den Hof allein bewohnen und innehaben. Die Empfänger geben als Gegenleistung an Rüdtger Edingius und Zacharias Bottiger jährlich 80 Malter Korn und 80 Malter Spelz Speyerer Maß, je 40 Malter an jeden der beiden. Die Zahlung soll jeweils am 8. September oder innerhalb der folgenden 14 Tage unverzüglich und ohne Unkosten für die Empfänger nach Speyer, Landau oder Neustadt in ein Haus oder einen Speicher des Domstifts erfolgen. Hinderungsgründe wie Unwetter, Brand, Krieg, Raub, Missernten, Armut oder Verbote seitens geistlicher oder weltlicher Herrschaft oder derer Amtsleute werden nicht anerkannt. Die Empfänger verpflichten sich, das Gut nicht weiter zu verleihen oder zu teilen, die Abgabe des Gutes von einem halben Eimer Öl an die Kirche von Kleinfischlingen zu übernehmen, das zum Hof gehörige Vieh zu unterhalten, einen zum Gut gehörigen Weinberg – gegen die Erlaubnis zum Nießbrauch desselben – neu anzulegen, im Herbst den Weinzehnt und den der Pfründe zustehenden halben Teil des großen Kornzehnts einzubringen, zu lagern und auf eigene Kosten nach Speyer zu bringen, dem Hofgut zustehende Einnahmen für die Verleiher einzubringen bzw. darauf lastende Abgaben zu bezahlen und entfremdete Besitzanteile wieder in Besitz zu nehmen. Desweiteren werden den Empfängern detaillierte Bestimmungen zur Bewirtschaftung des Gutes und zum Unterhalt der Gebäude und des Inventars aufgetragen, zur Düngung, zum Stroh, zur Be- und Entwässerung, zu Ausbesserungsarbeiten an den Gebäuden des Hofes und an der Kirche, zur Holzwirtschaft u.a. Alle vier bis fünf Jahre soll eine Besichtigung des Zustands der Güter durch Empfänger und Verleiher gemeinschaftlich vorgenommen werden. Bei nachlässiger Bewirtschaftung oder Verletzung dieser Konditionen sollen die Verleiher oder ihre Nachfolger ohne Gerichtsverhandlung das Hofgut mit seinen Erträgen wieder zurücknehmen dürfen, es behalten oder anderweitig vergeben ohne Hinderung durch die Empfänger, ihre Erben oder andere. Entstandener Schaden ist durch die Empfänger zu erstatten. Als Unterpfand für die Einhaltung des Vertrags stellt jeder der vier Empfänger Grundstücke, die freies Eigen sind und in ihrer Größe, ihrer Lage, ihren Grenzen und Anliegern genau beschrieben werden. Bei Säumigkeit in der Pachtzahlung sollen sich die Verleiher und ihre Nachfolger an diesen Pfändern schadlos halten, diese verkaufen und wie Eigengut behandeln dürfen, bis ihnen für den Wert der ausstehenden Zahlung Genugtuung geworden ist. Mit Ablauf der Leihfrist fällt das Gut an die Verleiher zur Neuvergabe oder anderweitigen Verwendung zurück. Ankündigung des Siegels des Domdekans und Kollektors Adolf Wolf genannt Metternich anstelle des verstorbenen Andreas von Oberstein Einschub Rahmenurkunde o.O., 1594 Febr. 2 (geben und geschehen auf Tag und im Jahr wie obstehet und der hievor einverleibte Verleihungsbrief mit bringt Hans Hoffmann, Schultheiß, Sebastian Hoffmann, Jonas Wolff und Jacob Gerlach, Bürger und Einwohner von Kleinfischlingen beurkunden und inserieren die Verleihung eines Hofguts in Kleinfischlingen an sie aus dem Besitz der St. Laurentius-Altarpfründe im Dom zu Speyer durch die Pfründner dieses Altars, die Domvikare Zacharias Bottiger und Rudtgerus Edingius. Sie geloben an Eides statt, die Bestimmungen der Verleihung einzuhalten. Ankündigung des Siegels der Dorfherrschaft. Es siegeln die Vormünder der minderjährigen Kinder des verstorbenen Vogts und Dorfjunkers Hans Heinrich von und zu Weingarten, nämlich Ludwig von Dhan zu Buweyler und Philip von Fleckenstein dieser Name Einschub.

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Charter: 109
Date: 1596 November 27
AbstractDie geistlichen Richter des Bischofs von Speyer beurkunden, dass Steffan Pfeffer, Sexpräbendar, und Matthis Derner, Vikar am Domstift Speyer, die Testamentsvollstrecker des verstorbenen Domvikars Adam Sirckhen, dem Speyerer Domdekan das Haus von Sirckhen am Tränktor (Drinckhthor sowie drei Schilling und neun Pfennig dem Domstift und neun Pfennig dem Deutschhaus geben für 150 Gulden, den Gulden für 15 Batzen oder 18 halbe Schilling Pfennige gerechnet.

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Charter: 110
Date: 1597 Juli 4
AbstractHans Hoffmann, der Schultheiß und die Gerichtsgeschworenen von Kleinfischlingen beurkunden für sich und ihre Erben, dass der Provisor des Domstifts, Zacharias Bottiger, und Rudtigerus Edingius, beide Vikare und Inhaber der St. Laurentius-Pfründe im Domstift, den Beständern der gen. Pfründe jährlich auf Martini einen Bodenzins zahlen, zwei „Hofraiden“, richten. Sollte einer der Beständer sterben und ein anderer an seine Stelle treten, so wollen die Inhaber der Pfründe davon in Kenntnis gesetzt werden. Ablösung ist möglich nach Zahlung des letzten Zinses auf Martini mit 1100 Gulden.

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Charter: 111
Date: 1597 Juli 27
AbstractWendel Kahert, Schultheiß zu Arzheim, Amt Madenburg, und die Gerichtsschöffen daselbst, Thoman Geller, Blasius Sprenger, Hanß Steib, Hans Scherer, Veitin Scherer und Hanß Merckel, beurkunden, dass Hans Queicheimer von Arzheim und seine Ehefrau Bertranta dem Kollektor von St. Bartholomäus in Speyer, Johann Ludwig, anderthalb Gulden, einen Schilling und neun Pfennig jährlicher Zinsen von St. Georg 1598 an für 32 geliehene Gulden geben, den Gulden für 18 halbe Schilling Pfennig gerechnet. Als Pfand dienen folgende Güter: Dritthalb Viertel Acker mit den Flurnachbarn Wendel Kahert, Schultheiß und die Witwe des Ludwig Schmid, am oberen Ende die gemeine Straße und am unteren Ende Hanß Herman; anderthalb Viertel Weingarten, auf der einen Seite Veitin Dörner von Birkweiler, auf der anderen Seite Hans Monchus und Hans Scherer, am oberen Ende Matthis Werner von Birkweiler, am unteren Ende die gemeine Straße; ein Viertel Weingarten oben im „Pfiders“ (? gelegen, einseit Veitin Kalb, andererseit Friderich Begor zu Arzheim, am oberen Ende die gemeine Straße, am unteren Ende auch die gemeine Straße.

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