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FondUrkunden Stadtvogt zu Hildesheim
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Charter: B IV 1-1
Date: 1359 November 2
AbstractDer Stadtvogt in Hildesheim Rolf Friese bezeugt, dass vor ihm Hans von Dahlum für sich und seine Frau Sweneke auf alle Ansprüche gegen den Rat der Stadt Hildesheim verzichtet hat aus dem Schuldbrief, in welchem der Rat Grete und Sweneke Sasse zehn Mark Zins verschrieben hatte.

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Charter: B IV 1-2
Date: 1363 Januar 9
AbstractDer Stadtvogt in Hildesheim Rolf Friese bezeugt die Quittierung der Bezahlung von drei Mark Jahreszins durch den Rat der Stadt Hildesheim an Gerburg, Witwe von Karsten Schütte, nun Ehefrau von Cord von Mehle, und ihren Sohn Eilard, Karstens Sohn.

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Charter: B IV 1-3
Date: 1363 Januar 9
AbstractDer Stadtvogt in Hildesheim Rolf Friese bezeugt die Quittierung der Bezahlung von drei Mark Jahreszins durch den Rat der Stadt Hildesheim an Gerburg, Witwe von Karsten Schütte, nun Ehefrau von Cord von Mehle, und ihren Sohn Eilard, Karstens Sohn.

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Charter: B IV 2-1
Date: 1406 April 21
AbstractDer Vogt in Hildesheim Cord von Hotteln bezeugt, dass vor ihm Johannes Permuterer eine Schuld von elf Pfund sechs Schilling Peinisch von Hermann von Göttingen einforderte, die dieser ihm auch geständig war. Da Hermann die Schuld trotzdem nicht umgehend beglich, wurde Johannes auf dem nächsten Gerichtstag ein Pfandrecht an den baulichen Verbesserungen und dem Inventar des Hauses Hermanns am Andreaskirchhof neben dem Haus Hans Neres zugestanden. Als er auch hierdurch sein Geld nicht erhielt, wurde ihm bewilligt, das Haus ein Jahr und einen Tag als Pfand zu behalten, und es in dieser Zeit zu vermieten, um aus dem Mietzins seine Ansprüche zu befriedigen.

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Charter: B IV 2-2
Date: 1406 Juni 8
AbstractDer Stadtvogt in Hildesheim Cord von Hotteln bezeugt, dass vor ihm der Garbrater Cord von Honse seine Bude und Wohnhaus zwischen den Garbratern an der Ecke bei der Wechselstube dem Rat der Stadt Hildesheim als Sicherheit verpfändet hat, falls zukünftig irgenwelche Ansprüche an den Nachlass des verstorbenen Eggerd Klockemann erhoben werden sollten, der auf Anforderung an dessen Bruder Heinrich Klockemann in Stettin übersandt worden ist.

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Charter: B IV 3-1
Date: 1429 September 9
AbstractDer Stadtvogt in Hildesheim Hermann Volkhold bezeugt, dass vor ihm Henning Mollen Heinrich Brunswik wegen Schaffellen verklagt hat, die Hildebrand vom Lauenstein gehören und für die er ihm Gewähr versprochen hatte. Heinrich antwortet darauf, dass er an den Fellen einen Anspruch von 14 Schilling und zwei Pfennigen hat; wenn Henning ihm diese Summe erstattet und Gewähr verspricht, will er sie ihm herausgeben. So geschieht es.

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Charter: B IV 3-2
Date: 1554 Mai 8
AbstractDer Verwalter der Vogtei in Hildesheim Heinrich Steuer bezeugt die Regelung des Nachlasses des verstorbenen Joachim Kabbus: Da sich nach dessen Tod herausstellte, dass der Nachlass überschuldet war, so dass seine direkten Erben seine Schwager Kurd Ulrich und Christoff Stumpel sowie seine Schwester Anna die Annahme der Erbschaft verweigerten, baten aus der Schar der Gläubiger Hermann Kiel und Hans Meier, ihnen das Erbe zuzusprechen. Da alle Beteiligten zustimmten, wurde dies so beschlossen, mit dem Vorbehalt, sie sollten aus der Realisierung des Nachlasses auch die Forderungen der anderen Gläubiger nach Möglichkeit befriedigen. Sollte binnen Jahr und Tag jemand den Nachlass beanspruchen, so müsste er alle Gläubiger befriedigen und Hermann Kiel und Hans Meier die aufgewendeten Kosten ersetzen, um in den Besitz des Erbes zu gelangen. In einem Sondertermin des Gerichts vor dem Haus des Joachim Kabbus wurde die Übertragung vollzogen.

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